Ausgabe 
13.10.1874
 
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Dienstag den 13. October.

berhessischer!

i Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Amtlicher Theil.

Betreffend: Das Mathildenstift, hier die Vertheilung der für die Industrieschulen verwilligten

0 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des früheren Kreises Friedberg, in welchen sich Industrieschulen befinden.

Summen für 1874.

Nach Beschluß der Generalversammlung des Mat Außerdem können Lehrerinnen suchen besondere Gratificationen zu Theil werden.

Weise wie seither vertheilt.

Friedberg den 8. October 1874.

hildenstifts werden auch in diesem Jahre wieder 1250 fl. für Industrieschulen in gleicher in deren Schulen Außerordentliches geleistet wird, jedoch nur alle drei Jahre, auf Nach⸗ 1 Bei dieser Vertheilung erträgt es Ihren Gemeinden die in nachstehendem Abdruck bemerkten Beträge, welche Sie dem Gemeinde- Einnebmer unter Ord.-Nr. 22 des Voranschlags in Einnahme dekretiren

und controliren lassen wollen. Die

Verwendung erfolgt nach Maßgabe unserer Verfügung vom 26. Februar 1855 an die Schulvorstände(Intelligenz-Blatt Nr. 17 ron 1855), sowie vom 27. Mai 1868 in Nr. 64 des Oberhessischen Anzeigers.

Assenbtim 25 fl. 41 kr. Bad⸗Naubeim 77 E*.

Beienheim 12 fl. 19 kr. Bönstadt 18 fl. 30 kr. 80 fl. 48 kr. 18 fl. 41 ke. Fauerbach b. Fr. 16 fl. 27 kr. 42 fl. 27 kr. Griedel 24 fl. 47 kr. Ilbenstadt 26 fl. 46 kr. Kirch-Göns 18 fl. 56 kr. 7 fl. 21 kr. Melbach 15 fl. 37 ke. Nieder- Florstadt 40 fl. 53 kr.

5 Bruchenbrücken 18 fl. 4 kr. Dotheim 22 fl. Dorn ⸗Assenheim 20 fl. 8 kr.

Langenhain 15 fl. 59 kr. Maibach 51 kt. Münster 9 fl. 4 kr. Nieder-Mörlen 23 fl. 5 kr. Nieder-Rosbach 16 fl.

Es sollen erhalten:

Bauernheim 6 fl. 31 kr. J 25 kr. Butzbach

Gambach Ostheim 14 fl. 54 kr. Hoch⸗Weisel 21 fl. 19 ke. berg 37 fl. 39 kr.

Münzenberg 27 fl. 47 kr. 35 kr.

Betreffend: Das Mathildenstift, hier die Vertheilung der für die Industrieschulen verwilligten

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Schulvorstände derjenigen Gemeinden, welche Industrieschulen errichtet haben.

Summen für 1874.

3 Indem wir Ihnen von vorstehender Verfügung an die bezüglich der Verwendung der verwilligten Beträge auf unsere Verfüg

in Nr. 64 des Oberhessischen Anzeigers, und sehen Ihren Berichten wie vorgeschrieben entgegen.

Betreffend: Landwirthschaftliche Staustik.

Das Großherzogliche Kreisamt

Friedberg an

Nieder⸗Weisel 40 fl. 47 kr. 7 fl. 26 kr. Ober⸗Mörlen 57 fl. 45 ke. Ober⸗Rosbach 39 fl. 56 kr. Ober⸗Wöllstad: Fauerbach v. d. H. 23 fl. 1 kr. Ockstabi 34 fl. Friedberg 133 fl. 33 kr. Hausen 3 fl. 32 kr.

Pohl⸗Göns 17 fl. 16 kr. Rödgen 6 fl. 21 kr. Steinsurth 28 fl. 43 kr. Wisselsheim 6 fl. 58 kr.

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Nieder- Wöllstadt 29 fl. 35 kr. Ober⸗Florstadt 2 kr. Oppershofen 18 fl. 11 kr. Ossenheim 9 fl. 10 kr. Reichelsheim 26 fl. 53 kr. Rocken⸗ Schwalheim 15 fl. 42 kr. Södel 20 fl. Trais⸗Münzenberg 6 fl. 58 kr. Weckesheim 12 fl. Wohn bach 19 fl. 30 kr. Wölfersheim 26 fl. 1 kr.

Friedberg den 8. October 1874.

betreffenden Großherzoglichen Bürgermeistereien Kenntniß geben, verweisen wir ung vom 26. Februar 1855, Intelligenz-Blatt Nr. 17, sowie vom 27. Mal 1868

Tera p p Friedberg den 9. October 1874.

die rückständigen Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wir erinnern Sie nochmals an die sofortige Erledigung der in rubritirter Angelegenheit erlassenen Verfügung.

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Deutsches Reich.

Darmstadt, 7. Oct. In der heutigen Sitzung der deuten Kammer wurde zunächst das Gesetz über den Miß⸗ Kauch der geiülichen Amtsgewalt von Akt. 18 bis zum ende wesenllich in der Fassung der Regierungsvorlage git den von der Regierung gebilligten Anträgen des Aus⸗ busses angenommen. Längere Debatten veranlaßten nur de Axt. 21 und 24. Der erstere Artikel wird vom Abg. Franck insofern beanstandet, als er die zutünßstige Absich: us Beschuldigien, den Gesetzen zuwider zu handeln, in den Tha lbe aud aufneyme, wogegen Abg. Heinzetrling aus hrt, daß die Regierung diese Bestimmung gerade im uteresse des Beschuldigten aufgenommen habe, indem er Aue dieses Requisit nicht solle vom Amte entsetzt werden zunen. Bei Art. 24 wird ein Antrag Dumont's, das

gen Verhinderung des Erscheinens zuzulassen, nach

Kechismittel des Einspruchs im Nicht⸗Erscheinungs⸗ Falle

auf welchem Wege der entfernte Geistliche ersetzt werden solle. Der gewählte Geistliche könne sich zuvor die missio verschaffen ꝛc. Dieser und die übrigen Artikel 12 14 werden nach den Ausschuß-Anträgen angenommen.

8. Oct. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kamen die zwei letzten Kirchengesetze zur An⸗ nahme. Zu Art. 1 des Gesetzes über die Orden und ordene ähnlichen Congregationen, wo die Orden im Allge⸗ meinen auf den Aussterbeetat gesetzt worden, wird die hierin liegende Aushebung der Orden ꝛc. vom Abg. Franck bekämpft, wogegen Berichlerstauter Heinzerling die Re gierungsvorlage, unter Bezug auf den weit radikaleren Beschluß der zweiten Kammer von 1862, wegen des den Orden obliegenden unbedingten Gehorsams gegenüber den Oberen und bei der dermaligen feindlichen Stellung der römisch kathelischen Kirche gegenüber dem Staat, befür woriel. Der Arlikel wird gegen 3 Stimmen angenommen.

lurzer Deballle zwischen Abg. Franck, Ministerpräsident Bei Art. 2, der die Orden, welche sich ausschließlich dem

bomann und Abg. Dernburg und nach Befürwortung lüch den Berichterftatter Heinzerking angenommen. Ben ler Berathung des folgenden Gesetzentwurfs, die Vorbildung in Geistlichen, wied zu Art. 1 ein Amendement Gold

zunn's angenommen, wonach der Geistliche, welchem ein . Archenami übertragen wird, verbunden sein soll, den Ver

Asungs⸗ Eid abzulegen, sofern er es noch nicht gethan. Ag. Franck wird bezüglich seiner Behauptung, als solle At die Regierung die katholischen Geistlichen anstellen, bherlegt vom Ministerialdirector v. Starck und Abg. Aüchler. Art. 2 wird nach längerer Debanle angenommen.

de Art. 3 unterwirft Abg. Landmann die Erziehung der

Eeminaristen in Mainz nach dem berüchtigten Lehrbuche

den Guy und bas letztere Buch selbst u einer vernichtenden

Aaltit unter Citirung der betreffenden Stellen, so weit der

Auland die Miitheilung erlaubt. Die Abgg. Franck und

Bolz versuchen, das Buch in Schutz zu nehmen. Art. 4

10 werden in der Fassung des Entwurfs, bezw. nach

don Aus schußanträgen angenommen. Bei Ar. 11 bemerke

. Franck, daß betselbe einen Eingriff in die Rechte der

all olischen Kirche enthalte; die Gemeinden sollten das Recht

lten, ihren Pfarrer zu ernennen, und man könne den Leuten cht verargen, wenn sie sagten, man wolle sie protestantisch men. Ministerpräsibent Hofmann bemerkt, es solle hier einem Nothfiand abgeholsen werden; Jeder, der es der Gemeinde wohl wolle, sollie sich dafür interessiren,

Unterricht widmen, in den bisherigen Grenzen aufrecht eehält, erhebt sich eine längere Debatte, die zwischen den Abgg. Franck, Wolz, Matiy, v. Wedekind(Hiltersklingen), Ministerialonector v. Starck, Schaub, Dumont und dein Berichterstatter Heinzerling geführt wird, und mit An nahme des Artikels gegen 3 Stimmen endigt. Eine Reihe von Abgeordneten stimmen dem Artikel nur deshalb zu, um das Zustandekommen der Gesetze nicht zu gefährden. Zu Art. 3 will Abg. Goldmann den Orden, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, nicht blos die Aufnahme neuer Mitglieder, sondern auch neue Nieder lassungen ohne und selbst gegen den Willen der Regierung gestatten, was Dumont befürwortet, aber nach Bemerk ungen der Abgg. Schröder, Stüber, Welcker, Küchler, v. Wedekind(H.) und. des Ministerial directors v. Starck und nachdem der Berichterstaster Heinzerling den auf Ge nehmigung der Regierungsvorlage gehenden Ausschuß antrag näher begründet hat, abgelehnt wird mit allen gegen 5 Stimmen. Art. 4 wird angenommen, ebenso ein Zusatzartikel 4a, welcher einen Normal-Termin(1. Oc⸗ tober d. J.) setzt, wonach die Bestände der Orden ze. ꝛc. zu bemessen sind, nach einer Erwiderung des Abg. Heinzer ling gegenüber dem Abg. Franck, welcher letztere eine solche dem Gesetze gegebene Rückwirkung für unzulässig hält. Art. 5 wird ohne Debatte angenommen. Das Gesetz über das Besteuerungsrecht der Kirchen und Religions-

Gesellschaften wird nach kurzer Debatte in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Auch bier stimmen die drei Ultramontanen gegen die einzelnen Artikel.

9. Oct. Die heutige Sitzung der zweiten Kammer wurde in der Hauptsache von der vielbesprochenen Vorlage der Regierung über den Wiederaufbau des hiesigen Hof⸗ theaters in Anspruch genommen. Der Finanzausschuß hat beantragt: 1) die Vorlage der Regierung zwar abzulehnen, 2) dagegen die Bereitwilligkeit auszusprechen, sobald die Regierung den Ständen durch Vorlage eines in den nach⸗ stehend angegebenen Grenzen sich bewegenden, detaillicten Bauplans und Voranschlags ermöglicht haben werde, die Höhe der erforderlichen Summen zu bestimmen: A. zum Wiederaufbau des Theaters in den Grenzen des Umfanges und des Bestandes, den es hatte, die nach Verwendung der Brandentschädigungssumme nötbig bleibenden Baukosten aus Siaatsmitteln zu verwilligen; B) sodann beizustimmen, daß a) zur Ausfübrung der in dem Gutachten der Sach verständigen vom 30. Dezember 1873 projeclirien Ver⸗ besserungen, d) zum Neubau eines Decorationsmagazins die nöthigen Mittel aus den Fonds zur Ergänzung des großherzogl. Familien⸗Fideicommisses entnommen werden. Gegenüber diesem Antrag beantragt Abg. Goldmann: 1) Ablehnung der Regierungsvorlage; 2) dagegen für den Wiederaufbau des Theaters in den Grenzen des Umfangs und Bestandes, den es halte, jedoch mit Ausfübrung der in dem Gutachten der Sachverständigen vom 30. Oez. 1873 projectirten Verbesserungen, die Summe von boͤchstens 975,000 fl. unter Aufrechnung der Brandentschädigungs summe aus Staalsmiiteln zu dewilligen; 3) sodann bei zustimmen, daß zum Neubau eines Decoralionsmagazins die nötbigen Mitiet aus dem Fonds zur Ergänzung des Familien⸗Fideicommisses entnommen werden. Abgeordneter d. Rabenau beantragt: Die Vorlage der Regierung abzu lehnen und erst dann auf den Gegenstand zurückzukommen, wenn der Nachweis geliefert wird, daß bei einer Ver gebung des Wiederaufbaues in den Grenzen und dem Bestande des früheren Umsangs an den Wenigsinebmenden die Brandentschädigungogelder im Betrage von 471,000 fl. nicht austeichen. Schröder will unter Ablebnung der Re glerungsvorlage 2) die Bereitwilligkeit ausgesprochen baben, der Regierung nach Vorlage eines delaillerten Bauplanes und Voranschlags eine der Finanzlage des Landes en st

sprechende Pauschsumme ein für allemal zu bewilligen,