Ausgabe 
17.12.1874
 
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0. Dezember 1857 wird bierdurch zu

de dort bestimmten Tarisansäge auf Grund des

zum betreffend, vom 1.

Bekanntmchaung, die Erlaubnißscheine Unter Bezugnahme auf§ 1 der Verordnung in obigem Betreff vom offentlichen Kenntniß gebracht, daß

jeses Jahres, die Einführung der Reichsmarkrechnung Januar 1875 an wie folgt festgesetzt worden und Musikhalten auf Kirchweiben, Jahrmärkten B) Von anderen öffentlichen Mainz, Gießen, Offenbach,

von 2500 Seelen und Gesetzes vom 25. Nov. im Großherzog⸗90 Pfennige, 20 Pfennige. 20 Pfennige.

d) in

welche weniger als eine

von 50 Seelen und mehr,

zum Tanz- und Musikhalten an öffentlichen Orten betreffend. Stunde von diesen Städten entfernt sind, 12 Mark, b) in anderen Orten

mehr 8 Mark 60 Pfennige, e) in anderen Otten jedoch weniger als 2500 Seelen 6 Mark Orten von weniger als 50 Seelen 5 Mark

C) Von öffentlichen Tänzen auf einen Nachmittag 5 Mark

Darmstadt am 27. November 1874. Broßherzogliches Ministerium der Finanzen.

Schleiermacher. Hahn.

ö ind: 4) Vom Tanz- bf d Hochzeiten für jeden Tag 12 Mark. u anzen für jeden Tag: a) zu Darmstadt, 1 ud Dorms und Bingen, sowle in den Ortschaften, der dra dun , in 8 n Deutsches Reich. g 2 Darmstadt. Am 4. d. Mte. wurde dem n u Ninisterial-Kanzlisten bei dem Ministerium der aabeh ustiz, Ludwig Rick, die erledigte Stelle eines baun, Tanzlisten bei der Ordens-⸗Kanzlei als Nebenstelle u un 0 a bertragen. au.

Durch Allerböchstes Deeret vom 10 l. M. surde der Landrichter zu Hirschhorn, Otto Pistor, m Landrichter in Friedberg ergannt.

Sicherem Vernehmen nach wird ver für ie Berathung der Kirchengesetze gewählte Special- Lusschuß der zweiten Kammer innerhalb der vom keichstag von Weihnachten bis nach Neujahr ge⸗ nächten Pause zusammentreten, um über die ab eichenden Beschlüsse der ersten Kammer zu berathen nd bezw. die betreffenden Berichte für das Plenum hustellen, welches letztere hiernächst nach Schluß

er Reichstagsverhandlungen tagen würde.

Berlin. Die Commission für Berathung des lothringischen Etats und der Anleihe für

Usaß-Letdringen bat ihre Arbeiten vollendet. Die

unleihe wurde nicht bewilligt, sondern beschlossen, e Reichsregierung zur Ausgabe von Schatz einen bis zur Höbe von 13 Mill. Franken be ke Deckung der Ausgaben für 1874 und 1875 ermächtigen. Der für Universitätszwecke ge⸗ derte Betrag von Mill. Thalern wurde in r Art bewilligt, daß in Höhe dieses Betrages heichs-Schatzscheine ausgegeben werden dürfen. Berlin, 14. Dez. Reichstag. Die gestrige Be zahung der Geschäfts⸗Commission des Reichstags über ler Fall Majunke blieb bei Ablehnung aller gestellten Uäräge ohne Resultat. Der Reichstag genehmigte in ger und zweiter Lesung die Convention zwischen Deutsch d und Rußland betreffs Regulirung von Hinterlassen⸗ ünften; ebenso einen Additional-Artikel des deutsch egischen Vertrages über den Austausch von Packeten n Geldsendungen. Es folgt die Etatsberathung. Der Ent des allgemeinen Pensionsfonds wird nach den An Zen der Commission angenommen. Die Renten für Awon⸗Entschädigungen und einzelne Posten einmaliger Asgaben im Militäretat werden bewilligt, von letzteren wegen die an die Reichsverwaltung von den Einzel⸗ ten zu erstattenden Posten gestrichen. Der Marine⸗ rt wird vollständig bewilligt, ebenso der Etat der See⸗ te mit dem Gesetz über deren Einrichtung, letzteres i einem Zusatz des Abg. Saint⸗Paul angenommen, wo⸗ die deutsche Seewarte von der Admiralität ressortirt. Dis Gesetz über die Marine und Telegraphenanleihe wird 1 dem Commissionsantrage angenommen. Ebenso wird Nachtrag zum Reichshaushalts-Etat pro 1875 in

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Archivschranke habe er nie auf längere Zeit genommen. Der Zenge wird vereidigt, worauf der Vorsitzende die Beweisaufnahme für geschlossen erklärt. Hierauf folgt das Plaidoyer des Staats-Anwalts. Nachdem derselbe die Verhaftung des Angeklagten gerechtfertigt, indem er auf die Gefahr einer Verdunkelung des Thatbestandes hinweist und anführt, daß das muthmaßliche Strafmaß einjähriges Gefängniß überschreite, wirft er folgende Fragen auf: Was that der Angeklagte? Wie charaeterisirt sich seine That vor Gericht? Wie ist die That zu ahnden? Der Staats-Anwalt dedueirt sodann aus den in der Anklageschrift erwähnten drei Gruppen von Schriftstücken, daß Angeklagter nicht aus Versehen, sondern absichtlich verfuhr, daß er auch die Rückgabe der verschiedenen Aetenstücke nicht vergessen, sondern erst verweigerte oder auf wiederholte Aufforderung bewirkte. Der Staats⸗ Anwalt widerlegt alsdann die Behauptung des Ange

seien, und sucht den dolus in seiner Handlungsweise darzu thun, indem er die Motive des Angeklagten erörtert und dabei hervorhebt, daß Arnim auf Fürst Bismarck einen Druck habe ausüben wollen. Nachdem der Staats-Anwalt alsdann dedueirt, daß Arnim auch nach seiner Stellung zur Disposition noch der Diseiplinargewalt des aus wärtigen Amtes unterworfen war, und daß Gesandte sowohl völkerrechtlich wie nach dem preußischen Landrecht ihren Gerichtsstand im Heimathlande haben, führt Redner aus, daß es sich um Urkunden im eriminalistischen Sinne handelt. Endlich wird hervorgehoben, daß bei der That keine Milderungs-, wohl aber Erschwerungsgründe vor liegen. Der Staats-Anwalt beantragte eine jährige Gefängnißstrafe; von der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte sieht er ab, weil er eine gewinnsüchtige Ab sicht nicht behaupten wolle. Holtzendorff bezeichnet die drei Gruppen der ineriminirten Papiere a) als transloeirte, b) als diseiplinarische, kurzwegConfliets-Papiere und c) als vermißte Papiere. Indem er ausführt, daß in keinem Falle diese Papiere unter den BegriffUrkunden gebracht werden können, schließt Holtzendorff seine schwung volle und klare Rede mit den Worten:Suum cuique! Mit diesem Satze fordert der Angeklagte sein Recht, dieses Suum cufque bedeutet hier: Nichtschuldig. Die Sitzung wird um 6 Uhr auf morgen Vormittag 10 Uhr vertagt. 15. Dez. Eröffnung der Sitzung 10 Uhr 25 Min. Der Staats⸗Anwalt erklärt, daß Holtzendorff ihn gestern besser behandelt habe, als an den vorhergehenden Tagen dies Dockhorn und Munckel gethan, und bemüht sich, in längerer Rede den gestrigen Ausführungen der Verthei⸗ digung entgegen zu treten. Unter Anderem meint der Staats-Anwalt, die Vertheidigung wolle die ineriminirten Aetenstücke nicht als Urkunden gelten lassen und habe ge⸗ äußert, dieselben würden vielleicht in zweihundert Jahren erst Urkunden in archivalischem Sinne werden, er(Tessen⸗ dorf) konne nicht begreifen, wie ein Document erst nach Jahrhunderten Urkunde werden könne, wenn es nicht schon heute Urkunde sei. Holtzendorff replieirt: der Staats⸗Anwalt habe eine unglaubliche Neigung zu Miß⸗ verständnissen, die er vielfach eonstatirt. Nur die Rück sicht auf den loyalen Gerichtshof, der ihn als bayerischen Unterthan dennoch zur Vertheidigung zugelassen, bestimme ihn, alle persönlichen Angriffe gegen die Staatsanwalt schaft zu unterlassen; eonstatiren wolle er aber dennoch, daß keiner seiner Muͤnchener Studenten derartige staats rechtliche Ausführungen machen würde, wie es die Staats anwaltschaft in ihrem Plaidoyer gethan. Um 11½¼ Uhr erhält Dockhorn das Wort zur Vertheidigung. Derselbe seeirt mit dialeetischer Schärfe die einzelnen Fälle, worin der Angeklagte für die Mourrap'schen Telegramme und für die Notiz imEcho du Parlement verantwortlich gemacht wird. Das auswärtige Amt instruire die Presse vielfach durch unrichtige Thatsachen, so daß es verwunderlich erscheine, wenn man in ähnlichen Fällen dem Angeklagten plötzlich daraus einen Vorwurf machen wolle. Die Insi⸗ nuation, Arnim habe aus solchen Publikationen Nutzen ziehen wollen, könnte nicht bewiesen werden. Zu Ent hüllungen in der WienerPresse übergehend, bemerkt der Vertheidiger, es müsse, angenommen, Landsberg habe die Instruction zur Veröffentlichung von Arnim erhalten,

1 1 er und zweiter Lesung ohne Debatte angenommen. N bin 15. Der. Fer 25 Etats-Berathung. Eine gere Debatte findet über die Matrikular⸗Beiträge statt. Budget⸗Commission will keine Erhöhung der Matri⸗ ler⸗Beitragssumme für 1875 gegen* 8 Enmnt die Tendenz des Antrages an, ist aber für den⸗ bun danke en nur, wenn die jetzige 4 55 von 67,186,251 Mark J eee e ernd beabsichtigt wird. Schließlich werden die Matri 1 ieard l ir Beiträge nach dem Antrage Grumbrechts mit 1 92955 ut da 369,549 Mark bewilligt. Die weiter erforderlichen *( 60 u gaben sollen aus den Ueberschuͤssen von 1874. mit denten! 527,209 Mark bestritten werden. Das Etats Gesetz 1 60 pant w hierauf unter Vorbehalt der Feststellung der Ziffern een enommen, ebenso das Gesetz üher das Heeres ⸗Reta⸗ 1 ba Ant) nach dem Antrag der Budget⸗Commission. 1701 1 10 14. Dez. Prozeß Arnim. Der Präsivent theilt 111 4.* i daß nach amtlicher Auskunft des französischen Justiz⸗ eee 1 steriums und der hiesigen französtschen Botschaft die 150 111 e der Anklage angezogenen§8. 173 und 254 des Code 1 E 9 u in Frankreich in voller Geltung seien. Die Ver legung hatte dies bestritten. Es folgt die Vernehmung 5 Votschafts⸗Serretärs Holstein. Der schwer verständ Zeuge deponirt: er habe keinerlei Auftrag zur Ueber- 171 500 ung Arnim's von Bismarck, noch von irgend Jemand

bdessen Veranlassung erhalten. Zeuge führt eine erung Arnim's an:seine Demisston werde er nicht 6%, auch werde man ihn nicht zur Disposttion stellen, er besihe Schriftstücke, deren eech Bismarck voromittlren würbe. Diese Aeußerung that Arnim n Beckmann, der sie dem Botschafts-Personale mit te. Der Vorsitzende resümirt das Verhör dahin, daß zen ihm gemachten Vorwurf der Zwischenträgerel zulege; zeuge wiederholt, daß er nur diesen 1 00 le marck mitthellen lassen, Aetenstücke aus dem

doch eonstatirt werden, daß, wenn man Arnim den deutschen Lamarmora genannt habe, dies geradezu Unsinn sei. Die Staats-Anwaltschaft habe, was die Vertheidigung nicht scharf genug rügen könne, den Angeklagten der jetzt so beliebtenFraction Kullmann zugewiesen. Hoffentlich werde der Staatsanwalt sich später näher aussprechen, was er damit eigentlich gemeint habe. Tessendorf will hier sofort das Wort nehmen, was jedoch Dockhorn nicht zugibt, sondern die Vertheldigung fortsetzt. Die Vertheidigung erörtert, daß weder der preußische Staat, noch das deutsche Reich eine Registratur-Ordnung erlassen, ja, daß man der Parlser Botschaft nicht einmal einen Registrator zuge ordnet habe. Nun wolle man den Angeklagten erkming liter für etwaige Maneos verantwortlich machen. Dies

klagten, daß verschiedene Aetenstücke sein Privat-⸗Eigenthum

daß heute im Pariser Archiv überhaupt noch so viel Pa- piere vorhanden, als sich bei der durch die Zeugenaus⸗ sage constatirten, höchst unvollkommen geführten Durch suchung vorgefunden. Dockhorn schließt seine Verthei⸗ digungsrede mit dem Hinweis auf den Prozeß Waldeck und erwartet die Freisprechung Arnim's. Der Präsident verkündet eine Pause bis Ühr. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung äußert der Staats⸗Anwalt, nach seiner Meinung habe die Attake Dockhorn's keinen großen Schaden hervorgebracht; er erkenne aber an, daß die Be lagerung mit großem Geschick geführt worden; er(Tessen⸗ dorf) denke nicht daran, zu capituliren. Nachdem er noch geäußert, der Prozeß Waldeck habe zwar in denselben Räumen, wie der Prozeß Arnim gespielt, dieser aber werde hoffentlich doch nicht mit Freisprechung enden, erhält Vertheidiger Munkel das Wort. Er characterisirt zuerst die Aussage des Botschaftsraths v. Holstein, den er auf gleiche Stufe mit Zehlicke stellt, welcher, wie er ironisch hinzufügt, beim Verlassen des Saales die allgemeine Achtung des Auditoriums mitgenommen habe. Hart kriti⸗ sirt Munkel den Ton der von Bülow coneipirten Erlasse des auswärtigen Amtes an Arnim. Diese Schriftstücke seien offenbar von Jemandem verfaßt, der sich noch nicht lange im preußischen Staatsdienste befinde. Der Styl erinnere weniger an deutschen, als an dänischen Styl, welch' letztere Aeußexung der Präsident monirt, worauf Munkel sie mitaußerdeutsch modifieirt. Schließlich er örtert Munkel auch den Begriff Urkunde, worauf Tessen dorf zur Replik das Wort ergreift.

D. Frankfurt a. M., 15. Dec. Wie an den Vor lagen, lag auch heute das Geschäft sehr still und wäre ohne die, im Ganzen sich leicht abwickelnde Liquidation, auf ein Minimum zusammengeschrumpft. Unter diesem Umstand mußte auch die Tendenz leiden, welche sich zu einer nachgebenden gestaltete, bis sie gegen Schluß auf besseres Berlin wieder einen Anflug von Fesiigkeit gewann. Da die Speculation schon gestern den größten Theil ih rer Verbindlichkeiten regulirt haue, gellte sich bei geringen Ansprüchen Geld für Prolongationen etwas williger. Am Speculationsmarkt zeigten sich besonders Lombarden auf ihre Mindereinnahme von fl. 168,000 gedrückt und offer irt. Sie blieben nabe 135½ Creditactien bewegten sich zwischen 24445¼43½ und 243%, Staalsbahnaclien zwischen 323%23½ und 323%. Oecsterr. Bahnen verkehrten in sestet Haltung. Ungarisch⸗Galizische, Vorarlberger, Galizier und Elisabeth höher. Die beulige Generalversammlung der letzteren Behn genebmigte das Abkommen zwischen Nevisionsausschuß und Verwaltungsrath bezüglich des Resigeschäfts. Böhmen elwas matter. Von deutschen Bahnen Bayr. Ostbahnen niedriger. Banken waren ohne deben. Schlesische Vereinsbank /0% besser. Handels⸗ gesellschaft und Oesterr. ⸗Deutsche sest, andere matter. Anlagefond etwas nachgebend, 1872er Russen höher, 1873er fest. Die% Prioritäten der Köln Mindener Eisenbahn, auf welche die Subseription bei dem Bank⸗ hause Rothschild morgen eröffnet wird, finden, wie selbst⸗ verftändlich in Kapitalistenkreisen, gusen Anklang und laufen die Anmeldungen auf das neue Papier dem Ver nehmen nach bereits sehr zahlreich ein. Von öͤsterr. Priori⸗ läten waren 5% Staatsbahn gefragt, Loose wurden ibeil weise zu basseren Coursen gehandelt. 1868er, 1854er, Badische, Meininger, Raab Grazer, höher, Ungarische matter. Von Wechseln Amsterdam und Paris theurer. Von Loosen Napoleon ½ kr. billiger.

Arbeits-Versteigerung.

3728 Samstag den 19. Dezember d. J., Nachmittags 4 Uhr, soll auf dem Gemeindehaus zu Petterweil die Reparatur einer alten Holzpumpe an den Wenigstnehmen⸗ den in Accord gegeben werden.

Vilbel am 15. Dezember 1874.

In Auftrag: Großherzogliche Bürgermeisterel Petterweil. Fischer, Bezirksbauaufseher.

Ein Commis

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sel widersinnig. Das auswärtige Amt moge froh seln

Carl Bindernagel.

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