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1894. Samstag den 27. Januar.. 11.
Oberhessischer Anzeiger.
Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch i 1 18 Erscheint dreimal wöchentlich und Dienstag, und Freitag Abend ausgegeben. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. 1 Honnersele Aa e e
Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung. Landwirthschaftlicher Bezirksverein. Sonntag den 28. Januar d. J., Nachmittags 2% Uhr, findet Beantwortung nebenstehenden Fragebogens bis längstens Samstag den eine Versammlung im Gartensaale der Windecker'schen Brauerei zu 27. Januar an das Secretariat des landwirthschaftlichen Bezirksvereins
Friedberg statt. Friedberg gerichtet werden. Tagesordnung: ö Fragebogen: 1 1. Vortrag des Großh. Landwirthschaftlehrers r. v. Peter über.. Welche Gerste wird in Ihrer Gemeinde hauptsächlich angebaut? Heb des Gerstenbaues“. 2. Aus welchen Gründen wird die bezeichnete Gerstensorte angebaut?
„Maßnahmen zur Hebung des f 3. Wird die G 1 9 0 15 5
2. Ausstellung verschiedener Gerstensorten. 1 ee e ˙FVVRV i 3. Besprechung über die Auswahl einer bestimmten Sorte für 4. Wird die Gerste in Ih f im all i 1 die Wetterau und gemeinschaftlichen Bezug des Saatgutes. spät gesät? ste in Ihrer Gemeinde im allgemeinen e
Es ergeht hiermit die Aufforderung an die Herren Landwirte, 5. Wie viele Mitglieder Ihrer Gemeinde betheiligen sich an der Bierbrauer und Händler, sich an der Gerstenausstellung zahlreich zu Gerstenausstellung? betheiligen um ein richtiges Bild von dem Stande des hiesigen Gersten— 6. Ist in Ihrer Gemeinde Interesse für gemeinsamen Bezug der baues und namentlich den Anforderungen für die Zwecke der Bier— Gerste. brauerei zu erhalten. Anmeldungen zur Ausstellung wollen unter Dr. Braden. Br, b. Peter.
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Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. Obiges Ausschreiben des landwirthschaftlichen Bezirksvereins wollen Sie in Ihren Gemeinden auf ortsübliche Weise bekannt geben
und den Fragebogen im Kasten aushängen. Der Beantwortung desselben durch den Großh. Bürgermeister oder einen sachverständigen Land—
wirth sehen wir mindestens in einem Exemplar für jede Gemeinde bis Freitag den 26. Januar d. J. entgegen. a Dr. Braden.
Bekanntmachung. Betreffend: Die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer ein— die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten
werden hierdurch auf die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen; die Fähigkeit hierzu ist
beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß obrigkeitlich zu bescheinigen; e. ein Unbescholtenheitszeugniß, welches hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden. für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realgymnasien, Ober—
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs⸗Commission] Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum[ Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Anstalten) durch
Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.] den Direktor der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die 4)
2) Die Berechtigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienst kann nicht[Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr Sodann wird noch besonders bemerkt: zu pos. b.: daß in dem
vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar d. das Schulzeugniß.
vollendet wird. Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen[Einwilligungs⸗Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes, be⸗ Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April glaubigt sein muß; zu pos. d.: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme
desselben Jahres zu erbringen.(Wenn z. B. mit Rücksicht auf das der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Lebensalter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinausgeschoben, Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Real⸗ das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlusse des Schul-][gymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur jahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch] Wehrordnung vom 22. November 1888— Regierungsblatt Nr. 5 von
anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde. 1889— ausgestellt sein müssen. 3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der 88 88, 89, 90, und ist hierzu ein Bogen in Actenformat(nicht Briefpapier) zu ver- 93 und 94 der angeführten Wehrordnung verwiesen. wenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben. Großh. Prüfungs-Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. 1 4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen: à. Geburts— Der Vorsitzen de: zeugniß; b. ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit Frhr. v. Gemmingen.
Der Küfer Johann Müller, 45 Jahre alt, aus Elbing, wurde wegen wiederholten Bettelns auf Grund des§ 3, Absatz 2 des Frei—
fügigkeits⸗Gesetzes auf die Dauer von 3 Jahren aus dem Großherzogthum Hessen ausgewiesen.
Deutsches Reich. Oberkonsistorium den Entwurf eines Katechis— Darmstadt, 25. Jan. Der kostumirte mus für die evangelisch-unirten Gemeinden des
richter in Darmstadt, der Gerichtsassessor Frey aus Woogsdamm zum Amtsrichter in Lauterbach ernannt; dem Forstinspektor Kullmann zu Engelrod das Ritterkreuz
Ché dansant, der gestern Abend 8 Uhr im Großherzogthums an. Walther und Genossen I. Kl. des Philippsordens verliehen; die Steuerassessoren HBroßh. Palais am Louisenplatz stattfand, war beantragten einen Beschluß, wonach die Synode
lurch eine reiche Fülle trefflicher und kostbarer die Rückberufung des Jesuiten⸗Ordens als eine Charakterkostüme ausgezeichnet. Der Herzog, Verletzung der Rücksichten gegenüber der evan⸗
Flath aus Höchst, Abrie aus Bad⸗Nauheim, v. Grolman in Mainz zu Steuerkontrolleuren, die Finanzaccessisten Glässing aus Gießen, Hellwig aus Pfeddersheim, Linden⸗ 5 7 5 i a a; i 0 e struth aus Atzenhain, Mees aus Mainz, Meisinger aus zie Herzogin und die Prinzessinnen Viktoria gelischen Kirche ansehe und das Oberconsistorium Mainz, Walther aus Offenbach und Wenzel aus Gießen Melita, Alexandra und Beatrice von Sachsen⸗ ersucht wird, die hessische Regierung anzuregen, zu Steuerassessoren, die Forstaccessisten Kirchner zu Coburg und Gotha sind heute Nachmittag nach damit sie im Bundesrath gegen die Rückberufung Gedern: Schaaf zu Gießen und Weber zu Londorf zu Coburg zurückgereist. S. K. H. der Großher⸗ sich ausspreche.— 25. Jan. Die Landes- Forstassessoren ernannt. og wird morgen Vormittag nach Berlin ab⸗ synode nahm die ihr vorliegenden de gegen Berlin, 24. Jan. Zu dem Briefwechsel teisen, um den Kaiser zum Geburtsfeste zu be- die Jesuiten und die zu Gunsten der Gründung zwischen dem Kaiser und Altreichskanzler wird
77 71 5 f 8 51 1 8 5 5 2 5 3 2 glückwünschen. g 8 ee ee ee ee ft in mitgetheilt, daß der Kaiser in seinem ersten Hand— 24. Jan. Die Synode nahm heute vor— Darmstadt wurde zum Amtsrichter in Hirschhorn, der schreiben betonte, er würde es schmerzlich be—
behaltlich der definitiven Redaktion durch das] Amtsrichter Schmeckenbecher in Lauterbach zum Amts- dauern, den Mann unter der Zahl der Gratulanten 1


