Ausgabe 
30.5.1876
 
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es Hause

Larl Neuß,

Id,

1

1876.

Dienstag den 30. Mai.

M. 64.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil. range ch ne.

Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die unterm 28. Januar laufenden Jahres angeordnete Hundesperre von heute an auf

gehoben worden ist.

Die Großberzoglichen Bürgermeistereien der Landgerichtsbezirke Friedberg und Bad- Nauheim wollen dies alsbald ortsüblich publiciren lassen.

Friedberg den 28. Mai 1876.

Beka n bt machung.

Betreffend: Die Gewährung von nachträglichen Vergütungen für Kriegsleistungen der Gemeinden. Indem wir das in Nr. 21 des Regierungsblattes erschienene und in Nr. 52 des Kreisblattes abgedruckte Gesetz vom 5. April dieses Jahres

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. N

in Erinnerung bringen, und die Großherzoglichen Bürgermeistereien auf das ihnen zugegangene Ausschreiben vom 26. April dieses Jahres verweisen, fordern wir hiermit die Interessenten auf, Ansprüche auf die nach Art. 1 und 2 des erwähnten Gesetzes zu gewährenden nachträglichen Vergütungen, dem Art. 3 des Gesetzes gemäß, binnen 6 Wochen, vom Tage des Erscheinens des Gesetzes an, bei uns anzumelden und mittelst ordnungsmäßiger Beurkundung liquid zu stellen. Gemeinden und Privaten, welche diese Ansprüche bei dem Ablauf der bemerkten Frist nicht angemeldet haben, bleiben

Haact: blond.

von der nach jeuem Gesetze nachträglich zu gewährenden Vergütung ausgeschlossen.

Friedberg am 26. April 1876.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. n

An die Großherzogl. Bürgermeistereien in den Großh. Distrietseinnehmereien Friedberg und Nieder- Wöllstadt. Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden durch die Schelle bekaunt machen zu lassen, daß die Berichtigung der Forst- und Feldstrafen für die

II. Periode 1876 bis zum 15. Juni dieses Jahres an den Zahltagen Dienstags und Donnerstags ohne Mahnung anher geschehen kann.

Großherzogliche Distrietseinnehmereien Friedberg und Nieder-Wöllstadt.

Friedberg den 28. März 1876.

Weigel.

Steckbrief.

Nie ß.

Der in nachstehendem Signalement näher bezeichnete Füsilier Johannes König der 12. Compagnie 5. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 65 aus Ober⸗Mörlen, Kreis Friedberg, Großherzogthum Hessen gebürtig, hat sich am 12. d. M., Abends gegen 8 Uhr, von seinem Truppentheil entfernt und ist bis jetzt noch nicht wieder hierher zurückgekehrt.

Unter Mittheilung dessen Signalements werden sämmtliche Militär- und Civilbehörden dienstergebenst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle aufzugreifen und an den nächsten Truppentheil. zur weiteren Veranlassung abzuliefern.

Cöln den 17. Mai 1876.

Merk Signalement

J. A.

er, Hauptmann und Compagnie-Chef.

des Füsilier Johannes König der 12. Compagnie 5. Rhein. Infanterie-Regiments Nr. 65, welcher sich der Fahnenflucht verdächtig gemacht hat.

Geburtsort: Ober-Mörlen.

Stirn: hoch. Augen: grau.

Kreis: Friedberg, Großherzogthum Hessen. Augenbraunen: blond.

Tag der Geburt

: 16. August 1850. Größe: 1 M. 67 Centim. Nase und Mund: gewöhnlich. Zähne: gesund. Kinn: rund.

Bart: blonder

Vollbart. Gesichtsbildung: rund. Gesichtsfarbe: blaß. Körperbau: mittel. Religion: katholisch. Sprache: deutsch. Besondere Kennzeichen: Auf

dem rechten Arm ein Herz mit den Buchstaben J.

rock V. Garnitur. Säbeltroddel.

Tuchhose IV. Garritur.

Halsbinde V. Garnitur. Seitengewehr M/, gestempelt 65. R. 12. 79.

K. tätowirt. Profession: Maurer. Unterhose. Hemd.

b. Eigene Sachen: Schirmmütze.

Bekleidet war derselbe: a. Königliche Sachen: Waffen- Langschäftige Stiefel. Leibriemen mit Schloß II. Garnitur,

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Peter Muth von Vilbel ist als Nachtwächter der Gemeinde Vilbel ernannt und verpflichtet worden.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regier ungsblatt Nr. 28 enthält:

I. Bekaunimachung, eie Verwendung von Stempel⸗ marken in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betr.

II. Bekanntmachung, den Großh. Philippsorden betr.

III. Bekanntmachung, die Aufbringung des Bedürf nisses der Großherzoglichen Landeebrandversicherungs⸗Anstalt ür 1875 bett.

IV. Bekanntmachung, die Wahl der Geschwornen in ver Provinz Rheinhessen für das Jahr 1877 betr.

V. Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des

Bicinalwegbausonds für die Provinz Rheinhessen für das bahr 1874. f 5. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten

Amlagen in den Gemeinden des Kreises Lauterbach.

VII. Ertheiung von Erfindungspalenten. end ever ungen. Seine Königliche Hoheit er Großherzog baben Allergnädigst geruht: am 1. Mai en Obersteuercalculator Lyncker auf sein Nachsuchen, den Schullehrer Uhrig zu Lampertheim auf fein, Nachsuchen Inter Anerkennung seiner Dienste, am 12. Mai den Schul⸗ ehrer Kranz zu Altenburg auf sein Nachsuchen, am 15. Mai en Schullehrer Kehr zu Treis a. d. Lea. in den Ruhe⸗ and zu versetzen. f f IX. ee en Erledig! sind: die 2. bvangelische Pfarrstelle zu Mainz, Gehalt 2201 M., die

2. Schulstelle zu Büdesheim, Gehalt 771 M. 43 Pf., die mit einem evangelischen Lehrer zu besetzende 2. Schulsdelle zu Weinolsheim, Gehalt 771 M. 43 Pf., eine Lehrerstelle an der Schule zu Oppenheim, Gehalt 942 M. 85 Pf., die 2. Schulslelle zu Obers-Hilbersheim, Gehalt 771 M. 43 Pf., die evangelische Pfarrstelle zu Burg ⸗Gräsenrode, Gehalt 1725 M. Dem Freiherrn v. Leonhardi zu Groß Karben steht das Präsentationsrecht zu.

X. Sterbefälle. Gestorben sind: am 30. März der Oberförster Kullmann zu Darmstadt, am 9. April der Forsimeister Freiherr v. Diemer zu Darmstadt, am 25. April der Kirchenralh Bernhard zu Reinheim.

Darmstadt Am 20. Mai wurden der Distrietseinnehmer zu Langen, Berntheisel, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt und demselben der Charakter als Rendant verliehen und der Rentamtmann zu Schotten, Schliephacke, in gleicher Diensteigenschaft nach Gießen versetzt, sowie der temporär in den Ruhestand versetzte Rentamt mann Heim reaetivirt und demselben das Rentamt Schotten übertragen.

Darmstadt, 26. Mai. Heute trat der Ge setzgebungs⸗Aussschuß der zweiten Kammer zusammen, um die für einzelne Vorlagen ersorderlichen Be

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richte noch festzustellen. Hierbei handelt es sich insbesondere um eine Reihe von Anträgen, welche der Abgeordnete Jöckel zum Gesinde-Ordnungs Entwurf gestellt hat, ferner um das Gesetz, betr. die Volks⸗Schullehrer⸗Gehalte ꝛc.

Jugenheim, 23. Mai. Gestern ist der älteste Sohn des Prinzen Alexander von Hessen, Prinz Ludwig von Battenberg, aus London bei seinen Eltern wohlbehalten dahier wieder einge troffen. Der Prinz Ludwig begleitete bekanntlich als Unterlieutenant auf dem SchiffeSerapis den Prinzen von Wales nach Indien und wurde nach deren Beendigung zum Lieutenant der Marine ernannt.

Mainz 24. Mai. Der Bischof v. Ketteler stand heute wegen zweier Zuwiderhandlungen gegen das die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen betreffende Gesetz vor dem Bezirks- gericht. Der erste Fall betraf die Besetzung der Pfarrei Kastel durch den Mitangeklagten, Kaplan Schaider, der zweite Fall die Besetzung der Stelle eines Dekans für das Dekanat Heppenheim. Der