Ausgabe 
4.1.1872
 
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Anzeiger.

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Kritdberger Inteligenzblall.

Erscheint jeder Dienstag, Dounerstat und Samflag U

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Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonntment auf den Oberbessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich drrimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbt bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und bemerkenswefthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belebrende und unterhaltende Aufsätze, landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschäftliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Berloosungen von Staatspapieten und letale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte,

Anekdoten, Rätdsel, Bilderrätbsel 1c.

Das Abonnement beträgt bei der Berlags⸗Expedilion ohne Bringerlobn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel

jäbrlich 27 kr. wit Bringerteb u.

In srratgebühren weiden die einspaltige Petitzelle oder deren Raum mit 3 kr. berechnet, bei Tabellen- und Zißfersat mit 8 kr. N Der Ungeiget kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter

brechung eintritt. 2 Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das neue Jahr zusenden, wenn nicht ausdräcklich

Abbestellung erfolgt.

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

Aus dem Großberzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 41. Bekanntmachung, das Poßtteglement vom 30. November 1871 betr. Nr. 42. sub 1. Gesetz, die Erhebung der Staatsauflagen in den exsten drei Monaten des Jabres 1872 betr. sub 2. Bekaunn machung, den Ausschlag der direkten Steuern und der Beiträge zu den Kosten der Staats- und Provinztalstraßen für das Jahr 1872 betr.

Friedberg den 31. Dezember 1871.

Otoßherzogliches Kreisamt Ftiedberg. Ter a p p.

Nach verzeichnete Gesetze ze. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden: Nr. 757. Gesetz, beir, die Ausdebnung det Wirksamkem des Gesetzes über die Oewäßrung der Rechtehulfe dom 21. Januar 1869 auf Elsaß⸗Lolbtingen.

Bom 1. Dezember 1871.

Nr. 758. Auslieferungsvertrag zwischen dem deutschen Reich und Italien. Vom 31. October 1871.

Betreffend: Die Taubsummenstatistik taub fammet Kauder in die Taubflamm

G obbenegtdum Hessen; mobssonbert die Aufnahme. en-Außalten des Gtoßberzogidems..

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

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Friedberg den 30. Dezember 1

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an die Schuldorstände Assenheim, Bodenrod, Fauerbach v. d. H., Hausen, Hoch⸗Wessel, Ilbenstadt, Kirch⸗Goͤns, Langenhain, Münster, Ober⸗Mörlen, Oppershofen, Pohl⸗Gons, Rockenberg, Weckesheim, Wolfersheim und Wohnbach. Wir sehen der Vorlage in obigem Betreffe(Oberh. Anzeiger Nr. 143) binnen 3 Tagen entgegen. Tt a.

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Betreffend: Zurückstellung von Reserve- und Landwehr Mannschaften.

Friedberg am 2. Januar 1872.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

Es stehen noch Viele von Ihnen mit der geforderten Berichtserstattung zurück. Kommt dieselbe nicht so fort ein, geht ein Wart⸗

bote an Sie zur Abholung ab.

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Die am 31. v. Mis fällig gewesenen halbjährigen Zinsen von den der Kreiskasse dargeliehenen und nicht gekündigten Kapftalten können bei Kreiskasserechnet Fink dahier gegen Quittung der Daxlelher in Empfang genommen werden. Die Zinsen von den gekündigten Kapitalien werden mit den Kapitalien selbst am 3. k. Mis. auf Vorlage der vorschriftsmäßigen Beurkundung aus der Kreiskasse dahier bezahlt.

Friedberg den 1. Januar 1872.

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Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tera p p.

Betreffend: Die Mitwirkung der Großherzoglichen Bürgermeisterelen bei Regulstung der Einkommensteuer.

Butzbach am 2. Januar 1872.

Das Großherzogliche Steuercommissariat Butzbach f

an sämmtliche Großherzogliche Bürgermeisterelen des Steuercommissartiats.

Zum Behuse der Einkommensteuer⸗Regullirung sind am Schlusse eines jeden Jahres Verzeichnisse über die Zugänge und Abgänge

einkommensteuerpflichtiger Personen an uns einzusenden.

»Wir sehen uns veranlaßt, diese, Verzeichnisse für das verflossene Jahr in Erinnerung zu bringen und machen ergebenst darauf auf⸗ merksam, daß in die Zugangs verzeichnisse alle seit der letzten Regulirung in die Ortsburgerlisten eingetragenen neuen Ortsbürger, sowie alle

Hesch leer.

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in die hiesigen Gemeinden zugezogenen Steuerpflichtigen aufzunehmen sind.

Oeffentliche Aufforderung.

In der Nacht vom 20/21. Dezember J. J. ist in dem Gemeinde hause zu Nleder⸗Mörsen ein unbekannter Mann, welcher am Abend zuvor in gänzlich betrunkenem Zustande auf der Ortestraße daselbst aufgefunden worden war, erfrotren. Derselbe war dem Anscheine %.%% 40 Jabre alt, 174 Em. groß und hatte kurz geschnittene, dunkelbraune, schon stark mit grau melttte Kopfhgare und Augen-

braunen. Wangen und Kinn waren mit einem dichten dunklen, felt

mehreren 725 nicht rasirten Bart bedeckt. An Kleidungsstücken h:

trug er an sich 1 u blau und weiß gestreiften baumwollenen Kittel, 2 alte zerrissene blaue wollene Jacke,

weiße wollenes Halstuch,

4) eine ganz zerrissene Hose von braunem Sommerzeug, 5) gleichfalls sehr zerrissene graue wollene Strümpfe, und 6) lederne Halbstiefel. 5

Ein Hemd war nicht vorhanden. Dem Anscheine nach war der Verunglückte ein Knecht oder Tagloͤhner, und soll derselbe dei Gießen oder Marburg Lin Lollar 9) zu Hause sein. Er führte in diesiger Gegend den NamenDrescherjgcobe, sein wirklicher Name st unbekannt(vielleichtHäuser ,. Wir ersuchen um Nachricht üdet die Persönlichkeit des Verunglückten.

Bad- Nauheim am 22, Dezember 1871.

Großherzogliches Landgericht Bad- Nauheim. Ulrich.