Dienstag den 8. Juli.
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wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. g Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
1873.
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Erscheint jeden Dienstag, Dönnerstag und Samstag.
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want Mit dem 1. Juli begann ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, in Rewe, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und n bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, 150 5* landwirthschaftliche und gewerbliche Meittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale den Sübn, Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, gebend, Räthsel ꝛc. und in einem„Rathgeber“, monatlich praktische Winke für Haus- und Landwirthschaft. 5 Die Redaction.
ihrge 55 5 a. 4 222 5 5— 8 16 100 15 n beträgt bei der Verlags⸗Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel— ane lauch) jährlich 47 kr. mit Bringerlobn. a 0
4 Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr.
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nd 38 P. 4 Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. ö
1 Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter-
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brechung eintritt. f Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus— drücklich Abbestellung erfolgt. a Die Expedition.
Amtlicher Theil.
Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 14. Gesetz, betreffend die Geldmittel zur Umgestaltung der deutschen Festungen. Seite 123.— Nr. 15. Gesetz, betreffend die Erweiterung der Dienstgebände des Kriegs ministeriums. Seite 127.— Gesetz über die Kriegsleissungen. Seite 199.— Gesetz, betreffend die Geldmittel zur Erweiterung des auswärtigen Amtes. Seite 138.— Berichtigung. Seite 138.— Nr. 16. Gesetz, betreffend außerordentliche Ausgaben zur Verbesserung der Lage der Unterofficiere. Seite 139.— Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geloͤbedarf für die Reichseisenbahnen. Seite 143.— Gesetz wegen Abänderung von Reichstagswahlkreisen in Preußen. Seite 144.— Gesetz über die Controle des Reichshaushaltes für 1873. Seite 415.— Gesetz, betreffend die Einführung des Gesetzes über die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts⸗
genossenschaften in Bayern. Seite 146.— Allerhöchster Erlaß, betreffend die rev. Instruction zum Gesetze über Maasregeln gegen die Rinderpest. Seite 147.— Nr. 17. Gesetz, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgaben von Banknoten. Seite 159.
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Jretilactien, ff gibt sich dil 5 1 2 5.* 5 3 5 2 Betreffend: Die Schrift des Großherzoglichen Ministerialsecretärs Dr. m ber die Sonderrecht; 1 1 70 2% n, T Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bügermeistereien. ut ccni Im Auftrag Großherzoglichen Ministeriums des Innern machen wir Sie auf rubrieirte Schrift aufmerksam und empfehlen Ihnen, Ihren * 1 Gemeinderäthen die Anschaffung derselben auf Gemeindekosten anzusinnen. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. 1 n 1 N u dhe Haas, Kreisassesor. rige Deren. e Betreffend: Die Verwaltung ber Lokalpolizei in Bab⸗Nauheim. Friedberg den 4. Juli 1873. 10 0 te%% ns- Ae ee s Wir bringen zur öffentlichen Kenntniß, daß wegen Verhinderung des Großherzoglichen Polizeiinspectors Polizeirath Gleim in Bad-Nauheim — dan bis auf Weiteres der Geoßherzogliche Bürgermeister Schutt daselbst mit Wahrnehmung der Functionen des Localpolizeibeamten beauftragt worden ist. 7%. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. „ 9907 5 J. B. d.. 1 0, Haas, Kreisassessor. llderttnt 1 g b 12 Bekanntmachung. 5 „ Der Großherzogliche Oberdomänen Calculator Planz ist während der Beurlaubung des Großherzoglichen Rentamtmanns Lindeck dahier zum Vikar des Rentamtes Friedberg bestellt worden, was hiermit veröffentlicht wird. ba Friedberg den 5. Juli 1873. Sake Friedberg. 8 n 1 Haas, Kreisassessor. rina. i 7 e Ausschreiben. mpfehte 8 Haben fl. 250. Belohnung. 1 Lili Heute hier verloren: 5 5 Cheques, zahlbar bei der Frankfurter Bank, und zwar über fl. 5200 wahrscheinlich Nr. 3847 auegestellt von M. A, v. Roth⸗ Ins fl. 50000 Nr. 153, ausgestellt von der Rheinischen Effectenbank, fl. 5000 1 1 schilb&. Söhne 1* 5 fl. 30000„ 971,„„ Erlanger& Söhne fl. 4900 5„ 3844.
Um Anhaltung der Cheques und des Präsentanten wird mit dem Bemerken ersucht, daß der Eigenthümer dem redlichen Finder obige Be—
lohnung zugesichert hat. Frankfurt a. M. den 2. Juli 1873.
Königl. Polizei Präsidium.
Deutsches Reich. 4
peu Darmstadt. Der Wortlaut der Jubiläums-
Stipendien- Stiftung ist folgender:„Zweck: Die kon den Gemeinden gespendete Summe soll als Fapital angelegt werden, aus dessen Zinsen drei junge Leute, aus jeder der drei Provinzen Einer, ine gleichmäßige jährliche Unterstützung erhalten pollen, welche dieselben zu ihrer Ausbildung auf 9
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einer höheren Bildungsanstalt bedürfen. S. K. Hoheit der Großherzog ertheilt am Stiftungstag, 17. Juni, auf Vorlage des Curatoriums die Sti⸗ pendien. Curatorium: Das Curatorium, bestehend aus den jeweiligen Bürgermeistern der drei Pro— vinzial⸗Hauptstädte Darmstadt, Gießen und Mainz, bezw. deren Stellvertretern, bestellt einen Rechner, von welchem jährlich im Monat Juni Abrechnung
gestellt werden muß, welche nach Prüfung des Curatoriums veröffentlicht wird; bestimmt die An- legung des Capitals, fordert öffentlich die lust⸗ tragenden Bewerber auf, sich durch ihren ortsan— gehörigen Bürgermeister anmelden und dabei ihr Gesuch begründen und beglaubigen zu lassen, und legt dem regierenden Großherzog die Gesuche nebst Bericht zur allergnädigsten Auswahl und


