Samsiag den 3. Mai.
— Ac n und 1 1 Ang. 6 N 0 gut und a 8 lun 1 5 1 5 I 1 1 ung set 8 sehr gut . Die Petitzeile 1* f f Erscheint jeden 78 scht wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblatt für den Kreis riedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. 9 9 8 Für die Monate Mai und Juni kann auf den„Obechessischen Anzeiger“ bei der Verlags-Expedition mit 20 kr., bei den Poststellen mit 32 kr. abonnirt werden. verzüglch 5 5 5 a 4 5 5 4525 5 0 Deutsches Reich.— Das Gr. Regierungsblatt Nr. 19 enthält: auch auf die taubstummen bildungsfähigen Kinder tung gut Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ I. Bekanumachung Großherzoglichen Ministeciums ausgedehnt und denselben statt der seitherigen un⸗ rungsblatt Nr. 18 enthält: der Finanzen, die amiliche Benennung der Oberförsterei zureichenden sechsjährigen, wenigstens eine acht⸗ gut und I. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums n Großherzoglicher Brandversicher⸗ jährige Schulzeit bewilligt 5 werde. Bei dem des Innern, die Erhebung des Oelrois in der Kreisstadtsungs⸗ Commission, die Aufbringung des Bedürfnisses der unzweifelhaft menschenfreundlichen Verlangen der ach sclt Offenbach betreffend. g GCGroßherzoglichen Landes⸗Brandversicherungs⸗Anfialt für Denkschrift kann man nur wünschen, daß dieselbe als dahu: It Bekanntmachung Großherzogliche Proxinzial- 1872 belressend.— woran kaum zu zweifeln— maßgebenden Ortes Direction Oberhessen, die Aufbringung der Mittel zur III. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial⸗ 161 ücksichti 3 1 Bestreitung der Bedürfnisse der Landjudenschaft der Pro- Directlon Starkenburg, die Wahl der Geschworenen in allseitige Berücksichtigung sinden mage: 1 * vinz Oberhessen für 1873 betreffend. der Provinz Starkenburg für der Jahr 1874 betreffend. Mainz. Der„Mainz. Anz.“ schreibt: Wie wir gut und III. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten IV. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts hören, haben die Bäckermeister sich an das Gou⸗ . israeluischen Vübel, die Niederschlagung der Umlage der israeliuschen vernement gewendet mit der Bitte um militärischen schr gut 108. klebersich zer von Großherzogliche Miristertum io e aa e Schutz im Falle eines nothwendig werdenden lunz scht des Innern genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Umlagen aur Wee der Bebürfnisse in ben irgelllischen Brodaufschlags. l 5 f Bedürsnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kr. Religtonsgemeinden des Kreises Heppenheim. Berlin, 30. April. Der Reichstag hat in eee eaelsgug, Duech dithelk des Gehe des 5. dg d. cen diele den en e einer henligen Sizung den Antneg Seu cht gun herzoglichen Bezlksgerichts Alzey vom 20. März 1873 n 5 nee, des Gewährung von Diäten in dritter Lesung bei wurde behufs demnächstiger Abwesenheiteerklärung von 5 VII. e Großhen Landes⸗ namentlicher Abstimmung mit 145 gegen 85 Stimmen lun Heinrich Konrad und Elisabetha Konrad, in Alsheim ge⸗ Universität Gießen. angenommen. Minister Delbrück etklärte auf eine zuchaen. boren, Kinder der allda wohnhaft gewesenen und längs ver VIII. Bekanntmachung, die Vertheilung der Preise] Anfrage, daß das Reichskanzleramt mit den Direct⸗ gut und storbenen Ehe- und Ackersleute Johann Konrad und Christina im philologischen Seminar zu Gießen beneffend. f g Staats ⸗Eisenb übe ie Ci a Elisabetha Seng das Zeugenbeweisverfahren angeordnet. ix. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen ionen der Staats⸗Eisenbahnen über freie Eisen⸗ fung ziem⸗ VI. Ordensverleidungen. Seine Königliche Hoheit eines r i Seine Königlich Poheit der bahnfahrt verhandele, das Resultat aber noch lich. der Großherzog haben allerguädigst geruht: am 11. März Großherzog haben allergnädigst geruht: am 17. April dem nicht feststehe.— Das von Wiggers vorgelegte
dem Bauausseher bei dem Kreisbauamt Grünberg, Joh. Damm, im Hinblick auf seine mehr als fünfzigjährigen treuen Dienste, das allgemeine Ehrenzeichen mit der In⸗ schrift:„Für fünfzigjährige treue Dienste“, om 1. April dem Districtseinnehmer der Distrietseinnehmeret Gunzenau, Philipp Ling, mit Rücksicht auf seine fünfzigjährigen treu geleisteten Dienste dos Ritterkreuz 2. Classe, an demselven Tage dem Brückengelderheber bei der Mainüberfahrt zu 3 Kostheim, Ludwig Schranz, in Rücksicht auf seine fünszig⸗ jährigen treu geleisteten Dienste, das silberne Kreuz, am 16. April dem Besitzer der Witlich'schen Hofbuchoruckerei Ferdinand Wittich, das Niiterkreuz 1. Classe des Philipps⸗ Ordens zu verleihen.
VII. Namensveränderunderung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 2. April der Elisabeih Schallert von Schönberg zu ge⸗ p. hatten, daß dieselbe in Zukunft statt ihres bisherigen den
meinden, f aus der
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— Jamiliennamen Müller führe.
(reibt: b VIII. Ertgeilung eines Erfindungspatents. Seine
schteib!? Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst ge⸗
sich dichte ruht: am 15. April dem Schmiedmeister Heinrich Baum zu Groß⸗-Umstadti auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗
patent auf die durch Zeichnung und Beschreibung näher
erläuterte Construction eines Beelpflugs zum Kartoffellegen,
Unter dem ausbrücklichen Vorbehalte jedoch, daß durch
das verliehene Patent Niemand in der Anwendung bercits
früher bekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten fünf Jahre für den
Umfang des Großherzogihums zu erthetlen.
IX. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 21. März den Unteradjutanten Dorfeld vom 1. Infanlerie-(Leibgarde⸗) Regiment Nr. 115 zum Bibliothekdiener bei der Univer⸗ sitätsbibliohek zu ernennen; am 15. April den Haupt- fleueramts⸗ Assistenten 1. Classe bei dem Hauptsteueramte Worms, Wilhelm Dornfeiff, in gleicher Diensteigenschaft an das Haupisteueramt Mainz zu versetzen: an demselben Tage den Finanzaspiranten Johannes Müller aus Bingen⸗ heim zum Hauptsteueramts⸗Assistenten 2. Classe bei dem Haupftsteueramte Worms zu ernennen.
X. Ver setzungen in den Ruhestand.
Xl. Concurtenzeröffnung. Eledigt ist; die 2. evang. Schulstelle zu Pfungstadt, im Kreise Darmstadt, mit einem jährlichen Gehalt von 550 fl.
f XII. Sterbefälle. Geflorben sind: am 6. Febr. der Nireisveterinärarzt Dr. Hermann Supp zu Darmstadt;
am 15. Febr. der pens. Kreisbauausseher Amendt in
Hroß⸗Gerau; am 9. März der pens. Schullehrer Philipp
Franz Brauburger zu Herbnein;z am 19. der Professor Dr. Wilhelm Stahl zu Gießen; am 25. der pens. Orts⸗
tinnehmer Leo zu Neu⸗Yenburg; am 28. der Steuer⸗
pfandmeister Schupp 71 Groß Umstadt; am 29. der
Geheime Obermeoicinaltalh Dr. Hei Küchler zu
Darmstabt; am 30. März der e Theodor
bosmann zu Darmstadt; am 10. A der Kreisarzt des
kreiemebicinalamts Mainz II. Dr. Hermann Birnbaum.
Medicinalrath Dr. Ebel in Langen die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen der ihm von seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, König von Preußen, verliehenen Kriegsdenkmünze für Nichscombatianien zu ertheilen.
X. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzg haben allergnädigst geruht: am 17. April dem Schullehrer an der evang. Schule zu Nieder-Rosbach, im Kreise Friedberg, Konrad Biedenkapp die evang. Schul⸗ stelle zu Steinbach, im Kr. Vilbel, zu übertragen.
XI. Concurenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Schulstelle zu Raibach, im Kr. Dieburg, mit einem jährl. Gehalt von 400 fl.; das Steuercommissariat Michelstadt, concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden.
Darmstadt. Am 18. April wurden der Oberrechnungsprobator 1. Classe bei der I. Ab- theilung der Justificatur der Oberrechnungskammer, Georg Weiß, und der Oberrechnungsprobator 1. Classe bei der II. Abtheilung der Justificatur der Oberrechnungskammer, Theodor Schulmeyer, zu Oberrechnungsrevisoren bei der II. Abtheilung dieser Behörde ernannt; an demselben Tage wurde der Oberrechnungsprobator 2. Classe bei der II. Justificatur⸗ Abtheilung der Oberrechnungs⸗
kammer, Wilhelm Bausch, zum Oberrechnungs⸗
probator 1. Classe bei der nämlichen Abtheilung ernannt.
— Vor Kurzem war der in Hessen bestehen- den, aus dem Anfang dieses Jahrhunderts stammen⸗ den Gesetzgebung über die Besteuerung nicht hessischer Kalender, während die in Hessen verlegten keinerlei Abgabe unterworfen sind, Erwähnung gethan. Wir erfahren jetzt, daß der Abg. Heinzerling in der Kammer den Antrag gestellt hat, die Stempel⸗ pflicht auswärtiger Kalender aufzuheben.
Friedberg. Director und sämmtliche Lehrer der hiesigen Großherzogl. Taubstummen⸗ Anstalt haben in diesen Tagen bei der Groß⸗ herzoglichen Oberstudiendirection mit der Bitte um Kenntnißnahme empfehlende Weiterbeförderung an die zur Berathung des neuen Schulgesetzentwurfes versammelte Commission eine Denkschrift ein⸗ gereicht, betr. den Gesetzentwurf für das Volks- schulwesen im Großherzogthum und die Taub- stummen⸗Schuljugend, in welcher sie beantragen, daß in das neue Schulgesetz Bestimmungen auf⸗ genommen werden, durch welche der Schulzwang
Vereinsgesetz wurde einer aus 14 Mitgliedern zu⸗ sammengesetzten Commission überwiesen und trat das Haus darauf in die Berathung von Petitionen ein. e 1. Mai. Antrag Richter's betreffs Wahl einer Commission aus 28 Mitgliedern an, welche eintretenden Falls das Budget vorberathen soll. Dann wurde ohne Debatte die erste und zweite Lesung des Gesetz⸗ entwurfs über Aufgebot und Amortisatjon ver⸗ lorener oder vernichteter Schuld-Urkunden des norddeutschen Bundes und des deutschen Reiches erledigt. Ferner folgte die zweite Berathung des Gesetzentwurfs über den Reichsinvalidenfonds. §. 1 wurde mit allen gegen die eine Stimme Ewald's angenommen. Der folgende Paragraph über Anlage der Fonds rief eine lange Debatte hervor, wobei der Bundescommissär Camphausen das Unwirthschaftliche der Commissionsanträge wiederholt hervorhebt und die Annahme der Vor⸗ lage empfiehlt.
— 28. April. Das Herrenhaus nahm in der Special⸗Diseussion die Vorlage über die kirch⸗ liche Strafgewalt in der Fassung der Regierungs- Vorlage an. b
— 29. April. Der Bundesrath bewilligte heute 36½ Millionen Thaler für die Ez weiterung des elsaß s lothringischen Eisenbahnnetzes und den Etat des Reichskanzleramtes, und genehmigte die Ausschußanträge, betreffend die Rinderpest und die Bildung einer Cholera-Commission.
Wiesbaden. Am 1. Mai wurde gegen Frau v. Recum und Frau v. Langsdorff wegen der Spitzendiebstahlsgeschichte vor der Strafkammer verhandelt. Der Andrang des Publikums war groß; der Gerichtshof mußte die Thüren schließen lassen. Die Verhandlungen werden zwei Tage dauern. Als Hauptdiebin ist angeklagt die in der Irrenanstalt befindliche Frl. v. Langsdorff.
Fulda. Die hier versammelten Bischöfe setzten am 30. April die Berathungen in zwei mehr- stündigen Conferenzen fort. Wie aus guter Quelle verlautet, soll im Herbste dieses Jahres die fünfte Versammlung der deutschen Bischöfe zur Berathung
über die gemeinsamen Angelegenheiten der katho⸗
lischen Kirche in Deutschland bier abgehalten werden.
Der Reichstag nahm heute den*
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