Ausgabe 
10.8.1853
 
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Intelligenz-Blat

fuͤr die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M 62.

Mittwoch den

10. Auguſt

Amtlicher Theil.

Das Großherzoglich Heſſiſche

Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes und die

Gensdarmen. Betreffend: Den Verkauf von Früchten auf dem Felde.

Bereits ſtattgefundene Vorkommenheiten veranlaſſen mich die nachſtehende Beſtimmung, den Verkauf von Früch⸗ ten auf dem Halm betr., hiermit wiederholt zur Kenntniß zu bringen und Ihnen die pünktliche Ueberwachung hier⸗ mit aufzutragen.

Friedberg am 4. Auguſt 1853.

de Beauelair, Kreisaſſeſſor.

Bekanntmachung, den Verkauf von Früchten und Crescentien auf dem Felde und dem Halme betr.

Das unterzeichnete Miniſterium des Innern und der Juſtiz findet ſich veranlaßt, die allerhöchſte Verordnung vom 20. Juni 1817 Nr. 41 der Verordnungs⸗Sammlung vom Jahre 1817, wonach namentlich alle und jede Contracte, durch welche der Verkäufer ſeine ſämmtlichen, noch nicht geerndteten Früchte oder die Erndte beſtimmter Grundſtücke gegen einen Averſionalpreis verkauft, eben ſo auch alle und jede Verkäufe, durch welche die auf gewiſſen Feldern wachſenden und nach der Erndte zuzumeſſenden Producte, für einen, gleich bei dem Verkauf beſtimmten und zwar geringeren Preis, als in welchem die Früchte damals ſtunden, verkauft werden, bei Strafe der Nichtig⸗ keit verboten ſind, und wonach der Käufer ſowohl als Mäckler, jeder mit einer Polizeiſtrafe von fünfzig Reichs⸗ thalern, wovon die Hälfte dem Denuncianten zufällt, be⸗ legt werden ſoll, hiermit nochmals einzuſchärfen.

Darmſtadt am 3. Juli 1843.

Großherzoglich Heſſiſches Miniſterium des Innern und der Juſtiz du Thil.

Das ſel be an die Großh. Bürgermeiſter des Kreiſes.

Nach einer Benachrichtigung Kurfuͤſtlichen Landraths⸗ amts Hanau iſt der Milzbrand in Eichen ausgebrochen. Sie erhalten hiervon Kenntniß und werden dafür ſorgen,

v. Rieffel.

daß dieſe Krankheit nicht durch von dorten kommenden Viehes in Ihren Gemeinden eingeſchleppt wird. Friedberg den 8. Auguſt 1853. de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

Am Dieſe l hen.

Betreffend: Hagelſchlag in der Gemarkung Vonhauſen, Kreiſes Büdingen.

Am 10. v. M. hat die ganze Gemarkung Vonhauſen ein ſo ſtarker Hagelſchlag betroffen, daß ſowohl Winter- als Sommerſaat gänzlich zerſtort worden iſt. Das Unglück der zum größten Theile ohnehin ſchon armen Bewohner dieſer Gemeinde iſt daher um ſo größer, als nicht allein das Jahrbrod, ſondern auch die Saatfrucht fehlt. Großh. Miniſterium des Innern hat deßhalb eine Hauscollekte unter Leitung der Gr. Bürgermeiſter bewilligt. Sie werden angewieſen dieſe Collekte alsbald vorzunehmen, und die ein⸗ gegangenen Gaben, ſowohl in Geld als wie in Naturalien, nebſt Verzeichniß der Geber anher einzuſenden.

Friedberg am 6. Auguſt 1853.

de Beauclaiür, Kͤreisaſſeſſor.

Thereſe Aubert. Wahrheit und Dichtung in Form einer Memoiren-Novelle. Von Charles Nodier. (Fortſetzung.)

Dieſe beiden Offiziere zeichneten ſich in den erſten Gefechten in der Vendée auf's Vortheilhafteſte aus. Ihre Einſicht, ihr Eifer, ihr erprobter Muth, ſelbſt ihre Jugend, welche von ihnen jeden Verdacht entfernte, als ob ſie zu einer wichtigen und vielleicht entſcheidenden Sendung be auftragt ſein könnten, hatten den tapferen Larochejacquelin veranlaßt, ſie vor allen anderen in die Umgebung der Prinzen des Hauſes Bourbon zu ſenden. Sie kamen bei der Armee derſelben in dem Augenblicke an, in dem man im Begriffe ſtand, in Frankreich Verbindungen anzuknüpfen, welche es retten konnten, und ſie beſaßen jene edle Kühn heit, jene Verwendung für ſich in Anſpruch zu nehmen, welche fruchtbringender zu werden verſprach, als hundert Schlachten mit ihren gefährlichen Wechſelfällen. Bereits war der wichtigſte Theil ihrer Aufträge erfüllt, und der glücklichſte Erfolg, größer ſogar als man ihn nur gehofft hatte, und deſſen Reſultate ohne Zweifel fuͤr die nachfol gende Generation nicht verloren ſein werden, hatte ihr Streben gekroͤnt. Es handelte ſich nur noch darum, um durch Frankreich wieder in die Vendée zu gelangen, ihre Päſſe zu erhalten, welche ihnen durch eines der Ober