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ntelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
A 6.
Mittwoch den 19. Januar
Amtlicher Theil.
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Zu Bürgermeiſter und Beigeordneten wurden ernannt für die Gemeinden: Bauernheim: Georg Walther VI. zum Bürgermeiſter; Georg Väth zum Beigeordneten. Kirchgöns: Johannes Braun zum Bürgermeiſter; Conrad Stern II. zum Beigeordneten. Münzenberg: der ſeitherige Bürgermeiſter Adam Diehl zum Bürgermeiſter; Caspar Jäger zum Beigeordneten. Münſter: der ſeitherige Bürgermeiſter Heinrich Anſchicks zum Bürgermeiſter; Jakob Ruppel II. zum Beigeordneten. Ockſtadt: Gemeinde-Einnehmer Johannes Gruͤninger XI. zum Bürgermeiſter; der ſeitherige Beigeordnete Dietrich Schumann zum Beigeordneten. Oberwöllſtadt: Johannes Diehl I. zum Buͤrgermeiſter; Caſimir Feuerbach II. zum Beigeordneten; Pohlgöns: der ſeitherige Bürgermeiſter Johannes Göbel zum Bürgermeiſter; 5 der ſeitherige Beigeordnete Anton Brückel III. zum Beigeordneten. a Södel: der ſeitherige Bürgermeiſter Georg Reitz zum Bur— germeiſter; f ö der ſeitherige Beigeordnete Johannes Ullrich zum Bei— geordneten. f Dieſes wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Friedberg den 17. Januar 1853. de Bea unc la ir, Kreisaſſeſſor.
Regierungsblatt⸗Auszüge.
Nr. 58 enthält: 1) Geſetz vom 22. Nov. d. J., das Gewerb⸗ ſteuergeſetz und die Vervollſtändigung des Gewerbſteuertarifs betr., welches Folgendes beſtimmt: Art. 1. An die Stelle des Art. 12 des Gewerbſteuergeſetzes vom 16. Juni 1827 treten folgende Beſtim⸗ Ahngen,— Treibt Jemand gleichzeitig verſchiedene Gewerbe in Löcalen, die nicht ganz von einander abgeſondert ſind, ſo iſt ihm als fixes Steuerkapital nur das höchſte der betreffenden Gewerbe in An— ſatz zu bringen, der verhältnißmäßige Zuſatz aber nach allen, gleich⸗ zeitig betriebenen Gewerben zu berechnen, nämlich, ſoweit dieſelben den verhältnißmäßigen Zuſatz nach dem Miethwerth des Gewerb⸗ locals erhalten, nach allen in dieſen Gewerben verwendeten Räumen, und, ſoweit ſie den Zuſatz nach der Anzahl der Gehülfen erhalten, nach allen in dieſen Gewerben beſchäftigten Gehülfen und nach dem
tarifmäßigen Steuercapital des höchſtbeſteuerten Gewerbes.— Treibt Jemand im Laufe des Jahres abwechſelnd verſchiedene Gewerbe in Localen, die nicht ganz von einander abgeſondert ſind, ſo muß der— jenige Gewerbstrieb, beſtehe er nur in einem Gewerbe oder in ver— ſchiedenen gleichzeitig betriebenen, der Beſteuerung zu Grunde gelegt werden, welchem nach Maßgabe des Art. 4—9 des Gewerbſteuer— geſetzes und der vorſtehenden Beſtimmungen die höchſte Gewerbſteuer entſpricht.— Jedes der verſchiedenen gleichzeitig oder abwechſelnd betriebenen Gewerbe muß in dem Patent namentlich aufgeführt und dabei bemerkt werden, welche Gewerbe gleichzeitig betrieben werden. — Art. 2. Die Beſtimmung des Art. 9 des Gewerbſteuergeſetzes wonach bei denjenigen Fabriken, welche in dem Gewerbslokale ſelbſt über 50 Arbeiter beſchäftigen, nur die Hälfte des Miethwerths als verhältnißmäßiger Zuſatz in Anſatz kommen ſoll, iſt aufgehoben.— Art. 3. Das nachſtehende Verzeichniß derjenigen Gewerbe, welche entweder in den früheren Klaſſificationsverzeichniſſen der Gewerbe im Großherzogthum fehlten, oder bei welchen eine Abänderung in der Klaſſeneinreihung erforderlich war, ſoll als integrirender Beſtand— theil des Gewerbſteuergeſetzes angeſehen und ſtatt der früheren ein— ſchlägigen Beſtimmungen in Anwendung gebracht werden.(Folgt dieſes Verzeichniß S. 562 bis 566 des Reg.⸗Bl.).— 2) Verzeich⸗ niß rechtskräftig gewordener, in Gemäßheit des Art. 30 des Straf- geſetzbuchs bekannt zu machender Straferkenntniſſe der Gerichte der Provinz Starkenburg, und zwar 1) 37 von dem Gr. Aſſiſenhofe der Provinz Starkenburg, welche wegen Diebſtahls, Meineids, Verun— treuung, Schriftfälſchung, Raubs, Brandſtiftung, Mordes, Strafen von 1 Jahr Correctionshaus bis zu lebenslänglichem Zuchthaus ver— hängen.— 2) 25 von dem Gr. Hofgericht der Provinz Starken- burg wegen Diebſtahls, Unterſchlagung, Schmähung und Verletzung der Amts⸗ und Dienſtehre, Betrugs, Landſtreicherei, im 5 Rückfall verübten Diesſtahls ꝛc. von 1 Jahr Correctionshaus bis 4 Jahren Zuchthaus.— 3) 9 von Stadt- und Landgerichten der Provinz Starkenburg und zwar: a. 3 von dem Landgericht Offenbach; b. 3 von dem Landgericht Fürth; 6. 1 vom Landgericht Gernsheim; 4. 2 vom Landgericht Höchſt, wegen Bettelns, Diebſtahls, Widerſetzung, Landſtreicherei, wiederholten Diebſtahls zu Corrections! f von 1 Jahr bis 18 Monaten ze.— 3) S. K. H. der Großh haben am 8. Nov. dem Joh. Baptiſt Carl Sohn zu Mainz zu ge— ſtatten geruht, daß derſelbe ſtatt ſeines bisherigen Familiennamens „Sohn“ in Zukunft den Familiennamen„Laske“ führe.— 4) Dienſtnachrichten. S. K H. der Großherzog haben am 8. Nov. den bisherigen proviſ. Lehrer an dem Gymnaſium zu Worms, Klein, definitiv zum Lehrer an dieſem Gymnaſium zu ernennen geruht.— Sodann wurden ferner in Gemäßheit Allerhöchſter Entſchließung: am 10. Nov. der Feldwebel im 2. Inf.-Reg. Le ißer zum Pedellen bei dem Gymnaſium zu Darmſtadt ernanntz am 12. Nov. dem Schulvicar Schneider zu Niederflörsheim die Schullehrerſtelle an der Gemeindeſchule zu Bubenheim; am 22. Nov. dem kath. Schullehrer Rapmann zu Gaubickelheim die 2. kath. Schullehrerſtelle zu Epperts⸗
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hauſen; am 26. Nov. dem Oberrechnungs-Secretär Backs die Stelle
eines Secretärs bei der Brand-Aſſecurations-Commiſſion— und dem Acceffiſten bei der Juſtificatur 2. Abth. der Oberrechnungskammer Zeuner die Stelle eines Steuerſchreibers; am 29. Nov. dem Schul⸗ lehrer Hotz zu Hainſtadt die evang. Schullehrerſtelle zu Bersrod übertragen.— 5) Concurrenz für: die kath. Pfarrſtelle zu Büdes⸗ beim, Kr. Bingen, mit 770 fl. 19 kr. jährl.; die ref. Pfarrſtelle zu Walldorf, Kr. Großgerau, mit jährl. 659 fl.(Präſentation der Ge⸗ meinde Walldorf); die Stelle eines Phyſikatswundarztes für den Phyſikatsbezirk Waldmichelbach mit dem Wohnſitze zu Birkenau.—


