Ausgabe 
24.11.1874
 
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1874.

Dienstag den 24. November.

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a Oberhessischer Anzeiger.

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Die Petitzeile 8 1 2 4 Erscheint jeden wird mit 4 Kreuzern berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag

Amtlicher Theil.

tetreffend: Den von den Feldgeschworenen vorzunehmenden Rundgang.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Nach F. 20 der Instruction für die Feldgeschworenen sind dieselben verbunden, in den Monaten September und October jeden Jahres die sanzt Gemarkung zu begeben, um sich von dem Zustande der Grenzen genau zu unterrichten. Dieselben haben dabei zugleich ein Verzeichniß über he fehlenden und schadbasten Steine(ganz besonders auch der Dreiecksteine), getrennt nach den verschiedenen Arten zu führen.

1 Lassen Sie Sich die Verzeichnisse über die fehlenden Steine über den diesjährigen Rundgang, oder Bescheinigung, daß keine Mängel vorge⸗ Lia, zustellen und übersenden Sie uns solche binnen 8 Tagen.

Tetreffend: Die Wahl der Vertreter der Forensen.

Friedberg am 21. November 1874.

T Fa ed Friedberg am 21. November 1874.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir erinnern an die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 29. vorigen Morats, Kreisblatt Nr. 129.

tetreffend: Die Beitreibung der Gemeindeintraden.

Trapp.

Friedberg am 23. November 1874.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Da noch Viele mit Erledigung unserer Verfügung vom 17. vorigen Monats im Rückstande sind, so erinnern wir Sie hiermit derselben

umgehend nachzukommen.

ktetreffend: Die Aufnahme des Erndteertrags im Jahre 1874.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt. Da viele von Ibnen unserem Ausschreiben vom 26. October laufenden Jahres, Kreisblatt Nr. 128, bis jetzt noch nicht nachgekommen sind,

b erwarten wir nun umgehende Erledigung unserer Auflage bei Meidung unangenehmer Verfügung.

TNA n Friedberg am 21. November 1874.

Trapp.

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Die Forst- und Feldstrafen von der V. Periode 1874 können an den bestimmten Zahltagen Dienstags und Donnerstags, Morgens von 8 dis 12 und Mittags on 2 bis 5 Uhr, an das unterzeichnete Rentamt bezahlt werden. Als besonderen Erhebungstag für den Landgerichts bezirk Bilbel bestimmen wir Freitag den 4. Dezember d. J.,. von 9 bis 11 Uhr bei Herrn Gastwirth Fink in Vitbel und für den Landgerichtsbezirk Butzbach, Samstag den 5. Dezember d. J.,

Rorgens von 9 dis 11 u

r im Gasthaus zum Stern zu Butzbach.

Wir ersuchen die Oroßh. Bürgermeistereien, dieses im Interesse ihrer Ortsangehörigen mit dem Bemerken bekannt machen zu lassen, daß nach dem 15. Dezember

e Mahnung erfolgt. Friedberg den 20. November 1874.

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Großherzotliches Rentamt Friedberg. Linde

Deutsches Reich.

Berlin, 19. Nov. Die nationalliberale fraction beschloß, Beseler wegen seiner gestrigen Geschäftsordnungs⸗Rede auszuschließen. Beseler klärte demzufolge seinen Austritt aus der Frac⸗ ton schriftlich. Forckenbeck acceptirt bestimmt die Diederwahl, obwohl er gestern noch abzureisen tatschlossen war.

19. Nov. Fürst Biemarck hat im Laufe tes vorgestrigen Tages mit dem hier eingetroffenen rassischen Reichskanzler Fürsten Gortschakoff eine lingere Unterredung im Palais der russischen Bolschaft gehabt, nachdem der letztere zuvor dem deutschen Reichskanzler seinen Besuch abgestattet batte. Auch vom Kaiser ist der russische Kanzler ir besonderer Audienz empfangen worden.

Berlin, 21. Nov. Reichstag. Forckenbeck erklärt zunächst die auf ihn gefallene Wiederwahl zum Präsidenten bunkend anzunehmen. Hierauf wird zur Wahl der Com- mission zur Berathung des Bankgesetzes geschritten. Zum Lorsitzenden derselben wird Unruh, zum stellver tretenden Lorsitzenden Varnbüler gewählt. Ferner werden gewählt: VNinnigerode, Karbeiff, Berger, Dickert, Parisius, Müller (Württemberg), Georgi, Mosle, Weiller(Weilheim), Schröder(Lippstadt), Sonnemann, Lasker, Bamberger, Schauß, Haanen, Hamm, Aretin(Ingolstadt), Karmer und Braun. Es folgt die Interpellauon des Abgeordneten Winterer, betreffend das Verfahren der elsaß lothringischen dehörbden gegen diejenigen, welche für Frankreich optirt hben. Bundes commissär Hertzog replicirt: Die Personen, um welche es sich handele, seien französische Staateange hörige. Die Regierung erkenne es nicht an, daß ein d ulscher Reichs tagsabgeordneter zu ihrer Vertheidigung Ugtüümirt seli. Wenn Rechte der Ausländer verletzt seien, / set ihre Regierung berufen, auf diplematischem Wege lte Rechte wahrzunehmen. In einem Falle ei so ver⸗ bhren und dem bezüglichen Antrage der französischen Re⸗ terung sosort statigegeben worden, die übrigen Fälle suen unrschug bdargestellt. Der Oplant Memmerle war ens dem elterlichen Hause wegen eines Erbschastsstreiles

Zrüdern denuncirt, wurde er von den Behörden wegen Uebertretung des Ausweisungsdekretes verhaftet. Er ent zog sich der Verhaftung durch die Flucht, wobei der Gendarm gemäß seiner Instruction auf ihn schoß. Die allgemeine n Beschuldigungen der Interpellation sind un erwiesen, die Beschwerden gegen Uebergrisse der Polizei gehören vor eine andere Instanz. Nachdem noch Windthorst sich für eine eingehendere schonungsvollere Behandlung derartiger Fälle gerade im Reichslande ausgesprochen, ist die Interpellation erledigt. Der Antrag Sonnemann, be lreffend die Aussetzung des schwebenden Gerichtsverfahrens gegen die Abgg. Reimer und Hasenclever während der Dauer der Session, wird angenommen. Bei der Berathung des Antrages Liebknecht, die Abgg. Bebel, Hasenclever und Most während der Dauer der Session aus der Haft zu beurlauben, bemerkt Windthorst im Lause der Rede: man müsse den Schein vermeiden, als scheue man eine Die⸗ cussion mit den Social-Demokrasen und suche solche durch Einsperrungen zu vermeiden. Mit Einsperrungen verfahre man jetzt seltsam und ersirecke solche bis in die höchsten Schichten, selbst ein Bolschafter sei davor nicht sicher. Fürst Bismarck erwiedert: Die Acußerungen des Vorredners über die jetzt so häufigen Verhaftungen sollten einen Vor wurf gegen einzelne Regierungen oder gegen das Reich enthalten. Redner sei den Beweis, daß die Verhaftungen gesetzwidrig erfolgt seien, schuldig geblieben. Die häufigen Verhaftungen seien die Folge der gehäuften Gesetzüber lretungen. Die Tendenz der Auflehnung gegen das Gesetz dringe immer stärker in Gesellschafts-Schichten ein, deren erste Aufgabe darin bestehe, die Achtung des Gesetzes zu pflegen, die aber in erster Linie das Beispiel der Gesetzes Mißachtung gäben. Er gehe aufs Bereitwilligste auf die Discussion solcher Fragen ein. Solche Reden, wie die Windthorst's, könnten aber der Regierung nur nützen. Lasker, jetzt gegen den Antrag, wünscht die streitige Frage bei den Justiz Reform-Gesetzen erledigt zu sehen. Betresss der erwähnten Verhaftung in den böchsten Gesellschafts Kreisen bedauert Lasker, daß es keine öffentliche Vorunker suchung gäbe. Diese würde vor allen dunkeln Gerüchten geschützt haben. Reichensperger erwähnt die Einsperrung der Bischöse, die Verfolgung von Thaten, welche das Ge wissen dictirt babe. Fürst Fismarck replicirt: Vorredner habe sein subjectives Gewissen über das objectin gegebene Gesetz gestellt, das thäten die Social-Demokraten auch, sie

cusgewiesen und dorthin zurückgekehrt. Darauf von einen hätten eben eine andere Auffassung vom Gewissen, das

könne aber nicht maßgebend sein. Sie(zu den Ultramon⸗ tanen) läugnen die Majeslät des Gesetzes und steben darum mit den Social-Demokcaten auf demselben Standpunkte. Der Antrag Liebknecht wird bei der Abstimmung abgelehnt. Nur Liebknecht und Hasselmann stimmen dafür. Der An⸗ trag Taczanowski auf Aufbebung des Verfahrens gegen den Abgeordneten Zielkiewitz während der Dauer der Sessien wird an die Geschästs⸗Commission verwiesen. Die Zusammenftellung über die Verwendung der Ktiegskssten⸗ Enischädigung und die Ausgabe Uebersicht für das Retab⸗ lissement des Heeres geht an die Budget⸗Commission. Bei der hierauf for igesetzten ersten Berathung des Entwurfes über Steuerfreiheit des Reichs-Einkommens wird beschlossen, die zweite Lesung im Plenum vorzunehmen. Im Laufe der Debatte bemerkt Fürst Bismarck: Die Berechtigung der Communen zur Erbebung der Steuer sei überbaupt eine Abzweigung aus der Hoheit der Siaatssteuer. Wenn der Reichstag nicht principiell auf die Ansichten des Reichs⸗ kanzlers eingehe, so müßten wenigstens im Reichstage die Steuern für jede Einzel- Commune sestgestellt werden. Im Interesse des Reichs, für welches, außer zu großen Zwecken, nicht auch noch für kleine Zwecke Steuern erhoben werden sollten, bitte er, den Entwurf wie er liege anzunehmen.

Dem Reichstage ist ein Gesetzentwurf über die deutsche Seewarte zugegangen. Derselbe enthält nur vier Artikel. Die beiden ersten lauten:§. 1. Unter dem NamenDeutsche Seewarte wird eine Anstalt errichtet, welche die Aufgabe dat, die Kenntniß der Natur-Verhältnisse des Meeres, so⸗ weit diese für die Schifffahrt von Interesse sind, sowie die Kenntniß der Witterungs-Erscheinungen an den deutschen Küsten zu fördern und zur Sicherung und Erleichterung des Schifffahrts- Verkehrs zu verwerthen.§. 2. Die Seewarte erhält ihren Sitz in Hamburg. Zur Vermittelung des Verkehrs mit den Schifffahrt⸗Treibenden, zur Beobachtungen der Witterungs-Erscheinungen und zur Verbreitung von Warnungen vor dem ver mutheten Eintritt von Stürmen werden an den ge

eigneten Küstenplätzen die erforderlichen Dienststellen

eingerichtet, welche der Seewarte untergeordnet sind.