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1874.
Dienstag den 7. Juli.
M 79.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Mit dem 1. Juli begann ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours-Berichte, Verloosungen von Staatepapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Räthsel ic. und in einem„Natbgeber“ monatliche praktische Winke für Haus- und Land wirthschaft.
Dae Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel jährlich 47 kr. mit Bringerlohn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit A kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr.
Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗ Amtlicher Theil. Betreffend: Den Abverdienst der unzahlbaren Feldstrafen.
brechung eintritt. Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch sür das zweite Halblahr zusenden, wenn nicht aus⸗ drücklich Abbestellung erfolgt. Die Expedition. ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Bauernheim, Butzbach, Friedberg, Gambach, Griedel, Ilbenstadt, Melbach, Münzenberg, Nieder- Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Wöllstadt, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach, Rockenberg, Staden, Wisselsheim und an den Großherzoglichen Polizei-Commissär in Wickstadt. Wir sehen der sofortigen Einsendung der Nachweise über den Abverdienst der überwiesenen unzahlbaren Feldstrafen entgegen.
Friedberg am 4. Juli 1874.
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Bekanntmachung. Betreffend: Die Audienztage bei Großherzoglichem Krelsamte Friedberg.
Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß Dienstag jeder Woche als Audienztag bei uns bestimmt und solcher von den Kreisangebörigen pünktlich einzuhalten ist. An anderen Tagen können sehr eilende und dringende Angelegenheiten zwar auch, aber nur von 11—12 Uhr Vormittags, vorgebracht werden und dann nur zur Verhandlung kommen, wenn Personal hierzu anwesend ist. In den meisten Fällen können solche durch Ver- mittelung der Graßherzoglichen Bürgermeistereien, der sonstigen Localbehörden und Bediensteten gepflogen und den Kreisangehörigen weite Wege und Kosten dadurch erspart werden, und wird deshalb diesen Behörden auf das Angelegentlichste empfohlen, im Interesse der Angehörigen der Gemeinden deren Anliegen auf schristlichem Wege zur Vorlage und Erledigung zu bringen. 5
Friedberg den 4. Juli 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Trapp.
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Durch das Reichsgesetz vom 4. April l. J.,§. 15, sind die im§. 103 des Gesetzes vom 27. Juni 1871 bezeichneten Diensteinkommens- sätze, bis zu deren Erfüllung den im Civildienst angesteslten oder beschäftigten Penstonären die Pension belassen werden kann a) für den Feldwebel ron Thlr. 200. auf Thle. 350., b) für den Sergeanten oder Unteroffizier von Thlr. 150. auf Thlr. 250., c) für den Gemeinen von Thlr. 100. auf Thlr. 130. erhöht worden, mit der weiteren Bestimmung, daß für Militärpersonen des Unteroffizierstandes, welche sich mindestens 12 Jahre im
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activen Militärdienst befunden haben, die Sätze zu a und b auf Thlr. 400. festzusetzen seien.
Friedberg den 4. Juli 1874.
anzumelden.
Diejenigen Invaliden, deren Civildiensteinkommen diese Sätze nicht erreicht, haben ihre desfallsigen Ansprüche unter Vorlage ihrer Bestätigungs⸗ aus weise bei der Königlichen Regierung in Kassel
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tor a pu p.
Deutsches Reich.
Darmstadt.
Director des Hofgerichts der Provinz Oberhessen,
Grundrenten⸗Scheine, welche nach früherer gesetz—
Am 24. v. Mts. wurde dem licher Bestimmung verjährt waren, gleichwohl ein: Präsident Pape(Leipzig),
zulösen, sofern sie noch vor dem 1. Januar 1876
baum II.(Berlin), Director Kübel(Stuttgart), Apellrath Plankh (Celle), Prosessor Roth(München), Ministerial⸗
August Völker, in Anerkennung seiner langjährigen, zur Zahlung präsentirt werden. Vom genannten ratb Schmidt(München), Prefeffor Windscheid
treuen Dienste der Character als„Geheimerath“ Tag hört die Ermächtigung auf, und es verbleibt(Heidelberg).
werliehen.
— Am 27. Juni wurde der Ministerialsecretär dritter Klasse bei dem Ministerium des Innern, Maximilian Freiherrr v. Gagern, zum Ministerial— secretär zweiter Klasse bei diesem Ministerium er nannt.
— 3. Juli. Die verwittwete Großherzogin bon Mecklenburg ist heute in Jugenheim an— gekommen. Der Großherzog von Mecklenburg reist morgen nach Coblenz ab. Die Abreise des Kaisers Alexander nach Petersburg erfolgt am 6. Juli, seine Gemahlin bleibt bis auf Weiteres in Jugenheim zurück. Die Königin Olga von
Württemberg verläßt Jugenheim am 8. Juli. — Durch Bekanntmachung vom 27. v. M.
st die großh. Staatsschulden-Tilgungskasse Seitens
des Finanz- Ministeriums ermächtigt worden,
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sodann bei der Bestimmung des früheren Gesetzes, Die fragliche Bekanntmachung beruht auf einem von beiden Kammern gelegentlich einer Petition an die Regierung gerichteten Ersuchens.
Berlin, 2. Juli. Fürst Bismarck ist gestern Abend 6½½ Uhr hier eingetroffen. Er trug wie gewöhnlich Kürassier-Unisorm mit dem etsernen Kreuz und sah sehr wohl und rustig aus. Vom Bahnhof begab er sich mit seiner Gemahlin und Tochter, die ihn begleiteten, in offenem Wagen nach seiner Wohnung. Die Abreise nach Kissingen wird Ende dieser Woche erfolgen.
— Der Bundesrath wählte zu Mitgliedern der Commission für die Vorberathung des Civil— gesetzbuches: Appellrath Berscheid(Colmar), Ministerialrath Gebhardt(Karlsruhe), Ober— tribunalrath Johow(Berlin), Justizrath Kurl-
Die Wahl des Vorsitzenden der Commission steht dem Reichskanzler zu.— Der Bundesrath beschloß die Außercourssetzung der süddeutschen Zwei- Guldenstücke von Neujahr 1875 ab.
— Der Chef des Generalstabes der Armee hat eine Verfügung erlassen, wonach alljährlich in den Sommermonaten höbere Officiere des General— stabes die sämmtlichen Bahystrecken und das vor— handene Material und Personal in Bezug auf Quantität und Qualität einer Prüsung zu unter⸗ ziehen haben. Die im vorigen Sommer vor— genommene Inspicirung hat ergeben, daß die deutschen Eisenbahnen bei einer regelmäßigen, nicht beschleunigten Mobilmachung Etisenbabn— Waggons dritter Klasse in genügender Anzahl besiten, um die Truppen in diesen, und nicht, wie bisher, tbeilweise in offenen, bezw. Gepäck⸗


