Deutsches Reich.
Darmstadt. Das Großherzogliche Regie- rungsblatt Nr. 43 enthält:
1. Verordnung, die in, Folge der Militärconvention vom 13. Juni 1871 in der Organisation der Militär- behörden eintretenden Veränderungen belreffend. N
II. Bekanntmachung Großd. Ministeriums des Innern, den Oectroi⸗Tarif der Haupt⸗ und Residenzstadt Darmstadt vom 1. Januar 1872 betreffend.
III. Bekanntmachung Großb. Ministeriums des Innern, das Octroi⸗ Reglement und den Octroie Tarif der Stadt
Mainz betreffend.. 33
IV. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, den Octroi⸗Tarif der Stadt Gießen betreffend.
V. Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, das Octroi⸗Reglement der Kreissiadt Offenbach betreffend.
VI. Bekanntmachung, die Verkündigung gerichtlicher Anzeigen in der Provinz Rheinhessen betreffend.. II. Bekanntmachung, die Verkündigung gerichtlicher Anzeigen in der Provinz Rheinhessen betreffend.
Darmstadt. Die„Darmst. Zig.“ bringt folgende großh. Cabinetsordre an das Kriegs- ministerium:„Die durch die Ereignisse der letzten Jahre hervorgegangene Stellung des Großherzog thums zum deutschen Reiche haben mit Beginn des neuen Jahres die Auflösung Meines Kriegs-; ministeriums zur Folge. Mit dem Scheiden des⸗ selben aus einer nun mehr denn 50 jährigen Wirksamkeit will ich es nicht unterlassen, dieser Behörde, welche Meinen erlauchten Vorfahren und Mir oft unter den schwierigsten Verhältnissen mit gewissenbafter Treue und opferwilliger Hingebung gedient und besonders neuerdings in dem uner⸗ wartet ausgebrochenen Kriege und in der Ueber⸗ führung in die neuen Verhältnisse das Tüchtigste geleistet, biermit Meine volle Zufriedenheit und Meinen Dank auszusprechen. Darmstadt den 28. Dezember 1871. Ludwig.“
— Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchsten Entschließungen vom 29. und 30. v. M. auf deßfallsiges Nachsuchen in den Pensionsstand zu versetzen geruht: Vom Kriegs ministerium: Director des Krieg⸗ministeriums Oberst Dornseiff. Chef der 1. Abtheilung des Kriegsministeriums Oberst Scholl. Chef der 2. Abtheilung des Kriegsministeriums Oberkriegs · rath Nieysth. Stabsauditeur Schenk. Intendantur⸗ rath Dauber. Von der Ministerial-Registratur und Canzlei: Ministerial⸗Registrator Heim. Ministerial⸗Protocollist Mahr. Ministerial-Canzlist Pfeiffer. Ministerial⸗Canzleidiener Zimmer. Mi⸗ nisterial⸗Canzleiwärter Freiherr von Villiez. Vom Kriegs ⸗Zahlamt: Kriegszahlmeister, Kriegsrath Wiegand. Kriegskasse-Buchhalter Schenk. Kriegs- kassediener Schäfer. Vom 1. Großherzsglichen Infanterie⸗Regiment Nr. 115: Oberstlieutenant und Bataillons-Commandeur Anschütz unter Ver⸗ leihung des Ritterkreuzes 1. Classe des Ludewigs⸗ ordens. Major Freiherrn von Rotsmann. Premier Lieutenant Becker unter Verleihung des Charakters als Hauptmann. Vom 2. Gr. In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 116: Oberst und Regi⸗ ments Commandeur Kraus. Hauptmann Kiedel. Vom 3. Gr. Infanterie Regiment Nr. 117: Major und Bataillons Commandeur von Herff unter Verleihung des Charakters als Oberstlieute⸗ nant. Major Lannert. Hauptmann Frank. Hauptmann Lautenschläger. Premier-Lieutenant Emmerling unter Ertheilung des Charakters als Hauptmann. Vom 4. Gr. Infanterie Regiment Nr. 118: Major und Bataillons Commandeur Keim. Hauptmann Weitzel. Vom 1. Dragouer⸗ Regiment Nr. 23: Oberst und Regiments-Com- mandeur v. Grolman. Vom 2. Dragoner ⸗Regi⸗- ment Nr. 24: Oberst und Regiments-Commandeur Frhr. von Buseck. Von der Gr. Feldartillerie: Hauptmann Bellaire. Hauptmann Sartorius. Premier Lieutenant Arnold. Vom General— Auditoriat und den Auditenren: General-Auditeur Zimmermann. Garnisons⸗Auditeur Dr. Delp. Divisions- Auditeur Dr. Verdier. Von Militär- Aerzten: Divisious⸗Generalarzt Dr. Reuling. Im 1. Großherzoglichen Infanterie Regiment Nr. 115: Oberstabsarzt Dr. Göring. Oberstabs⸗ arzt Dr. Fuchs. Stabsarzt Dr. Fehr. Stabs- arzt Dr. Lipp. Im 4. Gr. Infanterie-Regiment Nr. 118: Stabsarzt Dr. Steinhäuser. Vom Artillerie Depot: Zeughauptmann Plack. Von
nungsrath Schneider(Garnison- Verw 8. Juspetter.) ene Me Wilk I
Inspector.) Major Schimpff(Vorstand der Divistons- Intendantur). ane ee Müller, Oberquartiermeisfer Nischwitz, Zahlmelster
im Großb. 1. Infanterie Regiment Nr. 119.
Quartiermeister Bonhard, Zahlmeister im Groß⸗ berzoglichen 4. Infanterie Regiment Nr. 118. Gleichzeitig wurden von der bisherigen Stellung zur Allerhöchsten Disposition entbunden die nach- stehenden Offiziere in Pension, nämlich: die Obersten Hof, Weber und Coulmann, die Oberst— lieutenante Habermehl und Bickel, die Majore Schenk, Herpel, von Wachter, Freiherr v. Ricou, Weyland, Gerschlauer, die Hauptmänner Kuhlmann, Keim, Freund und Kreuter, der Rittmeister Frey. — Wie verlautet, herrscht in maßgebenden Kreisen nach wie vor die Absicht, das provi⸗ sorische Gesetz in Betreff des Ausschlags der Communalsteuern wiederum als definitives vorzu⸗ legen, mit anderen Worten auf der seitherigen Herbeiziehung der nur halben Einkommensteuer⸗ tapitalien zu beharren.— Von den noch rück⸗ ständigen alten Grundrentenscheinen sind bis jetzt nur noch sehr wenige bei der großh. Staats schuldentilgungskasse zur Einlösung präsentirt wor- den. Bis jetzt sollen von den in den Händen des Publikums noch befindlichen 100/000 fl. etwa nur für ca. 6— 7000 fl. Scheine eingelöst worden sein.— Nach einem allgemein verbreiteten Ge- rücht, sell das 4. hessische Jafgnterie Regiment Nr. 118 von Mainz nach Busch verlegt werden. Berlin. Fürst Bismarck ist hierselbst wieder eingetroffen.
— Der„Reichsanzeiger“ meldet: Das Reichs gesetz, betreffend die gegen die Rinderpest zu neh- menden Maßregeln, tritt vom 1. Januar 1872 an in Elsaß-Lothringen in Krast.
— ueber die Prinzipien des neuen Münzge⸗ setzes, dessen Vorlage bei der nächsten Session des Keichstages erwartet wird, theilt man der„Berl. Börs. Ztg.“ nun von gut unterrichteter Seite Folgendes mit: Das Gesetz soll die Ausgabe von Scheidemünzen und deren Ausprägung regeln, nachdem durch das Gesetz über die Ausprägung von Reichsgold münzen bereits die Ausprägung größerer Werthstücke geordnet ist. Selbstverständ⸗ sich wird auch in dem neuen Gesetz die Mark à 100 Pfennige als die Münz⸗Einheit augenommen werden. Es werden zur Ausprägung gelangen Zehn- Pfennigstücke, von denen 1035 Stück ein Pfund feines Silber enthalten und 227 Stück ein Pfund wiegen werden. Ferner Fünf. Pfennig ⸗ stücke mit dem halben Werth in Silber und Kupfer, Zwei- Pfennigstücke und Ein-Pfennigstücke in Kupfer mit dem entsprechenden Werthverhältniß. Von höheren Silberstücken würden auszuprägen sein Viertelmarkstücke im Werthe von 25 Pfennigen, Halbemarkstücke im Werthe von 50 Pfennigen, Markstücke und Dreimarkstücke, die unseren gegen wärtigen Thalern im Werthe gleich stehen. Die Prägung dieser Silbermünzen soll derjenigen der neuen Goldmünzen vollkommen entsprechen, so daß auf der einen Seite das Bildniß des Landes- fürsten, auf der anderen der Reichsadler mit da⸗ runter befindlicher Werthangabe zur Ausprägung gelangen werde.
— Der Kaiser hat den Grafen v. Roon auf dessen Wunsch der Functionen als Marineminister entbunden und dabei in wärmsten Worten des Dankes die Bereitwilligkeit anerkannt, womit der Minister in einem langen Zeitraum sich der mühe; vollen Verwaltung der Marine unterzogen habe, welch letztere unter des Grafen Leitung in so er⸗ frevlicher Weise in ihrer Entwicklung fortgeschritten sei. Zum Marineminister ist General v. Stosch ernannt. Das Marineministerium wird, wie die „Kreuzzeitung“ erfährt, direct unter dem Reichs- kanzler stehen und eine dem Reichskanzleramte coordinirte Stellung erhalten.
— Gelegentlich der jetzt angeregten Diskussion über die Fortschritte der deutschen Sprache im diplomatischen Verkehr verdient vielleicht Erwäh⸗ nung, daß eine hier Mitte Dezember übergebene amerikanische Denkschrift über die St. Juau- An-
Verwaltungsbeamten und Zahlm,istern!? Rech-
gelegenheit in deutscher Sprache abgefaßt ist.
— Früher schon war es fraglich geworden, ob die mit dem eisernen Kreuze beltehenen Per⸗ sonen von Amts wegen auf das Prädicat„Ritter“ Anspruch haben. Nachdem es jedoch schon 1815 festgestellt worden, daß die in Rede, stehenden
ersonen lediglich als„Inhaber“ zu bezeichnen d, ist diese Bezei nung auch für die 1870 er⸗ a des eisernen Kreuzes, gleichviel erster oder zwei Kaff, beibehalten worden.
Nürnberg. Der der Feigheit vor dem Feinde beschuldigte und deßhalb vor das Militär- bezirksgericht dahier verwiesene k. b. Hauptmann Schoch ist nach einer dreitägigen Verhandlung freigesprochen und sofort seiner Haft entlassen worden.
Straßburg. Der„Nieder th. Kur.“ schreibt: Wie wir aus guter Quelle vernehmen, wird die nahe bevorstehende Organisation der Universität von Straßburg eifrig berathen. Ein Comite unter dem Vorsitz des Herrn Maire von Straß⸗ burg ist deßhalb zusammengetreten, die Mitglieder desselben sind zum Theil der ehemaligen Akademie und der Municipalität, zum Theil der böheren deutschen Beamtenwelt entnommen. Für die ersten Ausgaben der Gründung soll die Summe von 200,000 Thlrn. bewilligt sein. Die Eröffnung glaubt man am 1. Mai 1872 erwarten zu dürfen; 42 ordentliche und 20 außerordentliche Professoren sollen bereits ernannt sein; man rechnet auf etwa 1500 Studenten.(7) Dae kaiserliche Lyceum, nach französischer Art mit einem Internat für Schüler, welche ganz in der Anstalt erzogen werden, versehen, zäblte bei der Eröffnung 67 Schüler, jetzt hat sich die Anzahl bereits auf 240 Schüler, welche von 16 Lehrern unterrichtet werden, gehoben. f
Ausland.
Frankreich. Paris. Dem Vernehmen nach hat Rémusat, dem Verlangen Italiens nach⸗ gebend, den französischen Gesandten beim päpst⸗ lichen Stuhle abberufen.— Die Orleans beab⸗ sichtigen, nach der Restitution ihres Vermögens dem Staate 100 Millionen als Beitrag zu den Kriegskosten zur Verfügung zu stellen.
— Die„Patrie“ theilt mit, mehrere Depu- tirte der Rechten und des rechten Centrums be ⸗ absichtigen einen Antrag zu stellen, wonach sich die Regierung verbindlich machen solle, bis zur gänzlichen Befreiung des französischen Territoriums streng in den Grenzen des Vertrags von Bordeaux zu verbleiben. Dann erst solle eine censtituirende Nationalversammlung gewählt werden.— Von Mühlhausener Damen wurden als Beitrag zur Zahlung der Kriegsentschädigung 23,945 Francs an Thiers gesandt.
— Bei der von der Akademie vollzogenen Ersatzwahl wurden zu Mitgliedern gewählt: der Herzog von Aumale mit 27 Stimmen gegen 1; Rausset mit 17 gegen Vieltasiel, welcher 12 Stim⸗ men erhielt; Littré mit 14 gegen Taillandier, auf den 12 Stimmen fielen; endlich Lomeénie mit 15, dessen Gegentandidat About 14 Stimmen für sich hatte.
— In Folge der Wahl Littré's hat der Bischof Dupanloup seinen Austritt aus der Aka⸗ demie erklärt.
— Die Commission zur Prüfung der Acte der Regierung vom 4. September hat Herrn Tolhausen, bei Beginn des Kriegs fraazösischer Consul in Köln, und den Herzog von, Gramont vernommen. Hr. Tolhausen beklagte sich bitter, daß alle seine Warnungsruse, an denen er es Jahre lang nicht fehlen ließ, erbarmungslos in den Archiven des Ministeriums des Aeußern be- graben worden wären. Die ganze Aussage dieses Mannes, eines Elsässers, war nur ein motivirtet Anklageact gegen den Herzog von Gramont. Dieser Letztere wiederum, welcher Hrn. Tolhausen im Verhör folgte, erging sich in heftigen Recri⸗ minationen gegen Hrn. Benedetti. Scharfe Kreuz⸗ fragen brachten Hrn. von Gramont aber bald aus der Fassung und namentlich auf die Vor- würfe des Herrn Antonin Lefdvre⸗Pontalis, welcher nachwies, daß Gramont durch sein leichtsinniges Austreten im gesetzgebenden Körper den Krieg erst
eigentlich unvermeidlich gemacht batte, vermochte
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