Ausgabe 
12.4.1873
 
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873.

Samstag den 12. April.

11 43.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Artisblalt für den Arcis Friedberg.

Erschelnt jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

.

Die mikrosposche Untersuchung von in

jehörig durchbratenen Schweinefleisches

shisch hat das Resultat geliefert, daß ein großer Theil des vorhandenen Großherzoglichen Ministerlums des Janern vom 28. v. Mis. zu Nr. M. d. J bor dem Genusse rohen Schweinefleisches zu warnen und darauf aufmerksam zu machen, Waaren vor der Trichinenkrankheit sichert.

ichweinefleisch und solchen Fleischwaaren bringen wir hierbei wiederholt die unten abgedruckten Gesetzesparagraphen in Erinnerung und

Amtlicher Theil.

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ö detrefsend: Trichinenhaltige aus Amerika importirte Speckseiten.

Gießen importirtem und wahrscheinlich von Amerika herrührendem eingepöckeltem Schweine⸗

und hieraus bereiteter

Fleisches trichinds befunden wurde. 3253, sind wir deshalb veranlaßt, das Publikum wiederholt daß nur der Genuß gut durchgekochten oder

In Gemäßheit Auftrags

Den Verkäufern von

17 0 und insbesondere die Metzger darauf aufmerksam, daß die Ein richtung einer mikros kopischen Fleischbeschau gerade in ihre m

Jnuteresse liegt. N

Friedberg den 6. April 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tur a pp.

5 n Nr. 1 Reichsstrafgesetzbuchs. 0 Artikel 314 des Polizeisrafgesetzbuchs.

4 cldftrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: wer ver⸗ Bei Strase von 3 bis 10 fl. is es den im Art. 313 erwähnten Gewerb⸗ 155 5 5 5 Geltänke odet Eßwaaten, insbesonder trichinenhalliges Fleisch] treibenden uniersagt, feisches Fleisch von einem Stücke Vieh, dei welchem eine(innere) . 319 51 Polgelgkra fg lebbuche Besichtigung durch den Flcischbeschauer nach erfolgter Abschlachtung unterblieben war, Es darf von keinem Metzger, Viehschläch ter oder Wirthe oder Garkoche, welcher zu verkaufen oder seil zu bielen.

Neischspeisen verabreicht, bet Vermeidung einer Strafe von 3 bis 10 fl., Vieh,(Rind⸗ Ah, Schweine, Schaafe oder Ziegen) zum Zwecke des Genusses des Fleisches von Artikel 315 des Polizeistrafgesetzbuchs. lachem geschlachtet werden, wenn nicht vorher eine B sichtigung des zu schlach tenden 5 5 Stücks Vieh durch den dazu verpflichteten Fleischbeschauer stalt gesunden hat.) Die Bestimmungen der Art. 313 und 314 finden auch Anwendung wenn ̃( sonstige Privalpersonen von dem für ihre Haushaltungen geschlachteten Vieh einen ö) Vergl. hierzu Verordnung vom 6. Juni 1805, bie Verhütung des Schlachtens] Theil an einen der in dem Art. 313 etwähnten Gewerbireibenden verkäuflich abgeben und des Genusses von ungesundem Schlachtviey betr. Reasbl. von 1856 S. 597. wollen, oder öffentlich feilbie ten.

14 Deutsches Reich. lehrer Seminar zu Friedberg, Friedrich Soldan] Bedrohung einiger Aufseher oder Schichtmeister eine

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie; Ungsblatt Nr. 15 enthält:

I. Bekaummachung Großherzoglichen Ministeriums des Rnern, die Erhebung und Controlirung des Ocirois von dun in der Stadt Darmstadt sabricirten Bier beireffend. III. Bekannimachung Großy. Provinzialdircction Rhein

ssen, das Lazern und Bauen von Floßen am rechten Meinufer unterhalb der Mündung des Mains beireffend. III. Bekanntmachung Greßy. Provinzial Direction Starkenburg, den Steuerausschlag zur Bestreitung der Bee nn. Land judenschafiekasse zu Dar mstadt für 1873 dstressend. 1 IV. Bekanntmachung Großh. Direction der polytech⸗ 0 ga Schule, die Erössuung der Vorlesungen des Sommetr⸗ Semesters der polplechnischen Schule betreffend. 1. V. Bekanntmachung Großyerzoglicher Edmmission für Fol- Angelegenheiten, die Errichtung einer Stadipostexpe⸗ 1 Mion zu Mainz beireffend. VI. Dienfnachrichten. Se. K. H. der Großherzog laben allergnädigst geruyt: am 7. März den von dem bern Grasen von Schlitz, genaunt von Ebitz, auf die sisde evangelische Pfarrstelle zu Schlitz, im Dekanate Lauter⸗ bach, präpnlirun zweien evangelischen Slabipfarrer zu Schlitz, Georg Ehrmian Diessendach, süc diese Stelle zu iiäugen; am 11. März dem evang. Pfarrer zu Flom⸗ bern, im Dekanate Alzey, Wilhelm Valtz, die evang. Haar tistelle zu Nieder⸗Flölsheim, im Dekanate Worms. zu hertragen; am 13. März dem Schullehrer an der 2. N h. Schule zu Bürstadt, im Kreise Heppenheim, Caspar Orth, die 1. kath. Schnisielle daseltst und dem Schullehrer 9 5 der wang. Schule zu Deckeubach, im Kreise Alsfelo,

Johannes Giemm, die evang. Schulflelle zu Haarhausen, Kr. Alsfeld, zu übertragen und den Hauswärter und sdtener Karl Wenz zum Kreisdiener bei dem Kreis⸗ ale Mainz zu ernennen.

Darmstadt. Am 3. April wurden der Director am Gymnasium zu Mainz, Heinrich f bone, tie Lehrer am Gpmnasium zu Mainz, grosessor Dr. Jacob Aloys Becker und Dr. Johann

Kkaplist Killian, der Lehrer am Gymnasium Worms, Prosesser Johann Baptist Seipp in zen Ruhestand versetztz an demselben Tage wurden N: Lehrer am Gymnasium zu Gießen, Professor r. Ferdinand Anton Beck zum Lehrer am Gym nasium zu Mainz, der Lehrer am Gymnastum n Mainz, Dr. Carl Ludwig Schall zum Lehrer an Gymnasium zu Gießen, der Lehrer an dem wangelischen Schullehrer Seminar zu Friedberg, Wilbelm Stamm zum Lehrer am Gymnasium zu bießen, der Lehrer an dem evangelischen Schul-

zum Lehrer am Gymnasium zu Worms ernannt.

Der Posisecretär Schröder in Heppenheim a. B. wurde zum Postmeister und der Postexpedi⸗ teur Hofmann in Neu-Isenburg wurde zum Post⸗ amts- Assistenten ernannt. Versetzt wurden: der Postamts- Assistent Jähne von Frankfurt a. M. nach Mainz, der Postgehülfe Günste von Darm⸗ stadt nach Frankfurt a. M., der Posteltve Früh⸗ auff von Mainz nach Frankfurt a. M., der Post⸗ tleve Römheld von Offenbach nach Metz., der Posteleve Hom von Alzey nach Straßburg i. E. und der Postschaffner Jost von Mainz nach Darm⸗ stapt. Philipp Friedrich Volk in Reichelsheim, Kreis Lindenfels, wurde als Postgehülse, der Specereihändler Lau in Weisenheim wurde als Postagent daselbst, und Johannes Vaubel wurde als Stadt⸗Postbote in Bingen angenommen. Angestellt wurden: der Militär ⸗Invalide Pfeiffer als Posischaffner in Bingen, der Militäx⸗Invalide Kratz als Postschaffaer in Mainz, der Militär⸗ Invalide Eschbach als Landbriesträger in Laubach und der Postillon Heilmann als Post-Packetträger in Worms. Der Postagent Hummel in Weisenau und der Landbriesträger Schaad in Laubach sind freiwillig aus dem Postdienste geschieden. Der Postburtaudiener Christ in Darmstadt ist mit pension in den Ruhestand getreten. Der Post⸗ eltve Lichtenfels in Gießen und der Landbrief⸗ träger Löber in Lich sind gestorben.

Der Bericht des Abgeordneten Metz über den Antrag auf Aufhebung der Weinsteuer ist jetzt im Finanzausschuß definitiv fesigestellt und wird in aller Kürze im Druck erscheinen. Wir kommen dann darauf zurück. Schon jetzt sei be⸗ merkt, daß derselbe sichfür die Aushebang jener Steuer auespricht.

Wie uns die Mittheilungen der großh. hessischen Centralstelle für die Landesstatistik be⸗ lehren, ist der Procentsatz der katholischen Be⸗ völkerung in Hessen, welcher sich 1867 auf 28,01 pCt. stellte, im Jahre 1871 auf 27,91 pCt. gesunken.

Mainz. Die an den neuen Festungswerken

beschäftigten Grund- Arbeiter haben am 6. d. nach

regelrechte Arbeltseinstellung ins Werk gesetzt. Sie verließen indessen nicht sofort die Arbeitsstellen. Als Ursache ihres Verhaltens geben die Meisten Nichterfüllung der bei ihrer Anwerbung in Posen, Sachsen u. s. w. gemachten Versprechungen, Täuscbung über die Höhe des ihnen hier in Aus⸗ sicht stehenden Lohnes, willkürliche Verlängerung der Arbeitszeit und endlich ungerechtfertigte Ab⸗ züge(2 Sgr. vom Thlr.) am verdienten Lohn an.

Der kleinere Theil der Grundarbeiter hat die Arbeit am 7. d. Mts. wieder aufgenommen, namentlich auf den isolirter gelegenen Forts Hartenberg undHartmühl; aufHauptstein blieben nur 1215 Mann die meisten dieser Arbeiter sind aus der hiesigen Gegend. Zwischen n und BastionAlexander ruhen die

rundarbeiten. Polizeiliche Vermittelung, welche gestern angerufen und versucht wurde, blieb er⸗ folglos. Es ist übrigens, außer den schon früher angeführten Ursachen, bei dem schroffen Verlauf der Sache, auch social-demokratische Agitation im Spiele gewesen, vornehmlich auf den zuletzt be⸗ zeichneten, leichter alsHartenberg u. s. w. zu⸗ gänglichen Baustellen. Es blieb indessen nur bei wörtlichen Bedrohungen der Fortarbeitenden Seitens der Strikenden, da militärische Beobachtungsposten ausgestellt waren.

Berlin. Unter denjenigen Vorlagen, welche dem Reichstage noch in dieser Session zugehen werden, befindet sich ein Gesetzentwurf, betreffend die Schleifung von Festungen. Es sind zur Schleifung bestimmt die Werke der Festungen Graudenz, Colberg, Stralsund, Stettin, Minden, Wittenberg und Neisse.

Königsberg i. P. Nach einem Schreiben des Commandanten von Pillau an dieHart. Ztg. befindet sich auf der Festung daselbst kein Offizier, der eine Haft von 8 bis 9 Monaten zu verbüßen hätte, weil derselbe verschiedenen Rekruten mit der brennenden Cigarre die Nasen angebrannt.

Kassel. Die Stadtbehörde hat die striken- den Verbandsgehülfen zur sofortigen Arbeitsauf⸗ nahme bei Meidung von 10 Thaler Conventional⸗

strafe aufgefordert.Die Gehülfen protestiren.