Ausgabe 
8.10.1874
 
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Betreffend: Den im Monat October l. J. vorzunebmenden Wiesengang.

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1 Hoffmann.

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l theilungen am 2. November dieses Jahres. Derselbe erstreckt sich auf

eiche Lehrmittel unterstützt. Jeden Abend finden von 79 Uhr Wieder- bholungs⸗ das Verhalten der Schüler in und außer der Schule strenge überwacht. Aufnahmfähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in

betreffend: Die Ackerbauschule zu Friedberg.

1874. Donnerstag den 8. October. A 119.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg. N

Dienstag, Donnerstag und Samstag

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Amtlicher Theil.

Betreffend: Gesetzesentwürfe über die gewerblichen Hülfskassen und wegen Abänderung des Titel VIII.

der Gewerbe⸗Ordnung. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Beienheim, Büdesbeim, Dorn-Assenheim, Fauerbach b. Fr., Gambach, Helden fegen, Hoch⸗Weisel, Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns, Melbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Ober-Florstadt, Okarben, Petter⸗

weil, Staden und Großherzoglichen Polizei-Commissär zu Wickstadt. Wir seden der sofortigen Einsendung der in obigem Betreffe unterm 24. August dieses Jahres, Kreisblatt Nr. intgegen, wir müßten sonst Wartboten zur Abholung zusenden.

Friedberg am 5. Oktober 1874.

101, geforderten Vorlage Trapp.

Friedberg am 5. October 1874. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürger meistereien.

Im Monat October muß nach den Bestimmungen der Wiesenpolizei- den Wiesenvorständen hierbei besonders ibr Augenmerk auf die ordnung der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gestraäuch, Moos, die Ent Feloschützen und Wiesenwärter vorgenommen werden. Wir beauftragen Sie fernung der Herbstzeitlosen, des Erd uswurfs aus den Be- und daher, dieselben bierzu aufzufordern und die über den Wiesengang aufzu- Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfsbügel und dergl. nehmenden 3 bis zum 10. November l. J. längstens vorzulegen.(Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung) und auf die Unterhaltung der In diesem Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben Ent- und Bewässerungsgräber(Art. 28 und 29 der Wiesenpolizei⸗ zock besonders zu eröffnen ist, bauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen. ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen 1) Ob die Anordnungen, welche Sie bei dem im Monat März l. J. zu verfahren.

vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind, 3) Verbesserungs vorschläge in Bezug auf größere Wiesenfluren, nament-

und welche nicht. lich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. Oe- 2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der tober 1830 Anwendung finden muß.

bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau verfahren.

getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden. Wir zwpschlen p.

Gr e Betreffend: Den Herbst⸗ Faselmarkt u des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Friedberg zu Friedverg.

Der diesjührige Herbst⸗Faselmarkt des landwirthschaftlichen Bezirks⸗ Vereins Friedberg soll zu Friedberg Freitag den 16. Oetober dieses Jahres auf der Seewiese (früher Exercierplatz) abgehalten werden.

Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch uns zu bestellenden Commission gewustert und den Besitzern der als preiswürdig irkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Bebufe von dem landw. Bezirks-Verein und der Stadt Friedberg entsprechende Beiträge zur Dispesition gestellt sind. Die Prämiirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezüchtet sind oder nicht. Fasel, welche für Gemeinden Dienste thun, und solche, die um 9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, sind von der Preisbewerbung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener, aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Wegvergütung ausgezahlt. Nicht genügend zefesselte und geführte Thiere, werden vom Platze weggewiesen.

Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Friedberg anzuzeigen.

Wir laden alle Landwirthe und sonstige n zum Besuche des Marktes ein.

Friedberg den 5. October 1874. Großberzogliches Kreisamt Friedberg. a

Bekanntmachung.

Winter Ackerbauschule des landw. Vereins für die Provinz Oberhessen.

Der Unterricht der Ackecbauschule zu Friedberg beginnt in zwei Ab- einer Vo olksschule erreichbaren Vorkenntnisse besitzen; die neu Aufzunehmen den treten in die untere Abtheilung ein, oder, wenn sie die nötbigen Kenntnisse besitzen, in die ebere, welche von deujenigen Schülern gebildet wird, die in vorigem Jahre den unteren Cursus durchgemacht haben.

Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl. Kost und Wohnung ist zu billigen Preisen in Privatbäusern zu erhalten.

Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und ist dasselbe zu jeder weiteren Auskunft gerne erbbötig.

Friedberg den 1. October 1874.

Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Trapp, Lindeck, Dr. Heuser. Geh, Regierungsrath. Domänenrath.

die verschiedenen Zweige der Landwirthschaftslehre, welche auch bereits früher on Herrn Dr. Heuser und Herrn Lehrer Rückert gelehrt worden. Den Unterricht im Wiesenbau und Planzeichnen ertheilt Herr Vereinswiesenbau heister Greb, den in der Thierheilkunde Herr Kreisveterinärarzt Dr. Gebb; die Fortbildungsfächer sind weitere tüchtige Kräfte gesichert. Der nterricht wird durch Besichtigung nahe gelegener Güter ꝛc., sowie durch

und Arbeitsstunden unter Aufsicht eines Lehrers statt und wird

Friedberg am 1. October 1874.

1

9 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

0 Indem wir Ihnen empfehlen, vorstehende Bekanntmachung in jeder Weise zur Kenntniß der Angebörigen Ihrer Gemeinden, und besonders erjenigen jungen Leute, die strebsam sind und die ernsten Willen haben, sich für Ihren Oeruf weiter, als dies in ihrer Heimatb möglich ist, auszu- bilden, zu bringen, sprechen wir gegen Sie die Erwartung aus, daß Sie unter Beihülfe der Herrn Lehrer sich für Zuweisung von Schülern an die iesige Ackerbauschule auf das Wärmste interesstren, und die von den kandwirthschaf; lichen Provinzialdereinen und von anderen Instituten und Gemeinden r die Schule verwilligten nicht unbedeutenden Gelder mit Nutzen zur Verwendung kommen. Trap p.

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