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der Recurs an den Adminiſtrativ⸗Juſtizhof und gegen deſſen Entſchei⸗ dungen an den Staatsrath ergriffen werden. Der Recurs muß jedoch, bei Verluſt deſſelben, binnen einer unerſtrecklichen Friſt von 10 Tagen, vom Tage der Bekanntmachung, beziehungsweise der Mittheilung der Entſchei⸗ dung an gerechnet, und zwar gegen Entſcheidungen des Adminiſtrativ⸗ Juſtizhofes bei dieſem, angezeigt und binnen weiteren zwanzig Tagen gerechtfertigt werden, worauf die Acten unverzüglich an die höhere Inftanzbehorde einzuſenden ſind. Art. 24. In dringenden Fällen kann zur Abwendung von Nachtheil oder Gefahr für das öffentliche Intereſſe der Vollzug einer mit Koſten für eine Gemeinde verbun⸗ denen Anordnung, unbehindert durch Weigerung des Gemeindevor⸗ ſtandes, von der Regierungsbehörde verfügt werden, ohne vorher die Entſcheidung des Bezirksrathes zu veranlaſſen oder abzuwarten. Es iſt aber dann dem Bezirksrath bei ſeinem nächſten Zuſammentritt ausführliche Vorlage zu machen, und in ſolchem Falle ſteht es dem Bezirksrathe zu, Bedenken oder Beſchwerden in Bezug auf die er⸗ griffene Maßregel dem Miniſterium des Innern vorzutragen. Art. 25. Der Bezirksrath tritt auf Einladung der Regierungsbehörde des Verwaltungsbezirks im Hauptorte des Bezirks oder an dem dafür von dem Miniſterium beſonders beſtimmten Orte jährlich regelmäßig einmal in der 3. Woche des Monats November für die Dauer von höchſtens 8 Tagen zuſammen. Außer dieſem Zuſammentritte kann die Regierungsbehörde auch zu anderer Zeit einen ſolchen außerordent⸗ licher Weiſe veranlaſſen, wenn es zur Erledigung ohne Nachtheil für das öffentliche Intereſſe oder die Betheiligten nicht aufzuſchiebender Geſchäfte erforderlich ſcheint. Wiederholte außerordentliche Zuſam⸗ menberufung des Bezirksrathes findet nur mit Genehmigung des Miniſteriums des Innern ſtatt. Die Gemeinde im Orte der Ver⸗ ſammlung des Bezirksrathes hat zu deren Gebrauch ein Local mit allen Erforderniſſen zu ſtellen. Den folgenden Artikeln(26 35) entnehmen wir noch Nachſtehendes:(Art. 27.) Die Staatsregierung ernennt aus der Zahl der gewählten Bezirksrathsmitglieder den Vor⸗ ſitzenden des Bezirksraths und ſeinen Stellvertreter. Wenigſtens ein Regierungscommiſſär hat an den Verhandlungen zum Behuf der Vor⸗ lagen und erforderlichen Erläuterungen Theil zu nehmen; ein Stimm⸗ recht ſteht demſelben nicht zu. Zur Gültigkeit einer Berathung oder Beſchlußnahme wird die Betheiligung von wenigſtens ½ der gewähl⸗ ten ſtimmfähigen Mitglieder erfordert. Es entſcheidet die Stimmen⸗ mehrheit, bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorſitzenden. (Art. 28.) Mitglieder eines Bezirksraths, welche als Mitglieder eines Ortsvorſtandes bei der Entſcheidung einer Angelegenheit mit⸗ gewirkt haben, ſind von der Abstimmung über dieſelbe, an den Be⸗ zirksrath gelangte Angelegenheit ausgeſchloſſen. Auch kann kein Be⸗ zirksrathsmitglied in eigener Angelegenheit mitſtimmen. Wenn der Ausſchluß eines Bezirksrathsmitgliedes, welcher aus einem der im vorſtehenden Abſatz angegebenen Gründe nöthig wird, die Folge hat, daß die Zahl der übrigen Mitglieder nicht mehr beſchlußfähig iſt, ſo wird an die Stelle des Ausgeſchloſſenen aus der Gemeinde, welcher er angehört, der Höchſtbeſteuerte, und iſt aus einem der angegebenen Gründe noch ein weiteres oder ſind mehrere Mitglieder ausgeſchloſſen, ſo werden die Höchſtbeſteuerten zur Theilnahme an der Berathung und Beſchlußnahme über die betreffende Angelegenheit in den Bezirks⸗ rath berufen. Die Erſatzmänner müſſen alle Eigenſchaften der Wähl⸗ barkeit in ſich vereinigen und dürfen, wenn ſie an die Stelle eines aus dem erſten der angegebenen Gründe Ausgeſchloſſenen berufen werden, keine Ortsvorſtandsmitglieder ſein.(Art. 29.) Die Sitzun⸗ gen des Bezirksraths find öffentlich. Für einzelne Gegenſtände kann die Oeffentlichkeit ausgeſchloſſen werden, wenn in geheimer, vom Vor⸗ ſitzenden, oder auf Antrag von wenigſtens 3 Mitgliedern qu veran⸗ ſtaltenden Sitzung, wenigſtens die Hälfte der anweſenden Mitglieder dafür ſtimmt. Gleiches Recht, wie dem Vorſitzenden ſteht auch dem von der Staatsregierung beſtellten Regierungscommiſſär in Beziehung auf die Beſchränkung der Oeffentlichkeit der Sitzungen zu.(Art. 30.) Außer dem ſtändig committirten Regierungscommiſſär können auf deſſen Einladung auch andere Beamte oder Sachverſtändige an den Ver⸗ ſammlungen des Bezirksraths Behufs nöthiger Aufklärungen Theil nehmen ꝛc.(Art. 31.) Der Bezirksrath kann mit andern Bezirks⸗ räthen, mit Privaten und anderen Behörden nicht in Benehmen tre⸗ ten ꝛc.(Art. 32.) In jedem Beſchluſſe des Bezirksraths ſollen die Entſcheidungsgründe ausgedrückt werden.(Art. 33.) In dem am Schluſſe des Art. 24 vorgeſehenen Fall, ſowie in allen Fällen, in welchen der Bezirksrath Beſchwerde gegen einen Regierungsbeamten erheben zu wollen erklärt, kann nur in geheimer Sitzung verhandelt werden ꝛc.(Schluß folgt.)

Der verlorengegangene Brief. Ein Lebensbild in Novellenſform von C. Baldamus. (Fortſetzung.) Kennen Sie vielleicht auch ſeine Tochter Emilie,

die große, ſchöne, bleiche Blondine mit den herrlichen blauen Augen?

Ei gewiß, war die Antwort;ſie iſt eine fertige Klavierſpielerin und dichtet allerliebſt, nicht wahr? Jenun, die macht eine gute Parthie. Ein reicher Gutsbeſitzer, Herr v. Hauenſchildt, hat ſich vor wenigen Wochen mit ihr verlobt, und wird ſie binnen Kurzem heimführen. Man ſagt, er habe eine Rente von zwanzigtauſend Thaler jährlich!

Guſtav Wartmann entfuhr ein Schrei der Ueber raſchung und er konnte kaum ſeine tiefe Erſchütterung bergen. Der Eindruck, welchen dieſe Nachricht auf ihn gemacht, war ſo bewältigend, daß er nicht weiter zu forſchen wagte, ob denn dieſe Nachricht auch gegründet ſei, und ob nicht eine Verwechſelung mit einer der Schweſtern Emiliens vorliege. Er verabſchiedete ſich von ſeinem Geſchäftsfreunde, ſobald es der Anſtand erlaubte, und kehrte in ſeine Wohnung zurück, wo er wie vernichtet in einen Stuhl ſank und der wilde Schmerz, ſich ſo ge höhnt, verlaſſen, getäuſcht zu ſehen, ihm Thränen ab preßte. In der erſten Bitterkeit verbrannte er die Börſe, die er von Emilien erhalten, und den Brief, welchen er an ſie geſchrieben, über einer Weingeiſtlampe, und ge⸗ lobte ſich feierlich, niemals wieder an das herzloſe Weſen zu denken, welches ſo die ihm gelobte Treue gebrochen und ſeine wahre glühende Liebe für Rang und Reichthum verkauft hatte! O wie zürnte er ihr nun! wie verachtete er ſie! und wie fühlte er jetzt in ſeinem eigenen treuen Herzen, daß alle Macht und alle Schätze der Erde nicht im Stande geweſen wären, ihn auch nur im Mindeſten ihr zu entfremden. Das Wahre an der Nachricht, welche ihm der Bankier mitgetheilt hatte, war, daß eine jüngere Schweſter Emiliens allerdings dieſe Parthie gemacht hatte, um welche ſie ſehr beneidet wurde.

Um jede Ahnung ſeiner inneren Leiden vor der Welt zu verbergen und wo möglich jede Erinnerung an die Treuloſe ganz aus ſeiner Seele zu verbannen, widmete er ſich nun mehr als ehedem geſelligen Vergnügungen, und gab ſich weit fröhlicher als er dieß früher in Zeiten der größten Lebhaftigkeit geweſen war. Von jeher beliebt und beſonders von Frauen begünſtigt, ward er dieß nun in noch höherem Grade. Man bewarb ſich ordentlich um ſeine Geſellſchaft. Unter den jungen Frauenzimmern, mit welchen er in den von ihm beſuchten geſelligen Kreiſen zuſammentraf, befand ſich auch die Tochter eines ſehr be güterten Großhändlers, Friederike Kettner, ein hübſches, zartes, anmuthiges, überaus liebenswürdiges Mädchen, jedoch ohne ſonderlich viel Geiſt und mit gar keinem Sinn für Literatur und äſthetiſche Zwecke. Sie wußte mit ihm wenig zu reden, aber hörte ihm gerne zu, und er fühlte in ihrer Nähe eine gewiſſe Ruhe, welche in damaliger Stimmung auf ſein erzürntes, von Bitterkeit erfülltes Gemüth beſonders wohlthätig einwirkte. Sogar ihr Schweigen ſchmeichelte ihm. Die abſorbirende Natur ſeiner eigenen Empfindungen hieß ihn anfangs nicht an ihre Gefühle denken. Guſtav Wartmann beſaß zwar nur die gewöhnliche Doſis menſchlicher Eitelkeit, allein all⸗ mählig gewahrte er doch, theilweiſe in Folge eines zu⸗ fälligen Ereigniſſes, welches zuerſt ſeine Aufmerkſamkeit hierauf geleitet hatte, daß er in dem Herzen des Fräu⸗ leins Kettner ein tieferes Intereſſe erregt, als er je be⸗ abſichtigt oder geahnt hatte. Dieß rührte ihn, rief eine gewiſſe Dankbarkeit aber auch einige Wehmuth in ihm hervor, weil er ſich überreden wollte, er könne nicht mehr lieben. Bald aber begann der Zauber des Geliebt-wer⸗ dens zu wirken: ſein Gemüth ward weniger bitter, ſein

Herz minder öde, wenn er an Friederike Kettner dachte, und er fragte ſich nachgerade;: ob es denn auch klug, den Troſt wegzuwerfen, welchen ihm die Vorſehung in

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