Ausgabe 
14.1.1873
 
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att Jon ae Ongaden le m. Ein Die Petitzeile K eisblalt für d Artis Sriedber Erscheint jeden cri. Korps 1 wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. ü 1 en J. Dienstag, Donnerstag und Samstag. aan asso 1 d sechsunddn 5 2 2 aden. Amtlicher Theil. bat Fran Nach verzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: doch zehn Nr. 33. Nr. 892. Seemanns⸗ Ordnung. Vom 27. Dezember 1872. Nr. 893. Gesetz, betr. die Verpflichtung deutscher Kauffahrteischiffe zur Mitnahme en. Man edürftiger Seeleute. Vom 27. Dezember 1872. Nr. 894. Verordnung, betr. die Aufbringung von Kautionserböhungen. Vom 14. Dezember 1872. Nr. 895. t und machung, betr. die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundeerathe. Vom 23. November 1872. Nr. 896 900. Ernennungen zum Bundesamt für

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thwesen und zum Reichsoberhandelsgericht, sowie von Consuln.

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g 127 Nüpreichen, falls sie sich der im März 5 Prüfung zu unterziehen beabsichtigen. Der Meldung sind beizulegen: ein Geburtszeugniß(Taufschein),

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die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bauernheim, er⸗Florstadt, Nieder⸗Mörlen, Ober⸗Florstadt, Oppershofen, O

An die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 2. d. M. erinnern wir Sie bei Meidung von Wartboten.

eine beglaubigte Einwillung des Vaters oder des Vormundes,

ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen(Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren N Bürgerschulen) von dem Direktor bzw. Rektor der betr. Lehr⸗ Tdemse anstalt, für alle übrigen jungen Leute aber von der Polizei⸗Obrig⸗

Bei Nichtbeobachtung der bestehenden Vorschriften, oder Ein ung des Gesuchs nach dem angegebenen Termine, kann die ung zu der nächsten Prüfung nicht stattfinden.

Der Prüfungstermin, sowie das Local, worin dieselbe vor⸗ utommen wird, wird später öffentlich bekannt gemacht werden, eine nithungen 1 tielle Einladung erfolgt nicht. Die unterzeichnete Com⸗

effend: Einsendung der Verzeichnisse über die im IV. Quartal 1872 durch Beitreibung der Communal⸗

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg Bönstadt, Dorheim, Friedberg, Griedel, Hoch-Weisel, Münster, Bad⸗Nauheim, ssenheim, Pohlgöns, Rockenberg, Rödgen, Weckesheim und Wölfersheim.

effend: Die Versicherung der Gebäude gegen Feuersgefahr und die Vergütung von Brandschäden.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ie Großherzoglichen Bürgermeistereien Beienheim, Gambach, Ilbenstadt, Steinfurth, Weckesheim, Dorn⸗Assenheim und Bad⸗Nauheim. Wenn nicht binnen 24 Stunden die in obigem Betreffe geforderte Vorlage einlangt, geht ein Wartbote zur Tbholung an Sie ab.

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effend: Anmeldung und Prüfung der einjährig Freiwilligen.

Diejenigen Militärpflichtigen, welche als einjährig Freiwillige n wollen und im Groß herzogthum Hessen nach§. 20 der Militär⸗ Taegrann ug Instruktion vom 26. März 1868(Reg. Blatt Nr. 21) ge⸗ Albet: Kalungs pflichtig sind, haben ihre Anmeldung schriftlich, unter Berück⸗ gung der 58. 148. 149. 151 bis 155 der Militär-Ersatz⸗Instruktion zum 1. Februar 1873 bei der unterzeichneten Commission

mission macht aufmerfsam:

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verbunden.

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außerdem auf folgende

Friedberg am 11. Januar 1873.

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Friedberg am 11. Jaruar 1873.

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Bestimmungen ausdrücklich

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Militärdienst darf nicht vor dem vollendeten 17. Lebensjahre und muß bei Verlust des Aurechts spätestens bis zum 1. Februar des Kalenderjahres nach⸗ gesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Mit der Anmeldung um Zulassung zum einjährigen Militär⸗ dienst ist die Aufgabe des Rechts, an der Loosung Theil zu nehmen

Ausnahmsweise kann der durch die versäumte rechtzeitige An⸗ meldung verloren gegangene Anspruch durch Entschließung der Ersatz⸗

wieder verliehen werden, wenn der betheiligte

Militärpflichtige noch nicht an einer Loosung Theil zu nehmen ver⸗ pflichtet war, oder vermöge seiner Losnummer disponibel geblieben ist. In letzterem Falle darf die Vergünstigung indeß nur dann eintreten, wenn der deßfallsige Antrag vor der zweiten Aushebung, bei welcher der betheiligte Militärpflichtige zu concurriren hat, formirt wird.

Gesuche um Wiederverleihung der durch versäumte rechtzeitige Anmeldung verloren gegangenen Berechtigung sind an die zuständige Kreis⸗Ersatz⸗Commission zu richten.

Darmstadt den 31. Dezember 1872.

Großherzogliche Prüsungs⸗Commission für einjährig Freiwillige:

st. Strecker.

Abntsacht. a Deutsches Reich. Darmstadt. Nach derDarmst. Ztg. ist heiden Kammern der Stände ein Gesetzentwurf, Landfländische Geschäftsordnung fend, vorgelegt worden. Die Regierung ist usarbeitung des Entwurfs davon ausgegangen, es sich nicht um die Redaction eines völlig

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Die Postsecretäre von Eyff in Grünberg, Kirschner in Butzbach und Heck in Nidda sind zu Postmeislern ernannt worden.

Wie verlautet, soll nach dem Vorgange anderer Staaten unsere reitende Gens'darmerie abermals vermindert werden. Ihre gänzliche Auf hebung ist in Folge der mit Preußen abgeschlossenen Militär⸗Convention nicht wohl thunlich, da Hessen eine bestimmte Anzahl Feldgens'darmen zu stellen verpflichtet ist.

Mit der Einführung des Reichsbrausteuer⸗ gesetzes, ist, neben der Herabsetzung der Steuer für einheimisches Bier, die Uebergangsabgabe für Bier, das aus Bayern, Würtemberg und Baden in die deutsche Brausteuergemeinschaft eingeführt wird, durch die Mitversteuerung des Gewichtes der Fässer, derart gestiegen, daß es den Zäpfern von aus jenen Staaten bezogenem Bier schwer fallen wird, mit den einheimischen Brauern zu concurriren.

DasFr. J. vernimmt, es sei Aussicht vorhanden, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom 30. Dezember 1870, welches sämmtliche Ver⸗

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gehen der Competenz der Bezirksstrafgerichte über⸗ weist, einige Beschränkungen erleiden, indem näm⸗ lich, wie auch früher, die höchst geringfügigen Sachen, z. B. kleine Beleidigungen, wieder dem Einzelrichter überlassen werden sollen. Das jetzige Verfahren führt, wie von Niemanden verkannt wird, die allergrößten Mißstände mit sich. Die Gerichte werden mit ungeheuerer Arbeitslast über⸗ häuft, diejenigen, welche als Zeugen ꝛc. zu er⸗ scheinen berufen sind, über Gebühr belästigt, und endlich stehen die Strafen in gar keinem Ver⸗ hältniß zu den erwachsenden Kosten.

Zeitungsnachrichten zufolge soll die Ab- wickelung der Geschäfte des früheren hessischen Kriegsministeriums noch lange Zeit in Anspruch nehmen und kaum im Laufe des Jahres zum Ab- schluß gelangen können.

Da nunmehr der Druck der Budgetvor⸗ lagen vollendet ist, so wird der Finanz⸗Ausschuß der zweiten Kammer in allernächster Zeit seine Thätigkeit beginnen.

In Abgeordnetenkreisen glaubt man sicher an eine Herabsetzung der Grundsteuer, bezw. theil⸗