Ausgabe 
24.3.1874
 
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1874. a Dienstag den 24. März. M36.

t 0 1 J r 1-s 0 eee 4 6 e Mu * 4% K . a 4 1 Die Petitzeile 2 1 2 1 Ersch . e at 4 Rrengeru berechnet. Areisblatt für den Kreis Kriedberg. Dlenßeg, n 8 tar a rie dd 10 get 1 1 1 erg beginnt ein neues Abonnement auf denOberhessischen Anzeiger; 1 94 derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abonne nur

f Am 5* n A ment beträgt bei den Kais. Reichs-Poststellen vierteljährlich n 1. N pril Zs kr., mit Bestellgeld 47 kr. 30 kr.

Bei der Verlags- Expedition kostet derAnzeiger pro 2. Quartal

g 8 422 5 2 1 151 N Abonnements- Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. 1 Nelung Amtlicher Theil. 1 e treffend: Den im Monat März laufenden Jahres vorzunehmenden Wiesengang. Friedberg am 21. März 1874. E Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 1 Lacke Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 5. laufenden Monats in Nr. 29. des Kreisblattes empfeblen wir Ihnen, darauf in jeder * ise hinzuwirken, daß die Wiesenbesitzer die in den Wiesen in großer Menge vorhandenen Maulwurfshügel verebnen oder die Wiesen von den Neil dauswürfen reinigen. Unterlassungen darin sind zur Anzeige zur bringen. Trapp. 1 Geenbeck Tinsen re Das Beweiden der Wiesen. Friedberg am 21. März 1874. 13 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzo lichen Bürgermeistereien. Gtetg Gtoß. Nach Art. 12 der Wiesen⸗Polizei-Ordnung sind die Wiesen vom 1. April bis zum 1. Oclober jeden Jahres geschlossen und dürfen

telben sonach vom 1. April an nicht mehr beweidet werden. L Wir beauftragen Sie, die Schäfer Ihrer Gemeinden noch besonders bierauf aufmerksam zu machen, dieselben durch die Feldschützen in ug hierauf überwachen, und wenn sie gegen die Vorschrift handeln, zur Anzeige und Bestrafung bringen zu lassen.

iusand,

Ser. Ir. Cie Nachlässigkeit in Ueberwachung der Schäfer Ihrerseits oder Seitens der Feldschützen sind wir genöthigt auf dem Distiplinarwege zu ahnden. 1* Trapp. . 1 *. treffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 1. Quartal dieses Jahres. Friedberg am 21. März 1874. 'offeln, Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

. Dienstag den 7. April dieses Jahres, Vormittags 10 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Ratbhause dabier statt. Wen Sie hierzu die ntu aufgenommenen Ortsbürger, sowie dielenigen, welche sich verheirathet baben, ohne Ortsbürger zu werden und in dem ise beimaths berechtigt sind, vor und senden Sie sofort Bescheinigung mit Namens verzeichniß oder Bericht, daß Niemand vorhanden ist, der den sassungseid abzuleisten bat, anher ein.

Die noch im Rückstande befindlichen nachstehend verztichneten Leute sind bei 1 Thlr. Strafe zu laden. Denjenigen von Ihnen, welche dis

W. Goökus

nähmaschin

2. kommenden Monats Vorlagen nicht gemacht haben, müßten wir Wartboten zusenden. Trapp. 1 uud Heinrich Wilhelm Walz zu Bönstadt. Lazarus Meyer von Griedel. Bernhard Götz, Joh. Gg. Knieriem zu Bad Nauheim. Heinrich 1 9 f bs XI., Philipp Künstler von Nieder-Mörlen. Heineich Ebender, Jakob Meis von Ober-Florstadt. Heinrich Meisinger II., Konrad Kaiser von an fer- Wollstadt. Philipp Witzenberger von Oppershofen. Martin Hammel von Staden.

9 ee 4 Bekanntmachung.

Der diesjährige Frühjahrsfaselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Friedberg soll zu Butzbach am 16. April dieses Jahres halten werden.

Frievberg am 20. März 1874. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.

Bekanntmachung, betreffend den Remonte-Ankauf pro 1874.

Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Die von der Militär-Commission erkauften Pferde, werden zur ahmsweise vier und fünf Jabren sind im Bereich des Großherzog Stelle abgenommen und gegen Quittung sosort baar bezablt. uns Hessen für dieses Jahr nachstehende, Morgens um 8 Uhr beginnende Pferde mit solchen Feblern, welche nach den Landesgesetzen den 1 lte anberaumt worden, und zwar! Kauf rückgängig machen, sind von Verkäufern gegen Erstattung des Kauf * den 3. Juli in Alsfeld, preises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen; auch sind Krippen- . setzer vom Kaufe ausgeschlossen. da, Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine a 15.ẽé Nieder ⸗Wöllstadt, neue starke rindlederne Treuse mit starkem Gebiß und Ringen versehen, een 1 1 Groß-Um stadt, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei, mindestens zwei 20. Blenbach, Meter langen, starken Hansstricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. ran,. lin Gee 4 e, Königlich Preutise 1e Wiege inisterium. 8 23. Gernsheim, Abtheilung für das Remonte-Wesen ir noch ein Nachmittags 2 Uhr beginnender Markt am 18. Juli in gez. v. Schön. v. Klüber. iiß⸗-Bleberau. ö .