Ausgabe 
2.6.1874
 
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M 64.

1874. Dienstag den 2. Juni.

44 Wastnellen 0 den 1 9 e über die i * die beute* ibn neg. Waun ud f. 4. 2 Erscheint jed Ig Helegen⸗ wird 4 ad beter Areisblatt für den Areis Friedberg. Dienstag, Samstag. 9* Für den Monat Juni kann auf denOberhessischen Anzeiger bei der b Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden. Amtlicher Theil. , e Betreffend: Das Departementersaßzgeschaft für das Jahr 1874. 2 Mit Bezug auf den§. 94 sub 3 Schlußsatz der Militär-⸗Ersatz-Instruction bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nach dem festgestellten dak. Geschäftsplan der Großberzoglichen Departement-Ersatzcommission in der 49. Infanterie-Brigade das Departementersatzgeschäft in dem Kreise Friedberg 11

am Freitag den 12. und Samsiag den 13. Juni dieses Jahres jedesmal von Vormittags

Friedberg am 21. Mai 1874.

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Betreffend: Das Departementersatzgeschäft für das Jahr 1874.

8 Uhr an, auf dem Rathhause dabier stattfindet. Großherzogliche Kreisersatztommission Friedberg. er. Trapp.

Friedberg am 21. Mai 1874

Der Civil-Vorsitzende der Großherzoglichen Kreis ⸗Ersatz-Commission des Kreises Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Wie Sie aus vorstedender Veröffentlichung erseben, wird das Dcpartement- Ersatzgeschäft für den Kreis Friedberg Freitag den 12. und Damstag den 13. Juni dieses Jahres auf dem Rathhause dahier vor-

2) die für brauchbar erklärten im laufenden Jahre zur Loosung zu- gelassenen Militärpflichtigen, haben sämmtlich zu erscheinen. 3) die Disponiblen der Vorjahre 1873 und 1872. Von den als

anFurter 5 3 5 zenommen. Sie werden sämmtliche bei diesem Geschäste Gestellungspflichtige brauchbar befundenen kleinen Leuten haben nur die vorzugsweise n gemacht. iervon in Kenntniß setzen und dieselben unter Bekanntmachung der nach- einzustellenden, die als Oeconomiehandwerker designirten und die im ane de kehend abgedruckten§§. 176, 177 und 178 der Militär-Ersatzinstruction 3. Concorrenzjahre stehenden zu erscheinen. lerzu noch speziell laden, und daß dies geschehen, sofort eine spiztelle Die von der Kreisersatzeommission als augenscheinlich unbrauch⸗ pmidt, gadungsbescheinigung an mich einsenden. bar befundenen und deshalb zum Loosen nicht zugelassenen, sowie die aus Am Freitag den 12. Juni dieses Jabres, Morgens präcis 8 Uhr, irgend einem Grunde als zeitig unbrauchbar auf ein Jahr zurückgestellten aben sich auf dem Rathhause dabier einzufinden: Militärpflichtigen haben nicht zu erscheinen. a 1 10 257 17 Kreisersatzgeschäft als dauernd unbrauchbar bezeichneten ch Erscheinende haben ihre Loosungs- und Gestellungsscheine . Nilttär ichtigen. Sollten Militärpflichtige, welche der Departement-Ersa commission 2 ditsjäbrigenMusterung zur J. und 2. Klasse der Ersatz⸗ vorzustellen sind, bis dabin in einen anderen Aushebungsbezirk äbentichen esignirten Militärpflichtigen. 5 f f 5 f g so ist hiervon nach§. 92 sub 2 und 4 alsbald Anzeige zu machen. 3) die vor beendeter Dienstzeit auf Reclamation entlassenen Soldaten. Zum Schlusse bemerke ich noch, daß nach F. 96 der Militär- Ersatz⸗

iu. benin,

2) diejenigen Reclamanten, welche ärztlich zu untersuchen sind. 5) Einäbrige Freiwillige, welche gemäß F. 168 der Militär- Ersatz⸗ Instruction zu untersuchen sind. Am Samstag den 13. Juni dieses Jahres, luden zu erscheinen: 1) die vorzugsweise und primo loco einzustellenden Militärpflichtigen.

Morgens präcis 8 Uhr,

§. 176. etrafe für unterlassene Meldung zur Berlchtigung der Stamm tolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs⸗ oder 1 Aushebungs⸗Terminen.

1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebenen An- und Abmeldungen zu Berichtigung der Stammrolle unterlassen, werden auf den Antrag der mit der zührung der Stammrollen beauftragen Behörden mit Gelbstrasen bis zu 10 Thalern hegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefängnißstrase zu substituiren ist.

4 2) Militärpflichlige, welche der nach den Vorschristen der 88. 71, 98 und 115 kassenenen Aufforderung: sich zur Musterung oder Aushebung vor die Kreis-De Stements⸗ oder Marine Ersatz Commission des Bezirks, in welchem sie nach§. 20 genellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folge leisten, oder bei Ausrufung ihrer men im Musterungs⸗ oder Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend sind, werden auf den Amrag des Civil⸗Votsitzenden der Kreis, bezw. Departements,(Marine-) Ersatz-Com⸗ a ston mit einer Gelostrafe bis zu 10 Thalern belegt, welcher im Falle des Unver⸗ ncgens Gesängnißstrase zu subslitulren if.

3) Unabhängig von den vorstehenden ade und 2 gedachten Strafen werden die Nilitärpflichtigen, welche die Anmeldung zur Slammrolle unterlassen, oder sich nicht die Ersatz⸗Behörden siellen, durch die in den nachstehenden 88. 177 bis 178 ent⸗ utenen Bestimmungen betroffen, über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden Nm entscheiden haben.

Instruction auch Sie dem obigen Geschäfte beizuwobnen haben, und daß Sie daher, um rechtzeitig beginnen zu können, sich mit den zur Vor- stellung kommenden Militärpflichtigen vor Beginn des Geschäfts, also vor der festgesetzten Zeit im Aushebungslokal einzufinden haben. Dafür, daß die jungen Leute keinlich und nüchtern erscheinen, wollen Sie noch besonders sorgen. Trapp.

2) Militärpflichtige, welche ohne einen genügenden Entschuldigungsgrund der Auf- sorberung, sich zur Musterung bezw. Ausbebung zu stellen, keine Folge leisten, verlieren: a. die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nebmen); d. den aus elwaigen Reclamationogründen erwachsenden

stellung bezw. Befreiung vom Militärdienst.

Wer ohne einen genügenden Eulschuldigungsgrund bei Aufrusung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs⸗Lokale nicht anwesend ist, verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung.

Alle diese Militärpflichtigen werden wie die unter Passus 1 bezeichneten vor⸗ zugsweise zum Militärdinst herangezogen event. als unsichere Heerespflichtige nach Vorschrift des§. 179 behandelt.

3) Die zur vorzugsweisen Einstellung designirten Militärpflichtigen können bis zu den gewöhnlichen Aushebungen in ihrer Heimalh verbleiben.

Anspruch auf Zurück⸗

F. 1. Anwendung der Vorschriften der 88. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige. Mililärpflichtige, welche in den Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im§. 176 entbaltenen Strafbestimmungen unter worsenz die Vor⸗ schriften des§. 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwendung, wenn sie in

2 5 dem Aushebungsbezüik, in welchem sie zur Zeit der unterlassenen Anmeldung zur det§. 177. Stammrolle oder zur Zeit der unterlassenen dezw. verspäteten Gestellung nach F. 20 1 gelgen der un lerlassenen Anmeldung zur Stammrolle bezw. der gestellungspflichtig waren, bei dem Zurückgreifen auf die Disponiblen ihrer Altereklasse 1 üptetrlassenen Gestellung 155 Musterungs- oder Aushebungs- ihrer Loosnummer nach in der vorgeschriebenen Reibensolge ebenfalls zur Ausbebung

1 er minen. gekommen wären) 20 N 1) Militärpflichtige, welche die im§. 59 vorgeschriebene Meldung zur Ein⸗ Sobald sie hiernach zur Einstellung gelangen müssen, geben sie auch der Ver

tung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben, können je nach dem Arrde der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzn⸗ schiben ist, unter Verlust:

ber Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen 75

günstigung berlustig, welche ihnen aus etwaigen Reclamationsgründen etwachsen würde ) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der etwa bereits erbaltenen zoosnummer erwachsen ist, er§. 178.

1 des aus awalgen Reklamationsgründen erwachsenden Anspiuchs auf Zurückstellung) 8. B. der Militär pflichtige A., 1855 geboren, ist 1875 in Teltow die ponidel. bezw. Vefteiung vom Militärdienst; geblieben. Derselbe verzieht nach Berlin. In Berlin wird im Jabre 1876 auf die 1

ugs weise zum Militärdienst herangezegen werben.(§. 21, 7.)

) Verlust der eventuellen Berechtigung, welche aus der elwa bereits erhaltenen * nun mer etwachsen ist, et.§. 178.

Disponiblen des Jahrgangs 1855 zurückgegriffen, es würde der A. in Gemäßbeit der Vorschriften des§. 23 zur Einstellung gekommen sein, wenn er sich gestellt välte. Da Letzteres nicht geschehen, was sich aus dem Loosungs und Geslellungs Altest er geben wied so wird er in der Folge vorzugsweise zur Einstellung gebracht,