Ausgabe 
19.9.1878
 
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1878. Donnerstag den 19. September. M111.

ae Oberhessischer Anzeiger.

Wird hier und in Nauheim Montag, Mittwoch und

geg Erscheint dreimal per Woche und zwar Dienstags, reitag Abend ausgegeben.

Donnerstags und Samstags.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Die einspaltige Petitzeile wird bei Annoncen mit 11 Pf. berechnet, bel größerem Tabellen- oder Ziffersatz mit 14 Pf., bei Reclamen mit 22 Pf.; ein Beleg kostet 9 Pf. Annoneen von auswärtigen Einsendern(soweit Letztere nicht Jahres-Conto bei uns haben), welchen der Betrag nicht beigefügt ist, werden stets per Post nachgenommen.

Mit dem 1. October beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und demerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Auf⸗ sätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatepapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Rätbsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber für Landwirthe Aussätze und Notizen für die

Landwirthschaft, in dem praktischen Rathgeber für's Haus interessante und belehrende Notizen für's Haus und die Familie.

Das Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlobn vierteljährlich 1 Mark,

wierteljährlich 1 Mark 30 Pfennig. In Bad Nauheim kann der Anzeiger auch bei Herrn 1 Mark 40 Pfennig.

A. Oertel bestellt werden

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pfennig berechnet,

Der Oberhessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatbote

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durch die Post bezogen jedoch und kostet derselbe mit Bringerlohn vierteljährlich

bei Tabellen und Ziffersatz mit 14 Pfennig. n direct von uns bezogen werden.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechung eintritt.

Die Expedition.

Bekanntmachung.

Wegen Verlegung des Geschästslokals des unterzeichneten Gerichts in den s. g. Feldwebelbau der hiesigen Burg fallen während der Dauer des Umzugs die Amtstage am 24. und 26. des laufenden, sowie am 1. und 3. des künftigen Monats aus und es ist die Geschäfts⸗

thätigkeit des Gerichts auf Erledigung eilender Sachen beschränkt. Friedberg den 16. September 1878.

Großherzogliches Landgericht Friedberg. Pi

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Deutsches Reich. Friedberg, 17. Sept. Se. königl. Hobeit Klaren darüber sein wird, welche Stellung zu der Großherzog traf gestern Nachmittag per Extra- dieser brennenden Frage die Regierungen ein- zug von Alsfeld von den Manövern kommend, nehmen. Zudem ist der Gesetzentwurf von so in Begleitung seiner beiden Flügeladjutanten von ausführlichen eingehenden Motiven begleitet und Westerweller und von Herff hier ein und fuhr enthält eine so genaue Darlegung der Erwägungen, mach dem Ausstellungslokal. Dort betrachtete er daß es auf eine Wiederholung dieser Darlegungen mit großem Interesse die gesammte Ausstellung binauskommen würde, wenn ich diese Bestimmungen und sprach sich sehr anerkennend über dieselbe aus, bier vertreten wollte. Das Eine will ich aber wobei er sehr leutselig und freundlich war. Abends nur kurz hier mit voller Bestimmtheit erklären, rtiste er per Extrazug nach Darmstadt weiter. daß die Regierungen von der Nothwendigkeit Darmstadt. Das Regierungsblatt Nr. 18 durchdrungen sind, die Waffen derartig, wie der enthält: Entwurf vorschlägt und beansprucht, zu erhalten, 1. Gesetz über die Aufbebung der Verordnung über wenn anders sie in der Lage sein sollen, wirksam 29. Jul 1781. Grundeigenthum zu Bauplätzen vom aufzutreten. Ich möchte im Voraus der Annahme i entgegentreten, als ob die Regierungen sich in der II. Bekanntmachung wegen der Herstellung von Juusion befänden, daß die vorgeschlagenen Maß⸗

Wermulhpulver zur Denaturirung von Salz. a 8 Darmstadt. Dem Vernehmen nach soll regeln allein ausreichen könnten, der Bewegung

das Budget zur Vorlage an die Stände nahezu mit Erfolg entgegen zu treten und die Gefahr zu

abgeschlossen sein. Da die neue Gerichtsorganisation beseitigen; nein, die schwierigste Arbeit liegt auf micht vor dem 1. October 1879 ins Leben tritt, einem anderen Gebiete: es wird darauf ankommen so werden für das Departement der Justiz die und wird eine Pflicht sein für den Staat bisherigen Sätze eingestellt und wird später wegen wie für freie Vereinigungen, für öffentliche Cor der neuen Ansorderungen Spetialvorlage erfolgen. porationen wie für jeden Einzelnen, darauf hin- Die Zahl der diesem Ressort angehörigen Beamten zuwirken, daß Gottesfurcht, Treue, Fleiß, Spar. soll sich im Wesentlichen gleich bleiben. Dem samkeit, Zuverlässigkeit in Handel und Wandel schon von mehreren Landtagen ausgesprochenen gekräftigt werden(Beifall), daß die Verführungen Wunsche auf Revision der in Hessen geltenden der Social Demokratie auf diese Weise nicht mehr veralteten Bestimmungen über die Zusammensetzung so sesten Boden gewinnen, daß die Truggebilde, der Vorstände der israelitischen Gemeinden scheint welche in diesen verbreiteten Theorien liegen, be · nun Rechnung getragen werden zu sollen. Wenigstens seitigt werden; daß dafür gesorgt werde, daß sind die Vorarbeiten für eine zweckmäßigere, den nicht diese Agitationen unter irgend einem Scheine Anschauungen der Neuzeit mehr entsprechende von Gesetzlichkeit künftig betrieben werden können Regelung der fraglichen Angelegenheit bet dem(Beifall). Diese letztere Thätigkeit ist durchaus Ministerium des Innern im Gange. Unterslützend nothwendig, wenn es gelingen soll, den Beweg; wirkt auf die Beschleunigung, daß in den 1866 ungen mit Schärfe und mit Erfolg entgegenzu⸗ neu erworbenen Bezirken womöglich noch ver- treten. Wenn der Staat solche wirksame, scharse altetere Normen bestehen. Mittel in Anwendung bringt, dann handelt er

Berlin, 16. Sept. Der Reichstag begann meines Erachtens nicht allein im Interesse seiner heute die erste Lesung des Gesetzentwurses, betr. Selbsterhaltung, sondern zugleich im Interesse der die Maßregeln zur Abwehr der sociald emokratischen Bevölkerung selbst, namentlich der arbeitenden Bestrebungen. Vicekanzler Graf Stolberg sag te Bevölkerung, die vor allem den Intriguen der un der Einleitung: Es ist nicht meine Absicht, socialdemokratischen Bewegung ausgesetzt ist.(Sehr tine ausführliche Darlegung zu geben von den wahr! Beisall.) Ich beschränke mich auf diese Ansichten der Regierungen bezüglich der gemein- wenigen Worte, aber eine Bitte möchte ich an gefährlichen Bestrebungen der Soclaldemokratle.] Sie richten: Gewähren Sie uns scharse, wirksame Ich glaube, daß Jeder, der den öffentlichen Dingen Waffen! Mit halben Maßregeln wird mehr geschadet

in den letzten Monaten gefolgt ist, vollständig im als genützt.(Beifall rechts). Reichensperger

(Oipe) gedachte der ersten Socialisten- Vorlage, welche wegen ihrer unbestimmten Fassung abgelehnt sei, und ferner des zweiten Attentates, das die Nothwendigkeit von Abwehrmaßregeln nahegelegt habe. Er und seine Partei glaubten indeß nicht, daß durch eine Vorlage, wie die heutige, Garantien für eine wirksame Unterdrückung der socialistischen Agitation gewährt würden, ja nicht einmal für tine Verhinderung neuer Attentate. Redner be⸗ zeichnete den§. 1 wegen seiner Dehnbarkeit als un annehmbar, und wendete sich dann gegen ein- zelne Bestimmungen, namentlich die Vorschriften über Beschlagnabme der Vereinskassen ꝛc. v. Helldorf (deutschcons.) trat für das Gesetz ein. Redner suchte den Entwurf der Unwirksamkeit des Ge- setzes zu widerlegen: Bevor man moralische Mittel mit Erfolg anwenden könne, müsse man die äußere Agitation unterdrücken. Die Besorgniß vor Miß⸗ brauch des Gesetzes halte er für unbegründet. Bebel erwähnte zunächst der Beschränkungen der socialdemokratischen Wahlagitation und wies so dann die Unterstellungen zurück, welche die Attentate mit der socialdemokratischen Agitation in Zu sammenhang gebracht hätten. Ob denn die Unter⸗ suchungen gegen die beiden Attentäter Anhalte für jene Unterstellungen ergeben hätten? Er forderte die Regierung auf, die Protokolle der Unter- suchungen zu veröffentlichen. Redner erwähnte einer Depesche, worin gesagt war, Nobiling habe sich zur socialdemokratischen Partei bekannt. Diese Depesche, welche auf einen officiellen Ursprung zurückzuführen wäre, sei falsch. Aehnliche tendenziöse Fälschungen und Irreleitungen seien von officieller Seite zahlreich vorgekommen. Das Gesetz greife tief in das Privat- Eigenthum ein.Mit diesem Gesetz machen Sie jede wissenschaftliche Forschung unmöglich; eine jede kann gemeinfährlich genannt werden. Was ist denn Soclaldemokratie? Wie und wo wollen Sie die Grenze ziehen? Der Minister des Innern, Graf Eulenburg, erklärte: Ueber die Zulassung der Veröffentlichung des Materials des Processes Nobiling haben die Juftiz- behörden zu entscheiden. Ich weiß, daß Nobiling aussagte, er habe socialdemokratischen Versamm- lungen beigewohnt und daran Gefallen gesunden und theile die Grundsätze der soeialdemokratischen