Ausgabe 
26.7.1873
 
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1873.

Samstag den 26. Juli.

M 86.

Oberhessischer Anzeiger

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 22. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer ergriff zunächst Abg. Greim als Berichterstatter das Wort, um sich über das Volksschulgesetz im Allgemeinen zu äußern und die Kammer von verschiedenen Eingaben zu unterrichten, welche aber den Ausschuß nicht ver⸗ anlaßzt hätten, seine gedruckt vorliegenden Anträge zu ändern. Zu Art. 1, welcher als die Aufgabe. der Volksschulen bezeichnet,der Jugend durch Unterricht, Uebung und Erziehung die Grundlagen sittlich⸗religiöser Bildung und die für das bürger⸗ liche Leben nöthigen allgemeinen Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewähren, wurde nach längerer Debatte der Antrag Büchner's, stattsittlich religiöser zu setzensittlicher, mit 40 gegen 3 Stimmen(Büchner, Oechsner, Stephan v. Ost⸗ bofen) abgelehnt, der Antrag des Ausschusses (dem die Regierung beistimmte), statt sittlich. religiöser zu setzenreligiös sittlicher, mit 33 gegen 10 Stimmen angenommen, der Antrag Königer's, hintersittlich⸗religiöser zu setzenund nationaler, mit 39 gegen 4 Stimmen(Franck, Wolz, Allmann, Dumont) gleichfalls angenommen. Hervorzuheben ist, daß der Ministerpräsident sich namentlich gegen den Antrag Büchner und für die Fassungreligiös ⸗sittlicher aussprach und den Zusatznational im Sinnevaterländischer, allem Parteiwesen fremder Bildung nicht beanstandet. Art. 2 wurde einfach angenommen. Art. 3 ver- anlaßte wieder eine längere Debatte. Die Minorität des Ausschusses(Küchler Schröder) hatte ihren Antrag dem der Majorität so genähert, daß die Differenz nur noch darin besteht, daß die Majori⸗ tät schon bei über 60 Kindern eine zweite Classe gebildet wissen will, während die Minorität die Bestimmung will:Die Schülerzahl einer Classe darf 80 nicht übersteigen. Der Minoritäts antrag wurde schließlich mit 34 gegen 9 Stimmen ange⸗ nommen. Hierauf wurden zu Art. 4, 5 und 6 mehrere Anträge des Abg. Schröder verkündigt, welche das Princip der confessionslosen Schule völlig consequent unbeschadet nur der auf Kosten der Confessionsgemeinde zu unterhaltenden Privat- schulen durchzuführen beabsichtigen.

23. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde zunächst das Finanzgesetz in seiner Gesammtheit zur Abstimmung gebracht und einstimmig angenommen. Bei Berathung des Volksschulgesetzes, insbesondere der Art. 4, 5 und 6, ergriff zunächst Abg. Schröder das Port, um seine bereits angedeuteten Anträge auf zwangs- weise Durchführung der Simultanschule zu recht- fertigen. Abg. Franck sprach sodann gegen das ganze Princip der Simultanschule als eine Um⸗ drehung des bisherigen Verhältnisses. Goldmann hätte mehr Rücksicht auf das confesstonelle Princip gewünscht, als es der Entwurf anerkennt, ist aber für das Gesetz in der ihm vom Ausschuß gegebenen Fassung und gegen die Anträge Schröder's. Schaub ist auch gegen die Anträge Schröder's, deegleichen Dumont, der die zwangs; weise Durchführung von Simultanschulen als eine Vergewaltigung auf geistigem Gebiet für unzu⸗ lässig bezeichnet. Auch Ministerialrath Knorr spricht 070 die Schröder'schen Anträge, ebenso Küchler, Edinger, Wolz, Onken; Matty hin- wiederum ist für Schröder. Dernburg fragt

bestimmt, wie sich die Regierung zu der zwangs⸗ weisen Durchführung der Simullanschule stelle, worauf v. Starck die heutige Abstimmung als

einen Prüfstein bezeichnet, ob die zweite Kammer gesonnen sei, die Regierung auf der Bahn eines maßvollen Vorschreitens zu unterstützen, oder ob sie ein Princip in allen seinen Consequenzen um jeden Preis durchzusetzen beabsichtige; für die Regierung seien die Schröder'schen Anträge ab solut unanrehmbar. Dernburg erklärte sich ent- schieden für die Regierungs vorlage, um der Re⸗ gierung festen Halt bei Durchfährung des Gescetzes zu geben. Metz befürwortet, nachdem er zu nächst bemerkt hatt, daß er an sich für die Schröder'schen Anträge gewesen sei, nunmehr das Fallenlassen derselben. Schröder zieht in moti⸗ virter Rede seine Anträge zurück, worauf die Re- gierungsvorlage in der wenig modificirten, von der Regierung gebilligten Fassang des Ausschusses mit allen gegen 3 Stimmen(Franck, Wolz, All⸗ mann) angenommen wird. Die Art. 7 10 werden nach den Anträgen des Ausschusses, die don der Regierung nicht beanstandet sind, angenommen.

In den prächtigen Räumen seiner auf einer Anhöhe vor Darmstadt gelegenen Villa hatte der Präsident der zweiten Kammer, Herr Dr. Karl Johann Hoffmann, am 22. Juli die Mitglieder der Ministerien und der zweiten Kammer zu einer Abend ⸗Gesellschaft um sich versammelt, welche durch die Opulenz der Bewirthung und die Gemüthlichkeit und Ungezwungenheit der Unter- haltung alle Anwesenden auf's Angenehmste be⸗ rührte. Vorwiegender Gegenstand der Unterhalt⸗ ung war der auf den 23. Juli zur Berathung gelangte über Communal- und Confessionsschulen handelnde Theil des Schulgesetzes, der seiner principiellen Wichtigkeit halber für das ganze Gesetz entscheidend war.

Der Kaiser von Rußland ist am 23. d. über Berlin nach Warschau abgereist, woselbst, dem Vernehmen nach, eine mehrtägige Truppen⸗ Inspection staitfinden soll. i

Bad Nauheim. Die gelegentlich der Inter⸗ pellation unseres Abg. Schaum vom Ministertisch gefallene Erklärung, daß der hiesigen Bade- Ver- waltung jetzt größere Befugnisse beigelegt seien, wurde von der Nauheimer Einwohnerschaft mit Befriedigung aufgenommen und der früher schon vielfach geäußerte Wunsch wieder von Neuem aus- gesprochen, daß die Bade- Verwaltung ganz von dem Ressort der Ober⸗Baudirection befreit und direct unter das Ministerium gestellt werden möge. Von der Erweiterung der Besugnisse läßt sich je⸗ doch noch nicht das Geringste verspüren, der Ge⸗ schäftsgang ist nach wie vor derselbe.

Berlin. DieNordd. Allg. Ztg. hebt in einem Artikel hervor, daß die Ausführung der neuen Kirchengesetze überall ernstlich im Gange sei. Genaue Ueberwachung darüber, ob Seitens der katholischen Bischöfe den Gesetzesvorschriften über Vorbildung und Anstellung der Geistlichen entsprochen werde, sei um so nothwendiger, als die Amtshandlungen der unbefugter Weise ange- stellten Geistlichen null und nichtig seien, und für bürgerliche Verhältnisse beklagenswerthe Verwirrung herbeiführen müßten.

Bonn. Die Weihe des altkatholischen Bischofs Reinkens ist verschoben worden. Reinkens hat sich zwar am 22. d. nach Rotterdam begeben,

muß jedoch, dem kürzlich hier eingetroffenen Wunsche des Bischofs Heidkamp zufolge, vorerst

eine Conferenz über verschiedene mit demselben halten, ehe zur feierlichen Actes geschritten wird.

Angelegenheiten Vornahme des

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Weilburg. Bei der am 23. Juli vorge- nommenen Domanialgruhen- Verpachtung wurde ein Gesammt-⸗Erlös von 1,203,700 Thaler erziel. gegen den früheren Erlös von 900,000 Thaler.

München. Die Stadt Cham in der Ober pfalz ist durch eine Feuersbrunst fast ganz zerstört worden. Die Gemahlin des früheren Minister präsidenten Frhrn. v. d. Pfordten wurde auf der Eisenbahn bei Ragaz in der Schweiz überfahren und blieb alsbald todt.

Ausland. Oesterreich⸗lUngarn. Wien. Wie ver⸗ lautet, wird der Kaiser von Oesterreich den Besuch des Czars Ende September oder Anfangs Oktober mit einem mehrtägigen Besuch in Petersburg erwiedern.

Schweiz. Bern. Mit dem Ständerath und,

Bundesrath in Uebereinstimmung hat der National- rath den Recurs der Solotburner Pastoralconferenz gegen das Gesetz, betreffend die Wiederwahl der Geistlichen, mit 81 gegen 18 Stimmen abgewiesen.

Das Comite zur Bildung freisinniger katho⸗ lischer Geistlichen soll bereits Gelder für seine Zwecke zur Disposition haben. Den katholischen Studenten in St. Gallen, welche Stipendien be ziehen, sind die Universitäten Bonn, Tübingen oder München angewiesen, der Besuch von Kloster⸗ Gymnasien aber untersagt. Die russischen Stu- dentinnen in Zürich haben sich an die medieinische Facultät in Bern um Aufnahme gemeldet und sollen eine zustimmende Antwort erhalten haben.

Genf. Der Schah ist am 24. Juli nach Turin abgereist, nachdem er eine Depesche des Königs Victor Emanuel erhalten hatte. Vor der Abreise des Schah's wurde, wie dasJournal de Gendve meldet, zwischen Persien und der Schweiz ein Handels⸗Vertrag, und zwar auf dem Fuße der meistbegünstigten Nationen, unterzeichnet.

Frankreich. Paris. Die klerikalen Blätter weisen vorwurfsvoll darauf hin, daß weder der Herzog von Aumale noch der Prinz Joinville an dem Votum über das Gesetz, betreffend die Feld⸗ geistlichkeit, theilgenommen haben. Die Be⸗ wohner Belforts unterzeichnen eine Adresse, um

Herrn Thiers nach Belfort einzuladen, falls er

Nancy besuche und der Gemeinderath von Ramber- ville hat die Absendung einer Deputation nach Nancy beschlossen, wenn Thiere hinkommt. Ein ibm von der Stadt Lille angebotenes Banket hat Thiers abgelehnt. Die Obersten mehrerer Regi menter haben ihren Offizieren unter Androhung von Disciplinarstrafen die Betheiligung an Frei maurerzusammenkünften verboten.

Einer Nachricht derAgence Havas aus Barcelona zufolge sind 200 berittene Gensdarmen zu den Carlisten übergegangen.

Nancy. Osfficiös wird geschrieben:Die Räumung geht aller Orten zu den bezeichneten Stunden mit großer Ordnung und Pünktlichkeit vor sich. Bisher hat noch nirgends und auf keiner Seite ein bedauerlicher Zwischensall, ein Ruf, eine Btleidigung stat gefunden. Die 500 Mann mo bile Gendarmen, welche auf Antrag des franzö sischen Commissärs, Grasen St. Vallier, hierher geschickt wurden, um über die Sicherheit der letzten Tage der Occupation und der Frist zwischen dem Abzuge der deutschen und der Ankunft der fran- zösischen Trüppen zu wachen, sind hier eingetroffen. Die Sache verlief ohne jegliche Kundgebung und die Gendarmen sind sofort auf ihre verschiedenen Bestimmungsorte vertheilt worden.

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