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„Können Sie mir einen Freund auftreiben, der ſich für die prompte Zahlung des Zinſes verbürgt?, fiel ihm der Geldverleiher in's Wort.
„Für Zinſe und Kapital, meinen Sie wohl?“
„Nein, nur für die Zinſe— und die Prämie einer Lebensverſicherung,“ verſetzte der Wucherer mit einer ganz eigenthümlichen Betonung, die vielleicht der Wahrneh— mung eines Andern entgangen wäre, deſſen Nerven weni— ger empfindlich und aufgeregt geweſen wären, als die ſeines Beſuchers.
„Und welche Summe kann ich auf dieſe Bedingun— gen hin borgen?“ fragte Ormeille düſter.
„Tauſend Franken: ja noch mehr, wenn Sie mehr brauchen. In der That jede beliebige Summe, wenn nur die Verſicherung gut iſt!“
„Dann wird aber das Intereſſe ſehr hoch ſein?“ fragte Ormeille.
„Behüte, nur fünf bis ſechs Procent; juſt ſo viel, als man gewöhnlich auf eine Verpfändung für liegende Güter bezahlt,“ war die Antwort.
„Und die Lebensverſicherung?“
„Wenn Sie tauſend Franken als Anlehen wollen, ſo müſſen Sie Ihr Leben mit fünftauſend Franken ver— ſichern, und die Prämien ſammt den Kapitalzinſen bezahlen!“
„Mit fünftauſend Franken?“ fragte Ormeille zö— gernd,„d. h. alſo, wenn ich eintauſend Franken erborgen will.
„Allerdings, um eintauſend Franken aufzunehmen, müſſen Sie mir eine Lebensverſicherungspolice auf 5000
Franken beſtellen,“ entgegnete der Wucherer barſch.„Wer Geld ausleiht, der will kein Wagniß eingehen. Sie können ſterben, und von fünf Lebensverſicherungsbanken mögen vier falliren, aber die Chancen ſtehen ſo, daß die fünfte etwa bezahlen würde!“
„Es iſt aber nicht wahrſcheinlich...“ hub Ormeille wieder an, welchen dieſe übergroße Behutſamkeit höchlich überraſchte.
„Ich ſage nicht, daß es wahrſcheinlich, ſondern nur daß es möglich iſt,“ verſetzte der Wucherer barſch und in demſelben verächtlichen Mitleid mit der ſcheinbar geringen Faſſungsgabe ſeines Beſuchers;„ich für meinen Theil pflege eben ſicher zu gehen!“
„Nun, und wie muß man das Geſchäft einleiten?“ fragte Ormeille.
„Ihr Bürge, der natürlich als wohlhabender Mann bekannt ſein muß, hat ſich bloß in einer Urkunde zur pünktlichen Bezahlung der Verſicherungsprämie und der Zinſen zu verpflichten, falls Sie dieſelben nicht zahlen könnten— ſonſt Nichts!“
(Fortſetzung.)
Miszelle.
Einſt kam ein junges Mädchen zu ihrem Beichtvater. „Ehrwürdiger Vater,“ ſagte ſie,„ich habe einen großen Fehler, ich bin hochmüthig.“—„„Haſt du Geld, mein Kind?“—„Nein!“—„„Nun, dann gehe nur getroſt
nach Hauſe, der Hochmuth wird dir ſchon vergehen!““
Bekanntmachungen von Be— hoͤrden.
NN N CNN Die Stelle einer Induſtrielehrerin
(45) in der Volksſchule dahier iſt erledigt.
Befähigten Bewerberinnen ertheilt im Auftrag
des Ortsſchulvorſtandes nähere Auskunft. Fauerbach II. Pfarrer Matthias.
Bekanntmachung.
(58) Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Conceptſtockbücher der Gemeinden Dorn— aſſenheim und Reichelsheim zur Einſicht der In tereſſenten und zum Vortrage etwaiger Bemer— kungen auf die Dauer von drei Wochen, vom 15. Januar l. J. an, bei den Feldgerichten offen liegen. Reichelsheim den 8. Januar 1853. Herzogl. Naſſ. Landoberſchultheißerei Hilden brand.
Aufforderung.
(61) Heinrich Arnoldi II. Eheleute in Steinfurth entlieyen von Müller Schudt daſelbſt unterm 6. bis 13. Junt 1831 ein Kapital von 20 fl., haben deſſen Rückzahlung durch Quittung beſcheinigt, die gerichtliche Urkunde aber zur Löſchung des Eintrags nicht beibringen können. Irgend welche Rechte an dieſe Hypothek ſind binnen 6 Wochen à dat ſggewiß dahier nach⸗ zuzeigen, als ſonſt die Löſchung des Eintrags im Pfandbuche erfolgt.
Butzbach den 7. Januar 1853.
N Großh. Heſſ. Landgericht
1 Ebel.
Oeffentliche Bekanntmachung.
679) Die Ehefrau des Gaſtwirths Philipp Wagner dahier iſt wegen Geiſtesſchwäche unter Curatel geſtellt worden, was mit dem Anfügen öffentlich bekannt gemacht wird, daß gültige Rechtsgeſchäfte nur mit den Curatoren Adam Mack und Caspar Altmannsberger dahier ab⸗
geſchloſſen werden können und daß Forderungen an die Philipp Wagners Ehefrau binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen ſind, widrigenfalls dieſelben bei der Auseinanderſetzung nicht be— rückſichtigt werden. Friedberg den 7. Januar 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann. Oeffentliche Aufforderung. (80) In der Nacht vom 20. auf den 21. No⸗ vember v. J. ſind 4 junge dem Förſter Wei⸗ gand und zwei 10jährige dem Conrad Schäfer von Florſtadt gehörige und auf dem Acker am ſog. großen Berg an der Chauſſee zwiſchen Oſſenbeim nach Florſtadt ſtehende Aepfelbäume durch Ein— ſchnitte auf frevelhafte Weiſe zerſtört worden. Auf Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 werden alle Diejenigen, welche Angabe machen können, die zur Entdeckung des Thä⸗ ters führen, aufgefordert, dies hier anzuzeigen, in welchem Falle ſie eine Belohnung von 10 fl. aus der Florſtädter Gemeindekaſſe zu erwarten haben. Friedberg den 11. Januar 1853. Großh. Heſſ. Landgericht Hofmann, Dee, d t. 181) um zwiſchen den Gläubigern des nach— Amerika ausgewanderten Jakob Buttron 1. von „hier und deſſen zurückgebliebenen Frau ein Ar⸗ rangement wegen der Forderungen der Erſteren abzuſchließen, resp. zu verſuchen, da ſich mehr Schulden wie Vermögen vorfinden, wird Ter⸗ min auf den 16. Februar l. J., Morgens 10 Uhr anberaumt, in welchem Termin bekannte und unbekannte Gläubiger unter dem Rechts- nachtheil zu erſcheinen haben„paß von dem Nichterſcheinenden angenommen wird, er trete der Mehrheit der Erſchienenen bei. Hungen den 6. Januar 1853. Großh. Hesl. Landgericht daſ. Hofmann. Bergen.
Bekanntmachung. (82) Nachdem ſich bei der Inventariſirung
des Nachlaſſes des verſtorbenen Georg Voll— mann 1. von Windecken eine Ueberſchuldung ergeben hat und die Erbſchaft unter der Rechts⸗ wohlthat des Inventars angetreten worden, werden die Vollmänn'ſche Gläubiger auf den 25. k. M., Vormittags 9 Uhr, zur Anmeldung ihrer Forderungen, zum Güte⸗ verſuch und zur Wahl eines Maſſecurators unter dem Rechtsnachtheile, daß nicht erſchei— nende, oder nicht gehörig vertretene dem Be— ſchluſſe der Mehrzahl der Erſcheinenden für beitretend erklärt werden, und daß erforderlichen Falles die Wahl eines Maſſecurators vom Ge⸗ richte vorgenommen werde, vor hieſiges Amt geladen. Windecken den 8 Januar 1853. Kurfürſtlich Heſſiſches Juſtiz-Amt Schenck zu Schweinsberg.
Bekanntmachung.
(83) Montag den 24. d. Mts., Vormittags um 10 Uhr, ſoll der Dünger in den Senk— gruben der beiden Caſernen, ſowie des Haupt- wachegebäudes dahier, auf die Jahre 1853, 1854 und 1855 in dem Büreau des Bataillons⸗ verwaltungsraths auf dem Soumiſſionsweg an den Meiſtbietenden vergeben werden. Dieß den Intereſſenten mit dem Anfügen zur Nach⸗ richt, daß die Accordsbedingungen von heute an in' oben genanntem Bäreau eingeſehen wer— den können. 8 Friedberg den 17. Januar 1853. In Aaftrag: Ramſpeck, Oberquartiermeifter.
Verſteigerung getragener Montirungs-⸗ ſtücke, ſowie ausrangirter Bettteppiche. (84) Donnerſtag den 27. d. Mts., Vormittags um 8 Uhr anfangend, ſoll in der Kloſtercaſerne dahier eine bedeutende Parthie getragener Mon— tirungsſtücke, als: Mäntel, Tuchboſen, Mützen, Hand ſchuhe, Röcke, Spencer, wollene Gama— ſchen und Schuhe, ſowie ausrangirte Caſerne— requiſiten gegen gleich baare Zahlung meiſtbie— tend verſteigert werden. Dieß den Steiglieb— habern zur Nachricht und zugleich mit dem Er⸗


