Ausgabe 
3.3.1874
 
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Dienstag den 3. März.

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Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Artisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Fur den Monat März kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden. 1 1 Amtlicher Theil. Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatt ist zu publiciren: 5 7 n über die Verwendung der für das Jabr 1871 in dem Großherzogihum Zissen ausgeschriebenen Brau bentschädigungsbeiträge beiteffend.

Nr. 11. Nichts. Friedberg am 28. Februar 1874.

Großberzogliches Kreisamt Friedberg. .

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cen, regelmäßige Nase und kleinen Mund; kirm ungarischen Bauernpelz und flawakischen S

Derstamm in Bayern gebürtig gewesen sein, es hat sich aber ergeben, daß ein Dierstein der Name Johann Heimer unbekannt ist.

n uns baldthunlichst Bericht zu erstatten, wen rWogthums angehört habe.

bereffend: Das alpyabetische Inhaltsverzeichniß des Großherzoglich Hessischen Regierungsblattes von 1819-1872.

Das Großherzogliche Kreisant Friedberg N Bauernheim, Beienheim, Boönstadt, Dorn⸗Assenheim, Fauerbach v d. H., Fauerbach b. Fr., mbach, Hausen, Hoch- Weisel, Ilbenstadt, Münzenberg, Nieder-Rosbach, Ober-Florstadt, Unsere Verfügung vom 11. Januar und 10. Februar dieses Jahres(Kreisblatt Nr. 7 und 19) bringen wir zur sofortig

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1 die Großherzoglichen Bürgermeistereien

Mdung eines Wartboten in Etinnerung.

treffend: Den Eisenbahnarbeiter Johann Heimer, angeblich aus Oberstamm in Bayern.

Das Großh. Kreisamt Friedberg an 1 5 Nach einer Mittheilung Großh. Ministeriums des Inne in Kaiserthum Oesterreich, am 12. März vorigen Jahres ein Ei nifesston, angeblich verheirathet, 35 Jahre alt, groß und mager, seine Kleidung bestand aus einem Wollbemd,

rn vom 18. laufenden Monats zu senbahnarbeiter mit Namen Jo ha

andalen; Geld oder Legitimationepapiere wurden Wir beauftragen Sie demgemäß,

n etwa Gründe zur Anvahme vorliegen sollten,

Friedberg am 27. Februar 1874.

die Großh. Bürgermeistereien und die Großh. Gendarmerie.

Nr. M. d. J. 1968 ist in der Stadt Schemnitz un Heimer gestorben. Derselbe war katbolischer

hatte ein längliches Gesicht, rothe Haart, rotbe Backen und Schnurrbart, graublaue aus Hosen und Weste von abgetragener Leinwand, aus

bei ihm nicht vorgefunden. Er soll angeblich aus

Ort dieses Namens in Bapern nicht existirt und daß auch in Nachforschungen über denselben in Ihren Gemeinden anzustellen

Gemeinde des Groß- Ter a pp.

daß der Verstorbene einer

Friedberg am 27. Februat 1874.

Rockenberg, Weckesheim und Wolfersheim. en Erledigung be Trapp.

Deutsches Reich. Darmstadt. Als Delegirte für die Vor⸗ Nettung der von Großh. Ober- Medicinal⸗ rection entworfenen Grundzüge einer neuen dicinal-Organisation für das Großherzogthum en wurden gewählt von Seiten der Aerzte: Herren Dr. Eigenbrodt in Darmstadt, Dr. Bohm Offenbach, Kreisarzt Dr. Lorenz in Friedberg, eis wun darzt Dr. Ibring in Lich, Dr. Thudichum Ober Ingelheim, Dr. Wenzel in Mainz; 1 Seiten der Veterinär- Aerzte: die Herren

ievettrinärärzte Rethermel in Groß Gerau; V. Winkler in Gießen, Dr. Markowitz in Oppen⸗ m; von Seiten der Apotheker: die Herren V. Tenner in Darmstadt, Vogt sen. in Butzbach und Thurn in Mainz. Auf Beranlassung des Reichekanzleramts ut das Finanzministerium die Einziehung der Ochs Kreuzer und Holbgulden Stücke südt eutschen präges verfügt. Für dieselben werden Zwanzig Nennig- Stücke und Ein⸗Markstücke, welche theil⸗ ise aus preußischen Münzstätten entnommen birden, in Umlauf gesetzt. Obgleich die Amtethätigkeit der jetzigen Omeinde-Vorstände schon am 1. Jan. d. J. ab- Fusen war, wird sich die Einführung der neuen Arwaltungs- Gesetze bis zum August d. J. hin-

hen, da neueren Anordnungen zufolge das Kreis atzgeschäft, das erst im August vorgenommen hd, noch von den jetzigen Verwaltungs-Behörden brgt werden soll. Auch der alsbaldigen Ein. e des Schulgesetzes steht das Hinderniß

gegen, daß die Gehalte der neuen Schul Mpectoren erß von den Ständen genehmigt nürden müssen.

N Berlin. Am vergangenen Montag fand die ee Sitzung der Com mission für das Gesetz über

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die Erledigung katholischer Bisthümer statt. Her- werther Punkt. Nachdem der Abg. v. Mallinckrodt wiederholt betont hatte, daß es den Katholiken durch ihr Gewissen verboten werde, den ergangenen Gesetzen Folge zu leisten, wurde er von Windborst (Bielefeld) scharf interpellirt und bemerkte ihm derselbe, er müsse die dirttte Aufforderung an ihn richten, ihm irgend einen Satz, irgend eine Vorschrift der katholischen Religion zu bezeichnen, welche eine Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen verbiete, unmöglich mache oder arch nur zu er- schweren geeignet sei. Der Abg. v. Mallinckrodt sah sich in Folge dieser scharsen Interpellation

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von dem Geiste und der allgemeinen Richtung der Gesetze absehe und jede einzelne Bestimmung derselben an sich betrachte, allerdings kein einziges der bisher erlassenen Gestetze mit einer ausdrück lichen Vorschrift der katholischen Religion in Widerspruch trete. 27. Febr.

In der heutigen Sitzung des lar dwirthschaftlichen Congresses war auch der [Kronprinz erschienen. Derselbe wurde lebhaft be grüßt. Der Kronprinz ließ sich die elsaß-loth- ringischen Mitglieder vorstellen und unterhielt sich

mit denselben sehr freundlich.

DerNordd. Allg. Ztg. zufolge hat die Regierung die Vorbereitungs Arbeiten für die Ausführung des Civilehe-Gesetzes bereits in An- griff genommen unv ist emit Abgrenzung der Civil- stands-Bezirke beschäftigt. a

vorzuheben ist nur ein, allerdings sehr bemerkens⸗

zu der Erklärung gezwungen, daß, wenn man

Nach dem nunmehr vorliegenden Gesetz- entwurf, betreffend die aus dem Amte entlassenen oder wegen unbefugter Vornahme von Amtshand- lungen bestrasten Kirchendiener, können Letztere turch Beschluß der Centralbehörde des Heimatos-

Staates der Staats angedörigkeit verlustig erklärt und ibnen von der Landes-Polizeibebörde der Aufenthalt in bestimmten Orten und Bezirken versagt oder angewiesen werden. Obne Bundes- räthliche Genehmigung kann ibnen ein anderer Bundes staat weder die Staats- Angedörigkeit er⸗ theilen, noch den Aufenthalt gestatten. Coblenz, 26. Febr. Was man in der stommen Stadt Coblenz nicht für möglich hielt, wird nun doch gescheden: die hiesigen Altkatholiken baben sich zu einer Gemeinde constitutrt und werden am 25. März in der evangelischen Florins⸗ Kirche den ersten Gottesdierst abhalten. Bischof Reinkens hat seine Anwesenheit zugesagt und wird die Predigt halten. Dergesperrte Pfarrer von Niederberg ist heute Nachmittag abermals in das biesige Gefängniß abgeliefert worden, dies mal jedoch nicht zu Wagen, sondern zu Fuß und in Begleitung von vier Gendarmen und gefolgt von einer Anzahl weinender Frauen.

Kassel. Ee sind weiter definitiv abgesetzt die lenitenten Pastoren in Sand und Balbern. Somit bleiben also nur noch zwei suspendirt, deren definitive Entlassung indeß edenfalls un⸗ mittelbar bevorsteht.

Dreibausen. DerH. M.⸗Ztg. schreibt man: Der Lehrer Herbener ist, seines renitenten Verbaltens wegen, vom 15. d. Mis. ab nach Hältenbausen, Kreis Gersseld, versect worden. Statt bieser Weisung Folge zu leisten, bleidt Herbener in Dreihausen und halt in einem Privat- bause Schule. Die mit der Versehung der Schule zu Dreihausen beauftragten Lehrer Trusheim und Bodenbender sollten von dem Kreis-Secretar Keller, welcher den abwesenden Landrath Meper verteltt, am 23. d. M. der Schule zu Dreibausen vor- gestellt werden. Da Niemand zum Schul-Lauten