Ausgabe 
9.12.1873
 
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vorschriften Folge zu geben. Das Reichskanzler⸗ Amt. Delbrück. Die Folgerung aus Vorstehen⸗ dem ergibt, daß, so lange wir eine hessische Gewerbe⸗Steuer zahlen, wir auch die Gewerbe⸗ Patente zu nehmen genöthigt sein werden, es sei denn(was indessen höchst unwahrscheinlich), daß die Groß herzogl. Regierung oder die Stände die Gewerbe Steuer auf eine andere Weise zu reguliren die Absicht hätten. Wir stehen indessen nicht an zu behaupten, daß sich die hessischen Gewerbe⸗Patente überlebt haben und wenigstens mit dem Geiste der Reichs-Gewerbe⸗Ordnung nicht vereinbar sind. Dies hier näher auszuführen, würde uns zu weit führen. Vorerst steht fest, daß wir behalten, was wir haben; die Gewerbtreibenden in Hessen werden gut thun, sich im Regierungsblatt Nr. 37 die Paragraphen 1, 3, 16, 20, 21 des Gesetzes vom 20. Dee. 1860 und im Regierungsblatt Nr. 39 die Paragraphen 4, 24, 27 des Gesetzes vom 28. December 1860 näher anzusehen, um nicht in Strafen zu ver⸗ fallen. Das Auge des Gesetzes wacht, und die Entschuldigung eines Contravenienten, das Gesetz nicht gekannt zu haben, findet vor dem Richter keine Gnade.

Darmstadt. Am 29. v. Mts. wurden er⸗ nannt: der Obergerichtsrath Aull zu Mainz zum Präsidenten des Bezirksgerichts daselbst, der Be⸗ zirksgerichtsrath Clement zu Mainz zum Oberge⸗ richtsrath, der Advocat-Anwalt Dr. Jung zum Bezirksgerichtsrath daselbst und der Gerichts- Accessist Brenner aus Worms zum Advocat⸗ Anwalt in Mainz. Ferner wurden ernannt: der 1. Substitut des Staatsprocurators zu Mainz, Schlippe, zum Substituten des General⸗Staats⸗ procurators daselbst, der 2. Substitut des Staats- procurators zu Mainz, Steinem, zum 1. Sub⸗ stituten und der Honorar ⸗Substitut des, Staats- procurators zu Mainz, Gaßner, zum 2. Substituten bei diesem Beamten.

Post⸗Personalnachrichten. Angenommen wurden: der Abiturient der polßtechnischen Schule in Darmstadt, Ludwig Ochs, sowie die Gym⸗ nasial⸗Abiturienten Georg Adam Herrmann, Wil⸗ helm Reuter und Johann Adam Ludwig Ehr⸗ mann zu Posteleven bei den Postanstalten in resp. Darmstadt, Bensheim, Pfungstadt und Worms; der Feldwebel Karl August Decher als Postan⸗ wärter bei dem Postamt Darmstadt; Friedrich Warsch als Postgehülfe in Pfeddersheim; der Militäranwärter Heinrich Schmidt als Stadtpost⸗ bote in Mainz und der Ortsdiener Philipp Der⸗ scheid in Horrweiler als Hülfslandbriefträger in Gensingen. Angestellt sind: der Militäranwärter Bellenbaum als Postschaffner in Mainz und der Militäranwärter Dauber als Landbriefträger in Büdingen; der Landbriefträger Johann Wilhelm Krämer II. von Wörrstadt ist in gleicher Eigen⸗ schaft nach Nieder-Olm versetzt; der Landbrief⸗ träger Eckert in Nieder ⸗Olm ist freiwillig aus dem Postdienste ausgeschieden.

Sicherem Vernehmen nach wird der Ge⸗ setzgebungs Ausschuß der ersten Kammer in den nächsten Tagen wieder zusammentreten behufs Vor⸗ bereitung, bezw. Feststellung weiterer Berichte be⸗ züglich der neuen landständischen Geschäfts⸗Ordnung, der drei großen Verwaltungsgesetze(Kreis-, Städte⸗ und Landgemeinde⸗Ordnung) und des Volksschul⸗ gesetzes. Alle diese Gesetze haben der ersten Kammer bereits vorgelegen und unterliegen jetzt, nachdem die zweite Kammer im Laufe des vorigen Monats sich bezüglich der Rückäußerungen der ersten Kammer schlüsseg gemacht hat, einer wiederholten Prüfung der letzteren. Da es in der Hand der ersten Kammer ruht, alle diese Gesetze zum Scheitern zu bringen, sofern sie auf die letzten Beschlüsse der zweiten Kammer nicht unbedingt eingeht, die Be⸗ richte des Ausschusses in dieser Richtung aber von groß Bedeutung find, so sieht man dem Resul⸗ tate der nächsten Tage begreiflicher Weise mit ziemlicher Spannung entgegen.

Berlin. Am 3. d. hat das Abgeordneten-

haus durch einen Beschluß, der als einstimmig betrachtet werden kann, die Aufhevung der Zeitungs- und Kalenderstempelsteuer vom nächsten Jahre an, N und zwar in Form eines Gesetzes, ausgesprochen.

Laut einer Declaration des Ministers des Innern ist der in Mainz gegründete Verein deutscher Katholiken als ein Verein anzusehen, welcher poli⸗

tische Gegenstände zu erörtern bezweckt. Deshalb sind die betheiligten Bezirksregierungen veranlaßt worden, die Landräthe u. s. w. zu beauftragen, der Thätigkeit und Entwicklung dieses Vereins, dessen Tendenz offenkundig gegen die Staats- autorität gerichtet ist, ihre volle Aufmerksamkeit zuzuwenden. Das Vereinsgesetz soll aber auch auf die lokalen Gruppen von Mitgliedern dieses Vereins Anwendung finden, sobald dieselben, wenn auch nur auf Grund der Statuten des Central⸗ vereins, erkennbar sind.

Im Cultus ministerium ist über die mannig⸗ fache Weise, in welcher der Erzbischof, Graf v. Ledochowski, sich gegen die gesetzliche Ordnung vergangen hat, eine sehr ausführliche Denkschrift ausgearbeitet worden. Sie ist vom Fürsten Bis marck genehmigt und als Anklageschrift dem Ge richtshofe für kirchliche Angelegenheiten zugefertigt, da die Frist für den freiwilligen Rücktritt des Erzbischofs bekanntlich abgelaufen ist.

DerStaatsanzeiger veröffentlicht die amtliche Feststellung der Reichstags ⸗Wahlkreise für Elsaß⸗ Lothringen, welches darnach in 15 Wahlkreise eingetheilt wird. Ferner publicirt das Blatt Regulative über die Geschäftsordnung des kirchlichen Gerichtshofes.

Der Bundesrath hat dem Vernehmen nach die Außercourssetzung der deutschen Landesgold⸗ münzen vom 1. April 1874 an beschlossen. Gleich; zeitig verlieren die ausländischen Goldmünzen die Eigenschaft gesetzlicher Zahlungsmittel.

DieNordd. Allgem. Ztg. schreibt be⸗ züglich der Frage, ob die Formeln für die Ver⸗ eidigung der Bischöfe jetzt noch genügen könnten. Es sei erkannt worden, daß der bisherige Eid der katholischen Bischöfe nach dem vatikanischen Concil nicht mehr den Bedürfnissen des Staates genüge. Die Regierung sei über die zu ergreifen; den Maßregeln in Berathung getreten und dürste die Frage bei der Besetzung des Bisthums Fulda zunächst practisch werden.

Cassel. Bei dem Consistorium ist die An⸗ zeige eingelaufen, daß der abgesetzte Pfarrer Rausch in Rengshausen seineRettungsanstalt für Knaben benutze, um in derselben öffentlichen Gottesdienst abzuhalten und voraussichtlich auch die Sacra⸗ mente zu spenden. Der ebenfalls abgesetzte ehe · malige Metropolitan Vilmar in Melsungen wird sein Missionshaus dortselbst wohl zu demselben Zwecke gebrauchen. Auf diese Weise bilden die Pastoren allmählich eineKirche in der Kirche, was auch der Hauptzweck ihrer Opposition ge⸗ wesen zu sein scheint.

Meiningen. Vor Kurzem befand sich der Herzog von Meiningen in Berlin und es gingen über den Zweck seiner Anwesenheit verschiedene einander widersprechende Mittheilungen durch die Zeitungen. Jetzt dürfte vielleicht die Angelegenheit durch eine Notiz Aufklärung erhalten, welche Saling's Börsen⸗Blatt aus Meiningen zugeht und lautet:Die am vergangenen Freitag, 28. Nov., vorgenommene Verhaftung des General⸗ Majore Freiherrn v. Engel, Flügel⸗ Adjutanten des Herzogs von Sachsen⸗Meiningen, hat begreif⸗ lichermaßen hier in Meiningen großes und ge⸗ rechtes Aufsehen erregt, zumal da solche in einer Privat ⸗Gesellschaft vorgenommen worden. Ge nannter Herr soll durch Fälschungen der Unter⸗ schrift des Herzogs Schulden im Betrage von etwa 280,000 bis 300,000 Thaler contrahirt haben, und es werden als Gläubiger die Thüringische Bank in Sondershausen mit 54,000 Thaler, die Kieler Bank mit 33,000 Thaler, B. J. Schiff in Meiningen mit 70,000 Thaler und ein Ham⸗ burger Haus mit 130,000 Thaler genannt. Ob diese Namen und Summen richtig, dürfte die ge⸗

richtliche Untersuchung, die bereits eingeleitet, fest⸗

siellen. Eine Verstegelung der Effecten ꝛc. ist auch vorgenommen worden. Die jüngste Reise des Herzogs nach Berlin stand mit diesem Vorfall in engster Verbindung.

Dresden. In der Sitzung der zweiten Kammer am 5. d. gelangte der Ludwig'sche An⸗

trag wegen Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas zur Berathung. Der Antrag des Ausschusses: die Regierung zu ersuchen, in geeigneter Weise alsbald öffentlich, insbesondere durch Bekannt- machung im katholischen Kirchenblatte, zu beur⸗ kunden, daß eine Verkündigung des Unfehlbarkeits⸗ dogmas durch Verlesung des(Fuldaer) Hirtenbriefs von den katholischen Kanzeln Sachsens nicht statt⸗ gefunden habe und nicht habe stattfinden können, wurde mit 70 gegen 3 Stimmen, der Streit'sche Zusatzantrag, daß das Stagtshoheitsrecht gegen⸗ über der katholischen Kirche von Neuem regulirt werde, einstimmig angenommen.

München. Nach derA. Postztg. ist die s. Z. erwähnte deutsch⸗gesinnte Rede des Regierungs- Präsidenten v. Hörmann in Sonthofen allerhöchsten Orts nicht unbeachtet geblieben, dieselbe sei dort alsDemonstration gegendie königl. Worte, welche in Garmisch gesprochen wurden, aufgefaßt worden, und es set dieser Auffassung in einem allerhöchsten Erlaß an den Redner Ausdruck ge⸗ geben worden. Anläßlich der wieder heftiger aufttetenden Cholera hat der Erzbischof das Fasten⸗

kirche sollte am 6. d. ein feierliches Votiv⸗ Amt abgehalten werden, um durch die Fürbitte der schmerzhaften Mutter bei Gott die Abwendung der Cholera zu erflehen. f

Ausland.

Oesterreich Ungarn. Pest. In einem am 3. Dec. stattgehabten Ministerrath erklärte Szlavy, daß er, nachdem Szell das Finanz⸗Porte⸗ feuille abgelehnt habe, bei seiner Demission verharre.

In unterrichteten Kreisen gilt die Minister⸗ krisis seit dem 6. d. M. für gehoben. Hofrath Weninger hat sich für Annahme des Finanzporte⸗ feuilles bereit erklärt, und bleibt in Folge dessen Slavy auf seinen Posten. Daß die Verhandlungen mit Szell an dessen Forderung der Schaffung einer selbstständigen Nationalbank gescheitert seien ist un⸗ begründet. i

Frankreich. Paris. Am 3. December verbreitete sich in Paris das Gerücht, der Mar⸗ schall Bazaine sei vergangene Nacht von Trianon entwichen. DieGazette de France, welche von dem Gerüchte Notiz nimmt, fügt hinzu, daß das⸗ selbe jeder Begründung entbehre. In der That begann am 3. Dec. in Trianon der Regierungs⸗ Commissär General Pourcet die Verlesung seiner Anklageschrift. Dieselbe hält in den strengsten Ausdrücken sämmtliche Anklage⸗ Punkte aufrecht und dringt auf unerbittliche Anwendung des Ge⸗ setzes. Sie rühmt die Tapferkeit der Rhein⸗Armee, skizzirt an der Hand des Militär-Gesetzes die Pflichten eines Ober⸗Befehlshabers, zieht bei dieser Gelegenheit eine Parallele zwischen Mae Mahon und Bazaine, welche selbstverständlich zum Nach⸗ theile des Letzteren ausfällt, und gibt Gambetta vollkommen Recht, daß er in seiner berühmten Proclamation von Tours die Haltung Bazaine's als die eines Verräthers gebrandmarkt habe. Sie wirft dann einen Rückblick auf berühmte franzö⸗ sische Festungs⸗Vertheidiger und ergeht sich auf's Neue in Paralellen mit Massena, Mortier u. A. Den Eid des Soldaten, seine Fahne bis in den Tod zu vertheidigen, legt sie so aus, daß es eine Feigheit genannt werden müsse, wenn ein Heer⸗ führer seinen Soldaten den Befehl gibt, auf offenem Felde die Waffen zu strecken. Ein Ney hätte in viel bedenklicherer Lage anders gehandelt und gezeigt, daß es für einen entschlossenen Feld⸗ herrn keine Unmöglichkeit gebe. Noch in der Debatte über das Heeresgesetz im gesetzgebenden Körper habe der Berichterstatter Chasseloup⸗Laubat anerkannt, daß der Art. 210 des Militär-Gesetz⸗ buchs, welcher die Capttulation auf offenem Felde als todeswürdiges Verbrechen hinstellt, uneinge⸗ schränkt beibehalten bleiben müsse. Nach diesen ein⸗ leitenden Bemerkungen geht die Anklageschrift zu einer Beleuchtung des Thatbestandes über. Am 4. Dee. fährt General Pourcet fort. Er klagt Bazaine an, den Kaiser und Mae Mahon durch unrichtige Meldungen getäuscht zu haben. Die Angelegen⸗ heit Stoffel berührt er kurz und behauptet schließ⸗ lich, daß die Depesche vom 23. August in Metz angekommen sei.

verbot aufgehoben und in der St. Michaels⸗Hof⸗