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Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Exschelnt jeden Dienstag, Donnerßag und Samstag a
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Friedberger Iutelligenzblatt.
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Am 1. April
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Nr. 13. sub 1. Friedberg den 20. März 1872.
Nach verzeichnete Gesetze zc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 7. Nr. 792. Verordnung, betr. die Einberufung des Bundesraths. Beschränkungen des Grundeigentbums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 in Elsaß⸗ Lotbringen. machung, betr. die Erweiterung der Festungen Metz und Straßburg. zum Vundesrath. Vom 8. Februar 1872.— Nr. 796—797. betr. die Cautionen der
Nr. 8. Nr. 798. Verordnung,
Amtlicher Theil.
Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: 50 Bekanntmachung, die Ausführung der§. 31 und 49 des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870 über das Urheberrecht an Schriftwerken 2c. betr.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg.
Vom 1. März 1872.— Nr.
Consuln⸗ Ernennung.
dei der Verwaltung der Reichs ⸗Eisenbahnen in Elsaß⸗ Lothringen angestellten Beamten. 27. Februar 1872.— Nr. 799— 800. Bekanntmachung des 7. Verzeichnisses derjenigen böberen Lehranstalten, welche
Tra pp. 1
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793. Gesetz wegen Einführung des Reichagesetzes, betr.
Vom 21. Februar 1872.— Ni. 794. Sekannl⸗ ten
Vom 26. Febtuar 1872.— Nr. 795. Bekanntmachung, bett. die Ernennung eines Bevollmächtig
1 zut Austellung gültiger Zeugnisse über die wife
schastliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 3. März 1872.— Nr. 801. Die Ernennung von Consuln.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 19. März. Die erste Kammer bericth heute den größten Theil des Ausgabe- budgets durch und trat, was die Bewilligungen betrifft, überall den Beschlüssen des anderen Hauses bei, schloß sich indeß verschiedenen an die Regie- rung gerichteten Ersuchen nicht an, z. B. dem⸗ jenigen, auch die Gehalte der Eisenbahnbeamten, Volkeschullehrer, Aktuariategehülfen, u. s. w. gleich denjenigen der Staats beamten entsprechend zu er- höhen, da die Regierung bereits betreffende Zu— sagen gemacht. Ebenso verweigert die Kammer Beitritt zu dem Beschluß der andern auf Wieder- berstellung der katholischen Fakultät an der Landes⸗ uni versität. Ministerialrath v. Lehmann nahm Veranlassung in Bezug auf den in der II. Kammer gestellten ag wegen Besetzung der Stelle eines geistlichen Rathes bei dem Oberconsistorium mit einem Luthtraner den Standpunkt der Regierung in folgender Weise zu bezeichnen: Die Besetzung der Stellen der geistlichen Mitglieder des Ober-
consistoriums, sowie der Mitglieder der evang.“
tologischen Facultät zu Gießen und des Prediger⸗ Seminars zu Friedberg bietet große Schwierigkeiten, Die Regierung hat seither den Grundsatz befolgt, Männer zu dieser Stellen zu berufen, die sich durch wissenschaftliche Bildung auszeichnen, die in ibren theologischen Anschauungen auf posikiv⸗ gläubigem Boden stehen, die die Rechte der inner— balb der cvang. Kirche bestehenden speciellen Con- fesstonen anerkennen, und die keiner extremen Richtung angehören. An diesem Grundsatze glaubt die Regierung zum wahren Heile der evang. Kirche auch ferner festhalten zu sollen. — Das letzte„Armee- Verordnungsblatt“ bringt die Fritdene-Dislocation der Großh.(25.) Divi- ston. Hierbei ist gegen die seitherigen Garnisoni- rungen eine Aenderung eingetreten, indem von künftigem 1. Juli an die seither dahier bestehenden 3. und 4. Escadronen des 2. Dragoner-Regiments nach Butzbach verlegt werden, wogegen die dort bislang garnisonirenden 1. und 5. Escadronen des 1. Prag. Regiments Nr. 23 hierher kommen werden. Der Stab des letzteren Regiments kommt gleichzeitig von Babenhausen hierher. — Dit zweite Kammer beharrte den Beschlüssen der ersten Kammer gegenüber, welche mehreren von der zweiten Kammer gestellten Anträgen nicht zu-
stimmt, auf ihren früheren Beschlüssen dahin gebend: 1) Bei den Besoldungen der Beamten die etats- mäßigen Gehaltsbezüge sofort bei dem Eintritt in das Amt ungeschmälert eintreten zu lassen. 2) Die Regierung zu ersuchen, hinsichtlich der Aufbesse⸗ rung bereits bestehender Pensionsverhältnisse, be⸗ sonders der niederen Angestellten, alsbald Vorlage zu machen. 3) Die Regit rung zu ersuchen, auch die Gehalte der Eisenbahnbtamken, Actuariatsge— hülfen und Volksschullehrer noch in dieser Finanz⸗ periode um 20 pCt. aufzubessern. Die Kammer beharrte ferner auf ihrem Ersuchen, betreffs Wieder- herstellung der katholisch-theologischen Faculfät an der Landes-Universität und ebenso auf allen wei⸗ teren von der ersten Kammer abgelehnten Ersuchen.
— Dem„Fr. J.“ meldet man von hier, daß Prälat Dr. Zimmermann von seinen dienstlichen Geschäften zurückgetreten ist und um Bersetzung in den Pensionsstand nachgesucht hat.
Gießen. Die hiesige Universität trifft schon wieder ein schmerzlicher Verlust, indem Professor Regelsberger, der Nachfolger Ihering's, einem Rufe nach Würzburg folgen wird.
Berlin. Die„Provinzial Correspondenz“ schreibt: Auf Grund einer kaiserlichen Verordnung vom 17. März wird der Reichstag am 8. April zusammentreten. Zu den Vorlagen gehört in erster Linie, außer dem Reichs haushaltsetat, das Mili⸗- tärstrafgesetzbuch, der Gesetzentwurf wegen Erhebung einer Brausteuer, der Postvertrag mit Frankreich, der Auslieferungsvertrag mit England, der Handels- schifffahrtsvertrag mit Portugal.— Dasselbe Blatt schreibt: Der Kaiser bedarf zu seiner völligen Herstellung immer noch Schonung. Es wird des- halb an seinem Geburtstage der sonst übliche große Empfang zur Beglückwünschung nicht stattfinden.
— Die„D. A. Z.“ bleibt zwar darauf be⸗ stehen, daß die Reichsregierung unter gegenwärtigen Verhällnissen zwingende Gründe zum Abschlusse eines neuen Vertrags an Stelle des hinfällig ge— wordenen elsaß⸗lotbringischen Concordats, wie das katholische Blatter fordern, nicht aufzufinden ver- möge; er läßt aber doch gewissermaßen die Mög- lichteit solcher Verhandlungen offen, indem er beifügt, die Reichsregierung würde auch ihbrerseits mit Forderungen und Bedingungen in jene ein- treten, vor Allem den Wegfall der Grundlagen des früheren Concordats zur neuen Basis machen
und darauf dringen, daß die Stellung des niederen Klerus eine freiere, den jegigen Verhältnissen ent⸗ sprechendere sei. N g Düsseldorf. Am 20. März, Morgens 2 Uhr, brach Feuer im hiesigen Akademtegebäude aus. Letzteres, sowie das daranstoßende Stände⸗ daus wurden zerstört. Viele Kunstschätze sind ver⸗ knichtet, die öffentlsche Bildersammlung und die Ständebibliothek jedoch gerettet.(Eine spälere Meldung versichert, daß nur ein Theil des Akch⸗ demie Gebäudes zerstört sei und die Kunstsamm⸗ lengen gerettet wurden.) Wiesbaden Dit hiesigen Altkatholiken halten dam zweiten Ostertag ihren ersten Gottesdienst ab, und zwar mit einstimmiger Genehmigung des evangelischen Kirchenvorstandes in der protestan⸗ tischen Kirche. N 5 Fulda. Man vernimmt nun, daß die neueske Bischofs“ Conserenz nicht, wie es anfänglich hieß, in einer rheinischen Stadt, sondern wieder(zum dietten Male) in Fulda stattfinden wird. Karlsruhe. Die erste Kammer hat die Gesetzentwürfe über das Verbot der Lehrthätigkeit von ordensäbnlichen Congregationen und der Jesut⸗ tenmission mit allen gegen 4, beziehungsweise 1 Stimme, angenommen.
Ausland.
Oesterteich. Wien. Der Reichsrath nahm den Antrog, die Regierung aufzufordern, eine ge- naue Ueberwachung der Kanzel eintreten zu lasfen und das Strafgesetz gegen den Kanzelmiß brauch in strieter Weise anzuwenden, obne Debatte an.
Schweiz. Bern. Der zwischen Rußland und der Schweiz abgeschlossene neue Postvertrag ist unterzeichnet worden. a
— Wegen angeblicher Revolutionspläne der in der Schweiz befindlichen Commune Flüchtlinge verlangt die französische Regierung vom Bundes rath die Internirung der gefährlichsten Individuen.
Frankreich. Parte. Die Nattonatver- sammlung hatte sich mit der Befreiung Frankreichs von der deutschen Octupation zu beschästigen. Hr. Caravon- Latour brachte nämlich einen An- trag ein, nach welchem zur Erreichung des ange- führten Zieles eine Steuer von 2 pt, auf a im Besitze von Franzosen befindliche mobile und
immebile Wertde gelegt werden soll. Die Ver-


