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vedition.
Intelligenz-Blatt
uͤr die
Provinz Oberheſſen
im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke
im Beſonderen.
M3.
Sonnabend den S. Januar
1833.
Das„Intelligenz⸗Blatt für die Provinz Oberheſſen“ erſcheint jeden Mittwoch und Samſtag. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt, bei der Expedition 1 fl. 12 kr., für /½ Jahr 40 kr.— bei allen zum Fürſtl. Thurn und Taxisſchen Verwaltungsbezirke gehörigen Poſtämtern nach der neueſten Verfügung pr. Jahr 1 fl. 30 kr. und pr. Semeſter 45 kr. Die ſeitherigen Abonnenten wollen ihr Abonnement zeitig erneuern, damit die Zuſendung keine Unterbrechung erleidet. Durch die ſehr ſtarke Auflage des„Intelligenzblattes“ finden Anzeigen der verſchiedenſten Art die vortheilhafteſte Verbreitung. Die Einrückungsgebühren betragen für die geſpaltene Petitzeile, oder deren Raum 2 kr., die beiden erſten Zeilen zuſammen aber
werden mit 7 kr. und ein Beleg mit 2 kr. berechnet.
Friedberg.
Die Expedition des Intelligenzblattes.
Regierungsblatt⸗Auszüge.
Nr. 55 enthält: 1) Geſetz vom 12. Nod ember, die Einbrin⸗ gung der Ausſtände der Gemeinden in der Provinz Rheinheſſen betr. — 2 Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 12. No⸗ vember, die Einbringung der Ausſtände der Gemeinden in den Pro⸗ vinzen Starkenburg und Oberheſſen betr. S. K. H. der Großher⸗ og haben, um eine gleichförmige Anwendung der in dem§. 71 der
nſtruktion vom 24. Mai 1833, die Einbringung der Communal— Intraden in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen betreffend, enthaltenen Vorſchrift zu ſichern, zu befehlen geruht, daß wenn im Laufe des Zwangsverfahrens, welches wegen einer nicht auf Umlagen oder ſonſtige von der Verwaltungsbehörde genehmigte Ausſchläge ſich gründenden Forderung einer Gemeinde eingeleitet worden iſt, von Seiten des Schuldners die Liquidität der Forderung beſtritten und dieſer Widerſpruch bei dem Bürgermeiſter ſeines Wohnortes, welcher darüber ein Protokoll koſtenfrei aufzunehmen hat, erklärt wird, das Zwangsverfahren ſofort eingeſtellt werden und der Gemeinde als— dann überlaſſen bleiben ſoll, ihre Forderung vor dem zuſtändigen Gerichte geltend zu machen.— 3) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Innern vom 18. d., daß S. K. H. der Großherzog Allerhöͤchſt zu beſtimmen geruht haben, daß künftig die Dienſtſtellen der Kreis⸗ räthe„Kreisämter“ und die Orte, in welchen und ſo lange ſich daſelbſt ein Kreisamt befindet,„Kreisſtädte“ amtlich zu benennen find.— 4) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums des Hauſes und des Aeußern vom 12. Nov.: Die Gr. Heſſ. Regierung und der Senat der freien Stadt Frankfurt haben zur Vollziehung des Geſetzes, betreffend die den Eiſenbahn⸗ oder Telegraphenbetrieb gefährdenden Verbrechen und Vergehen nachſtehende Vereinbarung getroffen: 1) Officianten, welche bei durch beide Regierungen gemeinſam betriebenen Eiſen— bahnen oder Telegraphen angeſtellt oder mit der Verſehung eines ſolchen Dienſtes beauftragt ſind, ſollen, wenn ſie eines der im obigen Geſetze gedachten Verbrechen oder Vergehen beſchuldigt ſind, von dem Gerichte desjenigen Staates, welcher dieſen Officianten angeſtellt hat, wegen dieſes Dienſtverbrechens oder Vergehens abgeurtheilt werden; — 2) den amtlichen Protokollen und den Depoſitionen der Beamten des Staats, in deſſen Gebiet der Vorfall Statt hatte, iſt in Betreff dieſer That derſelbe Glaube beizumeſſen, als wenn dieſe Beamten demjenigen Staate, deſſen Gericht zur Entſcheidung des Fragefalls berufen iſt, angehörten,— vorausgeſetzt, daß das Protokoll die nach den Geſetzen jenes Staates erforderlichen weſentlichen Beſtandtheile enthält.— 5) Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Juſtiz vom 15. Nov.: S. K. H. der Großherzog haben mittelſt Allerhöchſter Entſchließung vom 28. v. M. reſp. 4. d. M. zu beſtimmen geruht, daß künftig die Gerichtsſchreiber an den rheinheſſiſchen Collegialge⸗ richten die dienſtliche Benennung:„Obergerichts-, Bezirksge⸗ richts⸗ oder Handelsgerichts⸗Secretäre“ führen, und die ſtell⸗ vertretenden Gehülfen derſelben„Seeretariats-Gehülfen« amt⸗
lich benannt werden ſollen; ferner daß die Friedensgerichtsſchreiber in der Provinz Rheinheſſen künftig: Friedensgerichts actuare, deren Gehülfen:„Actugriatsgehülfen,“ und daß die Gerichts— boten daſelbſt„Gerichtsvollzieher“ amtlich zu benennen ſind.— 6) Bekanntmachung, die Aufnahme eines Kapitales von 1,200,000 Gulden für den aus Staatsmitteln zu dem Bau der Heſſiſchen Lud— wigs⸗Eiſenbahn zu leiſtenden Zuſchuß betreffend.— 7) Concurrenz für die erſte evang. Schullehrerſtelle zu Steinbach, Kr. Erbach, Prä⸗ ſentation(des Hrn. Grafen zu Erbach-Fürſtenau) mit jährlich 345 fl. 59 kr. nebſt einer Entſchädigung von 24 fl. für Heizung des Schullocals;— die erſte evang. Schüllehrerſtelle zu Guntersheim, Kr. Worms, mit jährl. 270 fl., nebſt einer Entſchädigung von 32 fl. für Heizung des Schullocals;— die evang. Schullehrerſtelle zu Ehringshauſen, Kr. Alsfeld, mit jährl. 221 fl. einſchließlich der Hei⸗ zungsentſchädigung;— die evang. Schullehrerſtelle zu Bottenhorn, Kr. Biedenkopf, mit jährl. 302 fl. 30 kr., einſchließlich der zu 12 fl. berechneten Heizungsentſchädigung.— 8) Geſtorben ſind: Am 8. Juli der Kreisdiener Klein zu Gießen;— 3. Sept. der erſte Po⸗ lizeicommiſſär Pietſch zu Mainz;— 3. Okt. der penſ. Schullehrer Kinkel zu Frechenhauſenz 13. Okt. der evang. Schullehrer Urich zu König; der Militärpenſionär Löſch zu Mölsheim;— am 19. Okt. der penſ. evang. Schullehrer Tewaag zu Allendorf, Kr. Biedenkopf.
Antonio, der Yſcher von Capri. Eine Erzählung von W. O. von Horn. 5(Fortſetzung.)
Es war, als ob der Teufel, der liſtige Verſucher, an mich heran getreten wäre. Mir ſtand das, was ich erringen konnte, als das leuchtende Ziel vor Augen, wie der Leuchtthurm dem vom Sturme verſchlagenen Fiſcher. Mir wirbelte der Falerner im Kopfe. Ich war meiner nur halb mächtig und der Verſucher plauderte ſo ſüß— ich— ſchlug ein, empfing das Geld und— bin ſein Sclave!—
Er hielt beide Hände vor die Augen und weinte.
Ich begriff noch immer den Zuſammenhang und das Verhältniß nicht.
Kannſt Du denn Dich nicht frei machen? fragte ich
Nein!— rief er ſchluchzend aus.
Und wenn ich Dir das Geld gäbe?


