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Donnerstag den 24. Dezember. 152.
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sischer Anzeiger.
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Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Exscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
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Areisblatt für den Kreis Friedberg.
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Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch serner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodanr eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenbeiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs- Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Rätbsel, Bilderräthsel; sodann wonatlich in dem praect. Rathgeber interessante und belehrende Notizen für Haus- und Landwirthschaft
Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn von 1875 ab halbjährlich 2 Mark, durch die Post bezogen jedoch vierteljährlich 1 Mark 30 Pfg. Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 11 Pfg. berechnet, bei Tabellen und Ziffersatz mit 14 Pfg — der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. 8—Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine 5 2— Anterbrechung eintritt.
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht aus- drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren: Nr. 39.
sub 5. Bekanntmachung, die Umwandlung der in Gesetzen, Verordnungen, Juftructionen enthaltenen Geldsätze süddeutscher Währung in Reichswährung
betreffend.— Nr. 60. aub 1. Geset, die polizeiliche Aussicht über Zuzüge und Wegzüge betreffend.— sub 2. Bekanntmachung, die Anwendung des Administrativ- und
des Grabationsslempels betreffend.— sub 3. Bekanntmachung, betreffend die Einführung der Reichsmarkrechnung dei der Versicherung von Gebäuden gegen Feuersgefahr. Friedberg am 21. December 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
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Betreffend: Die Auszahlung der Eingartierungsgelder. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die
Nach mehrfach gemachten Anzeigen hat eine Auszahlung der für Verpflegung der Truppen von dem Militär gezahlten Einquartierungsgelder an die Quartierträger noch nicht stattgefunden. Um ferneren Beschwerden dieserbalb vorzubeugen, weisen wir Sie an, da, wo es noch nicht geschehen ist, die sofortige Auszahlung dieser Gelder an die Quartiertcäger zu veranlassen. Innerhalb 14 Tagen erwarten wir Bericht über den Befolg.
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Friedberg am 21. December 1874. Großherzogliehen Bürgermeistereien.
Belreffen!: Die Abnahme des Berfassungseides vom 4. Quartal 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglich en Bürgermeistereien.
Zur Aus schwörung des Verfassungseides für die im 4. Quartal dieses Jahres aufgenommenen, sowie für die hiermit sich noch im Rückstande befindenden Ortsbürger und die, welche ohne Ortsbürger zu werden, geheirathet haben, aber in der Gemeinde heimathsberechtigt sind, haben wir Termin auf Dienstag den 5. Januar kommenden Jahres, Morgens 11 Uhr, auf dem Rathhause zu Friedberg für die aus den Orten des früheren Kreises Friedberg und Mittwoch den 6. Januar kommenden Jahres, Morgens 10 Uhr, auf dem Selzerbrunnen bei Groß⸗ Karben für die aus den Orten, welche aus dem eingegangenen Kreise Vilbel dem Kreise einverleibt worden sind, anberaumt und werden wir zugleich auch in diesem Termine anderen Angehörigen dieser Ort', welche Beschwerden oder Wünsche vorbringen wollen, Audienz ertheilen.
Sie wollen hiernach die Einladung ergehen, die im Rückstande befindlichen unten Verzeichneten zugleich bei 3 Mark Strafe vorladen lassen
und bis zum 3. kommenden Monats uufehlbar Berzeichnisse mit Bescheinigung, daß die Vorladung erfolgt ist, sder Bericht, daß keine vorzuladen sind, an uns einsenden. N
von Griedel, Gottfried Hartmann von Ilbenstadt, Johannes
Friedberg am 21. December 1874.
Konrad Müller und Georg Adolph Lucius von Assenheim, Friedrich Müller Möser VI. von Maibach, Friedrich Jung von Münzenberg, Johannes Klein II., Friedrich Hirsch III. und Friedrich Karl Diemer von Nieder— Florstadt, Simon Krämer von Nieder-Weisel, Philipp Feuerbach X. und Philipp Feuerbach XI. von Ober-Wöllstadt, Peter Map, Heinrich Heß II. und Jacob Scheibel von Ockstadt, Mathäus Born und Konrad Groß von Ostheim, Franz Fink von Rockenberg, Konrad Wagner, Georg Kreuter, Philipp Kreuter und August Hofmann von Schwalheim, Heinrich Jacob Weis und Johann Konrad Sommer von Södel, Ludwig Knieriem II. von Bad- Nauheim, Johannes Fischer von Bönstadt, Jacob Schudt von Bruchenbrücken, Johannes Braun von Dorheim, Rudolph Bernhard Haas, Heinrich Becker, Karl Horn, Friedrich Neisel und Gerhard Loth von Fauerbach bei Friedberg, Wilhelm Heinrich Weith und Johann Michael Reinbard von Friedberg, Bürger in Frankfurt a. M., Friedrich Rupp von Bübesheim, Jacob Schäfer I. und Heinrich Gangel von Haarbeim, Georg Fuhr VII., Adam Pauly, Franz Bechteld, Konrad Ludwig Becker und Valentin Weisbecker von Heldenbergen, Wilhelm Filz, Heinrich Bär, Heinrich Merz, Georg Gönner und Friedrich Hofmann von Kaichen, Joh. Gg. Philipp Neuhard v. Klein-Karben, Johann Theodor Weber, Johann Anton Kempf, Theodor Feucht und Heinrich Joseph Ohmeis von Ober-Erlenbach, Karl Kitz von Okarben, Heinrich Gottfried Kitz, Konrad Faß, Johannes Friedrich Stork und Konrad Mayer von Rendel, Friedrich Kaiser von Stammheim.
Betreffend: Die Hundesteuer. Friedberg den 21. December 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
Indem wir Ihnen unter Bezug auf das Gesetz vom 4. September laufenden Jahres, die Hundesteuer betreffend und die Ausführungs Ver- ordnung vom 16. November laufenden Jahres einen Abdruck des Ausschreibens Großherzoglicher Obersteuerdirection vom 27. November laufenden Jabres an die Großherzoglichen Obereinnehmereien und Hauptsteuerämter zur Kenntnißnahme und Beachtung, insoweit dessen Inhalt Sie betrifft, mittheilen, laden wir Sie ein, falls die Einführung einer Communalhundeabgabe sollte beantragt werden wollen, uns das desfallsige Gemeinderaths⸗ Protokoll unverzüglich berichtlich vorzulegen, damit noch vor e Genehmigung Großherzogl. Ministeriums des Innern eingeholt werden kann
ra pip.
Darmstadt den 27. November 1874. innehmereien und Hauptsteuerämter. des Großherzoglichen Regierungsblattes vom laufenden Jahre erschienen
sind, zur Nachricht und Nachachtung, sowie zur Instruirung der bezüg- lichen Ihnen unterstellten Veamten mittheilen, fügen wir Folgenves bei:
Die Großherzogliche Ober-Steuer-Direction an die Großherzoglichen Obere
Indem wir Ihnen nachstehend einen Abdruck des Gesetzes vom
4. September 1874, sowie der Verordnung vom 16. November 1874, die Hundesteuer betreffend, welche in Nr. 44 und beziehungsweise Nr. 56
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