Ausgabe 
15.2.1873
 
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Samstag den 15. Februar.

19.

1

Oberhessischer Anzeiger.

4 Die Petitzeile 5 wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil. Des Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt.

Dpteffend: Die Frühjahrscontrolversammlung.

0 Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung wollen Sie alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Ken ntniß bringen. sind die zum Erscheinen in den bestimmten Terminen verpflichteten Personen thunlichst speciell dazu aufzufordern.

Friedberg den 5. Februar 1873.

Außerdem

Tur a pp.

Bekanntmachun des Großherzoglichen Bezirks-Commandos Friedberg, betreffend Frühjahrscon trolversammlung pro 1873.

Die Frühjahrscontrolversammlungen pro 1873 im Kreise Fried⸗ 1. Compagnie des 2. Bataillons 1. Großherzoglich Hessischen

Faänwehr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten:

4 A. Auf dem Exercierplatz zu Friedberg.

Am 3. März Vormittags 8 Uhr.

1 Hier ei haben zu erscheinen:

Sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition der Truppen⸗ theile und die zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen des deutschen Reiches, welche in nachstehenden Bürgermeistereien domieiliren:

Am 3. März Vormittags 10 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen: Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürger⸗ meistereien: Ilbenstadt, Langenhain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder ⸗Flor⸗ stadt, Nieder⸗Wöllstadt, Ober ⸗Florstadt, Reichelsheim, Staden, Steinfurth, Södel, Weckes heim, Wölfersheim, Wohnbach. 3. Auf dem kleinen Exereierplatz bei Butzbach. Am 4. März Vormittags 8 Uhr. Hierbei haben zu erscheinen: Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürger⸗

Bodentod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Kirch⸗Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Weisel, Ostheim, Oppershofen, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais⸗ Münzenberg.

Friedberg den 1. Februar 1873.

aeg,

Major und Bezirks⸗Commandeur.

mia chu 8. Donnerstag den 13. März d. J. und folgende Tage für sämmtliche Militärpflichtige, welche in den Jahren 1855 und

Jeder, welcher sich der Prüfung unterziehen will, hat ein mög⸗ lichst ausführliches vitae curriculum zu den Acten zu geben.

Die Prüfungen beginnen an jedem Tage Morgens 8 Uhr im großen Saale des Rathhauses dahier.

Darmstadt den 8. Februar 1873. Großherzogliche Prüfungs⸗Commission für einjährig Freiwillige. 5 Pa b st. Strecker.

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Da die Sammlung meiner Seits nunmehr geschlossen ist, statte ich Namens der Beschaͤdigten Denjenigen, die zur Milderung des harten Looses der Beschädigten Gaben verabfolgt und Denjenigen, die sich deren Einsammlung unterzogen haben, nochmals den wärmsten

Friedberg den 12. Februar 1873. Ter a pop, Regierungsrath.

Es betraute hessische Kriegsministerium hat den Stän⸗

den eine Vorlage unterbreitet, worin die Ge⸗

1 Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Fauerbach

5 b. Fr., Friedberg, Bad⸗ Nauheim, Wisselsheim. meistereien:

2 Am 3. März Vormittags 9 Uhr. 1135 nei haben zu erscheinen: le Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürger⸗ In meistereien:. a. i A Assenheim, Bönstadt, Dorn-Assenheim, Nieder Mörlen, Nieder⸗ iin Rosbach, Ober⸗Mörlen, Ober ⸗Ros bach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Rödgen, Schwalheim, Wickstadt. 0 tinte 18 tin Bie k an un t

Badel Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 31. Dezem⸗ Zali ber. J. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß der Betheiligten, cen daß ie nächsten Prüfungen in folgender Weise vorgenommen werden: 1856 geboren sind. langen geitag den 7. März und Samstag den 8. März d. J.

für jejenigen Angehörigen des Großherzogthums, welche im Jahre

titan 1904 geboren sind; 5 Ain übt Montag den 10. März d. J. und folgende Tage dit seil hiejenigen, welche im Jahre 1854 geboren sind, sowie für die

1b aud schörigen eines andern Staates, welche nach§. 20 der Militär- 90 aufInstruktion im Großherzogthum gestellungspflichtig und in den

ubeber n 1853 und 1854 geboren sind;

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3 Nach meiner Bekanntmachung vom 28. v. M. in Nr. 12 72 Oberhessischen Anzeigers betrug der Vorrath an Gaben für

1 20 urch die Sturmfluth beschädigten Bewohner der

11 hen Ostseekuͤsten 68 fl. 50½ kr.

iu sind noch gekommen von G. z. L. 2 fl. und Dank ab.

e ten Ganzen Vorrath ö 7050½ 1 ale dit beute an den Ort ihrer Bestimmung resp. den deutschen Hülfs⸗ ien beni in Berlin abgesendet werden. 10 19 9 ding, Deutsches Reich. züge für die übrigen Regimenter abgaben. ic[̃Tarmstadt. Der Oberförster der Ober- war in der That ein prachtvoller Anblick, als die 10% berni Gießen Dr. Eduard Heyer ist zum Forst⸗ 12 Fahnen und Standarten, welche den hessischen 0 1 e des Forstamts Reinheim ernannt worden. Truppen in. so mancher Feldschlacht auf der Bahn ee Oberst von Gründler, Commandeur des des Ruhmes und der Ehre vorangeleuchtet und n 0 4. broßh. Hess. Inf.⸗Reg. Nr. 118 ist zum Com- welche davon die sichtbarsten Zeichen tragen, vor ile anten der Festung Colberg ernannt worden. der Front der Truppen erschienen, von welchen sie nctelb! Am Mittwoch Morgen fand auf dem mit dreimaligem Hurrah auf S. K. H. den Groß en pc eplatz die feierliche Verleihung des eisernen berzog und den deutschen Kaiser begrüßt wurden, 1. 0 ls an die Fahnen der Hessischen Regimenter Der Feier wohnten die Prinzen Alexander, Ludwig 15 0 Zu derselben waren Detachements aller und Wilhelm, sowie das gesammte Officiercorps 1 2550 1 enter erschienen. Zur Parade waren aus- bei, vor welchen schließlich die zur Parade aus 00. ö

das Großh. Leibgarde Regiment und das Dragonerregiment, welche auch die Fahnen

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gerückten Truppen defllirten. 5 Das mit der Liquidation der Geschäfte

nehmigung der bereits stattgehabten Verausgabung von 11310 fl. zu Lasten der Kosten der Feldauf⸗ stellung des Jahres 1866 nachgesucht wird. Es betrifft dies Ersatzkosten, die s. Z. bei der betr. Rechenschaftsablage noch nicht festgestanden und vorbehalten wurden.

Die zweite Kammer wird voraussichtlich am 19. d. M. wieder zusammentreten, um zunächst die neue Geschäftsordnung zu berathen. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen der ersten und zweiten Kammer werden sich hauptsächlich auf das den Ständen eingeräumte Recht der Initiative