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Donnerstag den 19. Dezember.
* 149.
herhessischer Anzeiger.
Enthält die amtlichen Erlasse für den Kreis Friedberg.
Friedberger Zntelligenzblatt.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberhessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal,
Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird.
Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten
und bemerkensw erthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und locale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs-Blatt intercssante Novellen und Erzählungen, Gedichte
Anekdoten, Räthsel, Bilderräthsel ꝛc.
Das Abonnement beträgt bei der Verlags-Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel⸗
jährlich 17 kr. mit Bringerlohn.
Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 8 kr. der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden.
brechung eintritt. Abbestellung erfolgt.
Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter-
Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich
Die Er pedig ieen.
Betreffend: Die nach dem Gesetz vom 22. November 1872 vorzunehmende Wahl der Vertreter der Fotensen.
Friedberg am 17. Dezember 1872.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das im Regierungsblatt Nr. 51 vom
29. v. Mts. publicirte Gesetz rubr. Betreffs und die Ihnen, bezw. Ihren Stellvertretern, in der Bürgermeisterewersammlung am 11. d. M. behändigte Anleitung, sowie die in erwähnter Versammlung gegebenen Erläuterungen, beauftragen wir Sie, nunmehr ungesäumt mit den Vorarbeiten behufs Abhaltung der Wahl von Vertretern der Forensen zu beginnen. Die Wahl erfolgt unter Leitung der bei den Ge— meinderathswahlen in 1869 und 1870 in Funktion gewesenen Wahl⸗ commission deren Ergänzung durch den Gemeinderath zu vollziehen ist, falls einzelne Mitglieder der Commission weggefallen sind. Die Commission hat zunächst nach§. 9 der Anleitung eine Liste der Forensen omufertigen und dem betr. Großherzoglichen Steuercom⸗ missariat zuzustellen und nach deren Rückkunft nach§. 11 u. ff. der Anleitung weiter zu verfahren.
in Darmstadt und der M. Kuht'sasen
Die Anzeige über Absendung der Liste des betr. Steuercom— missariats erwarten wir unfehlbar bis zum 30. d. Mts. oder Be⸗ scheinigung, daß Ausmärker nicht vorhanden sind.
Wir empfehlen besondere Aufmerksamkeit auf Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen für Offenlegung und Bekanntmachung der Wahl zu richten.
In aller Kürze wird Ihnen Nachricht darüber zugehen, ob ein oder zwei Vertreter der Forensen in Ihren resp. Gemeinden zu wählen sind.
Der Einsendung der Wahlacten wollen wir längstens bis zum 20. Januar 1873 entgegensehen.
Die Formulare können von der Bekker'schen Hofbuchdruckerei Druckerei in Butzbach bezogen
werden. Tr a 8 p.
Betreffend: Die Taubstummen⸗Statistik im Großherzogthum Hessen, insbesondere die Aufnahme Taubstummer Kinder in die Taubstummen-Anstalten des Großherzogthums.
Friedberg am 17. Dezember 1872.
Die Großh. Kreis⸗Schul⸗Commission Friedberg an die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen den in rubr. Beziehung nach Vorschrift zu erstattenden Bericht biunen 14 Tagen einsenden.
Ter a p p.
Bekan un
Wir bringen zur öffentlichen
Forstamts Nidda während der Krankheit des Großherzoglichen Forstmeisters
Friedberg den 17. Dezember 1872.
ö tm a ch unn ge treffend: Krankheit des Großberzoglichen Forstmeisters Nievergelder zu Salzhausen. Kenntniß, daß dem Großherzoglichen Oberfoͤrster Rohr zu Ridda die Verwaltung des Großherzoglichen
g.
Nievergelder zu Salzhausen übertragen worden ist. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tr. a p b.
Deutsches Reich.
eine interessante Arbeit über die finanziellen Ver- shältnisse der Gemeinden des Großherzogthums, der wir Folgendes entnehmen: Das gesammte Brutto- Vermögen der Gemeinden betrrg 1. Januar l. J. 12,766,778 fl.,
Feldgüter 21, auf Gebäude 12,8, auf Mobilien N Darmstadt. Die jüngst ausgegebenen Mit- 2, auf nutzbare Rechte 19 und auf Activpforde— theilungen der statistischen Centralstelle enthalten rungen 4, Mill. Gulden. Erhebungen in 1869 haben sich die Schulden der Gemeinden um 1, Mill. Gulden, also 10,3 pCt. vermehrt, was durch die Herstellung neuer, sowie am die Erweiterung und Verbesserung bereits vor— 99,592,766 fl., die Schulden handener Gemeindegebäude, die Anlagen von das Rein Vermögen mithin Straßen und Wegen und endlich durch die in
herzogthums sind 98 schuldenfrei, gegen 118 in 1869.
— Die feierliche Eröffnung des Landtags soll, da sie durch den Großherzog stattfindet, wie her— kömmlich, im weißen Saale des Residenzschlosses erfolgen.
— Der Landgerichts- Assessor bei dem Land⸗ gericht Alsfeld Paul Störger wurde am T. in gleicher Eigenschaft an das Landgericht Nidda versetzt.
— Eine für die Interessenten wichtige, schon
Im Vergleich zu den
anderen und zwar gegen
meindevermögen participiren,
86,825,988 fl. oder auf einen Kopf der Bevölke- rung 102.5 fl. Auf die einzelnen Provinzen ent⸗ sallen von letzterem in Starkenburg 44,863,653 fl., in Oberhessen 23,199,885 fl., in Rheinhessen 18,762,450 fl. oder es kommen auf einen Be- wohner in der Provinz Starkenburg 128, in Oberbessen 112, und in Rheinhessen 83,½ fl. Daß die letztere Provinz hierin hinter den beiden Starkenburg erheblich „erklärt sich aus dem geringen Wald⸗ während in Starkenburg die Gulden an dem Ge⸗ sind es in Rhein-
hessen nur 1% Mill. Gulden. Betrachtet man vie einzelnen Vermögensobjecte der Gemeinden
zurücksteht bestand derselben; Waldungen mit 24 Mill.
des Landes, so treffen auf Waldungen 39,7, auf
Folge der Kriegsereignisse nöthig gewordenen Capitalaufnahmen erklärt wird. Die gegen 1866 um 7, Mill. Gulden gleich 7,5 pCt. höhere Werthsumme des Vermögens beruht auf dem ge. stiegenen Werth des Grundeigenthums, dem Zu⸗ gang neuer Gebäude und den größeren Exträgnissen der nutzbaren Rechte, namentlich der Jagden. Faßt man die Städte des Landes in's Auge, so berechnet sich das Nettovermögen auf den Kopf der Bevölkerung in Mainz 207% fl., Darmstadt 187, fl., Offenbach 75,4 fl., Worms 55, fl., Gießen 154, fl., Bingen 154, fl. ꝛc. Das größte Vermögen sindet sich in Gernsheim mit 875, fl. pro Kopf; in nur zwei städtischen Wohnplätzen überwiegen die Schulden den Ver- mögensbestt. Von den 998 Gemeinden dee Groß-
oft gewünschte Gesetzesvorlage über Regulirung und Ablösung der auf den Staatswaldungen ruhenden Reallasten und Servituten soll den Ständen im Laufe des gegenwärtigen Landtags unterbreitet werden, womit eine Reihe der ver- schiedenartigsten Unzuträglichkeiten, die sich natur⸗ gemäß ergeben müssen, gehoben werden würde. — Die Frage der Anschlüsse sowohl der ober⸗ hessischen als der Odenwaldbahn wird voraus- sichtlich ganz in Kürze den neuen Landtag beschäftigen. Das finanzielle Interesse des Landes ist wegen der für diese Linien gewährten Zinsgarantien zu eng damit verknüpft, als daß diese Angelegenheit lange in der Schwebe gehalten werden könnte. Die Ludwigsbahn hat sich bereit erklärt, die Oden


