Ausgabe 
21.12.1872
 
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Vorschriften

1872.

Samstag den 21. Dezember.

150.

berhessischer Anzeiger.

Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.

Friedberger Intelligenzblatt.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. und bemerkenswerthesten Tagesbegebenhetten,

Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte,

Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse,

welcher auch ferner wöchentlich dreimal,

e kr sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende

Verloosungen von Staatspapieren

und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt intercssante Novellen und Erzählungen, Gedichte

Anckdoten, Räthsel, Bilderräthsel 11.

Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne

jährlich 47 kr. mit Bringer lohn.

Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗

Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.

brechung eintritt. Abbestellung erfolgt.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich

Die Expedition.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Die Abnahme des Verfassungseides vom 4. Quartal d. J.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises. N Dienstag den 7. k. M., Vornuttags 11 Uhr, findet die Aus schwöͤrung des Verfassungseides auf dem Rathhause dahier durch die zungen Ortsbürger, sowie diejenigen, welche sich verheirathet haben ohne Ortsbürger zu werden, aber in dem Kreise Friedberg heimaths⸗

berechtigt sind, statt. f

Friedberg am 20. Dezember 1872.

Laden Sie dieselben hierzu vor und senden Sie bis längstens zum 5. Januar k. J. unfehlbar Bescheinigung hierüber oder Bericht, daß Niemand vorhanden ist, der den Verfassungseid abzuleisten hat, an uns ein, sonst müßten Wartboten an Sie abgehen. Die noch im Rückstande befindlichen nachstehend verzeichneten Leute sind bei 1 fl. 30 kr. Strafe vorzuladen.

Tur a p p.

Johannes Zerb V. von Dorheim, Johannes Hütter von Dorn⸗Assenheim, Georg Glaub von Nieder-⸗Mörlen, Jakob Wagner VI. von Ober⸗ Mörlen, Abraham Adler von Nieder- Florstadt, Benjamin Adler von Nieder-Florstadt, Franz Joseph Anselm von Rockenberg.

Betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1873.

Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt.

Sie werden binneu 8 Tagen Ihren Bedarf an Bedeckscheinen

v»inberichten.

Bei dieser Veranlassung weisen wir Sie zur pünktlichen Be⸗ olgung der in dem Regierungsblatt Nr. 54 von 1836 und in den Amtsblättern des vormaligen Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz Nr. 75 von 1836 und Nr. 52 von 1837 erlassenen eines Sprunggeldes Sicherung der Erhebung desselben hiermit an, damit nicht, wie schon

bezüglich der Einführung

die Verzeichnisse nicht

und versehen worden seien

Friedberg am 19. Dezember 1872.

so oft gelegentlich der Prüfung der jährlichen Verzeichnisse über das zu erhebende Sprunggeld erinnert werden mußte, diese Verzeichnisse wieder in vorschriftswidrigem Zustande vorgelegt werden. Namentlich mußte bei Gelegenheit dieser Revision mehrfach gerügt werden, daß

deutlich geschrieben, ausgestellte Scheine hierin

nicht eingetragen, dieselben mit Datum und Namensunterschrift nicht

ic. Ter a p p.

Dienstnachrichten aus dem Kreise Friedberg.

Georg Bender von Trais⸗ Münzenberg wurde zum Feldgeschworenen für diese Gemarkung ernannt und in Pflichten genommen

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- sungsblatt Nr. 56 enthält:

I. Verordnung, die Abänderung des Art. 19 der Ver⸗ rbnung vom 20. September 1851, die Vorbereitung zum Staatsbienst im Justiz- und Regierungsfach betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums ter Finanzen, die Uebergangsabgabe von Bier beireffend.

III. VII. Bekanntmachungen Großherzoglicher Com nission für Postangelegenpeiten.

VIII. Diensinachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigstogeruht: am 25. November lem Schullehrer an der 2. evang. Schule zu Hammel⸗ lach, im Kr. Linbensels, Christoph Geißler, die 2. evang. Schulstelle zu Semd, im Kr. Dieburg, zu übertragen; en 30. Nov. den Lehrer an der höheren Vo ksschule zu berrstein, im Fürstenthum Birkenfeld, Carl Opel, zum

Lehrer an der Realschule zu Friedberg zu ernennen; am

1. Dezember den von dem Herrn Fürsten zu Löwenstein⸗ Dertheim⸗Rosenberg und dem Herrn Grafen zu Erbach⸗ Schönberg auf die 1. evang. Schulstelle zu Lützel⸗Wiebelsbach, im Kr. Neustabi, präsentirten Schulamisaspiranlen Wilhelm deeg aus Klich⸗ Brombach, im Kr. Neustadt, für diese eetelle zu bestätigen. f N IX. Gharaclerertheilung. Seine Königliche Hoheit der roßherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Dez. dem Wagenschmied Johann Peter Philipp zu Darmstadt den

OGalacler als Hosschmied zu verleihen.

X. Olenstentlassung. Darmstadt. Bei der Wahl des im Groß-

1 larzogthum genügend mit Grundbesitz angesessenen *

Adels wurden die Herren Wilhelm Freiherr w von und zu Steinfurth und Philipp Freiherr Wam bolt von Uinnstadt zu Mitgliedern der ersten Kammer der Stände gewählt.

Der artistische Director des Mannheimer Hof- und Nationaltheaters Dr. Julius Werther wurde zum Director des Großherzoglichen Hof theaters und der Hofmusik mit dem Character als Hofrath ernannt.

Der Director des Administrativ-Justizhofs, Geheimerath Maurer und der Gutsbesitzer Wil helm Wernher von Nierstein wurden zu lebens länglichen Mitgliedern der ersten Kammer der Stände ernannt.

DieDarmst. Ztg. bringt das ausführ- liche Programm für die nunmehr auf Samstag den 21. d. M., Vormittags 11 Uhr, anberaumte feierliche Eröffnung des 21. Landtags.

Am 20. d. M. soll die vorläufige Consti⸗ tuirung der zweiten Kammer und die Wahl der 6 Präslidentschafts Candibaten stattfinden, aus welchen der Großherzog die beiden Präsidenten zu ernennen hat.

DemFr. J. schreibt man von hier: Wie man uns mittheilt, soll eine neue Organi sation der Forsibehörden des Großherzogthums

nunmehr beschlossen sein. Es soll sich dieselbe nicht allein auf die Forstämter, sondern auch auf die Ober- förstereien ausdehnen, indem man beabsichtigt, außer der Mehrzahl der Forstämter auch 910 Ober- förstereien aufzuheben und deren Bezirke denjenigen der verbleibenden Oberförstereien zuzutheilen.

Die Grundsteuerfrage wird auf dem neuen Landtage voraussichtlich Gegenstand der lebhaftesten Erörterungen werden, sie nimmt auf allen Wahl- programmen der ländlichen Deputirten, so ver- schieden sonst auch ihre politische Stellung sein mag, eint hervorragende Stellung ein. Die Land⸗ wirthe behaupten, eine Ueberlastung des Grund urd Bodens, die von anderer Seite ebenso ent- schieden in Abrede gestellt wird. Eine neue Boni⸗ tirung, die mit ungeheueren Kosten und Schwierig- keiten verbunden sein würde, dürste indeß nicht verlangt werden, sie würde auch in der That kein Radicalmittel sein, wohl aber verlangen die Ver- treter der landwirthschaftlichen Interessen gänzliche Beseitigung des jetzigen Systems der directen Be⸗ steuerung und befürworten als Ersatz die Einführung einer allgemeinen, einheitlichen Einkommensteuer.

Friedberg. Vor Schluß des Blattes erhalten wir noch die Nachricht, daß bei der in

Ossenheim heute stattgehabten Wahl eines Abge⸗