Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M72.
Mittwoch den 14. September
1838.
Von den erſchienenen Regierungsblätttern iſt zu publieiren:
a) Regierungsblatt Nr. 33: pos. 1. Bekanntmachung, das Abgleichen und Stempeln der Gewichte für Decimalwaagen betr. b) Regierungsblatt Nr. 34: Bekanntmachung des Vertrags, die Fortdauer und Erweiterung des Zoll- und Handelsvereins betr., ſowie des
zwiſchen Oeſterreich und Preußen abgeſchloſſenen Handels- und Zollvertrags.
) Regierungsblatt Nr. 35: pos. 1. Bekanntmachung, den zwiſchen den Regierungen mehrerer deutſchen Staaten wegen gegenſeitiger Ver— pflichtung zur Uebernahme von Auszuweiſenden abgeſchloſſenen Vertrag betreffend.— 2) Bekanntmachung, die Aufnahme eines Kapitals von 500,000 fl.
für die Großh. Hauptſtaatskaſſe.
d) Regierungsblatt Nr. 36: Rechtskräftig gewordene in Gemäßheit des Art. 30 des Strafgeſetzbuches bekannt zu machende Straferkenntniſſe
der Gerichte der Provinz Oberheſſen. Friedberg am 2. September 1853.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. de Beauclair, Kreisa ſeſſor.
Amtlicher Theil.
Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an ſämmtliche Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Erſatz der vom Staate geleiſteten Entſchädigungen für aufgehobene Jagdberechtigungen. Die nachſtehend in Abdruck folgende Miniſterialver⸗ fügung vom 3. Auguſt d. J. wird Ihnen zur Nachricht und Nachachtung hierdurch mitgetheilt.
Friedberg den 8. September 1853. de Beauclair, Klreisaſſeſſor.
Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern an die Großh. Kreisämter in den Provinzen Starken— burg und Oberheſſen.
Mit Bezug auf die in einem der nächſten Regierungs— blätter erſcheinende Bekanntmachung, wonach zum Zweck des Erſatzes der vom Staate geleiſteten Entſchädigungen für aufgehobene Jagdberechtigungen zum Vollzug des Ge— ſetzes vom 12. Dezember 1851 auf die Erträge der von Gemeinde und Grundbeſitzern in Folge des Geſetzes vom 26. Juli 1848 gewonnenen Jagden dreizehn Kreuzer von jedem Gulden dieſer Erträge durch die Gr. Rentämter für die Staatskaſſe erhoben werden ſollen, fordern wir Sie auf, da für dieſe Ausſchläge in den Gemeindebüdgets nicht Vorſehung getroffen iſt, die erforderlichen Credite zu eröffnen und darauf Bedacht zu nehmen, daß in den folgenden Jahren bis auf Weiteres in den betreffenden Gemeinde— büdgets ein Viertheil der Erträge von den beitragspflich—
tigen Jagden zur Ablieferung an die Hauptſtaatskaſſe vor— geſehen wird.
Zugleich empfehlen wir Ihnen, die Gemeindevorſtände reſp. Gemeindeeinnehmer anzuweiſen, daß der Termin, welcher bei der alljährlich erfolgenden Bekanntmachung des Ausſchlags auf die beitragspflichtigen Jagden zur Abliefe— rung der Beiträge an die Gr. Rentämter beſtimmt wird, pünktlich einzuhalten ſei.
Darmſtadt am 3. Auguſt 1853.
Dal wigk.
Thereſe Aubert.
Wahrheit und Dichtung in Form einer Memoiren-Novelle. Von Charles Nodier.
(Fortſetzung.)
In dieſem Augenblicke hörte ich hinter mir, in dem Dickicht, ein Geräuſch; ich wandte mich um, um zu ſehen, woher es komme; es war eine weibliche Geſtalt, die noch ziemlich entfernt war, aber ich erkannte dennoch, trotz ihrer entſtellten Züge, Henriette v. F... in ihr. Anfangs glaubte ich zu träumen, denn ihre Haare hingen wild um ſie her, ihre Kleider waren zerriſſen, ihre Fuße nackt; ſie gleitete mit der Behendigkeit eines Schattenbildes über die ſpitzigen Felſen weg, indem ſie bald Strophen aus Liedern ſang, bald unſinnig lachte; in einiger Entfernung folgte ihr ein Mann, mit trauriger und nachdenklicher Miene, den ich ebenfalls und zwar für einen ihrer Diener erkannte. Er hatte mich zu gleicher Zeit bemerkt, oder vielmehr hatte er Antonien bemerkt, denn dieſe war ich für ihn. Er legte mit einer Bewegung des Kopfes die Hand an die Stirne, um mir zu verſtehen zu geben, daß Henriette wahnſinnig ſei. Ich erhob mich und eilte ihr
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