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0 1873.
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n 93.
Dienstag den 12. August.
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scher Anzeiger.
Die Petitzeile
wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstatz, Donnerstag und Samstag.
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95 treffende Die Auszahlung der Werth⸗ und Schadenersatzgeld
Das Großherzogliche Kreisamt Fried
Die in obigem Betreffe erfol 20, lassen wir nachstehend Exemplar zusenden und erwarten,
Nachdem wir im Ein
undbesttzern zugestellt werden, sind zu! Ausfü nachstehenden Bestimmungen getroffen worden. 1) Die Großherzoglichen Rentämter werde
es der Empfangs berechtigten, welches so eing ewon Nuchricht gegeben.
2) Vie Großherzoglichen Bürgermeistereien um von dem Rentamt gemachten Mittheilung,
erständniß mit dem Großherzoglichen Ministe- n der Finanzen angeordnet haben, daß die Werth- und Schadenser— gelder von Feldstrafen in Zukunft von den Großherzoglichen Rentämtern lot mehr direct an die Empfangsberechtigten au
8 T abgeliefert, und von diesen den bezugsberechtigten
hadensersatzbeträge aus einer Feldstrasperiode auf einmal dem betreffen⸗ „ Gemein deeinnehmer unter Millheilung eines alphabetischen Verzeich⸗
Quittungen darauf gesetzt werden können, zustellen und gleichzeitig der heffenden Bürgermeisterei eine Mittheilung des Gesammtbetrags dieses egeichnisses zugehen lagen, der Bürgermeisterei auch dann, wenn in einer bostrafperiode Werth⸗ und Schadensersatzbeträge nicht abzuführen sind,
Amtlicher Theil.
er von Feldstrafen.
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Das Großherzogliche Ministersum des Innern an die Großherzoglichen Kreisämter.
einnehmer zu erhebenden Betrag demselben nach vorgängiger Controlirung in Einnahme und resp. Ausgabe anweisen, die Mittheilungen aber darüber, daß Werth- und Schadensersatzbeträge in einer Feldstrasperiode nicht ab⸗ zuliefern waren, dem Gemeindeeinnehmer kurzer Hand zustellen. 3) Die Vereinnahmung der in die Gemeindekassen fließenden Beträge hat unter Ord. Nr. 35, die Verausgabung der den Bezugsberechtigten zu leistenden Zahlungen unter Ordn.⸗Nr. 100 des Voranschlags stattzufnden. 4) Die Gemeindeeinnehmer werden sich bemühen den bezugs berech⸗ tigten Grundbesitzern die ihnen zukommenden Beträge vollständig zuzu⸗ stellen; werden einzelne Posten nicht erhoben, so verbleiben dieselben der
sbezahlt, sondern an die
hrung dieser Anordnung
n sämmtltche Werth⸗ und
krichtet ist, daß zugleich[Gemeindekasse,
drücken an. werden auf Grund der den von dem Gemeinde⸗
Friedberg den 9. August 1873.
berg an die Großherzo lichen Bürgermeistercien.
gte Entschlleßung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 29. v. M. zu Nr. M. d, J. 7100, Amts- in Abdruck folgen unter dem Bemerken, daß wir Ihnen unter Couvert für Sie und den Gemeinde⸗Einnehmer je daß die gegebenen Vorschriften von Ihnen und dem Gemeinde-Einnehmer pünktlich zur Ausführung gebracht werden.
Darmstadt am 29. Juli 1873.
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Wir beauftragen Sie, den Inhalt dieses Ausschreibens durch Abdruck in den Kreisblättern zur allgemeinen Kenntniß zu bringen, die Bürger⸗ meistereien und Gemeinde ⸗Einnehmer Ihrer Kreise speziell darauf hinzu⸗ weisen und schließen zu diesem Zwecke eine entsprechende Anzahl von Ab⸗
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Deutsches Neich. Darmstadt. Das Großherzogliche Regie ⸗
mnsblatt Nr. 36 enthält:
„Oeffentliche Anerkennung einer edlen That. Am „Juni d. J. badete der 19jährige Adam Schmidt aus el im Niodaflusse, unterhalb der Vilbeler Eisenbayn⸗ e und gerielh dabei, vom Wasser fortgerissen an eine b. 5 Meier tiese Stelle in der Mitte des Flusses, wo — des Schwimmens unkundig— unter Hülferufen leiging. Der in der Nähe dadende 18 Jahre alte ihmachergeselle Sebastian Weiß aus Markelsheim im reich Württemberg eilte hierauf rasch herbei, schwamm Adam Schmidt nach und suchte ihn festzuhalten. r in seiner Todesangst faßte jedoch den Weiß mit en Händen krampfhaft um den Hals, so daß letzterer Cefaht war, selbst in die Tiefe gezogen zu werden und mii Anspannung aller Kräfte den Schmtot glücklich Ufer zu bringen vermochte. Se. K. H. der Groß⸗ ez haben dem Sebastian Weiß für otese muthbvolle, sigener Lebensgefahr verbundene That, neben der an even erfolgten Bewilligung einer Geldprämie, das meine Ehrenzeichen mit der Inschrift:„Für Rettung Menschenleben“ Allergnädigst zu verleihen geruht. Gemäßheit Allerhöchster Entschließung wird dies hier⸗ ur öffentlhen Kenntniß gebracht. 5 IL. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium Jmern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur rütung von Communalbedürfnissen in den Gemeinden reises Worms,
(Schluß folgt.) Darmstadt. Der Staatsanwalt verlangt terkenburger Boten“ wegen Beleidigung der mer zu verfolgen. f — Seitens des Finanz⸗Ausschusses der etsten 1990 ist das von der Regierung bei Veginn gegenwärtigen Lanptages für die erste Kammer Münte Mitglied Gutsbesitzer Wernher als Referent das Finanzgesetz und Einnahmebudgets bestellt. verlautet, wird die erste Kammer Anfang ü mber zusammentteten. Der erst vor uten Tagen, gelegentlich der letzten Anstellungen (Justizfach, zum„Geheimrath“ ernannte Rath
II. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten magen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den entenden des Kreises Vilbel.
er sich zu seiner Erholung in dem Bade Neuen- ahr befand, am 6. d. Mts. plötzlich verstorben. Da die bereits gerüchtsweise verlautete Pensionirung des bisherigen Hofgerichts⸗ Directors Dr. Tiygo⸗ phorus dahier in nächster Nähe steht, so sind demnächst wieder zwei Stellen des höheren Justiz⸗ dienstes zu besetzen.. D— Die Stadt Mainz hat zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Betreff der Stadt⸗Erweiterung 1,500,000 fl. nöthig und gebeten, ihr dieselben darlehensweise aus der Staatskasse vorzuschießen, was nach dem Stand der Finanzen keinem An⸗ stand unterliegen dürfte. Da indessen die Stände beschlossen haben, daß alle Ueberschüsse, soweit nicht anders vereinbart wird, zur Tilgung der Eisenbahnschulden verwendet werden sollen, ver⸗ lagt die Regierung die Zustimmung der Stände dazu, daß der Stadt Mainz ein weiteres Dar- lehen von 1½ Millionen Gulden zu 4 pCt. gegen halbjährige Kündigung aus der Staatskasse gewährt werde. Worms. Wie dem„Rhein. Herold“ ge- schrieben wird, ist an Stelle des Regierungsraths Pfannebecker, welcher aus Gesundheitsrücksichten eine Wiederwahl für den Reichstag abgelehnt hat, Ministeralrath Finger in Aussicht genommen. Berlin. Der„D. R. A.“ veröffentlicht das Verzeichniß der Mitglieder der Choleracommission: Preußen: Dr. Boeger, General⸗Arzt des zweiten Armee-⸗Corps und Leibarzt Sr. Maj. des Kaisers und Könitzs, Dr. Hirsch, Universitäts⸗Professor. Bayern: Dr. v. Pettenkofer, Obermedicinalrath
Geh. Medicinalrath. Medieinalrath. Berlin. Der Kaiser bewilligte während seines Aufenthaltes in Regensburg für die vom Brandunglück so schwer heimgesuchten Bewohner der Stadt Cham(Oberpfalz) die Summe bon 1000 Mark in Gold, und ist dieser Betrag durch
Baden: Dr. Volz, Ober⸗
und Universitätsprofessor. Sachsen: Dr. Günther,
bereits an das Hülfscomite der Stadt Cham ab⸗ gesandt worden. Ein Hülfscomite für die Ver⸗ unglückten hat sich außerdem in der Stadt gebildet. Posen. In einem dem Gerichtshof zuge⸗ gangenen Schreiben, welches in der Ver sandlung am 8. d. M. zur Verlesung kam, zeigt Erzbischof Ledochowski an, daß er, in Gemäßheit des Pro- testes gegen die Kirchengesetze, in der Angelegenheit des Geistlichen Arndt niemals Auskunft geben werde. — Die„Ostdeutsche Ztg.“ meldet: Die Criminal-⸗Deputatation des hiesigen Kreisgerichts beschloß auf die persönliche Vernehmung des Erz⸗ bischofs Ledochowski zu verzichten und in contu- maciam zu verhandeln. N Wilbelmshafen. Der zum Commandeur des„Friedrich Karl“ ernannte Oberwerftdirector Przewisinsky gilt als eine Capacität ersten Ranges in der deutschen Marine. Derselbe ist seit Anfang der fünfziger Jahre Seeoffizier und avaneirte durch Ueberspringen mehrerer Vordermänner in kürzester Frist zum Corvetten⸗Capitän und Capitän zur See. Fulda. Die Designation des Dipperzer Pfarrers und Domcaplans Seitens des Bischofs ist von der Regierung nicht bestätigt worden; die Amtshandlungen desselben wurden für ungültig erklärt. f — Durch bischöflichen Erlaß sind Gebets⸗ Uebungen zu Mariä Himmelfahrt für die bedrängte Kirche angeordnet. Am 10. August fand die Verlesung des bezüglichen Hirtenbriefes statt.
Ausland.
Oesterreich Ungarn. Wien. Die„Vor⸗ stadt-Ztg“ erfährt, Graf Chambord hätte von einer Deputation der Legitimisten die Königswürde angenommen. Nachdem der Graf von Paris in Frohsdorf empfangen war, kehrte er nach Wien zurück, wohin ihm Chambord folgte und vor der Deputation die Erklärung abgab, er wolle die Krone Frankreich annehmen.— Das Gartenfest
zöchsten Gerichte dahser, Frey, ist, während
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Vermittelung der deutschen Gesandtschaft in München
und Feuerwerk in Schönbrunn am 7. August zu


