Ausgabe 
8.12.1874
 
Einzelbild herunterladen

heim. Nes Nur⸗ in Vettins

intich Dört,

in

ell,

e ltts Cacet

9

Mr aßt. 1

ben

71 ürbel. 1

oschuhe

ein

sont

2*

Oberhessischer Anzeiger.

5 N

depes vom 16. Juni 1874, das Voltsschulwesen im

5 1

9

Finanzen, die Stempelab 11 1. Gekann machung Großherzogl. Ministeriums der

detreffend: Die Einführung der Reichsmarkrechnung.

Dienstag den 8. Dezember. M 145.

Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Erschelnt jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Amtlicher Theil. Friedberg am 3. Dezember 1874. 1 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg n die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die Kirchen-, Stiftungs- und Vorstände der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises. 1 1 Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben in Nr. 111 des Kreisblattes von diesem Jahre theilen wir Ihnen die nachstehende Entschließung ro

erzoglichen Ministeriums des Innern vom 26. vorigen Monats zur Nachricht, Bedeutung der Rechner und Ueberwachung des Befolgs mit. Ter a p p.

as Großherzogliche Ministerium des Innern an die Großherzoglichen Provinzialdirectionen und die Großherzoglichen Kreisämter.

Durck unser Ausschreiben vom 11. September dieses Jahres zu Nr. M. d. J. 10080 sind die Rechner der unserer Aufsicht unterstehenden assen angewiesen worden, ibre Rechnungs- und Kassenbücher für 1875 nach der Markrechnung einzurichten und zu führen. Um den Schwierigkeiten öglichst vorzubeugen, die etwa daraus entsteben könnten, daß nach Beginn des Jahres 1875 vorkommende, dem Rechnungsjahr 1874 angebörende us gaben und Einnahmen, die in die nach der bisherigen Währung zu führenden Handbücher und Rechnungen übertragen werden müssen, in das lach der neuen Währung zu führende allgemeine Tagebuch eingetragen werden, haben wir in wesentlicher Uebereinstimmung mit den von dem Groß erzoglichen Ministerium der Finanzen für die Local-Kassenbeamten seines Ressorts ertheilten Vorschriften für die Rechner der unserer Aussicht unter ehenden Kassen das Nachstehende bestimmt. Das allgemeine Tagebuch ist wie regelmäßig Ende 1874 abzuschließen und der danach sich ergebende Rest in Markwährurg umzuwandeln ind in das allgemeine Tagebuch für 1875 zu übertragen. Ergeben sich demnächst dem Rechnungsjahr 1874 angehörende Einnabmen und Ausgaben,

sind dieselben in ein besonderes Tagebuch, Hülfstagebuch, nach der bisherigen Währung einzutragen und sind nur dessen Abschlüsse, in Mark

ährung übersetzt, allwöchentlich in das allgemeine Tagebuch zu übertragen. Zu diesem besonderen Hülfstagebuch kann, insoweit darin noch Platz vor- anden, das in 1874 als allgemeines Tagebuch verwendete Buch benutzt werden, es darf aber die vorherige Uebertragung des Ende 1874 sich ergebenden Restes in das allgemeine Tagebuch für 1875 auch in diesem Fall nicht versäumt werden. Vor dem regelmäßigen Uebertrag des Ab swlusses des besonderen Tagebuchs in das allgemeine Tagebuch sind die Ueberträge an den für specielle Einnahmen für 1874 etwa geführten Hülfs⸗ Tagebücher in das erstere zu vollziehen.

In 1874 etwa schon vorkommende Einnahmen und Ausgaben für 1875 sind in das allgemeine Tagebuch für 1874 einzutragen und aus iesem, in Markwährung übersetzt in das Handbuch für 1875 zu übertragen.

Wir beauftragen Sie, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Vorstände und Rechner der Ihrer Verwaltung und Aufsicht unter sehenden Fonds hiernach albald zu bedeuten. pe Sa x ck. Zimmermann.

tetreffend: Maßregeln zum Schutze der in Fabriken beschäftigten Frauen und Minderjäbrigen.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg in die Großherzoglichen Buͤrgermeistereien Butzbach, Dorn-Assenheim, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Gambach, Griedel, Groß Karben, Hoch-⸗Weisel, Kirch-Göns, Langenhain, Melbach, Nieder-Erlenbach, Nieder-Weisel, Ober-Eschbach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Ossenheim, Pohl⸗Göns, Reichelsheim, Rockenberg, Schwalheim, Södel, Steinfurth, Vilbel und Wölfersheim.

Der Bundesrath hat unter dem 31. Januar laufenden Jahres beschlossen, der Resolution des Reichstages vom 30. April 1873 enisprechend, das gesammte deutsche Reich umfassende Erhebungen zur Erörterung der Frage über die Erweiterung des gesetzlichen Schutzes der in Fabriken heschäftigten Frauen und Minderjährigen veranstalten zu lassen.

Jene Erhebungen sollen außer der eigentlichen Fabrikarbeit und der Arbeit in Berg- und Hüttenwerken auch die Arbeit in soschen Werk sätten, welche wenigstens 10 Personen beschäftigen, dagegen nicht die Arbeit in der Hausindustrie und im eigentlichen Handwerk umfassen; sie haben sch einestheils auf die Zahl der beschäftigten Arbeiterinnen über 16 Jahre, deren Arbeitszeit, Arbeitslohn, die Arbeitsräume und Arbeits- gleichterungen, anderntheils auf die Zahl der männlichen und weiblichen jugendlichen Arbetier unter 16 Jahren zu erstrecken.

Durch Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 15. August dieses Jahres, zu Nr. M. d. J. 8673, ist Großherzogliche Jentralstelle für die Landes- Statistik beauftragt worden, die erwähnten Erhebungen zu veranlassen, und hat dieselbe uns ersucht, die Ihnen unter douvert zugehenden, den obigen Gegenstand betreffenden, Fragebogen durch Sie den betreffenden Fabrikanten und Industriellen zustellen und nach teren Ausfüllung durch diese zurücknehmen zu lassen und sie uns dann sofort wieder zuzusenden.

Bis zum 15. laufenden Monats unfehlbar und längstens 1 0 wir die beantworteten Fragebogen zurück, da die Sache sebr beeilt wird.

ra p p.

Friedberg den 3. Dezember 1874.

bayerische Vorsitzende ihn zusammenrufe. Von keiner Bundesregierung werde etwas verheimlicht. Von einer Intervention in Spanien sei nie die Rede gewesen. Als der Reichskanzler die Ermordung des Hauptmanns Schmidt erfahren, habe er sich gesagt, daß solches einem englischen, französischen oder amerikanischen Unterthan nicht passirt wäre. Er habe es für Zeit gehalten, daß Deutschland solche Attentate räche.(Beifall.) Das Fiasko, das ich gemacht haben soll, kann ich ruhig tragen. Der Vor redner berührte auch das Kissinger Attentat und nannte Kullmann einen verrückten Menschen. Das war Kullmann nicht. Sie wollen keine Gemeinschaft mit Kullmann, das begreife ich, aber er hält fest an Ihren Rockschoͤßen. Ich fragte ihn:Weshalb wollten Sse mich toͤdten, da ich Ihnen doch nichts that? Er antwortete:Wegen der Kirchengesetze und Sie haben meine Fraetion beleidigt. Ich fragte:Welches ist Ihre Fraetion? Er antwortete: Die Centrums-Fraetion.(Hort! Hört! Großer Lärm.) Stoßen Sie Kullmann zurück, er gehört doch zu Ihnen! 0 itwirk(Stürmischer Beifall rechts und links, aus dem Centrum: bei allen wichtigen Fragen, besonders bei der spanischen Pfui! Pfui!) Der Präastdent bezeichnet letztere Rufe als Interventionsfrage, wo die Mitwirkung des Ausschusses unparlamentarisch. Fürst Bismarck: Solche Rufe zu das Fiasco des Reichskanzlers durch die Absage Rußlands rügen, wie ein Abgeordneter auf der zweiten Centrums vielleicht erspart haben würde. Fürst Bismarck erklärt: bank ausstieß, steht mir kein Recht zu. Aber der Aus⸗ Der Bundesraths-Ausschuß für die auswärtigen Ange- druckPfui ist ein Ausdruck des Ekels und der Ver legenheiten bestehe und trete so oft zusammen, als der achtung und diese Gefühle sind mir nicht fremd, aber ich

Deut sches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regier⸗ ingsblatt Nr. 57 enthält: 1. Gesetz, die Einführung der Reichsmarkrechnung im

großherzogthum betreffend. . Baseg, die Sterbquartale der Civilbeamten betr. III. Allechöchste Verordnung über die Einführung des

August Bramm, unter Anerkennung seiner mit Eifer und Treue geleisteten Dienste auf sein Nach suchen gegen Verzicht auf Pension bis auf Weiteres in den Ruhestand versetzt.

Berlin, 4. Dee. Reichstag. Ein Schreiben des Reichskanzlers zeigt an, daß im Etat des auswärtigen Amtes der Antrag auf Bewilligung von 53,100 Mark für die Gesandtschaft bei dem päpstlichen Stuhle zurück⸗ gezogen sei. Die elsaß-lothringischen Abgeordneten zeigen schriftlich an, daß sie Angesichts der Lage des Landes nicht an den Arbeiten der Commission für den elsaß lothringer Landes-Haushaltsetat und die Anleihe theil nehmen könnten. Das Schreiben wird der Geschäfts ordnungs-Commission zur Berichterstattung uͤberwiesen. Bei der Berathung des Etatstitels für den Bundesrath kritisirt Jörg heftig die Politik des Reichskanzlers und fragt an, ob der Bundesraths-Ausschuß für die aus⸗ wärtigen Angelegenheiten, in welchem Bayern den Vorsttz führen wolle, funetlonire; er vermisse dessen Mitwirkung

Droßberzogthum beit.. Iv. Setanntmachung Großherzogl. Ministeriums der gabe von Spielkarten betr.

die Einlösung der Zinscoupons und der zur gekündigten, zu 45 Großherzoglichen Staate⸗ d gehörigen Obligationen betr. 7415 an Großherzoglichen Ministeriums ih Finanzen, die Gewerbesteuer betreffend. 1 VII. Vekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums r Finanzen, die Abgabe von Nachligallen beireffend. VIII. Bekanntmachung Großherzotzlichen Ministeriums it Finanzen, die Erlaubnißscheine zum Tanz- und Musik⸗ een an öffentlichen Orten betressend.

Darmfladt. Am 2. l. M. wurde der

Lendgerichte⸗ Assessor bei dem Landgericht Gießen,

Isnanzen, beimzahlung