Ausgabe 
9.5.1876
 
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tur f g r, 3 2 2 a 1876. Dienstag den 9. Mai. M. 55.

Ohberhessischer Anzeiger.

9 Die Petitzeile tagꝭ un wird mit 11 Pfennig berechnet.

Erscheint jeden

areisblatt für den Kreis Friedberg. e eee

Amtlicher Theil.

Betreffend: Den Voranschlag des allgemeinen evangellschen Kirchensonds für 1876. Friedberg am 5. Mai 1876.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die evangelischen Kirchenvorstände.

5 Nachstehend theilen wir Ihnen in Abdruck Auszug über die repartirten Gelder für 1876 unter dem Auftrage mit, sofort die einzelnen Beträge zur directen Zablung an den Rechner des evangelischen Centralkirchensonds F. Lauteschläger in Darmstadt anzuweisen und dafür zu sorgen, daß baldige Abführung erfolgt. Trapp.

Auszug aus der Zusammenstellung der auf die evangelischen Kirchen- und milden Stiftungsfonds für das Jahr 1876 ausgeschlagenen Beiträge für kirchliche und geistliche Zwecke. Bönstadt 3 M. 11 Pf. Bruchenbrücken 57 Pf. Nieder ⸗Erlenbech 168 M. 37 Pf. Nieder⸗Eschbach 60 M. 2 Pf. Nieder⸗ Burg⸗Gräsenrod M. 84 Pf. Butz: Rosbach 1 M. 2 Pf. Nieder ⸗Weisel 32 M. 3 Pf. Nieder ⸗Wzladt 2 M. 51 Pf. Kugelbausfond daselbst 2249 M. 26 Pf. Dorheim 1 M. 37 Pf. Ober⸗Sschbach 102 M. 18 Pf. Over⸗Rosbach 58 M. 71 Pf. Okarben M. 66 Pf.

auerbach b. Fr. 2 M. 75 Pf. Fauerbach v. d. H. 25 M. 1 Pf. Florstad1 848 M. Ossenheim 2 M. 39 Pf. Ostheim 13 M. 16 Pf. Peiterweil 2 M. 63 Pf. Pohl⸗

Kirche zu Assenheim 2 M. 9 Pf. 1 0

Pf. Flicdderg, Staditirche 2 M. 81 Pl., Burgkirche 1 M. 97 Pf., pia corpors Göns 1 M. 19 Pf. Reichelsheim 201 M. 36 Pf. Rendel 396 M. 69 Pi. Rod⸗ 0

. 1 M. 49 Pl. Büdesbeim 518 M. 68 Pf. dad 1 M. 19 Pf.

715 M. 23 Pf. Gambach 2 M 81 Pf. Gtiedel 3 M. 88 Pf. Groß ⸗Karben beim 5 M. 91 Pf. Schwalveim 276 M. 50 Pf. Södel 2 M. 9 Pf. Staden 72 M. 5 Pi. Hoch Weisel 2 M. 69 Pf. Holzhausen 3 M. 52 Pf. Kaichen 1 M. 216 M. 31 Pf. Stammbeim 1 M. 55 Pf. Steinsurth 1 M. 37 Pf. Trais⸗ 43 Pf. Klein- Karben 5 M. 73 Pf. Langenhain 32 M. 33 Pf. Melbach 3 M. Münzenberg 26 M. 38 Pf. Vilbel 3 M. 88 Pf. Weckesheim 13 M. 10 Pf. 94 Pf. Münster 2 M. 86 Pf. Münzenberg 5 M. 79 Pf. Bad⸗Nauheim 6 M. Woynbach 274 M. 47 Pf.

* Deutsches Reich. herabgehen darf. Die vorstehend, sowie die in! 6. Mai. Das Abgeordnetenbaus über⸗ H-V. Friedberg. Als Ergänzung des in den Artikeln 42 bis 45 getroffenen Bestimmungen wies in der heutigen Sitzung den Gesetzentwurf vor. Nr. enth. Art. ist zu bemerken, daß sich außer sind auf Bapern nicht anwendbar. Dem Resche wegen Verlegung des Etats-Jahres und Feststellung den§§. 41 und 47 der Reichsverf., auch die§8. 42, steht jedoch auch Bayern gegenüber das Recht zu, des Staatshaushaltes für das erste Vierteljahr 43, 44, 45 und 46 auf das Gesetzgebungstecht des im Wege der Gesetzgebung einheitliche Normen 1877 an die Budget- Commission und genehmigte Reichs hinsichtlich des Eisenbahnwesens beziehen. für die Construction und Ausrüstuug der für die sodann das Ansiedelungs-Gesetz, und zwar bis Dieselben lauten: Art. 42. Die Bundesregier- Landesvertbeidigung wichtigen Eisenbahnen aufzu- F. 16 nach den Commissions- Anträgen, die übrigen ungen verpflichten sich, die Deutschen Eisenbahnen stellen. Dem neu zu wählenden Reichstage wird Paragraphen meistens nach der Regierungs Vorlage, im Interesse des allgemeinen Verkehrs wie ein voraussichtlich die ebenso schwierige als dankbare einzelne Bestimmungen betreffs Versagung der einheitliches Netz verwalten und zu diesem Behuf Aufgabe zufallen, die Umgestaltung unseres Eisen⸗ Erlaubniß zu Ansiedelungen nach den Anträgen auch die neu herzustellenden Bahnen nach einheit- babnwesens aus seiner gegenwärtigen Verworten- von Hänel. Der von der Competenz Commission lichen Normen anlegen und ausrüsten zu lassen. heit zu einemeinheitlich verwalteten Netzeim gestellte Antrag, wonach die für die Provinz Art. 43. Es sollen demgemäß in thunlichster Be- Interesse des allgemeinen Verkehrs und zur Pflege Posen geltende Befugniß der Landräthe und Be⸗ schleunigung übereinstimmende Betriebseinrichtungen der Wohlfahrt des Deutschen Volks anzubahnen zirks⸗Regierungen auch auf Westfalen ausgedehnt getroffen, insbesondere gleiche Bahnpolizeireglements und so viel als möglich zu fördern. werden soll, wurde gleichfalls angenommen. eingeführt werden. Das Reich hat dafür Sorge Darmstadt. Bekanntlich gestattet das Reichs- Karlsruhe, 4. Mai. Nachdem die zweite zu tragen, daß die Eisenbahnverwaltungen die Strafgesetz durch§ 362 den Gerichten in einer Kammer gestern die General- Debatte über die Bahnen jederzeit in einem die nöthige Sicherheit Reihe von Fällen, die wegen Uebertretungen zu Schulgesetz⸗ Novelle brendigt hatte, wurde heute gewährenden baulichen Zustande erhalten und die- Haft Verurtheilten zu Arbeiten außer der Straf: bei der Special-Berathung der erste Artikel,

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selben mit Betriebsmaterial so ausrüsten, wie das Berkehrsbedürfniß es erheischt. Art. 44. Die Eisenbahnverwaltungen sind verpflichtet, die für den durchgehenden Verkehr und zur Herstellung inein⸗ ander greifender Fahrpläne nöthigen Personenzüge mit entsprechender Fahrgeschwindigkeit, desgleichen die zur Bewältigung des Güterverkehrs nöthigen Güterzüge einzuführen, auch directe Expeditionen im Personen⸗ und Güterverkehr, unter Gestattung des Ueberganges der Transportmittel von einer Bahn auf die andere, gegen die übliche Vergütung einzurichten. Art. 45. Dem Relche steht die Controle über das Tariswesen zu. Dasselbe wird namentlich dahin wirken: 1) daß baldigst auf allen Deutschen Eisenbahnen übereinstimmende Be⸗ triebsreglements eingeführt werden; 2) daß die möglichste Gleichmäßigkeit und Herabsetzung der Tarise erzielt, ins besondete, daß bei größeren Ent; sernungen für den Transport von Koblen, Koaks, Holz, Erzen, Steinen, Salz, Roheisen, Düngungs⸗ mitteln und ähnlichen Gegenständen ein dem Be⸗ rürsniß der Landwirthschaft und Industrie ent. sprechender ermäßigter Tarif, und zwar zunächst thunlichst der Einpfennigtarif eingeführt werde. Art. 46. Bei eintretenden Nothständen, insbe- sondere bei ungewöhnlicher Theuerung der Lebens miltel, sind die Eisenbahnverwaltungen verpflichtet, für den Transport, namentlich von Getreide, Mehl, Hülsenfrüchten und Kartoffeln, zeitweise einen dem Berürfniß entsprechenden, von dem Kaiser auf Vorschlag des betreffenden Bundesrathsausschusses

sestzustellenden, ntedrigen Spezialtarif einzuführen,

welcher jedoch nicht unter den niedrigsten auf der betreffenden Bahn für Rohprodukte geltenden Satz

Anstalt anzuhalten, und hierfür ist bei uns nament lich das Arbeitshaus in Dieburg vorgesehen. Da indessen bisher die Gerichte fast gar keinen Ge brauch von jener Befugniß gemacht haben, während dies doch in vielen Fällen hätte geschehen können und sollen, so hat das Justiz-Ministerium eine bezügliche generelle Weisung an die Gerichte ergehen lassen.

Die gesammten Berichte des Finanz⸗Aus- schusses der zweiten Kammer über das Budget und die neuen Steuer ⸗Gesetze sind dem Finanz Aus- schusse der ersten Kammer mitgetheilt, worauf dann in der Kürze die in der Verfassung vorgeschriebene gemeinschaftliche Sitzung der beiden Ausschüsse stattfinden wird. Nach diesem Stande der Sache dürfte jedenfalls noch in diesem Monate die Be- ratbung im Plenum zweiter Kammer beginnen können.

Mainz. Eine durch die Zeitungen gehende Nachricht, die Regierung werde den Bischof zur Wiederbesetzung der erledigten Pfarr- Stellen dem⸗ nächst auffordern, ist offenbar unbegründet, da dies erst geschehen kann, wenn der Bischof eine solche erledigte Stelle innerhalb eines Jahres nicht wieder besetzt hat. Bis jetzt ist für keine der erledigten Stellen diese Frist abgelaufenz sie kann außerdem von der Regierung verlängert werden.

Berlin, 5. Mai. Das Abgeordnetenhaus beendigte in der heutigen Stunden währen den Sitzung die zweite Lesung des Gesetzent wurfs über die evangelische Kirchenverfassung. Der Antrag Klotz-Virchow, nach Artikel 19 einen Artikel einzuschleben, welcher die Rechte der aus ber evangelischen Landeskirche Austretenden wahr nimmt, wurde nach längerer Debatte, wobei der Cultusminister den Antrag bekämpfte, abgelehnt.

welcher die gesetzliche Einsührung der gemischten Schule mit Beibehaltung des confessionellen Reli- gions⸗ Unterrichts enthält, angenommen. Dagegen stimmten die Ultramontanen.

Ausland.

Oesterreich⸗-Ungarn. Wien. Die Dele⸗

gationen sind auf den 15. Mai nach Pest einberufen.

5. Mai., Ledochowski ist auf der Rückkehr von Rom nach Teplitz gereist und beim Fürsten Clary abgestiegen.

6. Mai. Die griechische Königsfamilie ist hier eingetroffen und vom Kaiser am Bahnhose herzlich begrüßt worden.

DiePolitische Correspondenz theilt die wesentlichsten Punkte des Ausgleichs mit Ungarn mit: Das Zollbündniß wird auf zehn Jahre, wesentlich in der gegenwärtigen Fassung erneuert. Kündigung vor dem neunten Jahre ist ausge⸗ schlossen. Bezüglich des allgemeinen Zolltarifes wurde vereinbart, für eigene Industrie-Artikel, ins⸗ besondere zum Schutze der Textil- Industire, die Zollsätze den wirklichen Bedürfnissen entsprechend zu erböhen; bei einigen landwirthschaftlichen Erzeug- nissen die Zollsätze theilweise zu erhöhen und auf eine Reihe von andern Artikeln höbere Zollsätze einzuführen. In Betreff der Verzebhrungssteuer ist vereinbart, die Verhandlungen über Reform des Gesetzes, betreffs der Zucker- und Branntwein⸗ steuer, ehestens abzuschließen und den landwirth⸗ schaftlichen Brennereien Begünstigungen zuzuwenden. Das bisherige Quoten-Verhältniß, sowie der Abzug der Steuer-Restitutlonen von dem gemein- samen Zollerträgnisse wurden beibehalten, mit dee