Ausgabe 
4.2.1873
 
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Dienstag den 4. Februar.

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b er 0 E A II 1 E * Die Petitzeil 5 5 f

A wird mit 3 e gt berechnet. Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, Doltersch ind Samstag.

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4 M Amtlicher Theil.

e Ras efsend: Die Vornahme der Feuervisitation für 1873. 5. i Friedberg am 2. Februar 1873.

a0 N e Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

u in pie Großh. Bürgermeistereien, die Großh. Polizeiverwaltung zu Bad-Nauheim und den Großh. Polizeicommissär zu Wickstadt. lie, zu ec

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Indem wir Sie beauftragen, die Fenervisitalion unter Zuziehung der Feuervisitatoren nach bestehender Vorschrift vorzunehmen,

altert Oitmpehlen wir Ihnen zugleich darauf zu achten, daß die Visitatoren hierbei ihr Augenmerk auch auf Nichtbefolgung der bestehenden Bauvor⸗

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nenden tauglichen Invaliden zu bringen. Darmstadt am 14. Januar 1873.

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datka sehrften der Bestimmungen wegen der Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände Artikel 147 und Artikel 151 des Polizeistrafgesetzes die Ursachen von Bränden sind, richten und Zuwiderhandlungen zur Anzeige bringen.

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Der Vorstand des Hülfsvereins im Großherzogthum Hessen für die Krankenpflege und Unterstützung der Soldaten im Felde. Hahn.

bit Spitze 121 10 We Deutsches Reich.

en ehen Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ ie kgigsblatt Nr. 5 enthält:

. 2 J. Bekann machung Großherzoglichen Ministeriums des Oden

um, die Bestätigung von Stiftungen und Vermächt⸗ auch ben Li betreffend. Briside, uBekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der uberbens dibetreffend die Vereinigung des Bezirksstrafgerichts nder 2 berg mit dem Bezirksstrafgericht Gießen. dee e II. Abwesenheitserklärungen. Durch Urtheil Groß⸗

unn nich herzü lichen Bezirksgerichts Mainz vom 23. November 1872 eech ind behufs demnächstiger Abwesenheitserklärung der vor⸗ v der acht 1 8 Mainz wohnhaft gewesenen Catharina Christina, 960, Nohr, Ehefrau von Johann Rudolh Heinrich Baltus, me een W. reisender daselbst, das Zeugenbeweisver fahren ange⸗ ren beo ghm; durch Urtheil Großherzoglichen Bezirksgerichts a I. Section vom 18. Januar 1873 wurde Heinrich Ackersbursche, früher auf dem Haxthäuser Hof(F.⸗G. Ingelheim) wohnhaft, für abwesend erklärt. . Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen digen, steuer Orden. Seine Königliche Hoheit der Großherzog dent dhe dih allergnädigst gerubt: am 6. Januar dem Material⸗ lter bei der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, Christoph Querner, laubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von dem deutschen Kaiser und König von Pteußen enen Kronenordens 4. Classe am Erinnerungsbande cheilen; am 7. Jan. der Freiin Emma von Löw von d Steinfurth zu Bessungen zu gestaften, die von Majestät der Königin-Mutter von Bayern erfolgte

ens ümung als Ehrendame des Königlich Bayexrischen e Sul.Tbeufenordens anzunehmen und die Ordens Insignien en Nrtreign zu dürfen; am 10. Jan. dem Bergmeister Theodor n een burg zu Bab⸗Nauheim die Erlaubniß zur Annahme

Fand zum Tragen des ihm von S. M. dem deuischen 42 1 fu und König von Preußen verliehenen Kronenordens

*

Casse zu ertheilen. U ei, N J Namens veränderungen. Seine Königliche Hoheit 1 en haben allergnädigst geruht: am 2. No⸗ weint: 1873 ber Agathe Spangenberg von Darmstadt zul gatten, daß dieselbe in Zukunft statt des bisherigen den Lornamen Auguste, am 20. Nov. 1872 dem Konrad

Aon Koftheim zu gestatien, daß derselbe in Zukunft tat des hisherigen den Familiennamen Winter und am 14% rn. dem Obersilieutenant zur Disposition Wilhelm Gannberger zu Darmstadt zu gestatten, daß derselbe in kunft stau des bisherigen den Familiennamen Güwnberger von Moisy führe. 0 . Ertheilung von Erfinbungspatenten. Seine 111. 2 590 der Großherzog haben allergnädigst ge⸗ ruht am 21. Dec. 1872 dem Mechaniker Heinrich Kuhl⸗ mem aus Glückstadt in Holstein auf dessen Nachsuchen e findungspatent auf die burch Zeichnung und Be⸗ elhang näher erläuterte Construction einer Maschine

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ee nchsten drei Jahre für den Umfang des Großberzog⸗

n Hesohlen von Schuhwerk mit Holzpflöcken während z

orie am 23. Bec. 1972 dem Ernst Solvay in Couillet 3 Inn durch Zeichnung und Beschreibung- näher erläuter⸗ ee e rbesserungen in der Darstellung des kohlensauren 155 boppeltkohlensauren Natrons und deren Nebenpro⸗

ducte, sowie der für diese Fabrikatioa angewendeten Ap⸗ parate während des nächsten Jahres für den Umfang des Großherzogthums, am 14. Jan. dem Schlossermeister Jacob Ackermann in Darmstadt auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construction einer Maschine zum Formen von Steinen aus Kalk, Asche, vulkanischem Sand c., während der nächsten fünf Jahre für den Umfang des Großherzogthums und dem Fabrikanten Johann Werner in Mannheim auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für die durch Beschreibung näher erläuterte Glasur-Com⸗ position für Brauerei⸗Geräthschaften während der nächsten drei Jahre für den Umfang des Großherzogthums, allen unter dem Vorbehalte jedoch, daß durch die verliehenen Patente Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, zu ertheilen.

VII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 22. Decem⸗ ber 1872 den bei der Großh. Hosmusik engagirten Musiker Carl Müller zum Hosmusiker und am 27. Dec. 1872 den Hospitalarzt bei dem städtischen Hospital zu Darm⸗ stadt, Dr. Hermann Pfeifer, zum Mitglied und Rath bei der Ober⸗Medicinal-Direction und zum Kreisarzt des Kreismedicinalamtes Darmstadt 1 zu ernennen; am 3. Jan. den von dem Hrn. Fürsten zu Solms⸗Braunfels auf die 2. evang. Schulstelle zu Hungen, im Kreise Nidda, präsentirten Schullehrer an der 3. evang. Schule zu Hungen, im Kr. Nidda, W. Carl Gunschmann für diese Stelle zu bestätigen; am 6. Jan. dem Schulamtsaspiran⸗ ten Georg Geiß zu Ruppertenrod, im Kreise Grünberg, die Lehrerstelle an der 8. Classe der höheren Mädchenschule zu Darmstadt zu übertragen; am 9. Jan. dem evang. Pfarrer zu Frischborn, im Dekanate Lauterbach, Friedrich Jacob Ludwig Henkelmann, unter Enthebung von der evang. Pfarrsielle zu Frischborn die evang. Pfarrstelle zu Allendorf an der Lahn und das damit verbundene Dia⸗ konat Großen⸗Linden, im Dek. Gießen, am 11. Jan. dem Schullehrer an der kath. Schule zu Kempten, im Kreise Bingen, Adam Kanz, die 2. kath. Knabenschule zu Die⸗ burg, im Kr. Dieburg, und dem Schulamtsaspiranten Georg Nicolaus Buxmann aus Reinheim, im Kreise Dieburg, die 3. evang. Schulstelle zu Fränkisch⸗Crumbach, im Kr. Dieburg, zu übertragen; am 13. Jan. den Kanz⸗ listen bei der Kanzlei der Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt, Georg Schlosser, zum Prolokollisten und Kanzleiinspector bei dieser Anstalt und den Kanzlisten bei dem Kalasteramt, Ludwig Grebe, zum Kanzlisten bei der Kanzlei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu ernennen.

VIII. Concurrenzeröffnungen. Erledigt find: die evang. Pfarrstelle zu Ober⸗Beerbach, im Dek. Eberstadt, mit einem Gehalt von 1227 fl. 11¾ kr.; die evang. Pfarrstelle zu Gettengu, im Dek. Nidda, mit einem jähr⸗ lichen Gehalt von 1124 fl. 17 kr.; die evang. Schufstelle u Lanzenhain, im Kr. Lauterbach, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl. a

Darmstadt. Der Abg. Landmann hat seinen

ptisfel auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent Antrag auf Vorlage eines Gesetzes, durch welches, unter Beseitigung des seitherigen Unterschiebes

zwischen Staats und Vicinal- Straßen, für die

Folge die Unterhaltung und der Neubau sämmt⸗ licher Vicinalwege des Landes auf Kosten des Staats oder eventuell möglichst umfangreicher Straßenbau-Bezirke stattfinden wird, in folgender Weise motivirt:Nachdem die Erhebung des Chausseegeldes definitiv beseitigt und demnach die Unterhaltung der Staats- und Provinzial⸗Straßen ausschließlich dem Staat anheimgefallen ist, nach⸗ dem ferner durch die veränderten Verkehrs verhält⸗ nisse, insbesondere durch die Erbauung der Eisen⸗ bahnen, einerseits die Staatsstraßen vielfach ihre frühere Bedeutsamkeit verloren haben und anderer- seits viele Vieinalwege zu Post- und Hauptver- kehrs⸗Straßen geworden sind, so haben gegenwärtig mitunter ganz arme Gemeinden nicht allein ihre Ortsstraßen und Lokalwege, sondern auch jene Hauptverkehrs-Straßen, welche durch ihre Ge⸗ markungen führen, zu bauen und zu unterhalten, und müssen überdies zur Unterhaltung der Staats⸗ straßen, welche meistens den wohlhabendsten Orten und den Städten als Ortsstraßen und Vicinal⸗ wege dienen, ihren Steuerantheil bezahlen.

Der Antrag der Abgg. Dumont und Oechsner auf Erhöhung der Entschädigung für Quartierleistung und Verpflegung der Truppen lautet:Die Gemeinden erhalten gesetzlich bei mobilen Truppen für Quartierleistung nichts, da⸗ gegen für Verpflegung per Mann und per Tag 5 Sgr. ohne Unterschied der Chargen. Für Quar- tierleistung an immobile Truppen ist den Gemeinden in den Festungen die Vergütung nach Maßgabe des Servistarifes und nach den betreffenden Classen stipulirt. Für Mainz, Garnisonsstadt erster Classe, beträgt diese Vergütung für Gemeine im Sommer 8 Pfennige und im Winter 1 Silbergroschen per Tag; für alle anderen Chargen wird die Ver⸗ gütung nach dem im Servistarif angegebenen Sätzen bethätigt. Bei sämmtlichen anderen Städten und Orten des Großherzogthums findet, weil sie offen sud, gar keine deßfallsige Entschädigung statt. en Unterzeichneten beantragen daher: die Kammer wolle großherzogliches Ministerium ersuchen: 1) im Bundesrathe dahin zu wirken, daß eine den jetzigen Verhältnissen entsprechende Regelung, resp. Er- höhung der Entschädigung für Quartierleistung und Verpflegung der Truppen ersolge; 2) daß noch auf diesem Landtage eine Vorlage wegen Aus- gleichung der Kriegskosten vom Jahr 1870 auf 1871 in Hessen gemacht werde. Hierbei dürfte