Ausgabe 
19.11.1872
 
Einzelbild herunterladen

Tunkündbare Pfandbrie

Aheinis cen Hppotheten-Bauk; un Rlaunheim.

Nach Erlaß des Ministeriums des Großherzoglichen Hauses, der Justiz und des Auswärtigen

d. d. f. August 1872, G. Bl. Nr. XXXII. F. 308, find die Pfandbriefe für die Anlegung von

Mündelgeldern geeiguel.

Subscription auf Thaler 500,000 Gulden 875,000 S. W. Francs 1,825,000.

225 7 f 1 1

Die Nheinische Hypotheken⸗Bank in Mannheim emittirt die 4te Serie Pfandbriefe verzinslich zu Prozent

im Betrage von 500,000 Thaler. Für die Pfandbriefe haften:

a. Die der Gesellschaft zustehenden hypothekarischen Forderungen bis zum vollen Betrage jeder Emission dergestalt, daß

den Pfandbrief-Inhabern ein Vorzugsrecht vor allen übrigen Gläubigern der Gesellschaft zusteht. b. Das Actien-Kapital, welches vorläufig zwei Millionen Thaler mit 40 pCt. Einzahlung S Thlr. 800,000 beträgt. c. Der Reservefonds, welchem mindestens 5 pCt. des jährlichen Reingewinns zugewiesen werden. Die Pfandbriefe zerfallen in Stücke von Thlr. 1000, Thlr. 500, Thlr. 200, Thlr. 100. auf den Inhaber können aber auf Namen gestellt werden. Von Seiten der Rheinischen Hypotheken-Bank sind die Pfandbriefe bis zum 1. October 1876 unkündbar. 1876 und dann alljährlich geschieht die Ausloosung der zu tilgenden Beträge. Sämmtliche Pfandbriefe werden innerhalb längstens 36 Jahren vom 1. October 1876 an gerechnet, amortisirt. Die Pfandbriefe sind mit halbjährlichen am 1. April und am 1. October zahlbaren Zins-Coupons versehen. Die Zahlung der Zinsen und der verloosten Pfandbriefe erfolgt in: Mannheim, Carlsruhe, e i. B., Constanz, Frankfurt a. M., Stuttgart, Oldenburg und Basel (an letzterem Platze zum Tageskurse der Gulden S. W.).

Am 1. October

Auf dieselben werden

am 19. und 20. November d. J bei folgenden Stellen Zeichnungen entgegen genommen:

bei dem

Vorschuß⸗& Credit⸗Verein

(eingetragene Genossensch aft)

Friedberg.

Der Subscriptionspreis ist auf 96 ½ Prozent festgesetzt. Ausführliche Prospecte stehen bei den genannten Zeichnungsstellen zur Verfügung.

Mannheim, November 1872. Rheinische Hypotheken ⸗Bank.

Verantwortlicher Redacleur: Hermann Schimpff. Druck und Verlag von Bindernagel& Schimpff.

3181

Die Stücke lauten

7

5