—
9839
1876.„ Dienstag den 19. Dezember. 150.
berhessischer Anzeiger.
Die Petitzeil 3 f: f Erscheint jeden wird mit 11 Pfennig berechnet. Kreisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Ren. Kt Aten dandlung,
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, — Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Auf- sätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Coursberichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem gratis beigegebenen Unterhaltungsblatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel; sodann monatlich ebenfalls gratis in dem praktischen Rathgeber interessante und belebrende Notizen für Haus- und Landwirthschast. Dass Abonnement beträgt bei der Verlagsexpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 2 M., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗ jährlich 1 M. 30 Pf. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pf. berechnet, bei Tabellen und Ziffersatz mit 14 Pf. der Oberbessische Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. 2 2 Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine
an e r 0 Beachtung: Unterbrechung eintritt. chi N Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das kommende Halbjahr zusenden, wenn nicht 0 Ig„ ausdrücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition. A* Gtifichen Bu 1 LE Amtlicher Theil. Betreffend: Den Grenzgang der Feldgeschworenen im Jabre 1876. Friedberg den 15. December 1876. 10. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. Data ben 1. L 1 Diejenigen von Ihnen, welche mit Erledigung unserer Verfügung vom 6. vorigen Monats noch im Rückstande sind, werden erinnert, solcher t n Tsehen 1 binnen 8 Tagen unfehlbar nachzukommen. Trap p. 1 4 Waben Betreffend: Den Landkalender für das Großherzogthum Hessen im Jahre 1878. Friedberg den 15. December 1876. A a Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ering. an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bad-Nauheim, Butzbach, Friedberg, Griedel, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Klein-Karben, e e Münzenberg, Ober⸗Rosbach, Okarben, Rodheim, Reichelsheim und Vilbel. 1 ten Go Wir sehen Ihren umgehenden Berichten entgegen, an welchen Tagen im Jahr 1878 die Märkte in Ihren Gemeinden abgehalten werden. A Trapp. 8 dune 1 Belressend: Die Verpflgung eines Kindes der Elisabetha Schäfer von Weckesheim. Friedberg den 15. December 1876. . Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Falls Ihnen der Aufenthalt der 34 Jahre alten Dienstmagd Elisabetha Schäfer von Weckesheim bekannt sein sollte, wollen Sie hier-
colade, ö über berichten. Trapp.
n dae Bekanntmachung.
Betreffend: Den Einjährig⸗Freiwilligen⸗Militärdienst. Diejenigen Wehrpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige dienen wollen und im Großherzogthum Hessen nach§. 23 und 24 der Ersatz Ordnung vom 28. September 1875(Regierungsblatt Nr. 55 von 1875) gestellungspflichtig sind, werden auf die in den§§. 89 und 91 der Ersatz⸗ 0 Dronung enthaltenen, nachstehend im Auszuge mitgetheilten Bestimmungen aufmerksam gemacht, mit dem Anfügen, daß die Bestimmungen über die Pflichten der zum einjährig freiwilligen Dienst Berechtigten und die Meldung zum Dienstantritt in den§§. 93 und 94 l. c. enthalten sind. Bei 1
ne Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften oder verspäteter Einreichung der Gesuche kann die Zulassung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden, ung enden Boischristen ode reichung be kann dit a 3 beziehungsweise der Berechtigungsschein nicht verliehen werden. Die vorstehenden, sowie die Bestimmungen des unten abgedruckten§. 89 gelten sowohl — für diejenigen Wehrpflichtigen, welche sich der Prüfung unterziehen wollen, als auch für die, welche auf Grund eines Schulzeugnisses den Berechtigungs⸗ Sd*— cchein nachfuchen. Für die im nächsten Frühjahr stattfindende Prüfung sind die Gesuche um Zulassung spätestens bis zum 1. Februar 1877 EN 5 Hei der unterzeichneten Prüfungs- Commisston einzureichen. Ueber die Anforderungen, welche an die zu Prüfenden gestellt werden ꝛc. gibt die Prüfungs- I! Dtrdnung(Anlage 2 zur Ersatz⸗ Ordnung) Ausschluß. Bezüglich des Prüfungs⸗Termins, sowie des Locals worin die Prüfung stattfindet, erfolgt 7 weitere Bekanntmachung. Eine specielle Ladung erfolgt nicht. g a. f Darmstadt den 7. December 1876. Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für Einjährig⸗ Freiwillige. „ Fin Der Vorsitzende: v. Marquard, Regierungsrath. Acberchligt 20 1 der Berechtigung. Dienst noch nachzuweisen. Dies kaun entweder durch Beibringung von Schulzeugnissen a— 1 g 8. 89. Nachsuchung. cht gung; oder durch Ablegung einer Prüfung vor der Prüfungs-Commission geschehen. — f 1) Die Berechugung zum einjütrig freud ligen Dienst darf nicht vor vollen 5) Der Meldung bei der Prüfungs Commission sind daher entweder die Schul⸗ — vetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des 5 1. 55 i l 18 1 4 5 bi 1. April des ersien Militärpflichtjayres(5. 20,2) zu zeugnisse, durch welche die wissenschastliche Befähigung nachgewiesen werden kann(§. 90) 1 U ene. spätestens bis zum 1. April des erste 1 20, zu beizufügen, oder es ist in der Meldung das Gesuch um Zulassung zur Prüfung aus⸗ e.. i 3 2 5 zusprechen. Die Einreichung der Zeugnisse darf bis zu dem unter Nr. 1 genannten 2) Die Berechtigung wird bei derjenigen Prüsungs⸗Commission nachgesucht, in äußersten Termin ausgesetzt werden. In dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist Ztabl Unt, eren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungepflichtig ist.(§. 23 und 24.) anzugeben, in welchen zwei fremden Sprachen der sich Meldende geprüft sein will. 2„tet. 3) Wer die Berechligung nachsuchen will, hat sich bei der unter Nr. 2 bezeich-(Anl. 2 F. 1.) Auch hat der sich Meldende einen selbst geschriebenen Lebenslauf bei— — teten Prüfungs⸗Commission spätestens bis 0 f 1. Februar des N zufügen. ꝛc. ꝛc. 5 Aghres schristlich zu melden. Dieser Meldung sind beizufügen: a. ein Geburtszeugniß, f f g 2 1 n wos. Un indien b des Valers oder Vormundes mit der Erklärung über die§. 91. Nachweis der wissenschaftlichen Befähigung durch Prüfung. N I Zereilwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen acliven 1) Wer die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig freiwilligen Dienst 10 v. l Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten und zu veirpflegen, e. ein Unbescholtenheitszeugniß,[durch eine Prüsung nachweisen will, bat sich auf Vorladung der Prüfungs Commission „bn— Dau welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymuasien, Realschuten, Progymnasien J persönlich im Prüfungstermin einzufinden. 0. 0 „ e at 1 11 und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen 2) Alljäbrlich finden 2 Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im n eule durch die Polizei Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörbe auszustellen ist. Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frübjehreprüsung 1 Sämmiliche Papiere sind im Original einzureichen. spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbsiprüsung spätestens bis zum 1. August
4) Außerdem bleibt die wissenschastliche Befähigung für den einjährig freiwilligen[angebracht werden. de. dec.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Wilhelm Schwenk III. und Wilhelm Seibold J. von Nieder- Eschbach wurden als Feldgeschworene für diese Gemarkung ernannt und verpflichtet. 1


