Ausgabe 
3.9.1874
 
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1874.

Donnerstag den 3. September.

M104.

Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag

Fur den Monat September kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.

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Betreffend: Landwirthschaftliche Statistik.

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en größcrer und industrieller Thätigkeit hatte,

rohlverdienten Weltruf genießt. Friedbergs natür-

nern, daß dieselben den Fond zu einer noch kräf

Es sind noch viele von Säumigen an sofortige Erledigung.

Wetterau Kögehalten,

1) Vorlage des Verwaltungeberichts(§. 11 der Statuten).

2) Rechnungsablage pro 1873(F. 8 pos. 3 3) Budgetvorlage für 1875.

4) Ausloosung und Neuwahl von J der Ausschußmitglieder(§. 7

pos. 3 der Statuten).

Friedberg am 19. August 1874.

Amtlicher Theil.

Zetreffend: Den Thier⸗Schutz⸗ Verein für das Großherzogthum Hessen.

Thier Schutz Verein.

Dis diesjährige Generalversammlung wird Mittwoch am 9. September c.,

e, e 5) Berathung und der Statuten).

Friedberg am 28. August 1874.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Ihnen mit Erledigung unserer Verfügung in obigem Betreff im Rückstande, wir erinnern dieserhalb die

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Nachmittags Uhr, in dem Rathhaussaal zu Friedberg in der wozu die verehrlichen Mitglieder des Vereins und alle Freunde und Freundinnen des Thierschutzes freundlichst eingeladen werden.

Beschlußfassung der eingelaufenen Anträge und

Wünsche. Bezüglich der Fristen über Einreichung der Anträge wird auf§. 14 der Statuten verwiesen. Darmstadt den 14. August 1874.

Der Vorsitzende:

Freiherr van der Capellen.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf vorstehenden Erlaß des Herrn Vorsitzenden des Thier⸗Schutz-Vereins im Großherzogthum ersuchen wir die Mitglieder reins in den Gemeinden des Kreises Friedberg, wie alle Freunde und Freundipnen dess

elben, um recht zahlreiche Theilnahme. Anmeldungen neuer Mitglieder nehmen wir entgegen.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

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Deutsches Reich.

W. Friedberg. Der Verfasser der in Ihrer wrletzten Nummer erschienenen Entgegnung auf den sch durch einseitige und aus wohlerkannten Ab- schten entstandenen Zahlenausstellungen auszeich nden Artikel über die Communallastenalter und neuer Zeit hebt mit Recht die Entwickelung userer Handels- und Gewerbeverhältnisse in den legten 1015 Jahren hervor. Während Fried- berg vor dieser Zeit kaum einen schwachen Begriff

gchlen wir jetzt in unseren Mauern eine Reihe npustrieller Unternehmungen, deren Producte sich nuch Außen hin einen achtungsgebietenden Rang nvorben haben, eines sogar einen wahren und

ce Lage macht es cbenso zum Centralpunkt für zen bedeutenden Fruchthandel der gesegneten Wetterau die zum Stapelplatz für die Bedürfnisse von einem goßen Theil dieser Gegend. In beider Hinsicht infte ein Vergleich zwischen Vergangenheit und tegenwart sehr zu Gunsten von Friedberg aus- alen. Trotz dem Wegfallen der s. Z. hier be zandenen Fruchtmarkte darf das regelmäßig von ur aus betriebene Fruchtgeschäft ein viel be kentenderes genannt werden und daß Friedberg u anderer commerzieller Beziehung nur vorange- sangen ist, dafür bieten eine große Anzahl neben sen bereits bestandenen alten Geschäften, neuge kandete Handlungen einen ebenso lebhaften Be 88, als der starke Absatz, welchen auswärtige ligros-Geschäfte und Fabriken nach unserer Stadt den. Auch die Stellung unserer verschiedenen werbe kann mit Recht eine mit der Zeit voran 133 genannt werden und dürfte unsere itterauer Industrie- Ausstellung den Beweis

uren Entwickelung in reichem Maaße besitzen.

Mehrzahl unserer Bewohner in geschäftlicher Be- ziehung ins Auge und berücksichtigen wir, daß die Kreishauptstadt Friedberg der Sitz von verschie denen Behörden und einer Reihe von bedeutenden

nicht verhehlen, daß das ganze äußere Gepräge unseres Platzes ein städtisches sein muß und sein wird. Der ökonomietreibende Bewohner unserer Stadt hat vielleicht weniger Interesse daran, ob Frledberg städusche Einrichtung wie z. B. Gas- beleuchtung, gutes Pflaster, Wasserleitung ꝛc. be- sitzt, seine Anschauung ist in dieser Beziehung eine ländlichere und auch vielleicht berechtigte, umsomehr, da er diese luxuriösen Dinge leicht entbehren kann und hierdurch seinen Geldbeutel nicht so hart anzu strengen braucht. Allein diesen Herren geben wir zu bedenken, daß sie der Gesammtbürgerschaft gegenüber die große Minderheit bilden und daß

ein großes Interesse daran hatte, daß der Stadt vorstand in anerkennenswerther Weise in dieser Richtung das Wohl unserer Stadt nach Kräften im Auge hatte. Uebrigens ist eine Entwickelung eines Platzes in dieser Beziehung für beide Theile kein Nachtheil, die Verhältnisse in den großen Städten zwingen mit der Zeit eine gewisse Classe von Leuten mit beschränktem Einkommen zur Ver- legung ihres Wohnsitzes nach kleineren billigeren Plätzen, und daß dann Orte, welche einen ange nehmen Aufenthalt bieten, den Vorzug erhalten steht ebenso fest, als der Umstand, daß sowohl Handel- und Gewerbtreibende als auch Landwirhe an einem solchen Platze durch den neuen Zuzug nur materiellen Vortheil haben. War nun das Interesse für die Entwickelung unserer Stadt in einer für dieselbe vortheilhaften Weise bei unserer Bevölkerung seither ein sehr reges, so erhöht sich

sen wir die Thätigkeit der überwiegend großen

Schulen und Anstalten ist, so können wir uns

ziehung. Die Eröffnung eines,(vielleicht in den nächsten Jahren) mehrerer neuen Schienenwege nach unserer Stadt wird für die weitere Ent- wickelung derselben von außerordentlichem Einfluß sein. Ein zweiter Punkt, welcher unsere Bürger schaft erregt, ist die Stellung, welche unsere Stadt der neuen Gemeinde-Ordnung gegenüber einzu nehmen gedenkt. Hoffen wir, daß in dieser Be ziehung wahrer Bürgersinn kleinliche Bedenken nicht aufkommen läßt; einem Platz mit städtischen Einrichtungen, städtischen Gewerben und städtischen Bedürfnissen gehört das größt möglichste Selbst bestimmungsrecht und Einrichtungen, durch welche er selbst auf kürzestem Weg ohne Berücksichtigung des Urtheils von in dieser Beziehung nicht compe tenten Corporationen seine Bedürfnisse befriedigen kann und daß diese große Selbstständigkeit in der Stadtgemeinde- und nicht in der Landgemeinde

die große Mehrzahl der aus Gewerb- und Handel- Ordnung zu finden ist, bedarf wohl keines Be treibenden bestehenden Bürgerschaft Friedbergs seither

weises. Bis jetzt ist überhaupt von keiner Seite, weder in öffentlicher Versammlung noch in öffent-

lichen Blättern der Vortheil der Stadtgemeinde

Ordnung im Allgemeinen für unsere Stadt ver kannt oder angegriffen worden, das Einzige, welches gegen deren Einführung geltend gemacht wurde, ist der Mehraufwand an Kosten. Berücksichtigen wir in dieser Beziehung, daß selbst bei Einführung der Landgemeinde-Ordnung der Stadt durch Auf besserung des Bürgermeistergebalts oder der Büreau kosten so wie so eine größere Ausgabe bevorsteht, so dürfte dieser Unterschied auch so kein bedthrender werden. Jedenfalls ist die als ace von gewissen Leuten benutzte Tendenzlüge, Laß die Communalumlagen dem Stadtbürgermeister zu Lieb um ½ der jetzigen Umlagen erhöht werden müßten eine ebenso große Ungeheuerlichkeit als die von anderer Seite befürchteten 45 in Gemüth- lichkeit neben einander residirenden pensionitten

dasselbe in dem jetzigen Moment in zweierlei Be⸗

Bürgermeister. Der Bürgerschaft Friedbergs aber

Oberhessischer Anzeiger.

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