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des Großherzogtbums verpflegten Kranken.

Dienstag den 21. Januar.

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uzeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Areisblalt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag,, Donnerstag und Samstag.

Urovinzen Starkenburg und Oberbessen. Friedberg den 17. Januar 1873.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publiciren: Nr. 1. sub 1. Edict, die Mitglieder des Staatsraths für 1873 betr. sub 2. Verordnung, die Vorberestung zum Dienst eines Polizei⸗

Commissärs in den

Großerzogliches Kreisamt Friedberg. Ter a p p.

Dem Rubricaten sind erhaltener Anzeige

jember v. J., Abends ½5 Uhr, von einem 2spännigen Müllerwagen nuf dem Marktplatz zu Butzbach folgende Effecten entwendet worden, ach denen Sie Nachforschung halten und geeigneten Falls, unter 7 nhaltung derselben und deren Besitzer, Bericht erstatten wollen:; 1) ein Reisekoffer, mit grauem Segeltuch überspannt enthaltend: 2) einen hellgrauen Rock mit grünem Umschlag. 30 zwei Paar Beinkleider, die einen grau mit schwarzen Streifen,

die anderen dunkelgrau und abgetragen.

12 If o 0 J 0 5. 5 Betreffend: Diebstahl zum Nachtheil des Ackerbauschülers H. Reimer dermalen zu Friedberg.

. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, Lokalpolizeibeamten und Gendarmeriecommando's des Kreises.

4) eine dunkelgraue Weste.

vier Hemden ohne Zeichen und 4 Vorhemden.

drei Paar weiße Manchetten.

zwei seidene Halsbinden, die eine blau, die andere schwarz. zwei gelbe Taschentücher.

drei Schulhefte, wovon zwei überschriebenBetriebslehre, eines

zu Folge am 21. De⸗

Pflanzenbau.

1 1 Die Vertretung des Großberzogthums bei der Wiener Weltausstellung.

Friedberg den 17. Jauuar 1873.

Ter a pp.

Friedberg am 17. Januar 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Ter a p p.

Die Säumigen haben unsere Verfügung vom 5 d. Mts., Nr. 4 des Oberhessischen Anzeigers, binnen 3 Tagen zu erledigen.

Deutsches Meich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- tungsblatt Nr. 2 enthält: I. Gesetz, die Abänderung der in den Artikeln 19, 8, 61, 68 und 69 des Forststrafgesetzes vom 4. Febr. 1837 twähnten bisherigen Maße in das Metermaß betreffend. . II. Bekanntmachung Großh. Ministeriums der Jusiiz, ie in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen legali⸗ sirten Grundbücher betreffend. III. Instruktion, die Umwandlung ber Flächeninhalte 0 den Grundbüchern in neues Maß betreffend. IV. Bekanntmachung Großyerzoglicher Hoftheater und bofmusik⸗Direction, die Organisation der Großherzoglichen Hoftheater- und Hofmusik⸗ Direction betreffend. Seine önigliche Hohett der Großherzog haben mittelst Aller⸗ öchster Enischließung vom 31. Dezember 1872 die Hof⸗ heater⸗ und Hofmusik⸗ Direction neu zu organisiren ge⸗ juht und zu Mitgliedern derselben ernannt: 1) den Provinzial⸗Director, Geheimerath Dr. Goldmann, als Vorsitzenden; 2) den Oberrechnungsrath Heß; J) den ürtistischen Director des Hoftheaters und der Hofmusik, Hofrath Dr. Werther; 4) den Gemeinderath Kaufmann Hickler und 5) den Ober⸗Steuersecretär Jost, was hiermit im Allerhöchsten Auftrage zur öffentlichen Kenntuniß ge⸗ bracht wird. Darmstadt den 8. Januar 1873. V. Uebersicht der im Jahr 1872 in den Irrenanstalten Es wurden zerpflegt im Landeshospital: 227 Männer, 193 Frauen, im Ganzen 420 Pfleglinge. Der Bestand der Pfleglinge zm Schlusse des Jahres 1872 war 361. In ber Landes- 11 0 wurden 176 Männer, 187 Frauen, im Ganzen 3 Personen verpflegt; der Bestand zu Schlusse 1872 war 253. VI. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen nes fremden Ehrenzeichens. Seine Könitzliche Hoheit er Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. De⸗ sember 1872 dem Pedell am Friedensgerichte Mainz,

Facob Fischer I., die Erlaubniß zur Annahme und zum

Tragen der ihm von Seiner Majestät dem Deutschen Faiser und König von Preußen verliehenen Kriegsdenk⸗ e für Nichtcombattanten zu ertheilen. 5

II. Namens veränderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 4. März 872 dem Heinrich Wenzel von Wenings zu gestatten, taß berselbe in Zukunft statt des bisherigen den Familien⸗ gamen Groth führe.

VIII. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 12. Dec. 1872 em Pfarrverwalter Hermann Kron die katholische Pfarr gelle zu Armsheim, im Dekanate Gau-⸗Bickelheim, zu

Ibertragen; am 19. Dec. 1872 dem Pfarrverwalter

Junudl. a

hbelnxich Koch die kathslische Pfarrstelle zu Ober-Flörsheim, in Dekanate Worms, zu übertragen. 1

1

IX. Versetzungen in den Ruhestand. Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 23. Dec. 1872 den Steuerausseher bei dem Haupt⸗

steueramte Malnz, Philipp Walldorf, auf sein Nachsuchen und am 27. Dec. 1872 den Controleur bei dem Haupt⸗ steueramte Alsfeld und Ortseinnehmerei Johannes Jost

1. Januar kommenden Jahres an bis auf Weiteres 555 Regierung zu erluchen, baldmöglichst ein Ge

Planz, wegen Aufhebung dieses Amtes, mit Wirkung vom

den Ruhestand zu versetzen.

X. Sterbefälle. Gestorben sind: am 28. Oct. 1872 der Schullehrer Jacob Gundrum zu Alsfeld; am 15. Nov. der Schullehrer Hardt zu Pfungstadt; am 20. Nov. der evang. Pfarrer Heddäus zu Dalsheim; am 21. Nov. der Hofg.⸗Advocat Engelbach II. zu Gießenz am 24. Nov. der pens. Rheinzoll-Amtsdiener Johann Bruchmann zu Mainz; am 30. Nov. der evang. Pfarrer Johann Wilhelm Ludwig Möbius zu Bingenheim; am 5. Decbr. der Distrittseinnehmer Reinhold Karl Beilstein zu Assenheimz am 6. Dec. der Forstmeister Gustav Hoffmann zu Dieburgz am 17. Dec. der evang. Pfarrer Karl Mootz zu Heppen⸗ heim a. d. W.; am 21. Dec. 1872 der Hofgerichtsrath Dr. Karl Bindewald zu Gießen; am 1. Januar der evang. Pfarrer Johannes Dechent zu Westhofen.

Das Gr. Regierungsblatt Nr. 3 enthält:

I. Edict, die Berufung einer außerordentlichen Synode zur begutachtenden Berathung, des Entwurfs einer Ver⸗ fassung für die evangelische Kirche des Großherzogthums betreffend.

II. Bekanntmachung der Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Aeußern, des Innern, der Justiz und der Finanzen, die Pensionsverhältnisse der Civilbeamten betreffend. Dieselbe lautet: Nachdem die Stände des Großherzogthums sich damit einverstanden er⸗ klärt heben, daß denjenigen Civildienern, welche vom 7. November 1872 ab in den Ruhestand treten, die etwa gegen jetzt günstigeren Bestimmungen eines künstighin zu Stande kommenden Pensionsgesetzes vom Tage ihrer Pen⸗ flonirung an zu gut kommen sollen, so wird mit Aller⸗ höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs den betreffenden Beamten die gebrachte Zu⸗ sicherung hiermit ertheilt.

Darmstadt. Der Abg. George hat fol gende Anträge gestellt. Die Kammer wolle be. schließen, Gr. Staatsregierung zu ersuchen, alsbald eine neue Abschätzung und Gleichstellung des Rein- ertrags der Grundsteuer mit Rücksicht auf den dermaligen Culturzustand und die heutigen Pro- ductenpreise vornehmen und hiernach die Normal- steuerkapitelien der Grundstücke feststellen zu lassen. In den Motiven führte der Antragsteller aus,

daß insbesondere die Waldungen viel zu gering versteuert seien. Ein zweiter Antrag desselben Abgeordneten geht mit Rücksicht auf die behauptete Ueberlastung Rheinhessens dahin, die dermalige Kammer möge, wie jene von 1867, beschließen,

setzevorlage zu machen, wonach unsere Stempel⸗ abgabe im ganzen Großherzogthum Hessen auf gleiche Weise und nach gleichmäßigen Taxen fest⸗ gestellt und erhoben wird. Drittens wurde beantragt unter Verwilligung der nöthigen Mittel Gr. Regierung zu ersuchen, an den beiden Lebrer⸗ seminarien besondere Lehrer anzustellen, welche da⸗ selbst landwirthschaftlichen Unterricht ertheilen, sowie zu veranlassen, daß soweit thunlich, schon in den Volksschulen landwirthschaftlicher Unterricht er⸗ theilt wird.

Ernannt wurde: der Hofgerichtsadvokat bei dem Hofgerichte der Provinz Starkenburg Wilhelm Köhler J. zum Hofgerichtsrath bei diesem Gerichtshof, der Gerichtsaccessist und Er⸗ gänzungsrichter bei dem Friedensgerichte Oppenheim Franz Gebhard aus Muinz zum Notar mit dem Amtssitze zu Wörrstadt, der Aspirant zu der Stelle eines Gerichtsvollziehers Peter Christian Guttandin aus Wörrstadt zum Gerichtsvoll⸗ zieher mit dem Amtssitze zu Wöllstein und der Gerichts vollzieher zu Wöllstein Matthäus Kleber zum Gerichts vollzieher mit dem Amtssitze zu Mainz.

Am 16. d. traf hier eine halbe Million Gulden à conto unseres Antheils der französischen Kriegsentschädigung ein.

Da voraussichtlich in Kürze zur Wahl einer außerordentlichen Landessynode geschritten wird, erlassen die Delegirten der Friedberger Con⸗ ferenz und der Landes Ausschuß der hessischen Protestantenvereine eine Ansprache an die Mit- glieder der evangelischen Deeanatssynoden im Groß- derzogthum, worin sie den Wunsch nach einer Verständigung über gemeinschaftlich aufzustellende Candidaten aussprechen. In einer Zusammenkunft der genannten Vereine ist diese Verständigung ohne Schwierigkeit erzielt und eine Liste von Candi⸗ daten aufgestellt worden.