Dienstag den 8. Februar.
M. 17.
Oberhessischer Anzeiger.
14 14 lung 1 Die Petitzeile Areisblatt für d Artis Friedber Erscheint jeden ö U wird mit 11 Pfennig berechnet. reisbia ür den Areis Trie rg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. 1 1——. 9
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Amtlicher Theil.
detreffend! Die Ausführung des Gesetzes über den Unterstützuugs⸗Wohnsttz.
Es sollen wiederholt Fälle vorgekommen sein, daß hülfsbedürftigen ranken, statt ibnen die erforderliche Pflege zu gewähren, von Ortever- inden die Mittel verabsolgt wurden, um sich in eine andere Gemeinde begeben und dort, namentlich in Städten, in welchen sich Kranken— iuser befinden, die nöthige Hülse zu suchen.
Da dieses Verfahren den gesetzlichen Vorschristen über die Unter— sutzung Hülfsbedürstiger, insbesondere den Bestimmungen in 8 28 des esetzes über den Unterstützungs Wohnsitz und in§ 1 des zu dessen Aus- brung erlassenen Gesetzes vom 14. Juli 1871(Regierungsblatt Seite 35) widerstreitet, und sowohl im Interesse der letzteren, als auch der bemeinden, welchen dadurch die Last der Unterstützung Hülfsbedürftiger unstatthafter Weise zugeschoben wird, nicht geduldet werden kann, so merken wir Ihnen nach Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 17. Januar laufenden Jahres zu Nr. 19296, daß unter 0 Uniständen eine derartige Fortschaffung Hülfsbedürftiger bei Meidung achdrücklichster Ahndung zu unterlassen, vielmehr stets und sefort die thigen Anordnungen zu treffen seien, daß hülfsbedürftigen Kranken, welche ch im Bezirk des von Ihnen vertretenen Ortsarmenverbandes befinden, die r forderliche Pflege auf Kosten des letzteren zu Theil wird, welchem selbsl- Arständlich überlassen bleibt, wegen des Ersatzes dieser Kosten demnächst den herzu verpflichteten Armenverband in Anspruch zu nehmen. Zugleich weisen
Friedberg den 1. Februar 1876.
Das Großh. Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt.
wir Sie darauf hin, daß, wenn die dem hülfsbedürftigen Kranken erforderliche pflege durch Unterbringung desselben in einer außerhalb des betreffenden Ortsarmenverbandes gelegenen Krankenanstalt bewirkt werden soll und dessen Aufnahme darin nicht bereits durch Vertrag odet in soasliger Weise sicher gestellt ist, Sie sich erst durch Benehmen mit dieser Anstalt darüber zu verlässigen haben, daß die Aufnahme keinem Anstande unterliegt, sowie bei der Einlieferung des Hülfsbedürftigen auch Vorsorge zu treffen sei, daß detselbe nicht genötbigt ist, zur Erreichung der Anstalt noch dit Hülfe anderer Armenverbände ir Anspruch zu nehmen.
Indem wir noch anfügen, daß wir die Besolgung dieser Vorschristen sorgfältig überwachen und bei etwaigen Zuwiderbandlungen gegen dieselben mit Strenge einschreiten werden, überlassen wir Ihnen, in Fällen, in welchen Ihre Gemeinde durch unzulässige Zuweisung eines Kranken, dessen Hülssbedürftigkeit bereits in einem anderen Ortsarmenverband eingetreten war, mit der Verpflichtung zur vorläufigen Fürsonge für denselben belastet wird, uns Bericht zu erstalten, damit wir mit der dem betreffeaden Orts- armenverband vorgesetzten Behörde Behufs Abstellung solchen Verfahrens, unter Vorbehalt des Anspruchs auf den Ersatz der durch die vorläufige Unterstützung des Hülfsbedürftigen erwachsenen Kosten, in Benehmen treten.
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kelressend: Darstellung des Zustandes der Volkeschulen.
Friedberg den 1. Februar 1875.
Die Großherzogliche Kreis-Schulcommission Friedberg an die sämmtlichen Schulvorstände des Kreises.
Bei den von uns durch Aueschreiben vom 11. März vorigen Jahres(in Nr. 31 des Kreieblattes von 1875) in betreffender Sacht ein-
9 forderten Notizen war die Augabe der militärischen Verhältnisse der Lehrer und Schulverwalter, sowie der Größe eines jeden einzelnen Schul-
Iisnmers ganz übersehen und dann die Schülerzahl noch vom Schuljahr 1874/75 darin enthalten. Da wir diese Verhältnisst oft zu wissen Ftoig baben, so wollen Sie sich innerhalb acht Tagen von einem jeden Einzelnen der an Ihren Schulen befindlichen Lehrer und Verwalter angeben Assen: 1) was seine militärischen Verhaltnisse betrifft: a. ob er überhaupt Militärdienste geleistet“ und bejahenden Falls bei welcher Truppengattung, unter Alagabe des Regiments, Bataillons und der Compagnie, er gestanden oder noch steht, welche Feldzüge er mitgemacht uad ob ser noch zur Ersatz⸗
—— I(sserve I. Classe gebört? b. auch welche Orden und Ehrenzeichen ger erhalten hat? 2) was die Größe des Schulzimmers der Klasse anlaagt: wie
Faseufcll“ ag, breit und hoch dasselbe ist? 3) wie viel Schüler jetzt im Schuljahr 1875/76 diese Klasse beziehungsweise dieses Zimmer besuchen und zwar N 118 nach den im Lehrplan vorgeschriebenen Abtheilungen und nach Geschlechtern; sowie auch besondere Angaben zu machen sind, wenn bei ein—
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ssigen Schulen eine andete Eintheilung der Schüler zu machen nöthig war und die Abtheilungen nacheinander die Schule besuchen.
Sie wollen diese berichtlichen Angaben ohne Verzug und direct unserem Kreisschulinspector zugehen lassen.
Tera pip.
222. 1 Anmerkung. In dem in Nr. 16 des Kreisblattes veröffentlichten Ausschreiben sind Versehen vorgekommen und ist daher nach Vorstehendem zu berichten 24 8 82 32
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8 Landwirthschaftliche Bezirksversammlung der Section Friedberg.
arbeiter, 4 Donnerstag den 10. laufenden Monats, Nachmittags 2½ Uhr, soll eine Besprechung auf dem Rathhause zu Friedberg stattfinden und werden 9 e Mitglieder der Section Friedberg und sonstige Freunde der Landwirthschaft ergebenst eingeladen.
1 Tagesordnung. 1 9 1) Vortrag des Herrn Dr. Uloth über die Herbftztitlose.
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III. Bekanntmachung, die Ethebung einer Umlage n Piacliten betreffend.
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0 Dar mstadt.
2) Wie baben sich die von J. Lichtenstein in Wölfersheim eingefübrten amerikanischen sog. späten Rosenkartoffeln im Allgemeinen bewährt. 39) Esgänzungswahl der Commission zur Besichtigung des Faselviehes.
Södel am 5. Februar 1876.
Der Vorsitzende der Settion Friedberg. Reitz.
Deutsches Reich. g Das Großherzogliche Regier- ungsblatt Nr. 5 enthält: I. Btanntmachung, das Kürchengesetz übec eie Klassi— nion des Diensteinkommens der evangelischen Geistlichen krefsend. Das betreffende Kirchengesetz wird darin zur entlichen Kenntniß gebracht. f II. Uebersicht der für das Jahr 1876 genehmigten nlagen zur Bestreitiung von Communalbedbürfnissen in un Gemeinden des Krcises Groß Gerau.
den zum Friedhof-Verbande zu Dalsheim gehöcigen
1 IV. Dienstenthebung. 1
V. Goncurrenz⸗ Eröffnungen. Erledigt ist: die 1.
Schulstelle zu Preleichenhain, Gehalt 857 Mark 14 Pf.
dem Pfarrer und Gemeinderath zu Dreieichenhain sieht ie Präsentationsrecht zu; bie 4, Schulstelle zu Alzey Aebalt 942 M. 86 Pf., welcher sich bis auf den Beuag een 1371 M. 71 P.. erböben kann; drei Lehtertunenftellen n det höheren Mäschenschulk zu Darmstadt mit einem
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Anfangsgehalt von 1400 M., welcher von 2400 M. aussteigen kann. Die Stellen sollen mit Lehrerinnen besetzt werden, welche die Prüfung für das höhere Lehrsach bestanden haben; die Schulstelle zu Schaden bach, Gehalt 689 M. 71 Pf.; die evang. Schulstelle zu Hamm, Gehalt 857 M. 15 Pf.
— Am 28. Januar wurde der ordentliche
bis zum Betrage
dessen erste Nummer das
Prosessor Dr. Wendt, zu Gießen, auf sein Nach
suchen entlassen.
— Wie aus Agta telegraphirt wird, Prinz Ludwig von Battenberg, der sich im Ge— solge des Prinzen ven Wales befindet, auf der Wildschweinjagd durch einen Sturz eine zwar nicht unerhebliche, aber doch nicht gefährliche Ver letzung erlitten.
hat f
eines besonderen Organes für die Publication kirchlicher Gesetze und Verordnugen ergeben. Zu diesem Zwecke ist ein Verordnungs-Blatt für die evangelische Kirche Hessens gegründet worden, Kirchen-Gesetz über die Vornahme kirchlicher Trauungen und die Classi- sikation des Dienst-Einkommens der Geistlichen enthält. Nach letzterem Gesetze sollten die evangel— ischen Geistlichen ein Einkommen von 2000 bis 4400(durchschuittlich 3200) Mark beziehen und werden je nach der Größe des Einkommens in neun Classen eingetbeilt. Die Zutheilung zu den einzelnen Gebalts-Classen erfolgt nach Maßgabe des Dienstalters, und letzteres wird vom Tage
— Nachdem der evangelischen Kirche durch dieß der Verwendung im Dienste der Kirche an gerechnet.
neue Verfassung die selbständige Ordnung Verwaltung e ihrer Angelegenheiten eingeräumt worden ist,
und Erreicht
hat sich die Nothwendigkeit der Herstellung! hat,
das Einkommen einer Stelle nicht den Betrag, welchen der Geistliche zu deauspruchen so ist der Kirchen-Fonds zur Ergänzung


