Stabs- und Bataillons- bezw. Abtbeilungs-Aerzte. 3) Assistenzarzt Dr. Draudt zum 3. Inf.⸗Regt., Dr. Melchior zum 1. Drag. ⸗Regt., Dr. Gilbert zum Gr. Artillerie-Corps, Dr. Dettweiler zum 4. Inf.⸗Regt., Dr. Hirsch zum 1. Dragoner-Regt.,
Dr. Rabenau zum 2. Drag. Regt., Dr. Schell⸗(
mann zum 3. Infanterie-⸗Regt., Dr. Salzer zum 2. Inf.⸗Regt., Dr. Martin zum 1. Inf. Regt. als Assistenzärzte und 4) Lazarethaccessist Dr. Küchler, zum 1. Juf. Regt. Assistenz⸗ Arzt der Reserve Dr. Schädel zum 1. Inf.-Regt., Lazarethaccessist Dr. Weil zum 4. Inf. Regt., Dr. Biedert zum 3. Infanterie-Regiment, Assistenzarzt der Reserve Dr. Schramm zum Art.- Corps, Lazarethaccessist Dr. Winther zum 2. Inf.⸗Regt. ebenfalls als Assistenzärzte. 5) Assistenzarzt der Reserve Dr Bausch zum 1. Bat. 2. Landwehr-Regt. als Assistenzarzt der Reserve.
— 22. Febr. Die 2. Kammer beschäftigte sich heute mit den Vorlagen des Finanzministe- riums, die definitiven Resultate der Finanz- wie der Staatsschulden Verwaltung in den Jahren 1866— 68 betr., wofür schließlich Decharge er— theilt wurde.
— 23. Febr. 2. Kammer. Auf der Tages- ordnung steht die Berathung über den Antrag der Abgg. Wernher und Dumont, die Rheinhes— sischen Provinzialfonds, insbesondere den Mainzer Universitätsfond betr. Der Antrag der genannten Abgeordneten ging dahin: 1)„ein Organ der Provinz Rheinhessen, als solcher zum Zwecke der Verwaltung, Verwendung und Verrechnung der in der Provinz vorhandenen Stiftungssonds, namentlich auch des Mainzer Universitätsfonds wieder herzustellen und hierüber diesem Landtage Gesetzesvorlage zu machen; 2) jedenfalls und bis zum Zustandekommen eines solchen Gesetzes die für die unmittelbare Verwaltung des Mainzer Universitätsfonds durch das Arrété der Commission du Gouvernement von 1 Thermidor VIII. ge- setzlich vorgesehene Verwaltungs-Commission aus Notabeln der Stadt Mainz wieder zusammen zu setzen und in Thätigkeit treten zu lassen.“ Der von dem Abg. Becker erstattete Ausschußbericht empfieblt der Kammer:„dem ganzen Antrag der Abgeordneten Wernher und Dumont entsprechend, das darin formulirte Ersuchen an die Großh. Staatsregierung zu stellen.“ Nachdem der Be— richterstatter die frühere Entstehung, Verwaltung und Verwendung des Fonds erläutert, ergreift der Abg. Dumont das Wort und bemerkt, daß der Mainzer Universitätsfond, um welchen es sich in erster Linie handelt, ein noch aus churfürstlicher Zeit stammender Stiftsfond sei, der zur Zeit der französischen Herrschaft durch verschiedene Acte der Gesetzgebung die Bestimmung erhalten, höhere Unterrichtsanstalten in Mainz zu unterhalten, je⸗ doch nicht als Local-Anstalten, sondern als An- stalten für das Departement Donnersberg, zu welchem das jetzige Rheinhessen gehörte, daher der fragliche Fonds als Provinzialfonds zu betrachten sei. Beide Redner befürworten die Wiederher⸗ stellung der früheren Verwaltung an Stelle der⸗ jenigen des Kreisamtes und tadeln die theilweise den Bestimmungen der Stiftung entgegengesetzte Verwendung des in Rede stehenden Fonds. Arg. v. Biegeleben betont, daß der Fond vor Allem ein katholischer Fond sei, während Kraft nach⸗ weist, daß im Jahre 1476 von einer specisisch katholischen Stiftung schon deßhalb keine Rede sein könne, weil man von Protestanten damals noch nichts gewußt habe. So lange kein urkund⸗ licher Beweis über die stiftungsmäßigen Bestim⸗ mungen nachgewiesen werde, halte er die Ver- waltung des Staats für gerechtfertigt und stelle dazu den Antrag, daß die Regierung der Kammer Einsicht in die Verwaltung gewähre. Wernher: Wie wenig man früher den Fond als einen katho⸗ lischen betrachtete, gehe daraus hervor, daß der Kurfürst Erbthal ausdrücklich protestantische Stu- dirende nach Mainz berufen babe und wenn man verlange, die Fonds den Katholiken zurückzugeben, so müsse man aber auch konsequenter Weise alle früheren Stiftungen, welche die Staaten ze. ein- gezogen oder der protestantischen Verwaltung über⸗ geben hätten, wieder zurückgeben. v. Jungenfeld
beleuchlet in Bezug auf die stattgehabten Verträge
ebenfalls die ursprünglichen Bestimmungen über die Verwaltung der fraglichen Fonds. Der Fond sei ein selbstständiger, das sei unzweifelhaft und deßwegen nicht zu rechtfertigen, daß man 1840 aus welchem Grunde wisse er nicht) von einer selbststindigen Verwaltung Abstand genommen habe. Die Ministerialräthe v. Rodenstein und Lehmann vertheidigen den Standpunkt der Regierung unter Hinweis darauf, daß sich der jetzige Verwaltungs modus bewährt habe. Das Resultat der Ver— handlung war einstimmige Annahme des Aus- schußantrags sub 1, deßgleichen des sub 2 mit allen gegen 1 Stimme, während der Krast'sche Antrag, zu Gunsten dessen der Berichterstatter den seinigen zurückgezogen, ebenfalls mit 35 gegen 4 Stimmen zum Beschluß erhoben wurde.
Darmstadt. Dem„Fr. J.“ schreibt man von hier: Bei den bevorstehenden Budgetbe— rathungen wird die Frage der Reorganisation der Realschulen ohne Zweifel Gegenstand der ein— gehendsten Erörterungen werden. Im Allgemeinen hat der Ausschuß an dem Grundsatz festgehalten, daß die Realschulen an sich Sache der betreffenden Gemeinden seien, daß aber der Staat einen, je— doch keinem Wechsel unterworfenen Zuschuß zu leisten habe und deßfallsige Verhandlungen mit den betreffenden Städten anzuknüpfen seien. Ein Theil des Ausschusses will ferner den Städten vorerst die innere Einrichtung der Realschulen überlassen und dem Staat nur die Oberaufsicht und Genehmigung des Lehrplans vorbehalten, deßgleichen das Präsentationsrecht der Lehrerstellen den Städten unter der Voraussetzung einräumen, daß an der Stellung der Lehrer als Staatsdiener, ihren Penstons- und Wittwenkasse- Berechtigungen nichts geändert werde, die Pensionen auch von den Städten zu bezahlen seien. Daß der fernere Wunsch auf Errichtung einer Realschule erster Ordnung in jeder Provinz demnächst zur Ver— wirklichung gelangen wird, kann nach den Er- klärungen der Regierung wohl als sicher betrachtet werden.
— Die vor Kurzem gegen Kaplan Helfrich und Aloys Bauer zu Bensheim von Gr. Bezirks- strafgericht verhandelte Anklagesache wegen Be— leidigung des Fabrikanten Müller zu Bensheim wurde in zweiter Instanz abgeurtheilt und hier- nach das bezirksstrafgerichtliche Erkenntniß lediglich bestätigt. Ferner hat der Appellhof der Appel- lation von Hans Blum in Leipzig gegen das ihn wegen Beleidigung des Ministers von Dalwigk und des Geheimen Staatsraths Franck verurthei— lende Bezirksstrafgerichts⸗-Erkenntniß um deßwillen stattgegeben, weil die hessischen Gerichte zur Ab- urtheilung des in Leipzig und nicht in Hessen be. gangenen Preßvergehens incompetent seien, indem die von den Anklägern vor Großh. Stadtgericht Darmstadt erhobene Anklage bei einem unzustän⸗ digen Gerichte angebracht erscheine, wonach solche sich deßfalls nach Leipzig wenden müßten. Der Oberstaatsanwalt hat gegen dieses Urtheil Nichtig— keitsbeschwerde an den Großherzoglichen Cassations⸗ Hof dahier angezeigt.
Berlins Der„Reichsanzeiger“ meldet die durch königl. Erlaß vom 28. Januar ersolgte Berufung des Generals Grafen Moltke und des Kriegsministers Grafen Roon zu Mitgliedern des Herrenhauses.— Eine Kundmachung des Auf- sichtsraths der rumänischen Eisenbahngesellschaft zeigt an, daß die Zahlung des Januarcoupons von jetzt ab bei der Direction der Distonto- Gesellschaft und bei S. Bleichröder in Berlin stattfindet. Der Juli-Coupon wird demnächst gleichzeitig mit der Ausgabe der Actien zahlbar gestellt.
— Die„Germania“ bringt eine Correspon- denz aus Rom, nach welcher man dort die von der„Nordd. Allg. Ztg.“ angekündigte Absicht der deutschen Reichsregierung, die Beziehungen des Staates zur katholischen Kirche in Elsaß-Loth— ringen den Wünschen Deutschlands entsprechend und ohne Abschluß eines neuen Concordats zu regeln, als„eine indirecte Kriegserklärung gegen die katholische Kirche“ ansieht. Niemand könne sich
den Ernst der Lage verhehlen, in die man Deutsch⸗
land drängen zu wollen scheine. Der Artikel ergeht sich in hochtönenden Worten und läßt im Vorbei⸗ geben etwas von dem„Ausbruch eines Sturmes“ fallen, den die Concordatsfrage in Elsaß⸗Loth⸗ ringen über„Europa und die ganze Welt“ bringen könne..
— Der„Köln. Zeitung“ wird von hier ge— schrieben: Die Nachricht von der Fertigstellung eines neuen Modells für ein Infanteriegewehr ist jedenfalls voreilig, da die Vorbereitungen für diese Angelegenheit noch keineswegs so weit ge— diehen sind, daß derselben überhaupt näher ge— treten werden kann. Ehen so ist die Nachricht einer neuen Uniformirung haltlos, zumal man sich mit derselben noch gar nicht in irgend eingehender Weise beschäftigt hat. Von einem Vorbild der rus⸗ sischen Adjustirung war übrigens bisher keine Rede.
— Dee„Kreuzztg.“ zufolge wird das Gesetz über die Classensteuer und die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer nicht zur Berathung des Herrenhauses gelangen, da an eine Verein— barung mit dem Abgeordnetenhause nach Lage der Sache nicht zu denken sei. 7
— Der Handelsminister Graf Itzenplitz, welcher sein 74. Jabr vollendete, soll, nach Mittheilung der„Volkszeitung“, sein Entlassungsgesuch einge- reicht haben. N
— Die Ordres, durch welche Feld marschall Graf Moltke und General von Roon in das Herrenhaus berufen worden sind, tragen das Datum des 28. Januar, d. h. des Jahrestages der Capitulation von Paris. Die Rücksicht auf diese Anknüpfung hat ohne Zweifel die Vorda— tirung der Ordres veranlaßt.
— Nach Berliner Blättern ist man in Berlin sehr geneigt, das entdeckte Attentat auf den Fürsten Bismarck für einigen Schwindel zu halten, wenig— stens ist die ganze Sache außerordentlich kühl aufgenommen worden. Man ist darum sehr be⸗ gierig, was sich Begründetes noch ermitteln läßt.
Posen. Die erfolgte Amtsentsetzung des Domherrn Kozmian soll darin ihre hauptsächlicht Veranlassung haben, daß der Genannte auf einer Reise an der Bank in Homburg v. d. H. gespielt und eine beträchtliche Summe verloren habe, ob mit eigenem oder fremdem Geld, ist nicht mit Deutlichkeit zu entnehmen. Der erzbischöfliche Rath a. D. ist übrigens bereits nach der Pöni- tentiar-Anstalt Storchnest abgegangen.(In seiner hiesigen Wohnung hat, wie telegraphisch gemeldet wird, polizeiliche Durchsuchung stattgefunden, an⸗ geblich wegen des beabsichtigten Attentats.)
Dresden. Die zweite Kammer genehmigte die Gesandtschaft für Wien transitorisch, die für München normalmäßig. Ferner nahm die Kammer den Antrag an, die Erwartung auszusprechen, daß die sächsische Regierung in dem Bundesrathe für die Ausdehnung der Competenz des Reichs auf die Civilgesetzgebung und für Zahlung von Diäten an die Reichstagsabgeordneten stimmen werde.
— Die„Dr. Nachr.“ schreiben: Von jedem sächsischen Infanterieregimente sind Compagnie- Chefs nach Preußen commandirt worden, um da⸗ selbst auf einige Monate Compagnien zu über⸗ nehmen, damit volle Gleichmäßigkeit in der Art der Führung einer Compagnie nicht allein in Be— zug auf das Exercieren, sondern auch hauptsächlich bezüglich der Administration erzielt werde.— Sicherem Vernehmen desselben Blattes zufolge werden in diesem Jahre große Kaisermanöver stati⸗ finden und zu diesen Uebungen auch ein Theil der Reserve und Landwehr mit herangezogen werden. Ob die ursprünglich beabsichtigte Formation Einer Armee(zwei Armeecorps) zu diesen militärischen Schauspielen dann eintritt, ist noch nicht bestimmt.
Stuttgart. In der Abgeordnetenkammer hat am 23. d. die Berathung über die Gesandt⸗ schaften begonnen. Der ritterschaftliche Abg. Gült⸗ lingen äußerte die Ansicht, daß für imaginäre Rechte kein Geld verschwendet werden dürfte. Derselbe bemerkte, er werde unabhängig von seiner Stellung als Staatsdiener abstimmen. Der Justiz⸗ minister erwiderte hierauf, der Abg. Gültlingen werde nicht behaupten können, daß die Regierung den Staatsdienern eine diesbezügliche Frage vor- gelegt habe. Bucher sprach sich für das Gesandt-
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