Ausgabe 
1.2.1894
 
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1894. Donnerstag den 1. Februar. W 13.

Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Bad⸗Nauheim Montag, Mittwoch j 7; Erscheint dreimal wöchentlich und zwar Dienstag, Abend 0 Kreisblatt für den Kreis Friedberg. n e den Seeg

Annoncen: Die einspaltige Petitzeile 15 Pf., lokale Anzeigen und behördliche aus dem Kreise 10 Pf., Reclamen 30 Pf., ein Beleg kostet 9 Pf. Annoncen von aus⸗ wärtigen Einsendern(soweit Letzere nicht Jahresconto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets durch die Post nachgenommen.

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Amtlicher Theil.

Bekanntmachung. In Melbach ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen und Gehöftsperre verhängt worden. Friedberg den 29. Januar 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 25 Dr. Braden. Bekanntmachung.

Der Stadtvorstand zu Lauterbach beabsichtigt mit dem am 7. Juni l. Is. daselbst stattfindenden Prämien- und Viehmarkte eine Verloosung von Vieh, sowie landwirthschaftlichen und Hausgeräthen zu veranstalten. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 8000 Loose zu 60 Pf. das Stück ausgegeben werden dürfen und mindestens 65 des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden sind. Zugleich ist der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberhessen gestattet worden.

Friedberg den 26. Januar 1894. der e e Friedberg.

r. Braden.

Bekanntmachung.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Landespferdezuchtverein Sektion für die Darmstädter Pferdemärkte auf Nachsuchen genehmigt, daß in den Monaten Mai und Oktober laufenden Jahres je ein Fohlen- und Pferdemarkt zu Darmstadt abge halten wird und mit diesen beiden Märkten Verloosungen vornehmlich von Pferden und Fohlen, von Pferdegeschirren, landwirthschaftlichen Ge räthschaften, sowie sonstigen Gegenständen, nach dem vorgelegten Verloosungsplane verbunden werden. Diesem Plane gemäß sind bei jeder der zwei Verloosungen höchstens 40,000 Loose das Stück zu 1 M. auszugeben und wenigstens 65% der Brutto-Einnahmen zum An kauf von Gewinngegenständen zu verwenden. Zugleich ist der Vertrieb der fraglichen Loose für den Umfang des Großherzogthums gestattet.

Friedberg den 29. Januar 1894. VVV Friedberg.

Dr. Bra den.

Bekanntmachung.

Die Direktionen des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Mannheim und des badischen Rennvereins Mannheim werden aus Anlaß des Anfangs Mai l. Is. in Mannheim abzuhaltenden Pferde- und Rindviehmarktes eine Verloosung von Pferden, Rindvieh und gewerblichen Gegenständen veranstalten, bei welcher 30,000, eventuell bis zu 50,000 Loose à 2 M. ausgegeben und Gewinne im Gesammtwerthe von 39,000, eventuell bis zu 65,000 M. verloost werden sollen. Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat den gedachten Unternehmern auf Nachsuchen gestattet, die fraglichen Loose im Großherzogthum bis zum 2. Mai l. Is. einschließlich zu vertreiben.

Friedberg den 29. Januar 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

Dr. Braden.

Bekanntmachung.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat dem Vorstand des Frankfurter landw. Vereins die Erlaubniß ertheilt, die Loose der aus Anlaß des Frühjahrs- und Herbstpferdemarkts zu Frankfurt a. M. im April und September d. J. zu veranstaltenden Verloosungen von Luxus⸗ und Arbeitspferden, Equipagen, Fahr- und Reitrequisiten und sonstigen Gegenständen innerhalb der Kreise Offenbach, Mainz und Friedberg zu vertreiben. Hierzu wird bemerkt, daß nach dem von der zuständigen Behörde genehmigten Verloosungsplan 120,000 Loose a 1 M. ausgegeben werden dürfen und 72,000 M. zum Ankauf von Gewinnsten verwendet werden müssen.

Friedberg den 29. Januar 1894. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Dr. Braden. Betreffend: Vorträge des Obstbautechnikers. Bekanntmachung. Ich bringe zur Kenntniß der Interessenten, daß Herr Obstbau Dienstag den 13. Februar in Ostheim, techniker John im Monat Februar in den nachverzeichneten Orten Mittwoch den 14. Februar in Kirch-Göns, Vorträge über Obstbau mit praktischen Unterweisungen halten wird. Donnerstag den 15. Februar in Pohl-Göns, An den Wochentagen finden die praktischen Unterweisungen jeweils Samstag den 24. Februar in Schwalheim, von 3 Uhr Nachmittags ab, die Vorträge Abends um 7 Uhr statt. Sonntag den 25. Februar in Nieder-Mörlen, An den Sonntagen werden die Vorträge Nachmittags um 3 Uhr Montag den 26. Februar in Ossenheim, beginnen. Dienstag den 27. Februar in Bauernheim. Sonntag den 4. Februar in Massenheim, Den Herren Bürgermeistern gehen nähere Mittheilungen zu. Montag den 5. Februar in Vilbel, Friedberg den 31. Januar 1894. Dienstag den 6. Februar in Harheim, Der Vorsitzende des Bezirksvereins Friedberg des Oberhessischen Samstag den 10. Februar in Butzbach, Obstbauvereins: Sonntag den 11. Februar in Nieder-Weisel, Süffert. Montag den 12. Februar in Hoch Weisel, Bekanntmachung. a Die chirurgische Klinik zu Marburg nimmt Kranke unter angemeldet zu sein, in die Klinik kamen, und um Aufnahme nach⸗ folgenden Bedingungen auf: suchten. Da die Klinik indessen nur über eine beschränkte Anzahl von J. Classe(Einzelzimmer)(äglich 6. M. Freibetten verfügt, so kann es geschehen, daß, wenn sämmtliche Frei⸗ II. Classe(2 bis 3 Kranke in einem Zimmer) täglich 4. M. betten vergeben sind, solche Kranke abgewiesen werden müssen. III. Classe. täglich 1.50 M. Es liegt daher im eigensten Interesse der Kranken, ihrer Ange

Zahlende Kranke finden ohne Weiteres Aufnahme, ebenso Arme hörigen und der Gemeinden, daß jede Bewerbung aus andern als aus den Kreisen Marburg, Kirchhain, Frankenberg und Ziegenhain den genannten Landestheilen, um gänzlichen oder theilweisen Erlaß der (mit Ausnahme des Amtsbezirks Oberaula), welche mit einem Armen Pflegekosten, unter Einreichung eines Armenscheines und eines ärzt⸗ schein versehen sind. Die nachträgliche Abgabe eines Armenscheines, lichen Attestes, vorher an den Unterzeichneten gerichtet und der Bescheid nachdem vorher das Versprechen der Zahlung gegeben, ist unter keinen abgewartet werde. N

Umständen zulässig. Der Direktor der chirurchischen Klinik: Es ist in letzter Zeit jedoch öfter vorgekommen, daß auch Arme Küster, 8 aus andern Kreisen, zwar mit Armenschein versehen, aber ohne vorher Geheimer Medizinal-Rath.