Ausgabe 
12.3.1853
 
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Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Oberheſſen im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

Provinz

M21.

Sonnabend den 12. März

18585.

Amtlicher Theil.

Das Großherzoglich Heſſiſche

Kreisamt Friedberg

an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die häufigen Waldbrände.

Die im verfloſſenen Jahre ſtattgehabten zahlreichen Waldbrände ſcheinen großen Theils durch den unvorſichtigen Gebrauch von Streichfeuerzeugen entſtanden zu ſein. Sie werden daher, in Gemäßheit Entſchließung Gr. Miniſte riums des Innern vom 15. v. M. ad No. D. 1822, be⸗ auftragt, die Angehörigen Ihrer Gemeinden zur beſonderen Vorſicht bei dem Gebrauch jener Feuerzeuge, namentlich auch in und bei Waldungen anzuweiſen.

Gleichzeitig mache ich Sie noch auf die Verordnung vom 14. März 1843, die Streichfeuerzeuge betreffend, auf merkſam, deren Befolg Sie ſtreng überwachen werden.

Friedberg den 4. März 1853.

de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

g Seſtet die an die Gr. Bürgermeiſter und Gendarmerie des Kreiſes. Betreffend: Diebſtahl zum Nachtheil des Bürgermeiſters Müller zu Berkersheim.

Sie werden beauftragt auf den unten ſignaliſirten, den eines Diebſtahls dringend verdächtigen Johannes Seuf fert(Seifert) von Pappenhauſen zu fahnden, ihn im Be tretungsfalle zu verhaften und hier vorführen zu laſſen.

Friedberg den 5. März 1853. l

de Beauclair, Kreisaſſeſſor. Sign ae men t:

Alter: 32 Jahre. Größe: 5 8. Haare: braun. Augen: grau. Naſe: ſpitz. Mund: proportionirt. Kinn: rund. Statur: unterſetzt.

Beſondere Kennzeichen: keine. Regierungsblatt⸗-Auszüge. Nr. 5 enthält: 1) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußern vom 3. Februar wornach der zwiſchen dem Großherzogthum Heſſen und der Republick Frankreich zum Schutze des literariſchen Eigenthums am 18. Sept. 1852 zu Frankfurt a. M. abgeſchloſſene Vertrag(Reg.-Bl. Nr. 56 von 1852) mit dem erſten Marz 1853 im Umfange des Großherzogthums in Wirkſamkeit tritt. 2) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußern vom 5. Febr., daß die Großherzoglich Mecklenburg-Schwerin'ſche Regierung dem zwiſchen mehreren deutſchen Regierungen wegen gegen⸗ ſeitiger Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweiſenden am 15. Juli 1851 zu Gotha abgeſchloſſenen, im Gr. Regierungsblatt Nr. 2 9 J. publicirten Vertrage vom 1. März d. J. an beigetreten 18 3) Ueberſicht der in dem Jahre 1852 durch die Großh. Gendarmerie

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geſchehenen Arreſtationen und Denunnciationen: 4. Arreſtationen. 15 inländiſche, 3 ausländiſche Deſerteure, 1 inländiſcher Refractär, 3 Mörder, 4 Brandſtifter, 3 Straßenräuber, 2 Falſchmünzer, 1 des Raubmords, 4 des Mords, 15 der Brandſtiftung, 6 des Straßen- raubs, 4 der Falſchmünzerei, 82 des Diebſtahls, 2 der Wilddieberei, 11 des Meineids Beſchuldigte, 38 Betrüger, 11 Paßverfälſcher, 5 wegen Majeſtätsbeleidigung, ferner wegen Diebſtahls 419, Meineids 7, Mitwiſſens an einem Raubmord 1, Tödtung 5, Beihülfe an einer Tödtung 1, Fälſchung 47, Mißhandlung 33, Ungehorſams 433, Wider ſetzlichkeit 60, Exceſſen 74, Straßen- und ſonſtiger Polizeivergehen 59, Mangels an Patenten 19, Mangels an Transportſcheinen und ſonſtige Defraudanten 91, verbotswidrigen Handels 4, Mangels an Ligitimation 621, Mangels an Subſiſtenzmitteln 111, verbotener Wanderſchaft ins Ausland 34, Verwundung 43, Nothzucht 6, uner⸗ laubten Aufenthalts 164, Bettelns 1155, Beleidigung 13, Entweichens aus Arreſt 7, nächtlichen Einſteigens 3, Geiſtesſchwäche 6, Strafver büßung 753, unſittlichen Zuſammenlebens 74, unſchicklichen Betragens und Trunkenheit 17, Quackſalberei 6, Abſatzes verbotener Lotterielooſe 2, Pfandveräußerung 15, Umgehung der Stempelabgaben zur Betrei bung eines Gewerbes 10, Entfernung ohne Urlaub aus der Heimath 17, zweckloſen Umherziehens 1432, ſonſtiger Vergehen auf Requiſition der Behörden 901, unzahlungsfähige Forſtfrevler 619, Jagdfrevler 4, Forſtfrevler 265, Feldfrevler 111, Vagabunden 149, wegen Ver⸗ breitung falſchen Geldes 3. Summe 8013 Perſonen. B. Denun⸗ ciationen: wegen Umgehung der Trankſteuer und Zampfgebühren 34, Salzregie 5, Chauſſeegeldes 887, Jagdwaffenpäſſeabgaben 48, Stem pelabgaben zur Betreibung eines Gewerbes 731, Stempelabgaben von öffentlichen Darſtellungen und Beluſtigungen 78, Abgaben von Hunden 330, des ſtädtiſchen Oetrois 6, Jagdfrevler 46, Forſtfrevler 87, Feldfrevler 27, wegen Jagdpolizeivergehen 45, Forſtpolizeiver gehen 7, Feldpolizeivergehen 33, Straßenpolizeivergehen 1416, Feuer- polizeivergehen 1746, Sittenpolizeivergehen 181, ſonſtiger Polizeiver gehen 7321, verbotswidrigen Handels 122, Mangels an Transport- ſcheinen 19, Verwundung 2, Exceſſe 16, Entwendung 11, Beleidigung gegen Behörden 1, verbotener Wanderſchaft ins Ausland 49, uner- laubten Aufenthalts 12, unerlaubten Beherbergens 430, verſäumter und vernachläſſigter Nachtwache 256, Verbreitung verbotener Lotterie looſe 14, Beeinträchtigung der Briefpoſt 13, Quackſalberei 9, Mit⸗ nahme von Perſonen auf dem Briefkarren 9, Führung falſchen Maßes und Gewichts 399, Verweigerung des Viſa's im Patrouillenbuch 1, Verbreitung falſchen Geldes 4, Summe 14,395. 4) Bekannt⸗ machung Gr. Oberpoſtinſpektion vom 31. Jan. wonach unter Bezug⸗ nahme auf die Bekanntmachung vom 28. Okt. v. J, Reg.-Bl. Nr. 53, weiter beſtimmt, daß auch den Poſthaltereien zu Großgerau, Offenbach und Dieburg die vorkommenden Poſthaltereidienſtleiſtungen über Langen hinaus zugetheilt worden ſind. 5) Ueberſicht der für 1853 genehmigten Umlagen zur Beſtreitung von Communalbedürf⸗ niſſen in den Gemeinden des Kreiſes Lauterbach. 6) Ausſchlag zur Bezahlung der Forſtwarten-Beſoldung im Forſte Reinheim. 7) Diüurch Urtheil des Gr. Bezirksgerichts Alzey vom 3. Februar 1853 iſt Anton Oſtermaier, Schreiner von(Ober) Niederfloͤrsheim, für abweſend erklärt worden. 8) S. K. H. der Großherzog haben unter dem 30. Jan. dem Gr. Miniſterreſidenten bei der freien Stadt Frankfurt, Freiherrn v. Leonhardi, die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von S. M. dem Könige von Hannover ver⸗ liehenen Guelphen-Ordens 3. Claſſe zu ertheilen geruht. 9) S. K. H. der Großherzog haben Sich bewogen gefunden, am 2. Februar 1853 dem Wilhelm Hundt zu Darmſtadt den Titel eines Großherzoglichen Hofcommiſſärs zu entziehen.