1873.
Donnerstag den 20. November.
M 136.
zen erfabren
berhessischer Anzeiger.
erm se liegt 9 ktesse eines it
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Areis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
N 90 Jubi. . iur. und 1. wa.
Für den Monat Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags⸗Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
demnächst
1 A ale streffens: Die Reichstagswahlen. n Aes mann? en Mumen d me n Nur sehr wenige von Ihnen „ ch pishalb wir hieran bei Meidung von
dae es biet gi : bez sich se
Amtlicher Theil.
di d. U8gttreffend: Die Kreisanstalt zur Beschaffung der Fourage für durchmarschirende Truppen.
und nicht dit; u. Den Bl befindliches ich auch Verb
Sie wollen die Atteste über die
wacker en üzung der in unserm Auftrage abgeschlossenen Accorde in
a. de an durch derartige Fuhren Kosten nicht entstanden sind.
n dem g, u. Obwohl dieset gräßlig
n bech Gch detreffend: Tollwuth eines Hundes zu Butzbach. en Gattenmit
14 1 121) getroffenen Maasregeln werden hiermit wieder auf 111 auh 11 Ostheim beauftragt, dies in Ihren Gemeinden öffentlich auch, vit 1 Friedberg am 18. November 1873.
itt muß ui
Nainzet Ane?
Bekanntmachung.
Die zur Verhütung einer Weiterverbreitung rubr. Krankheit nach Maasgabe unserer Bekanntmachung vom 14. Oktober l. gehoben und die Großh. Bürgermeistereien Butzbach, Gambach, Griedel, Nieder- Weisel
bekannt machen zu lassen.
Friedberg am 18. November 1873.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
haben bis jetzt die in unserem Ausschreiben vom 11. d. M., Kreisblatt Nr. 133, geforderten Berichte erstattet, Wartboten erinnern.
e
Friedberg am 18. November 1873.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
zur Abholung der Fourage geleisteten Fuhren, für welche Vergütung aus der Kreiskasse erfolgt, unter Bei⸗ sofern es noch nicht geschehen sein sollte, umgehend einsenden oder berichtlich anzeigen, daß
Ter a p p.
J.(Kreisblatt
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. rad
abt nackig detreffend: Die Zusammenlegung der Grundstücke in der Gemarkung Friedberg, Anlegung von Flur⸗ und Gewannwegen, sowie Waffergräben ꝛc. ꝛc.
baurftraubel Noͤcbers vo.
. cant 27 Nachdem von Seiten des Gemeinderaths der Kreisstadt Friedberg Antrag auf Zusammenlegung von Grundstücken, sowie Wassergräben ꝛc. zꝛc. in der Gemarkung Friedberg gestellt worden ist,
„ bbang e Bewannwegen,
u en d; 1) auf das Groß-Galgenfeld,
ach und 3. in Mainz,
dt N 4) auf das Usafeldchen,
lng han welhe Felder die Fluren VI., VII., VIII., IX., X., XI., XII., XIII., XIV. und XV. Abstimmung hierüber Montag den 22. Dezember l. J., von 9 bis 12 Uhr,
ant u neten Gewannen derselben umfassen, so soll ur Hüllen 1
1 du den fiat.
auf dem Rathhause zu Friedberg stattfinden. 11 kinsicht
Bekanntmachung.
2) auf das kleine Galgenfeld mit dem Lachenfeld und den Lachenwiesen, 3) auf das Groß⸗Wartfeld mit den Wiesen in dem Straßheimer Grund und
Anlegung von Flur⸗ und
mit Erstreckung
ganz oder die in der su mmarischen Beschreibung speziell bezeich⸗
Wir bringen dies unter dem Anfügen, daß die summarische Beschreibung hierüber 4 Wochen lang auf dem Rathhause dahier zu Jedermanns offen liegt, zur allgemeinen Kenntniß und fordern die hierbei interessirten Grundeigenthümer auf, in dem genannten Termine ihre Stimmen
„ eaweder in Selbstperson oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten abzugeben, wobei wir noch bemerken, daß die weder in Selbstperson noch
genthümer als für die Ausführung der Zusammenlegung ꝛc. ꝛc. stimmend nach Art. 3
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. en
0— durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte abstimmenden Grundei e dis Gesetzes vom 18. August 1871 angesehen werden.
w. gg tschesse Friedberg den 18. November 1873.
Fier.
1 ztwerbend 1
tanie Deutsches Reich.
, Darmstadt. Am 1. l. Mts. wurden der
e Hofslberverwalter Johannes Adam Krauß, auf
a lein Nachsuchen und bis zur Wiederherstellung e seirer Gesundheit, unter Anerkennung seiner lang⸗
. bene igen und treuen Dienste, sowie mit der Er⸗ , 2 ubniß, die Uniform forttragen zu dürfen, in den e Rae Ruhestand versetzt— und der Hoflaquai Jo-
e ü handes Georg Jöckel, unter Uebertragung der be, Pen altung der Hofsilberkammer, zum Hoffilber⸗ een befördert.
— Schon auf früheren Landtagen wurde die ,, Hasellung eines Gebäudes für die biesige, bis ee delhir im Residenzschlosse äußerst gedrängt und 1 10 ungaignet aufbewahrten Kunst⸗ Sammlungen an⸗
„ gerigt, die Zeiten waren der Angelegenheit aber ee günstig, da die 1866er und 1870er Kriegs- lab 25 hindernd eintraten. Bei dem gegenwärtigen * dag haben sowohl vie Regierung als die hie on 2 eh Kunstgenossenschaft die Sache wieder aufge- ue, indem erstere den Ständen eine desfallsige „Bunge in Aussicht gestellt, letztere aber sich an — N Stände gewendet hat mit der Bitte, der Re—
10„
1100
gierungsvorlage thunlichst entgegenzukommen. Wie wir jetzt aus zuverlässiger Quelle erfahren, ist in der Sache insofern ein weiterer Schritt geschehen, als die Regierung eine Commission zusammenge⸗ setzt hat, um eine Grundlage für die demnächst an die Stände zu richtende Vorlage zu schaffen. Diese Commission hat bereits am 14. d. Mts. unter ihrem Vorsitzenden, Ministerial- Director Schleiermacher, ihre erste Sitzung gehalten.
Offenbach. Die Schulfrage ist im Sinne des Gemeinderaths und Schulvorstandes er⸗ ledigt worden. Am 13. d. wurde die bisherige Stadtschule dahier in eine erste Bürgerschule mit je fünf Knaben⸗ und fünf Mädchenklassen und in eine zweite Bürgerschule mit je vierzehn Knaben⸗ und vierzehn Mädchenklassen aufgelöst. Gleichzeitig sind die für diese Schulgruppen ernannten Ober— lehrer Schulz, Kühn, Dr. Seeger und Opel in ihr neues Amt eingeführt worden. Es verdient hervorgehoben zu werden, daß Hr. Schulinspector Dr. Sommerlad sich um das Zustandekommen des Reorganisationswerkes die wesentlichsten Verdienste erworben hat.
Berlin. Die Angelegenheit der freien Eisen⸗ bahnfahrt der Reichstags Abgeordneten auf allen deutschen Eisenbahnen ist nunmehr geordnet. Das Reichskanzleramt übermittelt den Abgeordneten die Fahrkarten; die Gültigkeit derselben beginnt acht Tage vor Anfang der Session und hört acht Tage nach dem Schluß der Session auf.
— In Betreff des vom Reichstage beschlossenen Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Art. 4 der Maß und Gewichts⸗Ordnung(Beseitigung der Meile) hat der Bundesrath beschlossen, denselben noch einmal an die Ausschüsse zu verweisen. Es kommt zur Sprache, ob es nicht besser sei, diese Aenderung des Maßes für die Entfernungen bis zur Durchführung des Münzgesetzes und zur allge⸗ meinen Einführung der Markrechnung zu v'r⸗ schieben, namentlich um den Eisenbahnen die doppelte Umrechnung der Tarife u. s. w. zu er⸗ sparen. Man hofft nämlich, die Reichsmark-Rech⸗ nung definitiv und allgemein am 1. Januar 1875 einführen zu können.
Köln. Zu den anderen Besestigungswerken der deutschen Westgrenze wird vom nächsten Früh⸗


