1874.
Dienstag den 18. August.
*
Oberhessischer!
. Die Petitzeile
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden
Aub dy wird mit 4 Kreuzern berechnet. t c e e 1 Oniz Dir* eees Amtlicher Theil. r Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. * Der in unserem Ausschreiben vom 10. d. M., Kreisblatt 94, ausgeschriebene Johannes Seum ist eingeliefert worden, darum das
—— Aueschreiben erledigt. r Friedberg, 14. August 1874.
Trapp.
Betreffend: Den Ankauf von Zuchtvieh.
. Der landwirthschaftliche Bezirks ⸗Verein des Kreises Friedberg hat og in seiner am 10. December vorigen Jahres statigehabten Generalver—
sammlung unter Zugrundelegung des von ihr berathenen und angenommenen, im Abdruck nachfolgenden Status beschlossen, in diesem Jahre durch seine
8 Vermittelung Rindvieh Berner Rate in der Schweiz mittelst der von der 1 October Generalversammlung hierfür gewählten Commission, bestehend . October 1) aus dem Herrn Bürgermeister Reitz in Södel;
6, 2) aus dem Herrn Friedrich Keil in Melbach und
3) aus dem Herrn Wagner von der Waschmühle ankausen zu lassen, es werden daher die Ortsvorstände und Landwirthe des Kreists,(auch diejenigen, welche den, dem Kreise Friedberg aus dem
Bekanntmachung.
früheren Kreise Vilbel zugetheilten Gemeinden angehören) die auf den Ankauf von Berner Vieh reflectiren, aufgefordert, längstens bis zum 30. laufenden Monats ihre Wünsche schriftlich bei mir einzureichen.
Nach bereits stattgehabter Ermittelung werden für schöne aus gezeichnete Waare die Kosten einschließlich des Transports und der sonstigen Unkosten 1) für ein trächtiges Rind auf 330 fl.; 2) für einen Zucht- bullen auf 400 fl. mit 1% Zusatz für Verrechnungsgebühren kommen und müssen die Beträge vorber an die Ankaufs-Commission ausbezahlt werden.
Friedberg den 16. August 1874.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg. Trapp.
Statut 8
für die Beschaffung von Zuchtvieb durch den landwirthschaftlichen Bezirks-Vetein Friedberg.
§. 1. Der landwirthschaftliche Bezirks- Verein vermittelt für seine Mitglieder und die Gemeinden und Corporationen seines Bezirks die Beschaffung von Zuchtvieh unter den in den solgenden§. F. enthaltenen Bedingungen:
§. 2. Er wählt zu diesem Behufe in seiner ordentlichen General— dersammlung eine Commission von drei Mitgliedern und 3 Ersatzmänner, welche den Ankauf nach Maßgabe der ihr ertheilten Instruction an Ort und Stelle und den Verkauf an dem von der Generalversammlung be— üimmten Ort zu bewirken hat.
Die Commission hat Anspruch auf Ersatz ihrer Reiseauslagen an »ie Bezirks ⸗Vereinskasse.
§. 3. Gemeinden, Corporationen und Mitglieder des landwirth— chaftlichen Vereins, welche Zuchtvieh durch den Bezirks⸗Verein zu beziehen wünschen, haben Ihren Bedarf an den Gattungen, welche nach Beschluß er Sectionsversammlung innerhalb der von dem Bezirks Vereins⸗Director n einer Bekanntmachung festgesetzten Frist schriftlich anzumelden und zu— eich zu erklären, daß sie sich den Bestimmungen dieses Statuts unterwerfen.
§. 4. Die Anmelder haben gleichzeitig die von der Ankaufscommission estgesetzte Anzahlung zu leisten, welche ihnen jedoch seiner Zeit in Auf— 4 sechnung kommt oder zur Schadloshaltung des Vereins verwendet wird. mn§. 5. Der Bezirkeverein kauft nur die bestellte Zahl Thiere an,
e e bHfern dieselbe eine Ziffer erreicht, welche dem entsiehenden Unkostenaufwand untspricht. Ist dies nicht der Fall, so erfolgt darüber öffentliche Bekannt—
nachung des Bezirks⸗Vereins⸗ Directors und Rückgabe der Anzahlung.
§. 6. Die Besteller müssen die bestellte Anzahl Thiere abnehmen. Zu diesem Behufe werden Versteigerungen und zwar für jede der bestellten Gattungen, Racen, besonders anberaumt, an welcher sich dieselben nach tren Bestellungen zu betheiligen haben. Die Thiese sind in der Reihen—
folge ihres Werths zu versteigern, so daß das Werthvollste zuerst, sodann das Zweitwerthigste u. s. w. kommt. Die beiden letzten Stücke werden den beiden Bestellern, welche bei der Versteigerung ihren angemeldeten Bedarf nicht gedeckt haben, zu dem Ankaufspreis, zusätzlich der auf sie entfallenden Unkosten, zugewiesen, wobei das Loos entscheidet. Jeder Besteller kann nur die bestellte Anzahl ersteigern.
§. 7 Der bei der Versteigerung erzielte Mehrerlös wird zur Deckung der Unkosten verwendet, der dann verbleibende Ueberschuß wird den Steigerern von über die Selbstkosten kommenden Thieren verhältniß⸗ mäßig zurückvergütet. Der Mindererlös ist von den Steigerern ebenfalls verhältnißmäßig zu tragen.
§. 8. Die Unkosten können nur in den Reiseauslagen der Com- mission, den Transport- und Fütterungskosten für die Thiere einen Zu- schlag von bis zu 2% des Ankaufspreises zu Gunsten der Bezirks- Vereins kasse, für Verrechnung ꝛc. bestehen; etwaige Schädigungen durch Unfälle sind den Unkosten zuzuschlagen.
Diejenigen Besteller, welche bei der Versteigerung sich nicht betheiligt und sich auch geweigert haben, eines der übrig bleibenden Thiere nach dem Resultate der Verloosung anzunehmen, können unter Umständen durch Verlust ihrer Anzahlung gestraft werden; jedenfalls wird dieselbe zur Deckung eines etwaigen Ausfalls bei einer sofort vorzunehmenden, weiteren, unbeschränkten Versteigerung, soweit nöthig, verwendet.
§. 10. Jedes gerichtliche Verfahren ist bei etwaigen Streitigkeiten ausgeschlossen. Dieselben werden durch ein Schiedsgericht geschlichtet, zu dem ein Mitglied die Commission, eines der betheiligte Besteller, eines der Bezirks⸗Vereins- Director ernennt. 8
§. 11. Die rechtliche Stellung des Bezirks-Vereins, bezw. der Ankaufs-Commission ist die eines Mandatars.
Vorstehendes Statut wurde von der Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirks ⸗Vereins am 10. Dezember 1873 angenommen. Zur Beglaubigung: Tor a p p.
doll Bekanntmachung. 1 1 6 Unter Bezugnahme auf die Bekanntgebung vom 18. Juni er., Oberhessischer Anzeiger Nr. 71 und Vilbeler Anzeiger vom 17. Juni er. n Fr. 47, betreffend das Gesetz vom 4/4. 74, wird hierdurch nochmals darauf hingewiesen, daß das Wahlrecht für die vor dem Erscheinen dieses
e Gesetzes anerkannten Invaliden, welche ein Recht auf die Anstellungsentschädigung von monatlich 2 Thalern gegen Rückgabe des Civilversorgungs⸗ , scheines haben und bis jetzt noch nicht zur Anmeldung gekommen find, am 22. October cr. erlischt und nach diesem Termine statt- dann habenden Anträgen Folge nicht mehr gegeben werden kann.
l Friedberg den 13. August 1874. Großherzogliches Bezirks-Commando Friedberg.
16116 aeg er 0 Oberstlieutenant und Bezirke. Commandeur. a „. l N* Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.
51 Georg Wissig J. von Bodenrod wurde als Feldschütze für die Gemarkung Bodenrod bestellt und in Pflichten genommen.— Philipp * bealzmann und Johannes Gatzert von Ostheim sind als Feldschützen für die Gemarkung Ostheim ernannt und verpflichtet worden N 8 5 f
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