Betreffend: Die Außercourssetzung der Kronenthaler,
Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873(Reichsgesetzblatt Seite 233) hat der Bundesrath die nachstehenden Bestimmungen getroffen: 8
§. 1. Vom 1. April 1874 an gelten nicht ferner als gesetzliches
Zahlungsmittel: 5
1) die Kronenthaler deutschen, österreichischen oder brabanter Gepräges,
2) die im Zwanzigguldenfuß ausgeprägten ganzen, halben und viertel Conventions(Spezies)-Thaler deutschen Gepräges. 3
Es ist daher vom 1. April 1874 ab außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.
§. 2. Die im Umlaufe befindlichen, im F. 1 bezeichneten Münzen werden in den Monaten April, Mai und Juni 1874 von den durch die Landes ⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese Münzen geprägt baben, bezw. in deren Gebiet dieselben gesetzliches Zahlungsmittel sind, nach dem in dem§. 3 fesigesctzten Werth- verhältnisse für Rechnung des Deutschen Reichs sowohl in Zahlung an— genommen, als auch gegen Reichs- bezw. Landesmünzen umgewechselt.
Nach dem 30. Juni 1874 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zablung noch zur Umwechselung angenommen.
§. 3. Die Einlösung der in§. 1 bezeichneten Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werthverhältnisse:
sowie von Münzen des Conventionsfußes.
Bekanntmachung.
Kronenthaler zu. 2 fl. 42 kr. bezw. 1 Thlr. 16¼æ Sgr.
„**„„*
J¼ Conventions(Spezies⸗)
Tücher aa. V e ie re, ½ Conventionsthaler(Con-
ventionsgulden) zu.„„2„„ 20½ J Conventionsthaler zu..—„ 36„„, 100
§. 4. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch(§. 2)
findet auf durchlöcherte und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. Berlin den 7. März 1874. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.
Mit Bezug auf vorstehende Bekanntmachung wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Einlösung bezw. Umwechselung der fraglichen Münzen, mit Ausnahme der durchlöcherten und anders, als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerten, ingleichen auch verfälschten Münzstücke, zu den festgesetzten Werthverhältnissen bei der Grosherzoglichen Hauptstaatskasse, den Großherzoglichen Ober-Einnehmereien, den Groß— herzoglichen Rentämtern und den Großherzoglichen Districts⸗Einnehmereien innerhalb der Monate April, Mai und Juni l. J. stattfinden kann.
Darmstadt den 23. März 1874.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Schleiermacher. Hahn
Betreffend: Den Obstbaumwärtercursus.
Friedberg am 28. März 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Aus der in Nr. 37 des Kreisblattes enthaltenen
daß nach Beschluß des landwirthschaftlichen Vereins für die Provinz Oberhessen in dem laufenden Jahre an hiesiger Ackerbauschule wieder ein Cursus zur Heranbildung von Baumwärtern abgehalten werden soll.
Wenn der landwirthschaftliche Verein auch für diesen Unterrichtszweig nicht unbedeutende Geldmittel bewilligt,
geltlich ertheilt werden kann, so sollte man glaube
geeignete Persönlichkeiten in großer Zahl finden, die sich und weitere, ihr Fortkommen erleichternde, wissenschaftliche
wie man erwartet hatte, die Zahl der Haben auch die climatischen Verhältnisse ein weit höherer Ertrag erzielt werden,
erfreulich,
so daß der Unterricht unent⸗
n, es würden sich, event. aus der Wetterau, wo die Obstbaumzucht in hohem Maße betrieben wird,
Kenntnisse anzueignen bestreben würden.
ch in der Obstbaumzucht, Obstbaumpflege, Baumschnitt, Obstbenutzung und Obstkunde auszubilden, Leider waren die seitherigen Erfahrungen nicht so
Schüler war eine geringe im Verhältniß der für die Obstbaumzucht geeigneten Theile der Provinz.
auf die Obst-Erndten
elbstverständlich den wesentlichsten Einfluß, so würde doch in günstigen Jahren behandelte man die Obstbaumzucht und was damit in Verbindung steht, nach auf Wissenschaft und praktische
Erfahrungen beruhenden Grundsätzen; diese kennen zu lernen, dafür ist der Obstbaumwärter-Cursus eingerichtet.
Wir hoffen mit aller Zuversicht, wärter noch nicht befinden,
des mit dem 13. April l. J. beginnenden Obstbaumwärter⸗C erforderlichen Mittel nicht besitzen, solche aus der Gemeinde ⸗Kasse
die eben sich darbietende Gelegenheit benutzen und
Sie dürfen es aber an Anregungen zum Besuch des Cursus nicht fehlen lassen.
Bis zum 8. April laufenden Jabres erwarten wir IJ 8 0 a Obstbaumwärter-Cursus aus ihren Gemeinden erfolgt sind, oder weßhalb nicht.
ob Anmeldungen zum Besuche des
0
daß die Ortsvorstände derjenigen Gemeinden, in welchen sich in irgend einer Anstalt gebildete Obstbaum⸗ Leute, die Lust und Liebe an der Obstbaumzucht haben, zum Besuch ursus veranlaßten und denjenigen, welche die zur Bestreitung ihres Aufenthaltes in Friedberg bewilligen; hiermit fördern Sie die Interessen Ihrer Gemeinde auf das Beste.
hren Bericht, was der Gemeinderath in fraglicher Beziehung gethan und beschlossen hat,
Trapp.
Deutsches Reich.
Darmstadt. In der Sitzung des Finanz- Ausschusses vom 24. d. M., der ersten, welche seit vielen Wochen abgehalten wurde, gelangte der Bericht des Abg. Königer über die fixen Etats zur Verlesung und Annahme. Nach den Vorschlägen des Ausschusses sollen demnächst alle Beamten ⸗ Kategorien in sieben Klassen eingetheilt werden, welche wieder nach den Besoldungsver-⸗
hältnissen in je drei Unterabtheilungen zerfallen. l 1 nach unerheblicher Discussion unverändert, sodann
Berlin, 27. März. Der Reichstag setzte die zweite Lesung des Antrages Völk-Hinschius, betreffend die Einführung der Civil-Ehe im Reichs- gebiete, fort. Gegenüber Windtborst, welcher wünscht, daß die Bundes Commissäre, und zwar
namentlich der Bevollmächtigte für Bayern, sich
an der Debatte betheiligen mögen, erklärt der bayrische Justizminister Dr. Fäustle: Das vor— liegende, nicht von den Bundes Regierungen, sondern aus der Mitte des Hauses hervorgegangene Gesetz greife so tief in das bestehende Recht der Verwaltung Bayerns ein, daß er sich für seine Herson nicht berechtigt halte, Namens seiner Re⸗ gierung zu sprechen, welche, wenn das Gesetz aus dem Hause hervorgehe, dazu Stellung nehmen werde. Er(Redner) stelle die Frage der deutschen Reichs⸗Einheit höher, als ein Specialgesetz, doch müsse man mit solchen beginnen, wo ein Bedürf; niß es erfordere. Wo solches feststehe, werden die Landes- Vertretungen sicher ebenso die Hand dazu bieten, wie die preußische es that. Die übrigen Paragraphen des Civilehe-Gesetzes werden nach mehrstündiger Debatte, vom Centrum leb haft bekämpft, unveräadert angenommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über die Ergänzung des Miltärpensions-Gesetzes, die nach den Anträgen der Commission angenommen wird.— 28. März. Ein Antrag von Hassel— mann, das gegen den Abg. Hasenclever anhängig
gemachte Strasverfahten während der Dauer der Session zu sistiren, wird ohne Debatte angenommen,
desgleichen in dritter Lesung der Gesetzentwurf
über die Ergänzung des Militär-Pensions⸗Gesetzes nach den Beschlüssen der zweiten Lesung, nachdem
der Präsident des Reichskanzleramts erklärt hat, daß der Bundesrath diesen Beschlüssen vorautzsicht⸗
lich zustimmen werde. Bei der darauffolgenden dritten Lesung des Civilehegesetzes wird§. 1 mit 180 gegen 81 Stimmen, die übrigen Paragraphen
das ganze Gesetz angenommen. Es folgt die zweite Lesung des Gesetzes, betreffend die Aus- gabe von Reichskassenscheinen. Nach zweistündiger Debatte über§. 1 vertagt sich das Haus. Die nächste Sitzung findet am 9. April statt.
— Die„Berliner Börsenzeitung“ hört be— stimmt, die Kündigung der gesammten 4 ½proe. Staatsanleihe von 1856 sei fest beschlossen und stehe die bezügliche Publikation in nächster Zeit bevor.
— Der einzige Artikel des vom Bundesrath beschlossenen Gesetzentwurfs über die Behandlung der österreichischen Vereinsthaler bestimmt, daß die in Oesterreich bis Ende 1867 geprägten Vereins- thaler und Vereins-Doppelthaler unter Berechnung des Thalers zu drei Mark an Stelle der Reichs- münzen bis zur Außer- Courssetzung bei allen Zahlungen anzunehmen sind.
Ausland.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. März. Abgeordnetenhaus. Eine Anzahl Deputirte bean- tragte, die Regierung zur Vorlage eines Gesetz— eutwurfs betreffs Ausschließung der Jesuiten und der denselben affiliirten Orden aus Oesterreich aufzufordern.
Schweiz. Lausanne, 28. März. Der Große Rath von Waadtland hat gestern den Entwurf der Buudesverfassungs-Revision ange-
nommen und mit 122 gegen 77 Stimmen dessen Empfehlung an das Volk beschlossen.
Holland. Amsterdam. aus Atschin vom 24. d. meldet, daß der Häupt⸗ ling Gighen die holländische Ober-Hoheit aner kannt habe, andere Häuptlinge würden nachfolgen.
Belgien. Brüssel, 27. März. Das
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Bekanntmachung des Curatoriums der Ackerbauschule dahier werden Sie entnommen haben,
Ein Telegramm
„Echo du Parlement“ meldet: Herr v. Balan,
Gesandter des deutschen Reiches in Brüssel, ist in der Nacht plötzlich gestorben. Er hatte den Abend mit einigen Freunden zugebracht und sich niemals besser befunden. Spanien. 5 Uhr 50 Minuten Abends. Republik bleiben im Vorrücken.
Die Truppen der
Pedro Albato zu liegt, mit dem Bajonnet ge⸗ nommen. Die Feuersbrünste in Pedro Albato sind gelöscht. auf dem rechten Flügel hart bedrängt.
— 27. März. schalls Serrano von gestern Abend 7½ Uhr
Ein Telegramm des Mar⸗
Der Feind ist in seiner Position
meldet: Ich verzichte vorläufig darauf, San Pedro
Albato zu nehmen, bis mein rechter Flügel eine f
begonnene Bewegung ausgeführt hat, und da der
Feind bedeutende Streitkräfte in den Laufgräben
vor Albato concentrirt hat. Das Centrum der Armee hält alle eroberten Positionen fest. Die Verluste des heutigen Tages betragen 12 Todte und 175 Verwundete.
— 27. März. Das Feuer hat um 5 Uhr früh wieder begonnen. Die telegraphische Ver⸗ bindung zwischen Santona und Santander ist ab- geschnitten, wird indeß sofort wiederhergestellt. Die Unterbrechung zwischen Santona und Lorede dauert fort.
— 28. März. meldet man aus Saint Jean de Luz: Die Flotte bombardirt die Mündungen des Nervion und
Der„Indépendance belge“
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Somorrostro, 26. März,
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