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1874.
Donnerstag den 14. Mai.
N 57.
Oberhessischer Anzeiger.
g Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
streisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Belteffend: Den Abverdienst der Feldstrafen.
Amtlicher Theil.
Ter a pa p.
Zetreffend: Generalstabskarte des Großherzogthums Hessen.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und Gr. Polizei-Commissariat Wickstadt.
N Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 14. Mai vorigen Jahres, Kreisblatt Nr. heilung des Cbefs des Generalstabs der Armee, General-Feldmarschall Herrn Grafen von Moltke, m Laufe dieses Sommers die topographischen Recognoscirungen und Höhenmessungen in der Provinz Oberhessen unter der Leitung des Chefs der Topographen- Abtbeilung des großen Generalstabs Herrn Obersten Geerz vom Generalstabe fortgesetzt werden.
n Indem wir bemerken, daß Großherzogliches Ministerium des Innern f Ingenicur⸗Geographen eine offene Ordre ausgefertigt hat, beauftragen wir Sie,
Friedberg am 11. Mai 1874.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt.
9 Wir 2 unsere Verfügung vom 2. März und 1. April dieses Jahres Nr. 28 und 41 des Kreisblatts unter dem Anfügen in Erinnerung, aß, wenn bis zum 25. dieses Monats nicht vollständiger Nachweis einlangt, Wartboten an die Säumigen abgesendet werden müßten.
Friedberg am 9. Mai 1874.
57, benachrichtigen wir Sit, daß nach einer Mit⸗ an Großherzogliches Ministerium des Innern auch
ür den Herrn Obersten Geerz und die unter seinem Befehle stehenden ganz im Sinne unseres gedachten Ausschreibens, den erwähnten Per-
onen jede thunliche Unterstützung, insbesondere die in der offenen Ordre, unter 1—4 bezeichneten Leistungen auf Erfordern zu gewähren.
Trapp.
— 29 2 5 1 2 1 Jubiläums ⸗Stipendium⸗Stiftung zu Ehren der 25jährigen Regierung Seiner Königlichen Hoheit Ludwig III. Nach der von dem Curatorium in Nr. 127 der Darmstädter Zeitung erlassenen Bekanntmachung wird aus der oben genannten Stiftung
das Stipendium für das Jahr 1874 am 17. Juni l. J. vergeben.
Wir machen die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises Friedberg, welche Beiträge zu dieser Stiftung geleistet haben, auf besagte Sekanntmachung mit dem Ayfügen aufmerksam, daß Gesuche bis längstens den 24. dieses Monats an uns abgegeben sein müssen.
Gießen am 8, Mai 1874.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen. Vogt.
Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg. Heinrich Jung III. und Heinrich Schneider II. zu Ostheim wurden als Mitglieder des Wiesenvorstandes zu Ostheim ernannt
und verpflichtet.
Konrad Lenz von Nieder⸗Weisel wurde zum Feldschützen für diese Gemarkung ernannt und in Pflichten genommen. Konrad Fey von Weckesheim ist als Polizeidiener für die Gemeinde Weckesbeim angenommen und verpflichtet worden.
Deutsches Reich. f Friedberg. Am 5. d. M. fand in der Burgkirche dahier eine Versammlung der Decanats⸗
ppnode des Decanats Friedberg statt. Zweck der⸗ selben war die Wahl des Decanatsausschusses, Wahlen der Gemeinde tertretungen und Kirchenvorstände auf Grund der teuen Kirchenverfassung zu leiten baben wird. Es wurden gewählt: als geistliches Mitglied und Stellvertreter des Decans Prof. Dr. Köhler in Friedberg, ferner die Herren Advocat Curtman (Friedberg), Bürgermeister Schutt(Nauheim) ind J. Wießler(Butzbach.) Vor der Wahl- Jandlung hielt Herr Prof. Köhler einen Vortrag iber Wesen und Zweck der neuen Verfassung. Darmstadt. Der Gesetzgebungs- Ansschuß weiter Kammer hat einstimmig folgenden Zusatz⸗ urtikel zum neu vorgelegten Civildiener-Pensions- Hesetz befürwortet:„Hinterläßt ein Pensionär eine Wutwe oder eheliche Nachkommen, welche mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebten, so wird den
n füben der Ruhegehalt noch für weitere drei 1 G bristi Monate vom Sterbetag an ausbezahlt. Hat der ttt Verslorbene Eltern, Geschwister oder Geschwister—
in Kinder, deren Ernährer er war, in Bedürftigkeit
151 716% hinterlassen, oder reicht dessen Nachlaß zur Deckung
87167 der Kosten der letzten Krankheit und der Beerdig— 7 ung nicht aus, so kann das betreffende Ministerium den Ruhegehalt für weitere drei Monate vom
* pristi. Sterbetag an bewilligen. An wen der Ruhegehalt 10 e dem einen oder anderen Fall zu verabsolgen 6. it, bestimmt das Ministerium. Der über den
Sterbe-Monat hinaus gewährte Ruhegebalt kann icht Gegenstand der Beschlagnahme sein.“ Aehn-
liche Bestimmungen bestehen in anderen deutschen Staaten schon seit längerer Zeit.
— Nach dem„Reichsanzeiger“ wurden Becker, Pr.⸗Lt. vom 1. Großh. Inf.(Leibgarde-) Regt. Nr. 115, Stieler I., Pr.-Lt. vom 4. Großh.
Inf.⸗Regt.(Prinz Carl) Nr. 118 das Commando
zur Dienstleistung bei dem Großen Generalstab vom 1. Mai ab um ein Jahr verlängert. Hoff- mann, Pr.⸗Lt. vom 2. Großh. Inf.-Regt.(Groß- herzog) Nr. 116, dem Regt., unter Belassung in seinem Commando bei einer Militär-Intendantur aggregirt. Müller, Pr. Lt. vom Inf.-Regt. Nr. 49, mit Patent vom 11. Februar 1869 in das 2. Großh. Inf.-Regt. Nr. 116 versetzt.
— Die Staatsanwaltschaft hat gegen das freisprechende Erkenntniß des Bezirksgerichts in der Anklage gegen Pfarrer Seib wegen Ueber tretung des§. 130a. Berufung eingelegt.
Berlin. Eine Nachricht der Wiener„Dtsch. Ztg.“ meldet, daß der Kaiser dem Grafen Arnim die nachgesuchte Entlassung aus dem Reichsdienste nicht bewilligt habe. Der Graf wird zur Dis⸗ position gestellt werden und, wie auch schon früher gemeldet, auf's Land gehen.
— 11. Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm in dritter Berathung den Gesetzentwurf, betr. die Betheiligung von Staatsbeamten bei der Gründ⸗ ung und Verwaltung von Actien, Commandit- und Bergwerks-Gesellschaften, mit einem Antrag Kanngießer's an, wonach Rechts Anwälte und Advocat- Anwälte und Notare von dem Verbot der Betheiligung ausgenommen sind. Die Vor- lage wegen der Grenz-Regulirung an der Süder⸗ Elbe wurde ohne Debatte in erster und zweiter
Lesung, die Vorlage wegen der Schau- Prämien für Vollblut Pferde nach längerer Debatte mit einem Antrage Rickert's angenommen, wonach die Prämiirung auch auf andere Hausthiere aus- zudehnen ist. Nach Ueberweisung des Gesetz⸗ Entwurfs, betreffend die vor Feststellung des nächstjährigen Budgets zu leistenden Ausgaben, an die Budget-Commission wurden die Vorlagen über die Verwendung der verfallenen Cautionen der Unternehmer der Sorau- Gubener und der Wesel⸗Bocholter Eisenbahn, sowie über die Ver⸗ mehrung des Betriebsmaterials der Staats-Eisen⸗ bahnen in erster und zweiter Lesung genehmigt, ebenso das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Chausseegeldes auf den Staatsstraßen.
— 12. Mai. Das Abgeordnetenhaus nahm beute in dritter Lesung alle gestern in zweiter Lesung debattirten Gesetze an und ertbellte die zur Verwaltung der Staatsschulden pro 1872 nachgesuchte Decharge. Hierauf folgt die erste und zweite Lesung des Gesetz-Entwurfs betreffs Uebernahme der Zins- Garantie Seitens des Staates für 5 Millionen Prioritäten der Berliner Nordbahn. Nach Schließung der General- Dis- cussion wurde ein von Windthorst eingebrachter Antrag auf Ueberweisung der Rordbahn-Vorlage an eine Commission, ebenso ein von Wagner gestellter Verbesserungs-Antrag, endlich§. 1 und damit das ganze Gesetz in namentlicher Abstimmung mit 257 gegen 84 Stimmen abgelehnt.
— 11. Mai. Das Herrenhaus nahm das Fischerei-Gesetz in zweiter Berathung an, ebenso die Gesetz⸗ Vorlage zur Erganzung des Gesetzes über die Prüfungen im Justizdienst und betreffend


