Ausgabe 
1.1.1876
 
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Samstag den 1. Januar. M1.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 11 Pfennig berechnet.

Areisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Betreffend: Die Ausführung des Gesches vom 6. Juni 1853, die Versichtrung der Gebäude gegen Feuersgefahr

und die Vergütung gegen Brandschäden.

Amtlicher Theil. Friedberg am 29. Dezember 1875.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Es stehen noch viele mit Erledigung unserer Verfügung vom 2. dieses Monats zurück, weshalb wir an umgehende Vorlage bei Meidung von

Wartboten erinnern.

In

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Regina Bopp von Schwal beim ist als

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Mit Rücksicht darauf, daß das Reichsgesetz vom 6. Februar laufen- Beurkundung des Personenstandes und die Ebe in Krafte tritt wird diermit in Auftrag Großherzoglichen Ministeriums der Justig bekannt gemacht, daß t) für den Standesamtsbezirk Nieder-Florstadt der Beigeordnete Heinrich Alles zum Standesbeamten und Philipp Karl Mu sch zu dessen Stellvertreter,

den Jahres über die schließung am 1. Januar 1876

und 2) für den Standesamtsbezirk Ossenbeim der Georg Friedrich

Bezirk des unterzeichneten Landgerichts Assenheim, Bauernbeim, Beienheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Rosbach, Ockstadt, Reichelsheim,

Ilbenstadt,

Södel und Weckesbeim

Keller zum Standesbeamten und Ludwig Kopp zu dessen Stellvertreter ernannt worden sind und daß in den übrigen zum gehörigen Standesamtsbezirken Bruchenbrücken, Leidhecken, Melbach, Nieder Nieder ⸗Wöllstadt, Ober- Florstadt, Ober-Rosbach, Ober-Wöllstadt

Hebamme der Gemeinde Schwalheim ernannt und verpflichtet worden.

liche Bekanntmachung.

betreffenden Gemeinden die Geschäfte des Standesbeamten und die Bei geordneten, beziebungsweise der J. Beigeordnete, die des Stellvertreters des Standesbeamten zu versehen haben.

Da das Gesetz auch dem Publikum die Verpflichtung zu Anzeigen und sonstigen Handlungen, inebesondere auch zum Erscheinen bei dem Standesbeamten bei namhaften Strafen auferlegt, so sieht man sich ver⸗ anlaßt, dasselbe auf die darauf bezüglichen Gesetzesstellen besonders zu verwelsen und bier besonders bervorzubeben, daß die Anzeigen mündlich bei dem Standesbeamten zu machen sind, insoweit das Gesetz selbst nicht ausnabhmsweise schriftliche Anzeige gestattet.

Friedberg den 29. Dezember 1875.

Großberzegliches Landgericht Friedberg. irt.

Beigtordntte Heinrich

Dorn-Assenbeim,

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die Bürgermeister der

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An die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Wir ersuchen Sie, unser Rechner, Herr Stadtrechner Mittwoch den 5. Januar zustellen und wir theilen 78 M., für 60 fl. 104 M., für 62 fl. im Intercsse der Pflegeeltern, daß sie sich alle an die Zahlungen zu leisten.

Friedberg den 29. Dezember 1875.

Vogt dahier, 1876 auszahlen

Ihnen zu dem Bebufe mit, 108 M., für 65 fl. 112 M., für 70 fl., 120 M., für 75 fl.

1) diejenigen Ihrer Ortsangehörigen, welchen Pfleglinge unseret Stiftung anvertraut sind, gefälligst zu benachrichtigen, daß die Pfleggelder für das 2.

Semester 1875 gegen Beibringung der vorschriftsmäßigen Bescheinigungen 2) die Empfangsbescheinigungen des Pflegegeldes nicht in Gulden, sondern in Mark aus- daß nach Beschluß des Vorstandes vom 16. October 1874 künftig für 40 fl. 70 M., für 45 fl. 130 M. ausbezahlt werden sollen. Es liegt dem hier veröffentlichten Tage einfinden da der Rechner nicht verpflichtet ist, an einem anderen Tage

wird;

Für den Vorstand: Meyer.

Deutsches Reich. Da ru sta dt. Das Großherzogliche Regier⸗ ungsblatt Nr. 61 von 1875 enthält: 1. Bekannimachung, die Einführung des Reichsgesetzes

über die Portofreibetten vom 5. Juni 1869 in Süohessen betreffend.

I. Bekanntmachung, die Ausdehnnng der Personenpost zwischen Homburg v. d. H. und Friedberg bis Bad⸗Nau⸗ heim betreffend.

III. Concuttenzerössnungen. Erledigt sind: die Schul sielle zu Muschenbeim, Geball 771 M. 48 Pf.; dem Fürsten zu Solms⸗Braunfels stebt das Präsentationstecht zu; die 4. Schulstelle zu König, Gehalt 771 M. 43 Pf.; dem Grasen zu Erbach⸗Schönberg sieht das Präsentaionsrecht zu; die 1. Schulstelle zu Hainstadt, Gehalt 857 M. 14 Pf.; dem Großh. Kreiorath zu Offenbach, dem kath. Pfarrer zu Klein⸗Krotzenbucg und dem On tevorstande zu Hainstadt sieht das Präsentationsrecht zu. f

Auf Anordnung des Oberconsistoriums wird in den beiden rechtsrhelnischen Provinzen am Neujahrstage von der Kanzel eine Ansprache an die Gemeinden verlesen werden, welche den Stand · punkt der evangelischen Kirche Hessens dem Civil- ehegesetz gegenüber darlegt, Die Gemeindeglieder werden hlerin aufgefordert, die kirchliche Trauung und Tause nicht zu versäumen. Bezüglich der Fübrung der Tauf-, Trauungs- und Beerdigungs- Register ist ein neues Reglement ertheilt worden.

Berlin. DieProvinzial-Correspondenz wirft einen Rückblick auf das abgelaufene Jahr, worin sie sagt;: Angesichts der entschiedenen Durch- führung der Staatsgesetze seien weitere Anzeichen dafür bervorgetreten, daß die Krast zum weiteren

Kampfe in der katbolischen Geistlichkeit und Be- in Paris, um einen hlesigen, aus Metz

völkerung erlahme und die Sehnsucht nach dem Specialisten, Dr. Metzger, für sein Beinleiden zu

kirchlichen Frieden wachse, sowie unter den bis- consultiren. herigen streitbarsten Vorkämpfern der katholischen Versailles, 28. Dec. 1875. Nationalver⸗ Sache der Wunsch nach Frieden immer mehr sammlung. Die Assemblée hat bei Fortsetzung der Boden gewinne. Die Erfüllung dieses Wunsches Berathung des Preßgesetzes ein Amendtment des werde freilich nur dann möglich sein, wenn die Deputirten Janzé angenommen, demzufolge der leitenden Kreise die Ueberzeugung gewannen, daß Verwaltung die Befugniß entzogen wird, den die Voraussetzung des Friedens die allseitige und Journalen den Verkauf auf der Straße zu untersagen. thatsächliche Anerkennung der Staatsgesetze sei. Die Art. 3 und 4 des Preßgesetz-Entwurfes, welche Breslau. Der frühere Domcapitular Frei- diejenigen Preß-Vergeben, die vor die Zuchtpolizei⸗ herr von Richthofen ist, nach Mittheilung des Gerichte zu verweisen sind, aufzählen, werden ange- N. Evangel. Gemeinde-Boten, da er im Alt- nommen, nachdem der Justiz Minister Dufaure katholicismus seine Hoffnungen nicht erfüllt sah, dieselden gegenüber der Linken, welche die Ge und sein religtöses Bedürfniß hier nicht rechte richtsbarkeit der Zuchtpolizeigerichte bekämpfte und Befriedigung fand, zur evangelischen Kirche über- verlangte, daß sämmtliche Preß vergeben ausschlleß⸗ getreten und hat am 12. December in der Nicolal- lich vor die Schwurgerichte verwiesen werden sollen, Kirche zu Leipzig das Abendmahl nach tvangeli- befürwortet bat. Durch den Art. 4 wird aus- schem Ritus empfangen. gesprochen, daß auch die durch die Presse begangenen Ausland. Vergeben der Beleidigung gegen den Souveraln

oder das Oberhaupt eines fremden Staates dor Frankreich. Paris.

In einem durch die Zuchtpolizei-Gerichte gebören.

die Blätter veröffentlichten Schreiben des Herzogs Toulon. Das Kriegs-Gericht bat den Aumale lehnt derselbe die Annahme jeder Candidatur Commandanten des verbrannten Kriegsschiffs 0

sowohl zum Senator als auch zum Deputirten ab.Magenta einstimmig freigesprochen.

28. Dec. 1875. Der deutsche Boschafter, Großbritannien. Lenden, 29. Dec. 1876. Fürst Hohenlohe, trifft morgen wieder auf seinem In der heutigen Sitzung des handelsamtlichen hlesigen Posten ein. Herr von Gontaut-⸗Biron Gerichtshofes lehnte der Vertreter des Llopd im ist heute nach Berlin abgereist. Prinz Reuß, Kreuzverbör die Zeugen über die Plünderung zuletzt Botschaster des Deutschen Reichs in des Schiffes und der Leichen ab. Detselbe ere St. Petersburg, befindet sich seit einigen Tagen klärte ferner, er babe Ramens des Llopd niemals gebürtigen behauptet, daß der SchleppdampferLiverpool

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