1874. Donnerstag den 2. April. N 40.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile f 5 4 5 Erscheint jeden wird mit 4 Kreuzern berechnet. Areisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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9 1 ment beträgt bei den Kais. Reichs. Peststellen vierteljährlich 1. April Zs kr., mit Bestellgeld 47 kr. 30 kr.
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—!Atonnements- Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. d Müller eineschmalz. i Amtlicher Theil. betreffend: Die Besteuerung des Weins. Friedberg am 30. März 1874. 1 8 1 3„ 1
imer A/. Das Großherzogliche Kreisanit Friedberg
derts gar an die Großherzoglichen Bürgermeistereien der nachstehend genannten Orte.
— Unter Hinweisung auf§. 5 und 6 der Verordnung vom 8. December vorigen Jahres, Regierungsblatt Nr. 48, die Besteuerung des Weins
& ichen und Obstweins betreffend, beauftragen wir Sie, sofort durch den Gemeinderath die Wahl der bestimmten drei Commissionsmitglieder vorzunehmen und die Namen der Gewählten bis zum 10. April d. J. dem Großherzoglichen Hauptsteueramt Gießen mitzutheilen. Wir erwarten pünktliche Erledigung dieses Auftrags. Trapp.
0 1) Butzbach 3,2 Bodenrod 3, 3) Fauerbach v. d. H. 3, 4) Langenbain 3, J 22) Assenbeim 3, 23) Ossenheim 3, 24) Beinbardsbof(Bürgermeistetei Ober-Ros⸗ Nudeln 6 1 Maldach 3, 6) Nieder⸗Weisel 3. 7) Griedel 3. 8) Kirch⸗Göus 3, 9) Pobl⸗Göns 3, bach 3, 25) Bönstadt 3, 26) Bruchenbrücken 3, 27) Nieder⸗Florstadt 3, 28) Nieder⸗ 1 10) Opperehosen 3, 11) Rockenberg 3, 12) Trais⸗Münzenberg 3, 13) Friedberg 3,] Weͤllstadt 3, 29) Ober⸗Florstadt 3, 30) Bad⸗Nauheim 3. 31) Beienbeim 3, 32) Nieder⸗ 18) Fauerbach b. Fr. 3, 15) Nieder ⸗ Rosbach 3, 16) Ober-Rosbach 3, 17) Ober⸗ Mörlen 3, 33) Ober⸗Mötlen 3, 34) Weckesheim 3, 35) Wisselsbeim 3, 36) Dorn⸗
d Beindeck. Wöllstadi 3, 18) Ockstadt 3, 19) Wölfersheim 3, 20) Wohnbach 3 21) Staden 3, Assenheim 3, 37) Reichelsbeim 3.
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Fier
e getreffend: Die Bedürfnisse der Landjudenschaft der Provinz Oberbessen für 1874. Friedberg am 27. März 1874.
1 Winbein 8. a 3 2 3 3 3
— Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die israelitischen Vorstände des Kreises.
Jioliuc 4 Unter Mittheilung des in Abdruck nachstehenden Verzeichnisses über die Beiträge der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg an, ie i den rubricirten Bedürfnissen beauftragen wir Sie, den betreffenden Rechnern Ausgabedecretur zu ertheilen und dieselben anzuweisen, die Beträge —— den bestimmten Zielen an den Rechner der Landjudenschaft, Grüneberg zu Gießen pünktlich abzuliefern. ran.
zeim. i 1), Beienbeim 2 fl. 36 kr.— 2) Butzbach 18 fl. 21 kr.— 3) Fauerbach v. d. H. 15), Weckesheim 2 fl. 25 kr.— 16) Staden 13 fl. 13 kr.— 17) Assenbeim 14 fl.
1 50 8002 fl. 10 kr.— 4) Gambach 6 fl. 48 kr.— 5) Griedel 9 fl. 53 kr.— 6) Hoch⸗Weisel[57 kr.— 18) Nauheim 24 fl. 20 kr.— 19) Bönstadt 13 fl. 17 kr.— 20) Bruchen⸗ * fl. 11 kr.— 7) Kirch Göns 3 fl. 54 kr.— 8) Langenhain 35 kr.— 9) Melbach brücktn 6 fl. 41 kr.— 21) Fauerbach b. Fr. 37 kr.— 22) Nieder- Florstadt 15 fl. —— fl. 34 kr.— 10) Münzenberg 10 fl. 22 kr.— 11) Nieder Weisel 14 fl. 10 kr.— 15 ke.— 23) Friedberg 161 fl. 40 kr.— 24) Nieder ⸗Wöllstadt 22 fl. 34 kr.— gang 10 Ostheim 2 fl. 50 kr.— 13) Pohl⸗Göns 5 fl. 19 kr.— 14) Steinfurt 4 fl. 49 kr.— 25) Ober-Rosbach 6 fl. 50 kr.— 26) Wölfersheim 6 fl. 22 kr.— 27) Dorbeim 1 fl. 5 kr. 4 5 Bekanntmachung. 3 Prtrefsend: Trichinen, insbesondere das Auftreten der Trichinosis in Jassy. —— Nach einer Mittheilung des Reichskanzleramts an Großherzogliches Ministerium des Innern vom 20. laufenden Monats zu Nr. M. d. J.
3285 ist in Jassy die Trichinosis aufgetreten und bat daselbst um so größeres Aufsehen erregt, als dieselbe seilher in Rumänien überhaupt nicht ung. 5 Mobachtet worden ist. In Folge dessen hat der Consum an Schweinefleisch dort in einem so hohen Grade abgenommen, daß dedeutende Transporte „ en Schweinen nach Oesterreich und Deutschland abgegangen sein sollen und wohl noch abgehen werden.
ah Unter Hir weis auf diese Thatsache und auf die, durch die Einfuhr rumänischer Schweine drohende Gefahr, ermabnen wir das Publikum
er Vorsicht im Genuß rohen Sch weinefleisches und der bieraus bereiteten Speisen und machen die Schlächter und Verkäufer von Fleischwaaren auf
„eie Bestimmungen des unten abgedruckten§. 367 Nr. 7 dee Strafgesetzbuches aufmerksam. Die Großherzoglichen Bürgermeistereien weisen wir abermals
karauf hin, wie es im Interesse des verkaufenden und coasumirenden Publikums liegt, da, wo es irgend ausführbar, die mikroskopische Fleischbeschau
Aue Pe am 30. März 1874. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Trapp.
.§. 367 Nr. 7 bes Straf⸗Gesetzbuchs. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Eßwaaren,
n hebesondert irichinenhaltiges Fleisch seilhält oder verkauft.
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A cen N Bekanntmachung,
betreffend den Remonte- Ankauf pro 1874.
1e 12 Zum Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei und Die von der Militär- Commission erkausten Pferde, werden zur — düsnahmeweise vier und fünf Jabren sind im Bereich des Großherzog⸗ Stelle abgenommen und gegen Quittung sofort baar bezahlt. 10 Hume Hessen für dieses Jahr nachstebende, Morgens um 8 Uhr beginnende Pferde mit solchen Feblern, welche nach den Landesgesetzen den II. n Märkte anberaumt worden, und zwar: Kauf rückgängig machen, sind von Verkäufern gegen Erstattung des Kauf— den 3. Juli in Alsfeld, preises und der sämmtlichen Unkosten zurückzunehmen; auch sind Krippen- n setzer vom Kaufe ausgeschlossen. 6 Nidda,. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine „ 15.„„ẽ Nieder⸗Wöllstadt, neue starke rindlederne Treuse mit starkem Gebiß und Ringen verseben,
a„ 18.„„ẽGOGroß Um stadt, eine starke Kopfhalfter von Leder oder Hanf mit zwei, mindestens zwei ne. Meter langen, starken Hanfstricken— ohne besondere Vergütung mitzugeben. III 21. Groß-Gerau,. 8
7 J N 5 22 5 5 Goddelau, Königlich Preußisches Kriege Ministerium. g 23.„„ Gernsheim, Abtheilung für das Remonte-Wesen
— ber noch ein Nachmittage 2 Uber beginnender Markt am 18. Juli in gez. v. Schön. v. Klüber. 19 1 N 1
NMoß-Bleberau.


