0 1801. Donnerstag den 12. März. 2 31.
berhessischer Anzeiger
Die Petitzeile Erscheint jeden
wird mit 4 Kreuzern berechnet. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. . N. 2 9— peilen en Amtlicher Theil. ppi Mireffend: Die Bildung der Einschätzungscommissionen für die Steuerregulirung in 1875. Friedberg am 9. März 1874. Ob Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. bst. Unter Verweisung auf den Art. 33 des Gesetzes vom 21. Juni 1869 und unsere Verfügungen vom 26. Juli 1869, 21. Mai 1870 und
28 2. Mai 1871, Amtsblätter ohne Num mer, sowie unser Ausschreiben vom 15. September 1872, Kreisblatt Nr. 109, tragen wir Ibnen auf, die — der örtlichen Einschätzungscommissionen zur Feststellung der Einkommensteuer 2. Abtheilung für 1875 vornehmen zu lassen und die Protokolle tinzusenden.
Juri N g. a g 1 5 8 7 Bei dieser Wahl werden. Sie namentlich unser Aueschreiben vom 15. September 1872 beachten und bemerken wir witderbolt, daß auch f e wählbar sind, und sich Ihre Wahl empfiehlt, weil Sie mit den Lokal- und Personal-Verbältnissen vertraut sind. Trapp. Stuctti Aßenbeim. Betreffend: Die Gewerbeordnung, bier Vollsireckung von Entischeidungen der Gemeindebehörden in*„. 7 gewerblichen Streitsachen(§. 108 der Gewerbeordnung). 0 g f a berg am 28. e 3
ehen 9 2. g. 4 3 1 r büüdugt, Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizeicommissaͤr zu Wickstadt.
Auge, 5 Nachstehend theilen wir Ihnen die in obigem Betreffe unterm 23. Februar d. J. zu Nr. M. d. J. 2157 erfolgte Entschließung Groß berzog⸗ Minen lichen Ministeriums des Innern zur Nachricht und Nachachtung in vorkommenden Fällen mit. r 4. in„
Das Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter. deln Bernbeck Die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869(Anlage 2 zu Nr. 63 zu stellen, sprechen dafür, daß auch die Gemeindebehörden der Bundes- — Groß berzoglichen Regierungsblattes von 1870) bestimmt in§. 108: staaten bei der Vollsireckung von Entscheidungen in gewerblichen Streit⸗ 1* ö„Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden mit ihren g sachen einander auf Ersuchen den nöthigen Beistand leisten, damit dem f a ö 8— 5 D l 5 eit un Oesellen, Gehülfen oder Lehrlingen, die sich auf den Antritt, die Fort- Verurtheilten nicht die Möglichkeit offen bleibe, durch einen Wechsel seines 1 2
setzung oder Aufhebung des Arbeits- oder Lehrverhältnisses, auf die Aufenthaltsortes sich der Exekution zu entzieben.
aße 47, gegenseitigen Leistungen während der Dauer desselben oder auf die Er⸗ Da sich indessen bei einzelnen Gemeindebehörden Zweifel darüber . theilung oder den Inhalt der in den§§. 113 und 124 erwähnten erhoben haben, ob sie zum Erlaß derartiger Requisitionen berechtigt und „ Zeugnisse beziehen, sind, soweit für diese Angelegenbeiten besondere Be- zur Erledigung derselben verpflichtet seien, so hat der Bundesratb, in baue börden bestehen, bei diesen zur Entscheidung zu bringen. Folge eines Antrags des Reichskanzlers, durch Beschluß vom 2. d. Mis.
i fene, 5 Insoweit solche besondere Behörden nicht bestehen, ersolgt die Ent- sich damit einverstanden erklärt, e scheidung durch die Gemeindebehörde.„daß die Gemeindebebörden des Bundesgebietes einander zum Zwecke u UM Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde steht den Betbeiligten der vorläufigen Vollstreckung ihrer arf Grund des§. 108 der Ge— eine Berufung auf den Rechtsweg binnen zehn Tagen präklussvischer Frist werbeordnung vom 21. Juni 1869 ergebenden Entscheidungen nach en, offen, die vorläufige Vollstreckung wird aber bierdurch nicht aufgehalten.“ den über die Rechtshülfe geltenden allgemeinen Grund-
. Der Absicht des Gesetzes entspricht es unzweifelhaft, daß die Ent⸗ sätzen Beistand zu leisten haben.“
sheidungen der Gemeindebehörden nicht nur in dem Staate, in welchem Wir beauftragen Sie, den Großherzoglichen Bürgermeistereien, wel⸗ ergangen sind, sondern, wenn der Verurtheilte sich in einen anderen[chen nach pos. 17 der unserem Ausschreiben vom 2. Januar 1871(Nr. 3 Bondesstaat begeben hat, auch in diesem zur vorläufigen Vollstreckung ge⸗[des Amtsblattes) beigefügten Anweisung zur Ausführung der Gewerbe- acht werden. Dieselben Gründe, welche zu dem Erlaß des Gesetzes, ordnung die im F. 108 derselben den Gemeindebehörden übertragenen ireffend die Gewährung der Rechtshülfe, vom 21. Juni 1869(S. 20 Functionen zustehen, biervon zu ihrem Bemessen Kenntniß zu geben.
t Anlage 1 zu Nr. 63 des Regierungsblattes von 1870) geführt haben, Darmstadt am 23. Februar 1874.
die Vollziehung gerichtlicher Urtheile im ganzen Bundesgebicte sicher von Starck. Lotheisen.
Vitten.
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10 Ebristian Hecht von hier, welcher als Unteragent zur Beförderung von Auswanderern für den Hauptagenten F. J. Botbof von Mainz nach Amerika und Australien concessionirt war, hat diese Agentur niedergelegt. 5* Gemäß des Art. 8 der Verordnung vem 25. Januar 1851 wird die Niederlegung dieser Agentur zur öffentlichen Kenntniß gebracht und
, bemerkt, daß Ansprüche an die von Christian Hecht gestellte Caution innerhalb 6 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, bei der unterzeichneten Behörde mit einer Nachweisung, daß bei Gericht Klage erhoben worden ist, geltend zu machen find, als sonst diese Caution als für zen Sohn des Chbristian Hecht, der die Agentur von seinem Vater übernommen hat, gestellt angesehen und behandelt wird.
Friebberg am 5. März 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tra pp. 7 + 6 . Deutsches Reich. daß Sickinger seiner Zeit die Kinder aufforderte, Präsident erklärt, nicht er, sondern das Büreau
Darmstadt, 10. März. Die erste Kammer die Schulzimmer freiwillig unter keinen Umständen ordne die Vertheilung der Broschüren an. Wind- genehmigte in ihrer heute stattgehabten 18. Sitzung zu verlassen und sich einer etwaigen körperlichen thorst wünscht, daß durch Erbebung constatirt ee t Uebereinstimmung mit dem Beschluß der zweiten Nötbigurg auf's Aeußerste, durch Halten an werde, wer die Vertheilung angeordnet habe. „— Fammer den Gesetzentwurf wegen Aufhebung des Tischen und Bänken 1c., zu wiedersezen, was Hierauf wird auf Windtborst's Antrag das bis- besctzets vom 14. August 1867 über die Auf-[denn auch von den Kindern besolgt wurde und herige Präsidium per Acclamation wiedergewählt. beingung der Kosten für das zur Erbauung von einige äußerst peinliche Scenen im Gefolge hatte.“ Sodann wurde die zweite Lesung des Impfzwang—
1. 8 Eisenbahnen erforderlichen Gelände. Die bezügliche Untersuchung ist dem großb. Kreis- Gesetzes vollendet, F. 14 nach der Regierungs- n Oppenheim. Damit, daß Pfarrer Sickinger amt bereits höberen Orts aufgetragen worden. vorlage, die übrigen Paragraphen nach der ihnen bahier wegen Mißbrauchs der Kanzel auf Grund Berlin, 9. März. Reichstagssitzung. An- von der freien Commisston gegebenen Fassung an—
ne bekannten Paragraphen zu Festungsstrafe ver- träge des Reichskanzlers auf gerichtliche Versolgung genommen. Ebenso wurden der Lasker'sche Antrag,
utbeilt worde, ist die seiner Zeit in den Blätterns des Advok. Fischer II.(Hannover), der Münchener für die Verfügung zur zwangsweisen Nachbolung
e vielsach besprochene Aufreizung der Kinder zum„Volks⸗Zeitung“ und des Passauer„Tageblatt“ der Jmpfung eine Geldstrase eintreten zu lassen,
u Widerstand, als diese sich in die neugegründete wegen Beleidigung des Reichstages gehen an die und eine Resolution betresss beschleunigter Ein—
8 Simultan Schule begeben sollten, noch keineswegs Geschäfteordnungs Commission. Windthorst be- uichung eines Reiches⸗Gesundhestsamtes zur Ueber- .. erledigt, vielmehr wird die obige Criminal- schwert sich über die Vertheilung einer Broschüres wachung des Impfwesens angenommen.
1— Aersuchung in Gestalt einer Dleciplinar-Ver- gegen das allgemeine unbeschränkte Stimmrecht als— 9. Marz. Der„Reichs- Anzeiger“ meldet:
— edlung gegen den genannten Geistlichen ein eines Schriststückes des Hauses, worin eine In- Der Kaiser konnte heute zum ersten Male wieder
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Nachspiel erhalten. Es steht unzweifelhaft sest, vective gegen das Centrum enthalten sei. Der seine Ausfahrt in geschlossenem Wagen machen.


