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Nothwendigkeit versetzt, Sie zur pünktlichsten Beachtung erwähnter Bestimmungen bei Vermeidun
ur Steuer zuzuziehen sind, so haben die Bürgenmeistereien am Schlusse jeden Monats, in welchem ein f
Dienstag den 10. März. M30.
berhessischer Anzeiger.
Erscheint jeden. Dienstag, Donnerstag und Samstag.
1874.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Areisblatt für den Kreis Friedberg.
Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren:
— 12. sub 1. Bekanntmachung, die Abänderung des Art. 14 det Militalr Convenklon vom 13. Juni 1871 beitessend. r. 13. sub 1. Bekanntmachung, die Gebühren der Ortsgerichte betreffend. Friedberg am 6. Mätz 1874 f dam Fri
0 Marz. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundes gesetzblatte des Deutschen Reichs publicirt worden:
N V ze Fra*— 2 5 4 a 3 Nr. 5. Verordnung, betreffend die Ergänzung der Classifikalon der Reichsbeamten. Seite 13.— Verordnung, betieffend die Aufhebung von Flößerei ⸗Abgaben
Seite 14. 7 Bekanntmachung, betroffen die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesratbe. Seite 14. Nr. 5.— wegen Fesistellung eines Nachtrags zum Reichshaushalls-Etat für 1874. Seite 15. er. 7. Gesetz, wegen nachträglicher Vergmungen für Kriegeleistungen. Seite 17.
Betreffend: Das Kreisersatzgeschäft für 1874. Friedberg am 6. März 1874.
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.
Zur Benachrichtigung der betreffenden Militairpflichtigen, namentlich der auswärts sich Aufhaltenden, setze ich Sie davon in Kenntniß, daß das Kreiscrsatzgeschaft für 1874 vom 30. April bis einschließlich den 6. Mai dieses Jahres auf dem Ratbhause dahier vorgenommen wird. Die sezielle Eintbeilung des Geschästs wird Ibnen später mitgetheilt werden. Hierbei mache ich zugleich Diejenigen, welche die Stammrollen für 1872 and 1873 nicht mit eingesandt haben, auf mein Ausschreiben vom 30. December vorigen Jahres in Nr. 1 von diesem Jahr aufmerksam und erwarte
die umgehende Erledigung desselben. Der Civilvorsitzende.
Trapp.
etreffend: Die Gewerbe⸗Ordnung, inedesondere den Gewerbebetrieb im Umherziehen. Fried berg am 7. März 1874. 2 5 l 5 1 7 f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
In unserm Ausschreiben vom 24. Januar v. J.(in Nr. 11 des Kreisblattes von 1873) haben wir Sie auf die in obigem Betreffe peslehenden Vorschristen urd deren gencuen Einhaltung aufmerksam gemacht, Ste namentlich darauf verwiesen, daß Ste den darin genannten Gewerb'⸗ lreibenden zwar die Erlaubniß zum Musiciren, zu Schaustellungen, Theatralischen Vorstellungen 1c. zu ertheilen haben, wenn solche im Btsitze eines von une auf den Kreis Friedberg ausgedehnten Legitimationsscheines sind, daß aber von den Gewerbtreibenden vor Beginn ihrer Producnon die vor- seschr ibene Abgabe nbei uns entrichtet und hierüber von uns Bescheinigung, die Ihnen vorzulegen ist, erthe ilt sein muß.
Fast nirgends wird diese Vorschrift gebabthabt, vielmehr auf Grund des von uns ausgestellten Legitimationsscheins von Ihnen Erlaubniß ur Production ertheilt, was den vorstebend bezeichneten Vorschristen durchaus zuwider ist.
5 Wir bringen daher die pünktliche Einbaltung des vorgeschriebenen Geschäftsgangs wiederholt und unter dem Anfügen in Erinnerung, daß pir jede Unterlassung oder Zuwiterbandlung Ihrer Seits hiergegen ohne Nachsicht mit Disciplinarstrafe ahnden werden. Trapp.
Betreffend: Die Mitwirkung der Großherzoglichen Bürgermeistereien bei Regulirung der Einkommensteuer. Friedberg am 7. März 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
In dem§. 16 der Anwelsung für die Großherzoglichen Bürgermesstereien Bebufs der Mitwirkung derselben bei Regulirung
seuer vom 7. April 1870(in deren Besitz Sle sind) ist bestimmt: §. 16. Die in den beiden vorigen Paragrapben wähnten Verzeichnisse sind nach§. 3 der allegirten Verordnung am Schlusse des Jahres
don den Bürgermeistercien den Steuertommissariaten zuzustelen. Da jedoch Ausländer, welche ihren Wohnsitz im Großberzogthum nehmen und
daselbst eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung ausüben, nach Art. 1 und 7 des Gesetzes schon von dem auf den Einzug folgenden Monat an olcher Zugang siattgefunden, Auszüge
ist wenigstens vierteljährig dem
inkommen⸗
aus dem Zugangsverztichriß an das Steucrcommissariat einzusenden. Haben sich derartige Zugänge nicht ereignet, so Sttuercon missariate hiervon Anzeige zu machen.
Da Klagen über nachlässige Handhabung dieser Vorschristen Ihrer Seits, verzeichniß solcher Auelänter, welche ibren Woehrsitze im Großherzogtbͤm nebmen ron Ihnen dem Großherzeglichen Steuercoemmissartat nicht am Schlusse jeden Monats
namentlich auch darüber, daß die Auszüge aus dem Zugangs-
und daselbst eine mit Erwerb verbundene Beschaͤftigung ausüben
zugesendet werden, erhoben worden sind, so sind wir in die
g ungenehmen Einschreitens gegen Sie aufzufordern. Trapp.
i Bekanntmachung. Die Prüfung der Ackerbauschule zu Friedberg soll Mittwoch den 1. April dieses Jabres, Vormittags 8 Ubr beginnend, im Saale des Hotel Trapp zu Friedberg stattfinden. Wir erlabben uns, die Eltern unserer Schüler,
ugebenst einzuladen. Friedberg am 6. März 1874.
die Mitglieder des landwirthschaftlichen Vereins und alle Freunde der Anstalt zu diesem Act
Das Curatorium der Ackerbauschule des landw. Provinzialvereins für Oberhessen.
Trapp.
Deutsches Reich. den Paragraphen mit unwesentlichen Modisicationen Rechnungen für den Einjährig-Freiwilligendienst Offenbach. Die soeben hier sich bildende an und behielt den Einführungstermin sowie den durch das Gesetz erfolgen soll.
dlkatholische Gemeinde zählt an 600 Scelen. Ausschluß des Gesetzes für Elsaß Lothringen bei. 5. März. Heute Abend ist ein von Hinschius Zam Besten dieser Gemeinde ist eine Verloosung In die Redactions-Commisston wurden gewählt: und Völk beantragter und von 31 Mitgliedern deranstaltet worden. Sonntag, 1. März hat die zu Vorsitzenden Völck und Schwartze, zu Rese- der nationalliberalen und Fortschrittspartet unter- Ausstelung begonnen. Die Dauer derselben ist renten Marquardsen, Forcade de Biaix, Hullmann! stützter Gesetzentwurf, betreffend die Beurkundung auf 14 Tage festgesetzt. und Wiggers. Dieselbe begann sofort ihre Tbätig⸗ des Personenstandes und die Form der Ebe- Berlin, 5. März. Die Preßgesetz-Commission keit.— Die Militärgesetztommission setzte ihre schliezung an die Mitglieder des Reichstags ver⸗ des Reichstages berieih heute den Gesetzentwurf Berathung des 8. 22 fort und nahm u. A. den theilt worden. Der Entwurf, welcher 51 Para- n erster kesung durch, nahm dle noch ausstehen- Antrag Lasker an, wonach die Regulirung der graphen umfaßt, stellt die Auswahl und Bestellung
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